Betriebsbegehungen

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Sie haben insbesondere (...) die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken (...).[1]


Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit vereinbaren zur Erfüllung der Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) in regelmäßigen Abständen Termine für eine Betriebsbegehung mit den Führungskräften der Institute und Einrichtungen.
Als weitere Akteure des Arbeitsschutzes werden der betriebsärztliche Dienst und der Personalrat zur Teilnahme eingeladen. Gegebenenfalls werden für bauliche und andere fachspezifische Fragestellungen des Termins auch Beschäftigte des Gebäudemanagements Dez. V mit einbezogen.
 

Durchführungsschritte einer Betriebsbegehung

  • Die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften ein wichtiger Aspekt der Begehung (z.B. jährliche Unterweisung der Beschäftigten, Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen). Deshalb ist es notwendig, dass die Leitung des Instituts oder der Einrichtung diese zugehörigen Unterlagen zum Begehungstermin bereit halten.
  • Als weitere Vorbereitung bitten wir um die Bearbeitung des vorab mitgesandten Formulars Arbeitsschutzorganisation (siehe Formulare). Das ausgefüllte Formular und die im Institut vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen sollen bis spätestens eine Woche vor der Begehung elektronisch an die Abteilung V-5 geschickt werden. Sollten hierbei offene Fragen auftreten, können diese bei der Begehung geklärt werden.

  • Vor einer Begehung werden die Vorgesetzten angeschrieben und informiert.
  • Organisatorisch beginnt die Begehung mit einer Vorbesprechung, anschließend wird die eigentliche Arbeitsplatzbegehung durchgeführt.
  • Zum Abschluss findet noch eine Nachbesprechung statt.
  • Der zeitliche Rahmen der Begehung wird sich auf etwa zwei Stunden, abhängig von der Größe des Bereichs, erstrecken.

  • Im Anschluss der Begehung wird von den Fachkräften für Arbeitssicherheit ein Begehungsbericht erstellt, in welchem festgestellte Abweichungen von den gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben dokumentiert werden. Zur Behebung der Abweichungen werden Ziele festgelegt, welche durch Umsetzung, der im Bericht fachkundig empfohlenen Maßnahmen, erreicht werden können.
  • Für die Umsetzung dieser Maßnahmen und die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben ist die Leitung des Verantwortungsbereiches verantwortlich. Spätestens nach dem im Bericht vorgegebenen Zeitraum, meldet die Leitung des Verantwortungsbereichs die erfolgte Durchführung der Maßnahmen.
  • Nach Abschluss der Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmendurchführung, durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, kann der Begehungsbericht als Bestandteil der betrieblichen Dokumentation zur Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verwendet werden.

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