Habilitationsausschuss

Eröffnung des Habilitationsverfahrens

Habilitationsverfahren

Übersicht über den Ablauf des Habilitationsverfahrens an der Fakultät für Mathematik und Wirtschaftswissenschaften

Relevante Dokumente: Habilitationssatzung der Universität Ulm vom 29.02.2024 („Satzung“), Richtlinien der Fakultät für Mathematik und Wirtschaftswissenschaften zur Habilitationssatzung der Universität Ulm („Richtlinien“)

Ankündigung der Habilitationsabsicht

Diese kann formlos per E-Mail an den Dekan erfolgen, mit Angaben und Unterlagen gemäß Punkt 2. der Richtlinien.

Vorstellungsvortrag

Der Dekan wird nach der Ankündigung Ihrer Habilitationsabsicht wegen eines Termins auf Sie zukommen. 

Zwischenevaluierung

Ist in den Richtlinien geregelt. Die Unterlagen können Sie über das Sekretariat des Habilitationsausschusses einreichen.

Antrag auf Eröffnung des Habilitationsverfahrens

Bitte beachten Sie die Satzung, die Richtlinien und das auf der Seite des Habilitationsausschusses zur Verfügung gestellte Formblatt, wenn Sie den Antrag einreichen.

Ablauf des Habilitationsverfahrens nach Antragstellung
  • Im Fakultätsrat werden die weiteren Mitglieder des Habilitationsausschusses bestimmt, die bei dem Verfahren dazutreten.
  • Der Habilitationsausschuss erhält Einsicht in die Unterlagen und entscheidet dann über die Zulassung zum Verfahren, die Bestellung der Gutachter*innen und andere erste Schritte.
  • Eine Lehrveranstaltung muss nur nach Aufforderung gehalten werden.
  • Nach Eingang der Gutachten berät der Habilitationsausschuss über die Annahme der schriftlichen Habilitationsleistung und weitere Punkte.
  • Im Anschluss werden Sie über die Beschlüsse informiert, inkl. Thema, Datum und Zeit des wissenschaftlichen Vortrags. Sie bekommen auch die Möglichkeit der Einsicht in die Gutachten.
  • Wissenschaftlicher Vortrag (siehe auch Richtlinien Punkt 5.)
  • Der Habilitationsausschuss entscheidet in der Regel anschließend an den Vortrag über die Annahme des wissenschaftlichen Vortrags.
  • Das Ergebnis wird Ihnen mündlich mitgeteilt. Die Urkunde wird nach Erstellung ausgehändigt.
Dauer des Verfahrens

Die Dauer des Verfahrens ist im Wesentlichen davon abhängig, wann die nächste Fakultätsratssitzung nach der Stellung des Antrags ist, wie lange die Erstellung der Gutachten dauert und ob Terminfindungen durch die vorlesungsfreie Zeit verzögert werden.

Kontakt

Sekretariat

Barbara Graf
Helmholtzstraße 18
89081 Ulm
Raum 2.22
Telefon: +49 (0)731/50-23553