Termine zur Ausbildung Brandschutzhelfer
Praktische Feuerlöschübung
Dienstag, 16.04.2024
Veranstaltungsort: Staudingerstraße 8
Keine Anmeldungen mehr möglich!
Im Herbst 2024 wird es einen neuen Termin für die praktische Feuerlöschübung geben.
„Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.“ (OVG Münster 10A 363/86)
Brände und Explosionen sind oft die unmittelbaren Auslöser von Unfällen und Verletzungen der Beschäftigten und Studierenden. Auch wirtschaftlich kann ein Brand katastrophale Folgen für den Betrieb haben. Aus diesem Grund ist es wichtig, ergänzende Maßnahmen zum betrieblichen Brandschutz zu ergreifen, so dass das Ausmaß eines Schadens reduziert wird.
Die Verhütung und Bekämpfung von Bränden und Explosionen ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller Personen im Betrieb. Im Folgenden erhalten Sie weitergehende Informationen zu den Aufgaben und Verantwortlichkeiten für die verschiedenen Mitglieder der Universität:
Führungskräfte müssen
Brandschutzbeauftragte sollen die verantwortlichen Führungskräfte in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes beraten und unterstützen, z.B.
Die Brandschutzbeauftragten der Universität Ulm beraten die Vorgesetzten zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen beim Umgang mit brennbaren oder explosionsfähigen Stoffen bzw. zu allen möglichen Brandgefährdungen und bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen.
Eine organisatorische Maßnahme ist z.B. die Bestellung von Brandschutzhelfern und -helferinnen oder die Erstellung einer Betriebsanweisung (s. Vorlagen) für den jeweiligen Bereich.
https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/324/betrieblicher-brandschutz-in-der-praxis
https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/2848/brandschutzhelfer
Die Einrichtungen der Universität müssen eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut machen.
Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z.B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung erforderlich sein.
Dadurch wird die schnelle und sichere Bekämpfung von Entstehungsbränden, deren Vermeidung der Ausbreitung und die Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der gefährdeten Personen im Brandfall ohne Eigengefährdung erreicht.
Für die Bestellung einer/eines Brandschutzhelfers oder -helferin nutzen Sie bitte das bereitgestellte Formular (siehe grauer Kasten unten).
Die Aus- und Fortbildungstermine für die hausinterne Schulung werden regelmäßig von Abteilung V-5 per E-Mail bekannt gegeben. Die Ausbildung ist spätestens nach 3 Jahren durch eine nochmalige Fortbildung zu wiederholen.
https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/2848/brandschutzhelfer
Die Beschäftigten müssen
Praktische Feuerlöschübung
Dienstag, 16.04.2024
Veranstaltungsort: Staudingerstraße 8
Keine Anmeldungen mehr möglich!
Im Herbst 2024 wird es einen neuen Termin für die praktische Feuerlöschübung geben.