Zulassung zu den Studiengängen

Die Zulassung zu den von der School of Advanced Professional Studies (SAPS) organisierten, berufsbegleitenden Masterstudiengängen erfolgt durch das Dezernat II der Universität Ulm. Einzige Ausnahme ist der Masterstudiengang Biopharmazeutisch-Medizintechnische Wissenschaften. Hier läuft der Zulassungsprozess an der Hochschule Biberach.

Module der Studiengänge, die vor einer Zulassung beispielsweise bereits als Zertifikatskurse bei der SAPS erfolgreich absolviert wurden, werden für das Studium anerkannt. Ein Antrag auf Anerkennung muss innerhalb des ersten Semesters nach Einschreibung gestellt werden. Die Anfertigung der Masterarbeit ist nur für eingeschriebene Studierende möglich.

Die Voraussetzungen für eine Zulassung zum Studium ist der für den jeweiligen Studiengang geltenden Zulassungssatzung zu entnehmen.

Aus der Bewertung a) der Abschlussnote des ersten Hochschulabschlusses, b) der fachlichen Passgenauigkeit des ersten Hochschulabschlusses sowie c) der qualifizierten berufspraktischen Erfahrung und Zusatzqualifikationen ergibt sich eine Punktzahl zwischen 0 und 5 Punkten. Ein vorhandenes Motivationsschreiben kann die individuell erreichte Punktzahl um maximal 0,3 Punkte erhöhen, ein fehlendes Motivationsschreiben führt nicht zu einem Punktabzug.
Für diese Kriterien können bei der Bewertung des Motivationsschreibens Punkte vergeben werden:

  • Persönlich geschrieben
  • Klare Darstellung der Motivation/des Interesses am Studiengang
  • Klare Berufsziele: Interesse am Studiengang
  • Aussage zu den Erwartungen für die persönliche und berufliche Zukunft

Nach Ihrer Immatrikulation in einem berufsbegleitenden, weiterbildenden Studiengang entscheiden Sie selbst, ob Sie im Laufe eines Semesters ein, zwei, drei oder mehr Module belegen wollen.
Für die Auswahl Ihrer Module erhalten Sie nach Ihrer Immatrikulation bzw. jeweils zu Semesterbeginn ein Formblatt. Dort geben Sie die Anzahl der Module an, die Sie im laufenden Semester belegen möchten und nehmen eine Priorisierung vor.

 

Zugangsvoraussetzungen zu den einzelnen Modulen

Die Universität Ulm regelt gemäß § 31 Abs. 3 Satz 5 LHG die Zugangsvoraussetzungen zu Kontaktstudien (Modulstudien). Der Zugang zu einzelnen Zertifikatskursen erfolgt auf Basis der Geschäftsbedingungen des Zentrums für berufsbegleitende wissenschaftliche Weiterbildung (School of Advanced Professional Studies, SAPS) der Universität und der Technischen Hochschule Ulm.
 

Für den Zugang zu den Zertifikatskursen des Studiengangs Aktuarwissenschaften benötigen Interessierte einen ersten Hochschulabschluss, z. B. Bachelor, Diplom, Staatsexamen etc. in den Studiengängen Wirtschaftsmathematik, Mathematik, in anderen mathematisch orientierten Studiengängen oder einen als gleichwertig anerkannten Abschluss.

Für den Zugang zu den Zertifikatskursen des Studiengangs Business Analytics benötigen Interessierte einen ersten Hochschulabschluss, z. B. Bachelor, Diplom, Staatsexamen etc. in den Studiengängen Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftswissenschaften, Elektrotechnik, Informatik, Maschinenbau, Mathematik, Physik Wirtschaftsmathematik oder eines vergleichbaren Studiengangs oder einen als gleichwertig anerkannten Abschluss.

Für den Zugang zu Zertifikatskursen des Studiengangs Instruktionsdesign müssen Interessierte über einen ersten Hochschulabschluss, z. B. Bachelor, Diplom, Staatsexamen etc. verfügen. Der Studiengang ist interessant für Personen, die sich mit der Schaffung effektiver Lehrangebote befassen, also z.B. im Bildungssektor tätig sind. Der Studiengang ist daher insbesondere für Entwickler von Online- und Blended-Learning-Formaten aus interdisziplinären Fachrichtungen, v.a. Psychologie, Pädagogik, Bildungswissenschaften, Informatik/Medieninformatik, Mediendesign von Interesse.

Für den Zugang zu Zertifikatskursen des Studiengangs Sensorsystemtechnik müssen Interessierte über einen ersten Hochschulabschluss, z. B. Bachelor, Diplom, Staatsexamen etc. in einem technischen Fach verfügen.

Bei gleicher fachlicher Eignung werden die Anmeldungen zu Zertifikatskursen in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der Geschäftsstelle der SAPS berücksichtigt. Es gilt das Datum, zu dem die Unterlagen bei der Geschäftsstelle vollständig vorliegen.

Der erfolgreiche Abschluss einzelner Zertifikatskurse garantiert nicht die Zulassung zum Studiengang. Er verbessert aber die Zulassungschancen, weil ein erfolgreicher Modulabschluss die fachliche Eignung verbessert und diese im Rahmen des Zulassungsverfahrens berücksichtigt wird.