Das Studium nach FSPO 2021 für die B.Sc.- und M.Sc.-Studiengänge im Fachbereich Informatik

Diese Webseite enthält Informationen zum weiteren Studium nach alter Studien- und Prüfungsordnung (FSPO 2021) in den B.Sc.-Studiengängen Informatik (nicht Lehramt), Medieninformatik und Software Engineering sowie den M.Sc.-Studiengängen Informatik (nicht Lehramt), Medieninformatik, Software Engineering und Künstliche Intelligenz.

Neue ASPO und FSPO ab Wintersemester 2022/23

Die Universität Ulm führt zum Wintersemester 22/23 eine neue Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) ein (Link).

In diesem Zusammenhang erhalten auch die Bachelor/Master-Studiengänge Informatik, Medieninformatik, Software Engineering und Künstliche Intelligenz eine neue Fachspezifische Prüfungsordnung (FSPO).

Informationen zum weiteren Studium nach alter Prüfungsordnung (FSPO 2021) werden auf dieser Webseite veröffentlicht. Informationen zum Studium nach der neuen Prüfungsordnung (FSPO 2022) werden auf der Webseite zum Studium nach FSPO 2022 zur Verfügung gestellt.

Was ändert sich mit der ASPO 2022?

Die ASPO 2022 tritt ab 1. Oktober 2022 in Kraft und gilt für alle Studierenden der Universität Ulm.

Zu beachten: Die neue ASPO tritt in Kraft vorbehaltlich der Paragraphen, die das Studium gemäß alter Rahmenordnung regeln (§§ 5, 6, 6a, 16c, 17 Abs. 1 - 4, Abs. 7 – 10, 18, 19, 20, 21 und 22). Für Studierende in der alten FSPO 2021 (und älterer FSPOs) gelten daher die Studienbedingungen wie bspw. Wiederholungsversuche, Leistungspunktefristen und die Ermittlung der Gesamtnote weiterhin.

Was ändert sich mit der FSPO 2022?

Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2022/23 begonnen haben, können weiterhin nach der FSPO 2021 studieren. Die FSPO 2021 läuft allerdings zum Ende des Sommersemesters 2027 aus - zu diesem Zeitpunkt werden alle verbleibenden Studierenden in die dann aktuelle FSPO umgeschrieben.

Durch die neue FSPO 2022 ändern sich (unter anderem) einige grundlegende Dinge:

  • In der neuen FSPO für den Bachelor- und Master-Studiengang Informatik wird kein Anwendungsfach mehr benötigt.
  • Die Mathematik-Grundlagenvorlesungen (Analysis 1 für Informatik, Lineare Algebra für Informatik und Analysis 2a für Informatik) in den Bachelor-Studiengängen werden ersetzt durch die Veranstaltungen Mathematik für Informatik 1 und 2 mit jeweils 8 Leistungspunkten.
  • Der Mathematik-Wahlpflichtbereich wird im Studiengang Informatik (B.Sc.) ersetzt durch die zwei Pflicht-Veranstaltungen Angewandte Stochastik und Angewandte Numerik mit jeweils 6 LP. In den Studiengängen Medieninformatik (B.Sc.) und Software Engineering (B.Sc.) wird der Wahlpflichtbereich ersetzt durch die Veranstaltung Angewandte Stochastik.
  • Der Bereich der Praktischen Informatik wird neu strukturiert und enthält nun (u.a.) die Veranstaltungen Grundlagen der Praktischen Informatik (in einer funktionalen Programmiersprache) und Objektorientierte Programmierung.
  • Der Bereich der Technischen Informatik wird (für Inf und SE) erweitert um die Veranstaltung Grundlagen der Technischen Informatik.
  • Die Anzahl der Prüfungsversuche ist im Allgemeinen begrenzt auf 3 Versuche pro Prüfung.
  • Dreimaliges Nichtbestehen einer Prüfung im Wahlpflicht- und Ergänzungsbereich führt nicht zum endgültigen Verlust des Prüfungsanspruchs. Dies tritt erst ein, wenn keine weiteren Wahlmöglichkeiten in dem jeweiligen Bereich mehr bestehen.
  • Neue Veranstaltungen: Je nach Studiengang kommen neue Pflichtveranstaltungen hinzu, wie z.B. IT-Sicherheit oder Künstliche Intelligenz und Neuroinformatik.
  • Verpflichtende ASQ: Die zwei ASQ-Veranstaltungen Informatik und Gesellschaft sowie Empirische Forschungsmethoden der Informatik sind für alle Studierenden der Bachelor-Studiengänge verpflichtend. 
  • Der Studienbeginn in den B.Sc.-Studiengängen ist nur noch im Wintersemester möglich.
  • Die Grundlagenprüfung in den B.Sc.-Studiengängen wurde wie folgt ersetzt:
    • In den B.Sc.-Studiengängen Informatik und Software Engineering müssen aus der Menge „Grundlagen der Praktischen Informatik“, „Grundlagen der Theoretischen Informatik“, „Grundlagen der Technischen Informatik“, „Mathematik für Informatik I“ und „Mathematik für Informatik II“ nach dem dritten Semester mindestens 3 Prüfungen und nach dem vierten Semester mindestens 4 Prüfungen bestanden sein.
    • Im B.Sc.-Studiengang Medieninformatik muß aus der Menge „Grundlagen der Praktischen Informatik“, „Grundlagen der Theoretischen Informatik“, „Grundlagen der Medieninformatik“, „Mathematik für Informatik I“ und „Mathematik für Informatik II“ nach dem dritten Semester mindestens 3 Prüfungen und nach dem vierten Semester mindestens 4 Prüfungen bestanden sein.
  • Die maximale Studiendauer in den B.Sc.-Studiengängen beträgt nun gemäß ASPO 10 Semester, in den M.Sc.-Studiengängen 7 Semester. Die bisher semesterweise festgelegten Leistungspunkteuntergrenzen entfallen in der neuen FSPO.

Stundenplan Wintersemester 22/23

Stundenplan fürs Wintersemester 22/23 nach FSPO 2021: Link.

Was muß ich beachten, wenn ich in der FSPO 2021 bleibe?

Sofern Sie Ihr Studium im Sommersemester 2022 oder früher begonnen haben, ist ein Studium nach alter FSPO 2021 bis zum Wintersemester 2026/27 weiter möglich. Zu beachten ist aber, dass die Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen, die nach neuer FSPO nicht mehr angeboten werden (z.B. Einführung in die Informatik oder Programmierung von Systemen, aber auch einige Anwendungsfach-Veranstaltungen), schnell fallen werden. Es empfiehlt sich daher, solche Veranstaltungen möglichst bald zu besuchen und erfolgreich abzuschließen.

Einige Veranstaltungen werden in abgewandelter Form angeboten:

  • Einführung in die Informatik: Die Veranstaltung wird im WiSe 22/23 online in Form von Videos mit regulärem Übungsbetrieb angeboten.
  • Paradigmen der Programmierung: Die Veranstaltung wird im SoSe 23 angeboten.
  • Programmierung von Systemen: Die Veranstaltung wird zukünftig erbracht durch die Veranstaltung "Objektorientierte Programmierung"
  • Informationssysteme: Die Veranstaltung wird zukünftig erbracht durch die Veranstaltung "Datenbanken und Informationssysteme" (ohne Prüfung zum Datenbanken-Teil)
  • Softwaregrundprojekt (10 LP): Wird im WiSe 22/23 regulär angeboten, zukünftig durch das Softwareprojekt
  • Softwaretechnik I und II (je 3 LP): Wird im WiSe 22/23 regulär angeboten (Teil II im SoSe 23), zukünftig durch die Veranstaltung "Softwaretechnik" (6 LP) 
  • Formale Grundlagen: wird zukünftig erbracht durch "Grundlagen der Theoretischen Informatik"
  • Grundlagen der Rechnerarchitektur: Wird zukünftig erbracht durch "Grundlagen der Technischen Informatik"
  • Grundlagen der Rechnernetze (5 LP): Wird im WiSe 22/23 regulär angeboten
  • Grundlagen der Gestaltung (12 LP): Wird im WiSe 22/23 regulär angeboten (Teil 2 im SoSe 23), zukünftig erbracht durch "Visual Design" (6 LP) und "Interactive Visual Design" (6 LP) 
  • Grundlagen interaktiver Systeme: Wird bis WiSe 23/24 regulär angeboten, zukünftig erbracht durch "Mensch-Computer Interaktion" (reduzierte Prüfung) 
  • Digitale Medien: Wird erbracht durch "Grundlagen der Medieninformatik" (reduzierte Prüfung)
  • User Interface Softwaretechnologie: Wird noch bis SoSe 24 regulär angeboten. Danach erbracht durch "Nutzerzentriertes Design für Interaktive Systeme" (reduzierte Prüfung)
  • Einführung in die Forschungsmethoden: wird im WiSe 22/23 regulär angeboten, zukünftig erbracht durch "Empirische Forschungsmethoden der Informatik"
  • Lineare Algebra für Informatik: Wird zukünftig erbracht durch "Mathematik 1 für Informatik"
  • Analysis 1 für Informatik: Wird zukünftig erbracht durch "Mathematik 2 für Informatik"
  • Analysis IIa für Informatik: Wird im WiSe 22/23 regulär angeboten
  • Proseminare und Seminare werden weiterhin angeboten
  • Veranstaltungen aus dem Schwerpunktfach, die Bachelorarbeit, ASQ-Veranstaltungen und Veranstaltungen aus dem Anwendungsfach werden weiterhin angeboten

Kann ich in die FSPO 2022 wechseln? Was ist zu beachten?

Die Frist für einen direkten FSPO-Wechsel ist inzwischen abgelaufen.

Was passiert bei einem Studiengangwechsel?

  • Bei einem Studiengangwechsel (z.B. von Informatik zu Medieninformatik) wechseln Sie automatisch in die FSPO 2022.
  • Fehlversuche aus bisher nicht bestandenen Prüfungen werden übernommen. VORSICHT! Dies kann unter Umständen zur sofortigen Exmatrikulation (und Verlust des Prüfungsanspruchs) führen.
  • Prüfungsaufschub aus der Pandemie ("Corona-Semester") wird nicht übernommen.