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(Stand: 20.04.2026)
Mit dem “Zukunftsprogramm Hochschule 2030” stärkt das MWK Baden-Württemberg die Hochschulen im Land. Ein Kernelement des Zukunftsprogramms ist das Transformationsbudget. Es soll den Hochschulen ermöglichen, ihre Studienangebote weiter zu verbessern und attraktiver zu gestalten. Da die Expertinnen und Experten aus der Lehre in den Fächern die Bedarfe am besten kennen, hat das Präsidium der Universität Ulm entschieden, einen Großteil der für 2026 zur Verfügung stehenden Mittel in einem internen Verfahren auszuschreiben. Mittel können für Maßnahmen in den nicht-medizinischen Fakultäten* beantragt werden, im Vordergrund steht die Verwendung als Sachmittel. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und bewilligt, solange das Budget nicht ausgeschöpft ist.
*Für Maßnahmen in der Medizinischen Fakultät steht ein eigenes Budget zur Verfügung.
(Stand: 20.04.2026)
Beantragt werden können Maßnahmen, die dazu dienen, die Qualität des Studiums an der Universität Ulm weiter zu verbessern oder attraktiver zu gestalten.
Antragsberechtigt sind Professor:innen und im Mittelbau dauerhaft beschäftigte Lehrende der nicht-medizinischen Fakultäten der Universität Ulm. Studierende und befristet Beschäftigte können gemeinsam mit einer antragsberechtigten Person Anträge stellen.
Verwenden Sie für Ihren vollständigen Antrag bitte die folgenden Vorlagen:
Senden Sie Ihren Antrag per E-Mail (Betreff: Transformationsbudget 2026) an das Zentrum für Lehrentwicklung.
Sie haben Fragen zur internen Ausschreibung für das Transformationsbudget 2026
Wir beraten Sie gerne!
zle(at)uni-ulm.de ➔
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