Maria Elisabeth Stöckle

89081 Ulm
Die Universität unterstützt Sie in persönlichen familienbezogenen Fragestellungen wie z. B.:
Wie bekomme ich Studium, Beruf und Familie unter einen Hut? oder
Welche Kinderbetreuungsmöglichkeiten gibt es? oder
Ich werde bald Mutter bzw. Vater. Was gilt es zu beachten bzw. welche Möglichkeiten gibt es?
Wer hilft mir, wenn ich Angehörige pflegen möchte?
Wer kann diesen Service nutzen?
Bewerber/-innen, Dual Career Couples, Beschäftigte,
Wissenschaftler/-innen, Studierende der Universität Ulm
für Beschäftigte, Studierende, Nachwuchswissenschaftl. :
Universität Ulm - Kinderkrippe
für Kinder von Universitätsbeschäftigten und Nachwuchswissenschaftlern im Alter von 9 Wochen bis 3 Jahren.
Universität Ulm - Kindergarten
für Kinder von Universitätsbeschäftigten und Nachwuchswissenschaftlern im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt, in Einzelfällen auch schon ab 2 Jahren und 9 Monaten.
Studierendenwerk - Kinderkrippe (Flohzirkus) für Kinder studierender Eltern im Alter von 9 Wochen bis 3 Jahren. Kontakt: Kerstin Olbrich, Tel. 0731 50-23835
Universitätsklinikum - Krippe und Kindergarten Kontakt: Manuela Egle, Tel. 0731 500-69140Fördermöglichkeit Kinderbetreuung
Krippen-, Kindergarten- und Kindertageseinrichtungen
Tagesmutter, Kinderfrau, Großtagespflege
Tipps für die Auswahl einer Tagesmutter: Informationen und Checklisten Handbuch Kindertagespflege des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Au-pair
Informationen Familienwegweiser , Familienhandbuch.
RAL-Gütezeichen „Au-pair Outgoing"
Krabbel-, Spielgruppen, Eltern-Kind-Treffs in Ulm und Neu-Ulm
finden Sie in der Familienzeitschrift Kinder in der Stadt unter der Rubrik "Gruppen und Treffs"
Schulen
Stand: 20.01.2021
Infos zur Notbetreuung
Ausweitung Kinderkrankengeld 2021 bei gesetzl. Krankenversicherung
bei < 12 Jahre alten Kindern oder pflegebedürftigen Kindern
Fragen und Antworten - aufbereitet vom Bundesgesundheitsministerium
Info Bundesfamilienministerium vom 18.01.2021
Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 12.01.2021
Für die Zeit des Bezugs von Krankengeld ruht für beide Elternteile der Anspruch nach § 56 Abs. 1a des Infektionsschutzgesetzes.“
Für privat Krankenversicherte ohne Beihilfeanspruch kommt evtl. eine Entschädigung nach § 56 Abs. 1a des Infektionsschutzgesetzes infrage. Die Gesetzesregelung über die Entschädigung gilt bis zum 31.03.2021.
Zur Vermeidung von Verdienstausfällen können Sie zur Kinderbetreuung vorrangig in Telearbeit oder im Home-office arbeiten (sofern möglich), Urlaub aus dem Jahr 2021 oder früher oder Gleitzeitguthaben einsetzen.
Landesbeamtinnen und -beamte profitieren von dieser Regelung nicht. Das Land Ba-Wü wird prüfen, ob und wie sie Zusatztage für Beamtinnen und Beamte umsetzt. Aktuell (bis 31. März 2021) können diese für eine begrenzte Zahl an Tagen Sonderurlaub unter Belassung der Bezüge beantragen.
Telearbeit und mobiles Arbeiten sind, soweit dienstlich möglich, vorrangig zu nutzen. Ebenfalls vorrangig sind positive Arbeitszeitguthaben und Alturlaub in Anspruch zu nehmen. Ausgenommen ist die Zeit, in der ohnehin Schulen oder Betreuungseinrichtungen geschlossen sind (reguläre Schul- oder Kitaferien) und wenn die Möglichkeit besteht, eine alternative, zumutbare Betreuung des Kindes herzustellen (z. B. Notbetreuung in der Schule oder Betreuungseinrichtung). Sonderurlaub zur Betreuung eines Kindes aufgrund der Schließung einer Betreuungseinrichtung, der seit dem 30. Mai 2020 gewährt wurde, und Sonderurlaub für die Betreuung eines sich in Quarantäne befindenden Kindes, der seit dem 19. November 2020 gewährt wurde, wird entsprechend angerechnet.
Bitte lesen Sie die Informationen der Personalabteilung https://www.uni-ulm.de/einrichtungen/zuv/dezernat-3/abt-iii-1-personalservice/corona-virus-informationen-fuer-beschaeftigte-professorinnen-und-professoren/
Bei Vorliegen besonderer bzw. härtefallbegründender Umstände können evtl. bei Ausschöpfung der aufgeführten Möglichkeiten noch weitere Hilfen/ Lösungen infrage kommen. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit Ihrer Personalsachbearbeitung auf.
Informationen zur Pflege.
Informationen Familie und Beruf
u. a. Arbeitszeitmodelle, familienbedingter Personalausfall, Leitfaden familienbewusst Führen, Liegen für Erholungspausen während der Schwangerschaft, Unterstützung für Wissenschaftlerinnen, Haushaltsnahe Dienste
Informationen Studieren mit Familienpflichten
Informationen über finanzielle Hilfen für Familien
Informationen für Väter
Informationen über das Zertifikat "audit familiengerechte hochschule"
Definition Familie (Hinweis: Familie bzw. Familienpflichten können in Satzungen/ Ordnungen/ Richtlinien/ Regelungen enger definiert sein.)
Infos f. Familien zum Coronavirus (Bundesfamilienministerium)
Familienbildung2go: Digitale Elternbildung über die Familienbildungsstätte
Elternbefragung "Mein Kind und mein Smartphone"
Outdoorspiele aus der "Aktiven Kiste auf Rädern"
für Schwangere und Väter: Info-veranstaltungen der Frauenklinik zu Kindliche Entwicklung, Elterngeld, Elternzeit
Info des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Coronavirus
Notbetreuung während der Schul- und Kita-Betretungsverbote aufgrund der Coronapandemie, evtl. erforderliche Unabkömmlichkeitsbescheinigung
Unterstützung für den Unterricht zuhause: Linksammlung des Bildungsbüros der Stadt Ulm:
digitale Lernangebote und innovative Wissensportale. In der "Corona School" etwa bieten Studierende Nachhilfe an, im "Virtuellen Klassenzimmer" des ZDF finden sich Videos für alle Altersklassen. Mehrere Websites bieten auch Tipps für Eltern.