Voraussetzungen:
Die folgenden Nachweise müssen Sie im Rahmen der abteilungsinternen Anmeldung in der ersten Semesterwoche vorlegen.
Voraussetzungen für Studierende der Humanmedizin:
- Nachweis der Untersuchung nach Biostoffverordnung
- aktueller Studienbeleg für das WS 2020/21
- Kopie des Studierendenausweises oder Studienbeleg AUSGEDRUCKT als Pfand für Kittel und Spindschlüssel
Voraussetzung für Studierende der Zahnmedizin:
- mindestens im 4. Semester immatrikuliert
- aktueller Studienbeleg für das WS 2020/21
- Erfolgreiche Teilnahme an der Klausur zur Vorlesung „Anatomie A“ , (wird intern im Institut für Anatomie und Zellbiologie nachgehalten) Studienwechsler wenden sich bitte an Frau Prof. Dr. N. Golenhofen für eine eventuelle Äquivalenzbescheinigung.
- Seit dem WS 15/16 benötigen auch ZM´s den Nachweis der Untersuchung nach der Biostoffverordnung.
- Kopie des Studierendenausweises oder Studienbeleg AUSGEDRUCKT als Pfand für Kittel und Spindschlüssel
Anmeldung:
Für Human- und Zahnmediziner, sowie für alle Kurswiederholer erfolgt die Anmeldung zum Kurs und den damit unmittelbar verbundenen Prüfungen
- online über die Dekanatsseiten (Corona). Diese Anmeldung ist für HMs und ZMs eine verbindliche Anmeldung zum Kurs und den im ersten Kursdurchlauf verbundenen Prüfungen (Testat 1 bis 5). Beachten Sie dazu die Anmeldefristen des Dekanats. Bei späteren Anmeldungen kann der Kursplatz nicht mehr verbindlich zugesichert werden und eine persönliche Anmeldung bei den Kursorganisatoren wird zwingend erforderlich.
- Die Zuteilung zu den Tischen erfolgt zufällig
- Ebenso erhalten Sie im Rahmen der Anmeldung Kittel und Spindschlüssel (bitte Kopie des Studierendenausweises mitbringen)
Kopie des Studierendenausweises oder Studienbeleg AUSGEDRUCKT als Pfand für Kittel und Spindschlüssel
- Es gibt keine extra abteilungsinterne Anmeldung für Wiederholer
Nach Anmeldung ist ein Rücktritt von der Lehrveranstaltung ohne Anrechnung eines Kursversuches nicht mehr möglich.