Finanzielle Hilfen

Info-Tool - Mit wenigen Klicks können Sie überprüfen, auf welche Familienleistungen Ihre individuelle Familie voraussichtlich Anspruch hat. (Informationsangebot des Bundesfamilienministeriums, das die Haupt-Familienleistungen umfasst. Lokale ergänzende Familienleistungen umfasst dieses Tool nicht.)

Finanzielle und sonstige Hilfen bei Schwangerschaft und Geburt (service bw), auch Mehrbedarf ab der 13. Schwangerschaftswoche

Soziale Angebote / Vergünstigungen der Stadt Ulm für einkommensschwache UlmerInnen, z. B. durch die Lobby-Card und der KinderBonusCard

Die LobbyCard und KinderbonusCard sind nur ein Teil möglicher Sozialer Vergünstigungen. Weitere Informationen dazu und die Antragsformulare für die LobbyCard finden Sie auf der städtischen Internetseite.


- Falls Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, Kindergeldzuschlag oder Wohngeld erhalten, können Sie bei Ihrem Jugendamt einen Zuschuss zu den Betreuungskosten beantragen, evtl. sogar eine Kitagebührenbefreiung. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz sollen seit dem 1. August 2019 neben Familien, die Sozialleistungen beziehen, auch Familien mit kleinem Einkommen von Kitabeiträgen befreit werden, wenn sie zum Beispiel Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. Die Familienkasse bietet im Internet einen „KiZ-Lotsen“ an. Damit können Sie bequem und schnell prüfen, ob sich für Sie ein Antrag auf den Kinderzuschlag lohnt. Der KiZ-Lotse prüft mit wenigen Angaben, ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag möglich erscheint.

Kontakt für Ulmer und Ulmerinnen

zur Beantragung eines Zuschusses zu den Kinderbetreuungskosten,

für weitere Leistungen zur Bildung und Teilhabe


Mit dem Landesfamilienpass können Familien Eintrittsermäßigungen z. B. in vielen Museen, Gärten, Schlösser erhalten. Familien z. B. ab 3 Kindern (kindergeldberechtigt) oder Alleinerziehende können einen Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte beim Bürgermeisteramt beantragen. Dort gibt es auch weitere Auskünfte über eventuelle kommunale Familienpässe und -ermäßigungen.

  • Lobby- oder KinderBonus-Card der Stadt Ulm, Kinderbetreuungskostenzuschuss u. a. m. (siehe oben)
  • Finanzielle Erleichterungen, zusammengestellt durch das Studierendenwerk
  • Anerkennung eines Mehrbedarfs, falls Studierende während eines Urlaubssemesters z. B. Bürgergeld empfangen
  • Bürgergeld
  • web-Seite des Bundesfamilienministeriums, dabei insbesondere Unterstützungen und Leistungen
  • bei finanzieller Notlage mit finanziellem Unterstützungsbedarf für Schwangerschaft, Geburt sowie Pflege und Erziehung des Kleinkindes: Anträge auf finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung Mutter und Kind können nur bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle gestellt werden. In Ulm z. B. Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Ulm, Schwamberger Str. 35, Tel: 0731 / 9 68 57 – 0   oder Caritas, Telefon: 0731 / 2063 20 oder DONUM VITAE in Neu-Ulm, Tel. 0731 / 2 07 78 77

Broschüre des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter, Stand Januar 2022: Wenn das Einkommen nicht reicht und einen aktuelle Ergänzungen für 2024

Während den Freistellungen nach dem Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz kann ein zinsloses Darlehen in Anspruch genommen werden.

Bei der bis zu 10-tägigen Freistellung in einer akuten Pflegesituation nach § 2 Pflegezeitgesetz kann ein Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegeversicherung/-kasse des zu pflegenden Angehörigen beantragt werden.

Information zu den Sozialversicherungen

Familienpflegezeit-Rechner - Berechnungshilfe von www.wege-zur-pflege.de, um Beschäftigten eine erste Orientierung (Einkommenssituation) zu geben.