Das Studium nach FSPO 2022 für die B.Sc.- und M.Sc.-Studiengänge im Fachbereich Informatik

Diese Webseite enthält Informationen zum Studium nach neuer Studien- und Prüfungsordnung (FSPO 2022) in den B.Sc.-Studiengängen Informatik (nicht Lehramt), Medieninformatik und Software Engineering sowie den M.Sc.-Studiengängen Informatik (nicht Lehramt), Medieninformatik, Software Engineering und Künstliche Intelligenz.

Neue FSPO 2022

Die Universität führt zum Wintersemester 2022/23 eine neue Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) ein (Link).

In diesem Zusammenhang wurde auch die Fachspezifische Prüfungsordnung (FSPO) der Informatik-Studiengänge aktualisiert und modernisiert (Link zur FSPO). Ab dem Wintersemester 2022/23 gilt für Studierende die neue FSPO 2022, wenn sie einen der Bachelor-Studiengänge Informatik, Medieninformatik oder Software Engineering neu beginnen oder in einen der genannten Studiengänge wechseln.

Für Studierende, die im Wintersemester 2022/23 einen der Master-Studiengänge Informatik, Medieninformatik, Software Engineering oder Künstliche Intelligenz neu beginnen oder in einen der genannten Studiengänge wechseln, gilt noch die FSPO 2021. Die Möglichkeit zum Wechsel in die neue FSPO 2022 besteht inzwischen nicht mehr.

Informationen zum weiteren Studium nach neuer Prüfungsordnung (FSPO 2022) werden auf dieser Webseite veröffentlicht. Informationen zum Studium nach alter Prüfungsordnung (FSPO 2021) werden auf der entsprechenden Webseite zur Verfügung gestellt. Dort finden Sie auch Informationen zum (freiwilligen) Wechsel in die neue FSPO, falls Sie Ihr Studium nach FSPO 2021 (oder älter) begonnen haben.

Studienpläne

Die Studienpläne stehen inzwischen hier zur Verfügung: Link

Stundenplan

Stundenplan fürs Wintersemester 22/23 nach FSPO 2022: Link.

Was ändert sich mit der FSPO 2022?

Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2022/23 begonnen haben, können weiterhin nach der FSPO 2021 studieren. Die FSPO 2021 läuft allerdings zum Ende des Sommersemesters 2027 aus - zu diesem Zeitpunkt werden alle verbleibenden Studierenden in die dann aktuelle FSPO umgeschrieben.

Durch die neue FSPO 2022 ändern sich (unter anderem) einige grundlegende Dinge:

  • In der neuen FSPO für den Bachelor- und Master-Studiengang Informatik wird kein Anwendungsfach mehr benötigt.
  • Die Mathematik-Grundlagenvorlesungen (Analysis 1 für Informatik, Lineare Algebra für Informatik und Analysis 2a für Informatik) in den Bachelor-Studiengängen werden ersetzt durch die Veranstaltungen Mathematik für Informatik 1 und 2 mit jeweils 8 Leistungspunkten.
  • Der Mathematik-Wahlpflichtbereich wird im Studiengang Informatik (B.Sc.) ersetzt durch die zwei Pflicht-Veranstaltungen Angewandte Stochastik und Angewandte Numerik mit jeweils 6 LP. In den Studiengängen Medieninformatik (B.Sc.) und Software Engineering (B.Sc.) wird der Wahlpflichtbereich ersetzt durch die Veranstaltung Angewandte Stochastik.
  • Der Bereich der Praktischen Informatik wird neu strukturiert und enthält nun (u.a.) die Veranstaltungen Grundlagen der Praktischen Informatik (in einer funktionalen Programmiersprache) und Objektorientierte Programmierung.
  • Der Bereich der Technischen Informatik wird (für Inf und SE) erweitert um die Veranstaltung Grundlagen der Technischen Informatik.
  • Die Anzahl der Prüfungsversuche ist im Allgemeinen begrenzt auf 3 Versuche pro Prüfung.
  • Dreimaliges Nichtbestehen einer Prüfung im Wahlpflicht- und Ergänzungsbereich führt nicht zum endgültigen Verlust des Prüfungsanspruchs. Dies tritt erst ein, wenn keine weiteren Wahlmöglichkeiten in dem jeweiligen Bereich mehr bestehen.
  • Neue Veranstaltungen: Je nach Studiengang kommen neue Pflichtveranstaltungen hinzu, wie z.B. IT-Sicherheit oder Künstliche Intelligenz und Neuroinformatik.
  • Verpflichtende ASQ: Die zwei ASQ-Veranstaltungen Informatik und Gesellschaft sowie Empirische Forschungsmethoden der Informatik sind für alle Studierenden der Bachelor-Studiengänge verpflichtend. 
  • Der Studienbeginn in den B.Sc.-Studiengängen ist nur noch im Wintersemester möglich.
  • Die Grundlagenprüfung in den B.Sc.-Studiengängen wurde wie folgt ersetzt:
    • In den B.Sc.-Studiengängen Informatik und Software Engineering müssen aus der Menge „Grundlagen der Praktischen Informatik“, „Grundlagen der Theoretischen Informatik“, „Grundlagen der Technischen Informatik“, „Mathematik für Informatik I“ und „Mathematik für Informatik II“ nach dem dritten Semester mindestens 3 Prüfungen und nach dem vierten Semester mindestens 4 Prüfungen bestanden sein.
    • Im B.Sc.-Studiengang Medieninformatik muß aus der Menge „Grundlagen der Praktischen Informatik“, „Grundlagen der Theoretischen Informatik“, „Grundlagen der Medieninformatik“, „Mathematik für Informatik I“ und „Mathematik für Informatik II“ nach dem dritten Semester mindestens 3 Prüfungen und nach dem vierten Semester mindestens 4 Prüfungen bestanden sein.
  • Die maximale Studiendauer in den B.Sc.-Studiengängen beträgt nun gemäß ASPO 10 Semester, in den M.Sc.-Studiengängen 7 Semester. Die bisher semesterweise festgelegten Leistungspunkteuntergrenzen entfallen in der neuen FSPO.