Aufgaben des Prüfungsausschusses Mathematik und Wirtschaftsmathematik

Allgemeines

Der Fachprüfungsausschuss wird aufgrund der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung, §10, gebildet. Seine Aufgaben, Rechte, Pflichten und die Zusammensetzung ergeben sich aus der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) und den jeweiligen fachspezifischen Prüfungsordnungen (FSPO). Darüber hinausgehende Befugnisse hat der Prüfungsausschuss nicht, insbesondere kann er nicht mehr Wiederholungsversuche als in den Ordnungen festgelegt genehmigen.

Allgemeine Aufgaben

§10 Absatz 4 der ASPO beschreibt die Aufgaben eines Prüfungsauschusses ganz allgemein:

  • Achtet auf die Einhaltung der ASPO und der fachspezifischen Prüfungsordnung(en).
  • Fällt Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten.
  • Entscheidet über Anerkennungen von Studienleistungen und Modulprüfungen (§19 ASPO) inklusive der Prüfung auf wesentliche Unterschiede.
  • Entscheidet über den Nachteilsausgleich (§23 ASPO)
  • Berichtet der Studienkommission über die Entwicklung der Studien- und Prüfungszeiten und die Notenverteilungen.
  • Macht Anregungen zur Reform der fachspezifischen Prüfungsordnungen und der Modulbeschreibungen.

Konkrete Aufgaben

Aus den allgemeinen Bestimmungen, der ASPO und den fachspezischen Prüfungsordnungen ergeben sich folgende Vorgänge, bei denen der Prüfungsausschuss involviert ist:

  • Anerkennungen von Prüfungen von anderen Hochschulen (§19 ASPO).
  • Beurlaubungen
  • Anerkennung des Berufspraktikums in den Bachelorstudiengängen Mathematik, Wirtschaftsmathematik sowie Mathematische Biometrie (Prüfungsausschuss Mathematische Biometrie; FSPO §8).
  • Bestellung der Prüfer und Beisitzer (letzteres ist an den jeweiligen Prüfer delegiert; ASPO §10)
  • Fristverlängerungen
  • Pflege der Nebenfachmodule
  • Nachteilsausgleich (§23 ASPO)
  • Notenfestlegung (§24 ASPO (4)), bei stark abweichenden Bewertungen einer Abschlussarbeit
  • Organisation der Prüfungstermine
  • Rücktritte von Prüfungen - für diese Aufgabe wird nach ASPO §20 (5) die Verwaltungshilfe des Studiensekretariats in Anspruch genommen (Attestvorlage unter "Allgemeine Formulare")
  • Entscheidungen bei Täuschungs- und Plagiatsfällen (ASPO §26 (3), (6)-(7))
  • Unterzeichnung der Abschlusszeugnisse (dies wird intern vorm Aushändigen der Zeugnisse erledigt)
  • Entscheidungen über Widersprüche gegen Entscheidungen des Prüfungsauschuss (Vorgehen siehe ASPO §10 (7))
  • Zulassung zu den Abschlussarbeiten und Genehmigung externer Prüfer bei den Abschlussarbeiten (Anträge unter "Allgemeine Formulare")