Drittmittelprojekte - Regelungen für Mutterschutz und Elternzeit

An der Universität Ulm gibt es eine Vielzahl an Drittmittelgebern. Die Lösungen für Ausfallzeiten durch Mutterschutz und Elternzeit sehen bei jedem Drittmittelgeber anders aus. Erfreulicherweise öffnen sich nach und nach immer mehr Drittmittelgeber der Thematik Elternzeiten von ProjektmitarbeiterInnen und sehen Ersatzmittel vor.

Wir empfehlen der Projektleitung, bereits bei den Verhandlungen Fragen über evtl. Ersatzmittel im Falle einer Ausfallzeit offen anzusprechen. Dadurch wird das Thema ein "Normalfall" und bleibt kein "Sonderfall".


Eine Vorreiterrolle in der aktiven Unterstützung bei familienbedingten Ausfallzeiten nimmt die Deutsche Forschungsgemeinschaft ein. 

Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Die DFG fördert die Gleichstellung von Männern und Frauen in der Wissenschaft. Der nachstehende Link zur Seite der DFG verrät, wie diese im Detail für die einzelnen Förderverfahren aussehen kann.
Chancengleichheitsmaßnahmen in den einzelnen Förderverfahren

Beispiel Forschungsgruppen und Schwerpunktprogramme: 
Die DFG unterstützt die Förderung der Chancengleichheit im Wesentlichen durch die Finanzierung folgender Maßnahmen:

  1. Zweckgebundene zusätzliche Mittel für Gleichstellungsmaßnahmen.
  2. Ausgleich von Ausfall oder Teilzeittätigkeit der Teilprojektleitung aus familiären Gründen (beispielsweise Mutterschutz, Elternzeit, Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger).
  3. Ausgleich von Ausfall oder Teilzeittätigkeit des im Teilprojekt beschäftigten Personals aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeit.