Maria Elisabeth Stöckle
89081 Ulm
Immer mehr Paare streben an, dass sich beide Partner gleichermaßen in Beruf und Familie einbringen können. Die meisten Väter wünschen sich mehr Zeit für die Familie. Die Universität Ulm möchte dabei unterstützen.
Von den Möglichkeiten, die Arbeit an der Universität zu flexibilisieren profitieren Mütter und Väter. Beispiele sind: flexible Arbeitszeit, Teilzeit, alternierende Telearbeit, Elternzeit, Freistellungen/ Beurlaubungen, (Familien)Pflegezeit
Hierzu beraten Sie gerne Ihre Personalsachbearbeiterin und Frau Stöckle, Familienservice.
Sollten Sie befürchten, dass Vertretungsregelungen nur schwer oder kaum realisierbar sind, sprechen Sie mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten. Die Universitätsleitung unterstützt das Vorhaben, Wege zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu finden. Eine tragfähige Lösung berücksichtigt Ihre Interessen und gleichzeitig die Rahmenbedingungen Ihres Arbeitsbereichs.
Ich begrüße die Entwicklung der letzten Jahre, dass immer mehr Väter eine aktive Rolle in der Familie einnehmen und mehr Zeit für Familie einplanen. Dadurch wird nicht nur die Vater-Kind-Beziehung intensiver, sondern oft auch der berufliche Wiedereinstieg der Mutter erleichtert. Unsere familienorientierten Angebote sind deshalb grundsätzlich für beide Elternteile attraktiv. Es ist uns wichtig, familienbewusste Personalpolitik langfristig umzusetzen und somit auch qualifizierte Beschäftigte zu halten.
Prof. Dr.-Ing. Michael Weber, Präsident der Universität Ulm
Arbeitsbefreiung auf Antrag bei der Abt. Personalservice:
1 bezahlter freier Arbeitstag (Tag der Geburt oder sehr wenige Tage später) bei der
Niederkunft
- der Ehefrau (Zusammenleben ohne Trauschein genügt nicht!) oder
- der Lebenspartnerin/des Lebenspartners im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes
Geregelt ist die Arbeitsbefreiung für Beschäftigte in § 29 TV-L und für Beamte in § 29 AzUVO.
Familienstartzeit, was ist das und wann kommt diese?
Der zweite Elternteil oder Partner*innen sollen sich zukünftig nach der Entbindung 10 Tage bezahlt freinehmen können. Bei Alleinerziehenden soll die Mutter eine Person sogar auch außerhalb des Haushalts benennen können. Die gesetzliche Grundlage gibt es aktuell nur im Entwurf und es ist nicht klar, ob und wann diese tatsächlich in Kraft treten wird. (Stand: 09.09.2024)
Antrag auf Elternzeit Elternzeitantrag ausfüllen und an die Abt. III-1 Personalservice senden
Antragsfristen für Väter: 7 bzw. 13 Wochen
Elternzeit zwischen ...
Informationen der Abt. Personalservice über die Elternzeit (Intranet)
Antrag auf Elterngeld bzw. ElterngeldPlus bei der für Sie zuständigen Elterngeldstelle
Wohnsitz in Ba-Wü (L-Bank Karlsruhe), Wohnsitz in Bayern
Die Inanspruchnahme von Elternzeit ist grundsätzlich unabhängig vom Bezug des Elterngeldes möglich. Elterngeld wird für Lebensmonate des Kindes gewährt. Der Lebensmonat beginnt mit dem Tag der Geburt und endet im folgenden Monat am Vortag des Geburtstags. Da die Inanspruchnahme des Elterngeldes in den meisten Fällen mit der Inanspruchnahme von Elternzeit verbunden ist, ist dies auch bei der Anmeldung der Elternzeit zu beachten.
Das ElterngeldPlus ist besonders attraktiv, wenn Vater oder Mutter während der Elternzeit nicht komplett eine Auszeit nehmen, sondern ihre Arbeitszeit lediglich reduzieren und länger Elterngeld beziehen möchten.
Falls Sie ab Geburt Elternzeit einplanen, sollten Sie den Tag der Arbeitsbefreiung (siehe oben) von der Elternzeit ausnehmen. Bei der Berechnung des Elterngeldes nach der Geburt Ihres Kindes wird jegliches Einkommen berücksichtigt, so auch der Tag einer Arbeitsbefreiung oder eventuelle weitere bezahlte Urlaubtage.
Änderungen für Geburten ab April 2024:
Für Geburten ab dem 1. April 2024 wird die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens (Einkommensgrenze), ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, für gemeinsam Elterngeldberechtigte von 300.000 Euro auf 200.000 Euro gesenkt. Zum 1. April 2025 wird sie für Paare nochmals moderat auf 175.000 Euro abgesenkt. Für Alleinerziehende wird ab dem 1. April 2024 eine Einkommensgrenze von 150.000 Euro gelten.
Außerdem wird die Möglichkeit des gleichzeitigen Bezugs von Elterngeld neu geregelt. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld wird künftig nur noch für maximal einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kindes möglich sein. Ausnahmen für den gleichzeitigen Bezug wird es beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingsgeburten und Frühgeburten geben.
praktische Angebote des Bundesfamilienministeriums:
- Elterngeldrechner
- Elterngeldplaner inkl. -rechner (Aufteilung der Monate, Elterngeld - Basis, Plus oder Partnerschaftsbonus)
- Elterngeld und Elternzeit - Broschüre des Bundesfamilienministeriums
Schon vor der Geburt können Eltern die Anerkennung der Vaterschaft beim Standesamt oder Jugendamt (oder kostenpflichtig beim Amtsgericht oder Notar) beantragen und eine Sorgeerklärung beim Jugendamt (oder kostenpflichtig bei einem Notar) abgeben. Erfolgt die Anerkennung der Vaterschaft vor der Geburt, kann der Vater direkt in die Geburtsurkunde des Kindes aufgenommen werden.
Mehr zum Thema finden Sie hier (Broschüre aus 2018).
Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen und Familienplanung
Fort- und Weiterbildungsprogramm der Universität Ulm (zuletzt "man@work" 19.07.2016)
Familienbildungsstätte Ulm e. V., z. B.: Vater werden - Check-In oder - vom Duo zum Trio (kostenfrei); weitere interessante Kursangebote
Kursangebote für werdende Mütter und Partner: Frauenklinik Ulm
Vaterschaft und Elternzeit, eine interdisziplinäre Literaturstudie (2011) zur Frage der Bedeutung der Vater-Kind-Beziehung für eine gedeihliche Entwicklung der Kinder sowie den Zusammenhalt in der Familie
(Die Koordination der Expertise erfolgte durch die Forschungsgruppe "Familie, Zeitpolitike & E-Learning" der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/ Psychotherapie der Universität Ulm.)
Näheres zum Forschungprojekt des Deutschen Jugendinstituts: https://www.dji.de/fatherhood
Ich bin dabei - Broschüre der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)