Gesundheitsgefahren durch Flusssäure

„Fluorwasserstoff, Flusssäure und saure Fluoride wirken lokal ätzend. Sie durchdringen rasch die Haut, zerstören tiefere Gewebeschichten und können auch resorptiv durch chemische Bindung an Calcium- und Magnesiumionen und Hemmung lebenswichtiger Enzyme zu akut bedrohlichen Stoffwechselstörungen oder Störungen der Leber-, Nieren-, Herz- und Lungenfunktion führen. Die chronische Aufnahme stark überhöhter Fluormengen kann Schäden im Sinne einer Fluorose verursachen. Hierbei kommt es zu Knochenverdichtungen (Osteosklerose) vor allem im Bereich von Becken, Wirbelsäule und Rippen mit Schmerzen im unteren Wirbelsäulen- bzw. Kreuzbeinbereich.“[1]

⇒ Einwirkung auf die Haut oder verzögerte sachgerechte Therapie kann infolge resorptiver Giftwirkung zum Tode führen! Die massive Einatmung hoher Konzentrationen kann in kurzer Zeit den Tod herbeiführen![2]

Eine Gefährdungsbeurteilung ist bei Tätigkeiten mit Flusssäure in jedem Fall durchzuführen!

Grundsätzliche Maßnahmen

  1. Halten Sie folgende (rezeptfreie) Medikamente für die Erste-Hilfe und einen möglichen Notarzteinsatz bereit:
    - Kalziumgluconat-Gel (2,5%)
    - Kalziumgluconat-Injektionslösungen (10%) (in der ungeöffneten Originalverpackung!)
    - Frubiase-Calcium-T-Trinkampullen
    ⇒ Die Medikamente lassen sich rezeptfrei über die (Klinikums-)Apotheke beschaffen.
     
  2. Halten Sie die Anweisungen für die Durchführung der Ersten-Hilfen stets bereit:
    Erste Hilfe bei Flusssäure-Unfällen
     
  3. Halten Sie die medizinischen Leitlinien "Flusssäure" der BASF für die Anwendung durch und die Mitgabe für den Notarzt stets bereit:
    Medizinische Leitlinien für den Notarzt "Flusssäure" der BASF
     
  4. Halten Sie das Unfallleitblatt "Flusssäure-Unfälle" bereit und füllen es bei Eintreten eines Unfalls zur Mitgabe an den Notarzt aus:
    Unfallleitblatt bei Flusssäure-Unfällen
     
  5. Abhängig von Ihrer Gefährdungsbeurteilung sollen Beschäftigte mit Flusssäure-Tätigkeiten einen Flusssäurepass stets (auch privat) bei sich tragen (bspw. im Geldbeutel), um jederzeit Unterlagen und Informationen für einen Arzteinsatz parat zu haben:
    Flusssäurepass
     
  6. Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten regelmäßig über die Erste-Hilfe-Maßnahmen und die Gefährdungen durch Flusssäure!

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