Maria Elisabeth Stöckle

89081 Ulm
Angebote der Universität:
für Studierende: Zentrale Studienberatung und Info: Studieren mit Familie
für Beschäftigte: Beratung und Info über einschlägige Beratungsstellen und Entlastungsangebote durch Pflegelotsin Frau Stöckle, Familienservice, oder Pflegelotsin Frau Löw de Mata, Beauftragte für Chancengleichheit, Tel. 0731/50-22816, zur arbeitsvertraglichen Seite berät die Abt. Personalservice. Es wird auf Antrag geprüft, ob die Arbeitszeit und der Arbeitsort kurzfristig flexibilisiert werden können und welche Beurlaubungsmöglichkeiten es gibt. Weiteres
Zudem bietet die Universität Fortbildungsangebote, die helfen, die innere Balance (wieder) zu erhalten.
Sofern sich der zu Pflegende im Krankenhaus/ in der Klinik befindet, gehen Sie bitte auch zum dort angebotenden Sozialen Beratungsdienst. Ist der zu Pflegende privat versichert, rufen Sie die Compass-Pflegeberatung an. Auch diese kommt bei Bedarf zur Beratung ins Krankenhaus/ in die Klinik.
Die Pflegestützpunkte sind wichtige Beratungsstellen für gesetzlich Versicherte. Trägerunabhängig hilft man hier herauszufinden, welche Hilfe die beste für einen Betroffenen ist.
Pflegestützpunkte:
Ulm
Alb-Donau-Kreis
Seniorenberatungsstellen Landkreis Neu-Ulm
deutschlandweite Pflegestützpunktsuche
Jede Krankenkasse bietet Ihnen eine Pflegeberatung.
Diese hilft auch beim Erstellen eines individuellen Versorgungsplans.
Fragen Sie deshalb gezielt bei Ihrer Krankenkasse nach einer Pflegeberatung.
Beratung für privat Versicherte: Compass, Tel. 0800/1018800
Haben Sie eine akute Pflegefallsituation in Ihrer Familie und müssen nun sofort tätig werden, um die Pflege zu organisieren?
Falls ja, kommen mehrere Möglichkeiten in Betracht, kurzfristig "frei" von der Arbeit zu erhalten.
zu 4.: ergänzende Hinweise
- für max. 10 Tage Entgeltausfall kann von der Pflegekasse des zu pflegenden Angehörigen Pflegeunterstützungsgeld und sofern der Beschäftigte nicht gesetzlich krankenversichert ist evtl. auch Zuschüsse zur Krankenversicherung beantragt werden
- Zu den "nahen Angehörigen" im Sinne des Pflegezeitgesetzes zählen (Definition gilt für Angestellte und Beamte):
- Die Beschäftigten sind verpflichtet, dem Arbeitgeber die Verhinderung an der Arbeitsleistung unverzüglich anzuzeigen. Eine besondere Form ist für die Anzeige nicht vorgeschrieben. Die Verwendung des Antragsformulars der Abt. III-1 wird empfohlen. Nicht in jedem Fall einer schlimmen Pflegesituation liegen alle Voraussetzungen für die "Pflegezeit bei kurzfristiger Arbeitsverhinderung" gem. § 2 PflegeZG bzw. § 74 Abs. 1 LBG vor. Das Formular bietet an, dass Sie für diesen Fall hilfsweise z. B. Arbeitszeitausgleich oder Urlaub beantragen.
Weitere Hinweise finden Sie in der Freistellungsübersicht bei "Recht" (im Intranet der Uni sichtbar).
Wir wollen Beschäftigte mit Pflegeverantwortung künftig noch besser unterstützen. Über den Mail-Verteiler "Pflegende Beschäftigte" versenden wir E-Mail-Nachrichten zum Thema "Pflege", um Sie z. B. über Neuerungen zu informieren oder um Bedarfe abzufragen.
Bei Interesse bitten wir Sie, eine kurze E-Mail an Frau Stöckle zu senden. Sie können sich jederzeit wieder mit einer kurzen E-Mail an Frau Stöckle aus dem Verteiler abmelden.
Ihre Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und Vor- und Nachnamen) werden in einer kennwortgeschützten Excel-Liste erfasst und vertraulich behandelt.
Frau Stöckle, Pflegelotsin steht Ihnen bei Fragen, aber ebenso für Verbesserungsvorschläge gerne zur Verfügung.
10 Schritte zu mehr Freiräumen für pflegende Beschäftigte (von berufundfamilie)
Denken Sie daran, dass Sie nach sechs Monaten Pflege (ab Pflegegrad 2) in häuslicher Umgebung Anspruch auf Verhinderungspflege haben.
Interne Fortbildungsveranstaltungen
Pflegethemen, Stressbewältigung, Angebote des Betrieblichen Gesundheitsmanagements zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit
Seniorenwegweiser Ulm
Seniorenwegweiser Alb-Donau
Seniorenwegweiser Neu-Ulm
Bundesfamilienministerium
Pflegetelefon Rufnummer 030 20179131 - schnelle Hilfe für Angehörige
Wenn Sie Fragen zum Thema Pflege haben, oder am Ende Ihrer Kräfte sind und nicht mehr weiter wissen, können Sie sich gern an das Serviceteam des Pflegetelefons wenden:
- Anonym und vertraulich
- Gerne auch schriftlich per E-Mail an info@wege-zur-pflege.de
- Mit konkreten Hilfestellungen für Ihre individuelle Situation
- Als Lotse zu den Angeboten vor Ort
Wege zur Pflege
Serviceportal "Zuhause im Alter"
Bundesministerium für Gesundheit: Pflegebedürftig.Was nun?
Online-Ratgeber Pflege, Informationsbroschüren
Hilfe zum Auffinden der passenden Unterstützungsleistungen bietet auch die Webseite des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) - www.zqp.de
Aggression und Gewalt in der Pflege www.pflege-gewalt.de
Verträge über Wohnraum mit Pflege- und Betreuungsleistungen
Rat und Info der Verbraucherzentralen
Barrierefreies Bauen, Leitfaden des Wirtschaftsministeriums (Ba-Wü), Jan. 2017
"Pflegebedürftigkeit - was nun?", Ministerium für Arbeit und Soziales (Ba-Wü), März 2019
Ratgeber der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP)
speziell zu Demenz:
Informationsportal des Bundesfamilienministeriums Wegweiser Demenz
ProjektDEMENZ Ulm u. a. Angebote rund um Demenz in Ulm
Gedächtnissprechstunde Neurologie, Universitätsklinikum Ulm
Broschüre mit hilfreichen und nützlichen Adressen, zusammengestellt vom Sozialdienst der Bethesda Klinik Ulm: Alten- und Pflegeheime, Ambulante Pflegestationen, Beratungsstellen, Besuchsdienste, Betreuungsgruppen, Essen auf Rädern, Freizeitgestaltung, Gesprächsgruppen, Hausnotruf, Hospiz und Sterbebegleitung, Kostenübernahme bei Heimaufenthalt, Mittagstisch, Reparaturhilfen, Senioren-Weiterbildung, Service-Wohnen, Tagespflegestätten, Wohnungsauflösung/Entrümpelung, Januar 2018
Entlastung durch niedrigschwellige Betreuungsangebote und haushaltsnahe Dienste
Seit 2015 gibt es für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebotes extra Geldleistungen der Pflegeversicherung. Die Anbieter benötigen eine Zulassung/ Anerkennung, damit die Geldleistungen aus der Pflegeversicherung hierfür einfließen können. Bitte wenden Sie sich an die Pflegekasse bzw. dem privaten Versicherungsunternehmen oder den Pflegestützpunkt für nähere Auskünfte zur Verfügbarkeit der zugelassenen Anbieter in Ihrer Region.
Bayern (ergänzende Leistung seit 2018): Landespflegegeld ab Pflegegrad 2 und Hauptwohnsitz in Bayern