Alarmpläne

Der Alarmplan stellt die einfachste Form der schriftlichen Festlegung von Notfallmaßnahmen dar.
Der Unternehmer hat in einem Alarmplan festzulegen, welche Maßnahmen in Notfällen, wie Brand, Unfall, Einbruch, Überfall, durchgeführt werden müssen. (...) Er muss regelmäßig aktualisiert werden, z. B. wegen Änderung von Telefonnummern, Personalwechsel.
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Alarmpläne sollen an der Universität an geeigneten Stellen ausgehängt werden, am besten an allen Telefonen der Universität sowie in zentralen Bereichen. 

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