Brandschutz

Brände und Explosionen sind oft die unmittelbaren Auslöser von Unfällen und Verletzungen der Beschäftigten und Studierenden. Auch wirtschaftlich kann ein Brand katastrophale Folgen für den Betrieb haben. Aus diesem Grund ist es wichtig, ergänzende Maßnahmen zum betrieblichen Brandschutz zu ergreifen, so dass das Ausmaß eines Schadens reduziert wird.

Die Verhütung und Bekämpfung von Bränden und Explosionen ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller Personen im Betrieb. Im Folgenden erhalten Sie weitergehende Informationen zu den Aufgaben und Verantwortlichkeiten für die verschiedenen Mitglieder der Universität:

Führungskräfte müssen

  • eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz durchführen, welche Brandgefährdungen berücksichtigt,
  • zur Verhütung von Entstehungsbränden erforderliche Maßnahmen treffen und überwachen,
  • die zur Brandbekämpfung erforderlichen Feuerlöscheinrichtungen bereitstellen und instand halten,
  • die Beschäftigten auf die mit ihrer Tätigkeit verbundenen Brandgefahren hinweisen und in der Vermeidung und Abwendung dieser Gefahren unterweisen,
  • jährlich zum Umgang mit Brandschutz- und Feuerlöscheinrichtungen und zur Evakuierung unterweisen und
  • die Wirksamkeit der festgelegten Maßnahmen regelmäßig, z.B. in Form von Feuerlöschübungen, prüfen.

https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/324/betrieblicher-brandschutz-in-der-praxis

Brandschutzbeauftragte sollen die verantwortlichen Führungskräfte in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes beraten und unterstützen, z.B.

  • bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen,
  • der Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen,
  • der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefährdungen,
  • der Instandhaltung von Brandschutz-Einrichtungen,
  • der Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden und der Feuerwehr,
  • der Erstellung der Notfallplanung, z.B. Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne und
  • der Aus- und Fortbildung von Beschäftigten, z.B. zu Brandschutzhelfern.

Die Brandschutzbeauftragten der Universität Ulm beraten die Vorgesetzten zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen beim Umgang mit brennbaren oder explosionsfähigen Stoffen bzw. zu allen möglichen Brandgefährdungen und bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen.
Eine organisatorische Maßnahme ist z.B. die Bestellung von Brandschutzhelfern und -helferinnen oder die Erstellung einer Betriebsanweisung (s. Vorlagen) für den jeweiligen Bereich.

https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/324/betrieblicher-brandschutz-in-der-praxis
https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/2848/brandschutzhelfer​​​​​​​

Die Einrichtungen der Universität müssen eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut machen.
Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z.B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung erforderlich sein.

Dadurch wird die schnelle und sichere Bekämpfung von Entstehungsbränden, deren Vermeidung der Ausbreitung und die Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der gefährdeten Personen im Brandfall ohne Eigengefährdung erreicht.

Für die Bestellung einer/eines Brandschutzhelfers oder -helferin nutzen Sie bitte das bereitgestellte Formular (siehe grauer Kasten unten).
Die Aus- und Fortbildungstermine für die hausinterne Schulung werden regelmäßig von Abteilung V-5 per E-Mail bekannt gegeben. Die Ausbildung ist spätestens nach 3 Jahren durch eine nochmalige Fortbildung zu wiederholen.

https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/2848/brandschutzhelfer

Die Beschäftigten müssen

  • den Weisungen zur Brandverhütung Folge leisten,
  • durch ihr Verhalten alle Maßnahmen zur Verhütung von Bränden und Explosionen unterstützen und
  • im Brandfall entsprechend den Anweisungen der Vorgesetzten handeln (z.B. Brand melden, andere Beschäftigte warnen, Betriebsfremden und Hilfsbedürftigen helfen).

https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/324/betrieblicher-brandschutz-in-der-praxis
 

Termine zur Ausbildung Brandschutzhelfer 2023

Theorie: Mittwoch        12.04.2023 (H13) ab 10:00 bis ca. 12:00 Uhr

Praxis:   Donnnerstag   20.04.2023 ( auf dem Gelände der TVZ, Staudinger Str. 8)

Folgende Zeitfenster sind buchbar:    9:00 - 9:30 Uhr

                                                              10:00-10:30 Uhr

                                                              11:00-11:30 Uhr

                                                              13:00-13:30 Uhr

                                                              14:00-14:30 Uhr

Wenn Sie an der Erstunterweisung betriebliche Brandschutzhelfer/Innen sowie zur praktischen Feuerlöschübung teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte
bei Frau Elze, Tel.: 22134 oder per E-Mail: ines.elze@uni-ulm.de an.

Kontakt

Elke Brax | Dipl. Ing. (BA)

Fachkraft für Arbeitssicherheit
Strahlenschutz­Bevollmächtigte
Brandschutzbeauftragte

elke.brax(at)uni-ulm.de
Tel.: +49 731 50-22131

Dr. Jana Schiefner

Beauftragte für Biologische Sicherheit
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Brandschutzbeauftragte

jana.schiefner(at)uni-ulm.de
Tel.: +49 731 50-22139