Finanzierungsmöglichkeiten
eines berufsbegleitenden Studiums

Für die Investition in die eigene Weiterbildung können Sie verschiedene Finanzierungs- und Unterstützungsmöglichkeiten nutzen. Neben Förderprogrammen des Bundes und der Länder, über Bildungsfonds und Kredite sowie Stipendien von Stiftungen und Verbänden gibt es auch die Möglichkeit der Förderung durch den Arbeitgeber sowie die steuerliche Absetzbarkeit.

Bildungsprämie

Mit der 3. Förderphase des Programms Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung beteiligt sich der Staat mit bis zu 500 Euro an den Kosten für Ihre berufliche Weiterbildung. Für eine Weiterbildung können Sie die Hälfte (bis maximal 500 Euro) der Gebühr vom Projektträger erhalten.

Voraussetzung für den Erhalt der Bildungsprämie ist eine Erwerbstätigkeit von mindestens 15 Stunden pro Woche. Außerdem dürfen Sie die Einkommensgrenze von maximal 20.000 Euro bei Alleinstehenden beziehungsweise 40.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen bei gemeinsam Veranlagten nicht überschreiten.

Weitere Informationen

Keinen Prämiengutschein erhalten unter anderem:

  • Beschäftigte in öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnissen
  • Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende, Rentnerinnen bzw. Rentner und Pensionäre

 

WeGebAU

Die Weiterbildung älterer Arbeitnehmer in Unternehmen wird im Programm WeGebAU von der Bundesagentur für Arbeit unterstützt.

Gefördert werden u. a. Weiterbildungen für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die außerhalb des Betriebes durchgeführt werden und über ausschließlich arbeitsplatzgezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.

Webseite Förderdatenbank

 

Bildungskredit

Das Bil­dungs­kre­dit­pro­gramm der Bun­des­re­gie­rung fördert z.B. Aufbau- und Ergänzungsstudiengänge für Akademiker durch ei­nen ein­fa­chen und zins­güns­ti­gen Kre­dit. Der Bildungskredit ist unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen und kann bis zu 7.200 Euro betragen. Wahlweise gibt es eine Auszahlung in monatlichen Raten von 100, 200 oder 300 Euro oder eine Ein­mal­zah­lung von bis zu 3.600 Eu­ro für aus­bil­dungs­be­zo­ge­ne Auf­wen­dun­gen. Nach der Bewilligung ist kein Leistungsnachweis erforderlich und die Rückzahlungspflicht beginnt erst vier Jahre nach der ersten Auszahlung.

Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung

Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg

Die School of Advanced Professsional Studies (SAPS) der Universität Ulm ist als „anerkannte Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW)“ anerkannt und das Profil der SAPS ist in der Liste des Weiterbildungsportals Fortbildung-BW aufgenommen.

Detaillierte Informationen zum Bildungszeitgesetz selbst und zum Verfahren zur Beantragung von Bildungszeit finden sich auf nachfolgendem Internetportal. Auf dieser Website finden Sie auch ein Merkblatt für Beschäftigte sowie ein vom Regierungspräsidium Karlsruhe empfohlenes Formular zur Beantragung von Bildungszeit. Sie müssen Ihren Antrag auf Bildungszeit spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit bei Ihrem Arbeitgeber schriftlich vorlegen. Mit einreichen müssen Sie Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter. Insbesondere darf der Hinweis nicht fehlen, dass eine Anerkennung des Bildungsanbieters nach dem BzG BW vorliegt.

Sollten Sie für Ihren Arbeitgeber eine Teilnahmebestätigung an den Präsenztagen benötigen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und bringen es zum Präsenztag mit. Der Dozent wird es dann vor Ort unterschreiben.

Festo Bildungsfonds

Der Festo Bildungsfonds finanziert Lebenshaltungskosten und Studiengebühren von Studierenden, Doktoranden, post-doc-Forschern und Teilnehmern, die eine berufsbegleitende Qualifizierung anstreben - in den Ingenieurwissenschaften und Technik.
Die Rückzahlung beginnt erst nach Abschluss des Studiums.
Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, sich durch hochwertige Angebote verschiedener Qualifikationsmaßnahmen zur Persönlichkeitsentwicklung kostenlos zusätzlich berufsorientiert zu qualifizieren.

Weitere Informationen

 

KfW-Studienkredit

Der Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird über Studierendenwerke, aber auch über akkreditierte Banken und Sparkassen vertrieben. Er unterstützt Sie während des Studiums mit mindestens 100 und höchstens 650 Euro im Monat, ohne Kreditsicherheiten und unabhängig vom Einkommen/Vermögen.

Weitere Informationen

Viele Stiftungen und Verbände vergeben Stipendien, die sich in der Regel an grundständige Studiengänge richten. Eine Nachfrage bezüglich der Unterstützung eines weiterbildenden Studiums kann sich dennoch lohnen, z. B. bei diesen Datenbanken:

Zuschüsse vom Arbeitgeber

Der Erfolg eines Unternehmens wird maßgeblich von der Qualifikation der Mitarbeiter mitbestimmt. Arbeitgeber sind daher immer mehr bereit, die Kosten für eine Weiterbildung ihrer Mitarbeiter zu übernehmen - dies häufig sogar dann, wenn sich die Mitarbeiter in ihrer Freizeit weiterbilden.
 

Unterstützung über das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg

Die School of Advanced Professsional Studies (SAPS) der Universität Ulm ist als „anerkannte Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW)“ anerkannt und das Profil der SAPS ist in der Liste des Weiterbildungsportals Fortbildung-BW aufgenommen.

Detaillierte Informationen zum Bildungszeitgesetz selbst und zum Verfahren zur Beantragung von Bildungszeit finden sich auf nachfolgendem Internetportal. Auf dieser Website finden Sie auch ein Merkblatt für Beschäftigte sowie ein vom Regierungspräsidium Karlsruhe empfohlenes Formular zur Beantragung von Bildungszeit. Sie müssen Ihren Antrag auf Bildungszeit spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit bei Ihrem Arbeitgeber schriftlich vorlegen. Mit einreichen müssen Sie Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter. Insbesondere darf der Hinweis nicht fehlen, dass eine Anerkennung des Bildungsanbieters nach dem BzG BW vorliegt.

Steuerersparnis durch Weiterbildung

Aufwendungen, die beim Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen entstehen, können steuerlich als Werbungskosten voll abgesetzt werden, sofern die Fortbildung im ausgeübten Beruf stattfindet.
Wenn Sie sich noch in Berufsausbildung befinden oder die Weiterbildung in einem nicht von Ihnen ausgeübten Beruf stattfindet, so können die Aufwendungen steuermindernd als Sonderausgaben abgezogen werden. Dies betrifft nicht nur Gebühren oder Entgelte sondern auch andere Aufwendungen wie Reisekosten.

Folgende Kosten können Sie steuerlich geltend machen:

  • Studiengebühren
  • Fachliteratur
  • Arbeitsmittel (z. B. Computer)
  • Fahrtkosten die durch die Teilnahme an den Präsenzphasen entstehen
  • Übernachtungskosten während der Präsenzphasen

Auch bei Aufwendungen, die für eine Weiterbildung des Ehegatten entstehen, gelten für den Steuerpflichtigen diese Regelungen.

Die steuerliche Ersparnis kann daher je nach der Höhe des zu versteuernden Einkommens und abhängig vom Familienstand erheblich sein. Sie sollte also unbedingt geltend gemacht werden.