Berufsbegleitendes Studieren: Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Die Universität Ulm erkennt entsprechend der Lissabon Konvention zuvor erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen und erworbene Kompetenzen nach Immatrikulation in einen berufsbegleitenden Masterstudiengang für Ihr Studium an. Dadurch verkürzt sich Ihre Studienzeit und Sie verringern Ihre aufzuwendenden Studiengebühren.
Sie haben einzelne Module Ihres weiterbildenden Masterstudiengangs bereits vor Ihrer Einschreibung im Kontaktstudium bzw. mit Zertifikatsabschluss absolviert und möchten diese nun im Studiengang anerkennen lassen? Der Prozess der Anerkennung kann in diesen Fällen abgekürzt werden und muss nicht vom jeweiligen Prüfungsausschuss bearbeitet werden. Das Verfahren ist hier beschrieben.
Welche Studienleistungen werden anerkannt?
Details zur Anerkennung von Studienleistungen sind in den Allgemeinen Bestimmungen zu Studien- und Prüfungsordnungen für das Bachelor- und Masterstudium an der Universität Ulm geregelt (Rahmenordnung, insbesondere § 19 der aktuellen Fassung vom 10. Juli 2025).
Nach § 19 Absatz 6 der Rahmenordnung ist folgendes zu beachten:
Die Studierenden müssen den Antrag auf Anerkennung innerhalb von einem Semester nach Studienbeginn beantragen und die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende Leistung bereitstellen.
Grundsätzlich anerkannt werden alle Studien- und Prüfungsleistungen, wenn diese
- in anderen Studiengängen an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen, an staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademien der Bundesrepublik Deutschland und
- in Studiengängen an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
erbracht wurden und hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den im Studiengang vorgeschriebenen Modulen mit ihren Leistungen bestehen. "Kein wesentlicher Unterschied" besteht dann, wenn Qualität, Niveau, Lernergebnisse, Umfang/Workload und Profil den Anforderungen des Studiengangs an der Universität Ulm im Wesentlichen entsprechen.
Außerhalb des Hochschulsystems erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Form von Leistungspunkten anerkannt, wenn sie nach Inhalt und Niveau dem Teil des Studiengangs gleichwertig sind, der ersetzt werden soll.
Über die Anerkennung entscheidet der für den Studiengang zuständige, vom Fakultätsvorstand eingesetzte Fachprüfungsausschuss auf Antrag des Studierenden. Die Anerkennung und Anrechnung auf Teile von Prüfungsleistungen ist ausgeschlossen.
Bei umfangreichen Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt die Höherstufung des Studierenden um jeweils ein Fachsemester bei ca. 30 bzw. 60 angerechneten Leistungspunkten.
Weitere Informationen zum Ablauf, die Antragsformulare und eine Liste der Module und Prüfungen eines Studiengangs finden Sie auf der neuen Seite des Studiensekretariats zur Anerkennung: https://www.uni-ulm.de/studium/pruefungsverwaltung/anerkennung-von-leistungen/
Hinweise zum Verfahren
Beweislast und Mitwirkungspflicht:
Unabhängig von der Sachlage der Anrechnung außerhochschulisch oder Anerkennung hochschulisch erbrachter Lernergebnisse liegt die Beweislast dafür, dass ein Antrag die Voraussetzungen für die Anrechnung oder Anerkennung nicht erfüllt, bei der Stelle, die das Verfahren durchführt.
Dies entbindet die Antragstellerin oder den Antragsteller jedoch nicht von der Verpflichtung, am Verfahren mitzuwirken. Dies gilt insbesondere für:
- Recherche und Übermittlung von Dokumenten, welche die anzurechnenden bzw. anzuerkennenden Lernergebnisse beschreiben bzw. dokumentieren
- Persönliche Informationsgespräche mit der Antragstellerin oder dem Antragsteller zur Konkretisierung der zur Begründung eingereichten Lernergebnisse
Ablehnungsgründe:
Ein Antrag kann aus formalen und aus inhaltlichen Gründen sowie nach einer Gleichwertigkeitsprüfung oder der Ermittlung eines wesentlichen Unterschieds abgelehnt werden. Inhaltliche Gründe können beispielsweise sein:
- nicht vorhandene Niveauäquivalenz
- mangels formeller Nachweise können angegebene anrechnungs- bzw. anerkennungsfähige Lernergebnisse inhaltlich nicht nachvollzogen werden
- in das Verfahren eingebrachte Lernergebnisse sind überholt und entsprechen unzweifelhaft nicht mehr dem aktuellen Entwicklungsstand
Empfehlung:
Für den Antrag zur Anerkennung Ihrer bereits vorliegenden Kompetenzen, Qualifikationen, Kenntnisse und Fertigkeiten legen Sie dem Fachprüfungsausschuss für jedes Modul, für das Sie die Anerkennung beantragen, ein ausgefülltes Antragsformular sowie zur Bewertung Ihres Antrags geeignete Belege in deutscher oder englischer Sprache vor.
Eine Anerkennung erfolgt z. B. auf Basis folgender Nachweise:
- Transcript of Records (sofern vorhanden)
- Modulbeschreibung (sofern vorhanden)
Beim Antrag auf Anrechnung außerhochschulischer Leistungen sind vom Studierenden in einem Bericht zu erläutern:
- Relevanz der erworbenen Qualifikation oder der beruflichen Tätigkeit im Kontext des Moduls, für das die Anerkennung beantragt wird.
- Detaillierte Beschreibung vorhandener Kompetenzen und Qualifikationen sowie des erworbenen Wissens in Bezug zu den Lehrzielen und den Lerninhalten des Moduls.
Es wird ein Bericht im Umfang von ca. 3 - 4 Seiten erwartet. Die Inhalte des Berichts bleiben vertraulich. Kenntnis erhalten ausschließlich die zuständigen Mitarbeiter/innen der SAPS-Geschäftsstelle, die oder der Modulverantwortliche sowie die Mitglieder des Prüfungsausschusses.
Bei Anrechnung eines Moduls wird die anerkannte Studien- oder Prüfungsleistung in das Transcript of Records des Studierenden aufgenommen. Dabei sind die Noten – soweit die Notensysteme vergleichbar sind – zu übernehmen. Ist das Notensystem nicht vergleichbar oder liegen keine Noten vor, können die Noten umgerechnet werden oder die Anerkennung erfolgt ohne Note.
Die Einreichung von Anträgen auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist erst nach Immatrikulation in einen weiterbildenden Studiengang möglich. Zu einem früheren Zeitpunkt eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet.
Persönliche Beratung
Bei Fragen zur Anerkennung von Studienleistungen für Ihr berufsbegleitendes Studium wenden Sie sich bitte direkt an die Geschäftsstelle der School of Advanced Professional Studies. Diese informiert Sie gerne bezüglich Fragen zur Anerkennung von Studienleistungen beim jeweiligen Fachprüfungsausschuss. Die Kontaktaufnahme ist telefonisch unter 0731 50 32401 oder per E-Mail an saps(at)uni-ulm.de möglich.
Bei sonstigen Fragen zur Anerkennung (Studiumswechsel...) wenden Sie sich bitte an das Studiensekretariat der Universität Ulm.