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Aktuelle Hygiene-Regelungen bei Führungen während Covid-19 im Botanischen Garten der Universität Ulm
- Veranstaltungsort: Freigelände des Botanischen Gartens, ein Ausweichen bei schlechtem Wetter in die Gewächshäuser ist derzeit nicht möglich.
- Treffpunkt: Außerhalb des Gartens (Info-Pavillon am Eingang der Gewächshäuser). Die Gruppe bleibt zusammen.
- Ein medizinische Mund-Nasen-Schutzmaske oder eine FFP2-Maske muss während der Führung getragen werden. Diese ist von jedem selbst mitzubringen und wird nicht gestellt.
- Toiletten (Freigelände und Biergarten) können einzeln betreten werden, MNB muss getragen werden, Desinfektionsmittel liegt vor. Derzeit kein Zutritt zu Toiletten des Verwaltungsgebäudes.
- Nach § 6 der Coronaverordnung vom 23.6.2020, die ab 01.07.2020 gilt, ist es zur Nachverfolgung der Kontaktpersonen durch das Gesundheitsamt erforderlich, dass für alle Gäste, Besucher und Studierenden, die in das Institut/Einrichtung der Universität kommen und sich dort für eine relevante Zeit aufhalten (mindestens 15 Minuten), Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit notiert und für 4 Wochen aufbewahrt werden. Wer seine Daten nicht angeben möchte, darf an der Veranstaltung leider nicht teilnehmen!
- Alle teilnehmenden Personen werden vor Beginn der Veranstaltung per Liste kontrolliert.
- Die Daten werden nach Ablauf der gesetzlich geltenden Aufbewahrungsfrist gelöscht.
- Gruppengröße: Aktuell nach Corona-Regelungen geltende Gruppengröße.
- Die Teilnahme an Führungen ist in folgenden Fällen untersagt:
- Sie wurden positiv auf das Coronavirus getestet und sollten sich in häuslicher Quarantäne befinden.
- Sie standen oder stehen in Kontakt zu einer positiv getesteten Person und seit dem letzten Kontakt sind noch keine 14 Tage vergangen.
- Sie weisen typische Symptome einer Infektion auf, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen.
