Was ändert sich mit der ASPO 2022?

Die neue Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) tritt 1. Oktober 2022 in Kraft und gilt für alle Studierenden. Für unsere Studierenden in FSPO 2021 gilt die ASPO vorbehaltlich der Paragraphen, die das Studium gemäß alter Rahmenordnung regeln (§§ 5, 6, 6a, 16c, 17 Abs. 1 - 4, Abs. 7 – 10, 18, 19, 20, 21 und 22). Für Studierende in der alten FSPO 2021 gelten daher die Studienbedingungen wie bspw. Wiederholungsversuche, Leistungspunktefristen und die Ermittlung der Gesamtnote weiterhin. Für Studierende der FSPO 2021 gilt somit insbesondere noch (nach §16c Abs. 1 der Rahmenordnung 2017), dass die Anmeldung der Abschlussarbeit spätestens 3 Monate nach  Ablegung der letzten Modulprüfung zu erfolgen hat.

Welche meiner Module sind betroffen?

Module, die Sie schon abgeschlossen haben, sind nicht betroffen. In der folgenden Liste wird aufgeschlüsselt wie die noch nicht abgeschlossenen Module abgeschlossen werden können. Beachten Sie, dass Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen unterschieden werden. Während Lehrveranstaltungen im Zuge der Reform eventuell beendet oder ersetzt werden, bleiben Prüfungsmöglichkeiten bis zum Auslaufen des Studiengangs erhalten.

Welche meiner Module sind betroffen?

Das Modulangebot für den Master nach FSPO 2021 ist von der Studiengangsreform nicht direkt betroffen. 

Proseminare und Seminare, Veranstaltungen aus dem Schwerpunktfach, die Bachelorarbeit, ASQ-Veranstaltungen und Veranstaltungen aus dem Anwendungsfach werden weiterhin angeboten und können nach aktuellem Angebot gewählt werden. Informationen zum (Pro-)Seminar nach FSPO 2021 finden Sie hier. 

Kann ich in die neue FSPO 2022 wechseln? Was ist zu beachten?

Ein Wechsel in die neue FSPO ohne Studiengangwechsel ist nicht mehr möglich. Bitte beachten Sie aber: Bei einem Studiengangwechsel in einen der betroffenen Studiengänge wechseln Sie automatisch in die aktuelle FSPO (siehe nächster Abschnitt)

Was passiert bei einem Studiengangwechsel?

Bei einem Studiengangwechsel in einen von der Reform betroffenen Studiengang wechseln Sie automatisch in die neue FSPO 2022. Dabei gilt:

  • Fehlversuche aus bisher nicht bestandenen Prüfungen werden übernommen. VORSICHT! Dies kann unter Umständen zur sofortigen Exmatrikulation (und Verlust des Prüfungsanspruchs) führen.
  • Prüfungsaufschub aus der Pandemie ("Corona-Semester") wird nicht übernommen.
  • Für Pflichtmodule im Bachelor gibt es ein mögliches Anrechnungsschema für den Wechsel von alter zu neuer Ordnung.