Abmeldung - Ferienprogramm

Rücktritt/ Abmeldung vom Programm, für das Sie Ihr Kind bei der Universität Ulm angemeldet haben

Wir führen teilweise Kinder auf der Warteliste – sollte Ihr Kind den Platz nicht wahrnehmen können, bitten wir um baldige Mitteilung, um den Platz einem anderen Kind anbieten zu können.

Sollten Sie Ihr Kind abmelden, nachdem Sie den Platz durch Zahlung des Elternbeitrags bestätigt haben, erhalten Sie den Elternbeitrag abzüglich eines Unkostenbeitrags von 25 EUR zurück, sofern die Abmeldung früher als 4 Wochen vor Beginn der jeweiligen Ferienwoche bei Frau Stöckle eingeht. Bei einer späteren Abmeldung ist keine Rückerstattung mehr möglich.

Die Abmeldung senden Sie bitte an Frau Maria Stöckle, bevorzugt per E-Mail.

Rücktritt/ Abmeldung  vom Programm, für das Sie Ihr Kind bei der Universität Ulm angemeldet haben

Wir führen teilweise Kinder auf der Warteliste – sollte Ihr Kind den Platz nicht wahrnehmen können, bitten wir um baldige Mitteilung, um den Platz einem anderen Kind anbieten zu können.

Sollten Sie Ihr Kind abmelden, nachdem Sie den Platz durch Zahlung des Elternbeitrags bestätigt haben, müssen wir einen Unkostenbeitrag in Höhe von 25 EUR einbehalten.

Sollten Sie Ihr Kind innerhalb der letzten 4 Wochen vor Beginn bis spätestens Donnerstag vor Beginn der Veranstaltung (Do vor 11.30 Uhr) von der Veranstaltung abmelden, so behalten wir einen Unkostenbeitrag in Höhe von 50% ein.

Sollte Ihr Kind aus Gründen von Krankheit nicht am Ferienprogramm teilnehmen können, so ist bei Vorlage eines ärztlichen Attests bis 2 Tage vor Beginn der Veranstaltung eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr abzüglich des Unkostenbeitrags von 25 Euro möglich.
Im Falle einer Erkrankung oder Abmeldung während der Ferienwoche kann der Teilnahmebeitrag nicht erstattet werden.

Was passiert, wenn das Kind z. B. nun kurzfristig bei der Oma die Ferienwoche verbringen wird oder sonstige nicht auf eine Erkrankung basierende Gründe zu einer Nichtteilnahme am Programm führen? In Fällen der Abmeldung vor 11.30 Uhr des Donnerstags vor Beginn der Ferienwoche führt dies für die Eltern zu keinen Mehrkosten. Bei späterer Abmeldung müssen die Eltern mit einer Nachforderung rechnen, da der Arbeitgeber für diese Fälle in der Regel nicht bereit ist, einen finanziellen Beitrag für einen nicht genutzten Ferienplatz zu bezahlen.

Falls Sie Ihr Kind von der Ruhetalfreizeit abmelden möchten, so erklären Sie dies umgehend schriftlich gegenüber dem Ruhetal. Schreiben Sie hierzu eine E-Mail an anja.kutter(at)ejw-ulm.de und setzen Sie in dieser Mail Frau Stöckle in cc maria.stoeckle@uni-ulm.de . Die Modalitäten für die Ruhetalfreizeiten finden Sie ausführlich in den Teilnahmebedingungen für das Ferienwaldheim Ruhetal Ulm. www.ruhetal.de
Bitte beachten Sie, dass der Universität auch bei einer Abmeldung Kosten für jeden ursprünglich gebuchten Platz entstehen.

Sofern Sie Ihr Kind noch nicht beim Ruhetal online angemeldet haben, informieren Sie lediglich Frau Stöckle maria.stoeckle@uni-ulm.de.