Versicherungspflicht

  • In Deutschland besteht grundsätzlich eine Krankenversicherungspflicht. Ohne Krankenversicherungsnachweis ist die Einschreibung an einer Hochschule in Deutschland nicht möglich!
  • Studierende können bei gesetzlichen Krankenkassen eine günstigere studentische Krankenversicherung abschließen.  Seit Januar 2015 setzt sich der Beitrag aus einem einheitlichen Sockelbetrag und Pflegeversicherungsbetrag sowie einem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen. Demnach zahlen Studierende jetzt - je nach Zusatzbeitrag ihrer Krankenkasse - einen unterschiedlichen Beitragssatz. Im Durchschnitt liegt der monatliche Krankenkassenbeitrag bei ca. 90 €.
  • Ausnahmen:
    • Studierende, die das 30. Lebensjahr vollendet haben
    • Studierende, die bereits ihr 14. Semester abgeschlossen haben
    • Doktoranden*innen
    • Studierende, die nebenbei mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten
    • Studierende, die Anspruch auf eine gesetzliche Familienversicherung haben:
      • bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kann evtl. ein Versicherungsschutz über die Eltern bestehen
      • bei Verheirateten braucht nur ein Ehepartner zu zahlen, der/die andere hat Anspruch auf Familienversicherung

Studierende ohne Anspruch auf gesetzliche Krankenversicherung müssen sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse "freiwillig" versichern (höhere Beiträge als die studentische Krankenversicherung). Die Tarife der privaten Krankenversicherungen werden individuell berechnet und können stark variieren.

Möchten sich Studierende unter 30 Jahren privat versichern, benötigen sie zur Immatrikulation eine Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Befreiung ist innerhalb eines Studienaufenthalts in Deutschland irreversibel. Das bedeutet, dass man für die Dauer des Studiums nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse aufgenommen wird.

Studierende aus Ländern mit Sozialabkommen mit Deutschland
Alle Studierende aus den EU-Ländern bzw. Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und Ländern, die ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland abgeschlossen haben (z.B. Bosnien und Herzogowina, Mazedonien, Serbien, Türkei, Tunesien), müssen nicht unbedingt eine Krankenversicherung in Deutschland abschließen. Wenn Sie z.B. in Ihrem Heimatland über eine Familienversicherung krankenversichert sind, können Sie sich einen Nachweis über Ihre Krankenversicherung besorgen und/oder eine EHIC (European Health Insurance Card) bei Ihrer Versicherung beantragen. Sie können sich dann bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Studierende, die die Versicherung ihres Heimatlandes in Deutschland benutzen möchten
Alle anderen Studierenden mit privater Krankenversicherung in ihrem Heimatland müssen einen Nachweis (in Deutsch oder Englisch) erbringen, dass ihre Krankenkasse alle Kosten in Deutschland übernimmt. Damit können Sie sich in Deutschland bei einer gesetzlichen Krankenkasse von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Eine Reiseversicherung ist hierfür nicht ausreichend.

Studierende, die sich in einer anderen Sprache ärztlich beraten lassen möchten, können dank der Suchmaschine auf den Seiten der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) und Bayerns (KVB) herausfinden, welche fremdsprachigen Haus-, Fachärzte und Psychotherapeuten in ihrer Umgebung tätig sind.

Gesetzliche Krankenkassen

Es gibt in Ulm/Neu-Ulm viele gesetzliche Krankenversicherungsgesellschaften. Sie können wählen, bei welcher Krankenkasse Sie sich versichern lassen möchten.

Private Krankenversicherungen

Ab dem 30. Lebensjahr bzw. ab dem 15. Fachsemester ist nur noch eine Versicherung bei einer privaten Krankenkasse oder bei einer "freiwilligen" Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse möglich (höhere Beiträge als die "studentische Versicherung"). Die Tarife der privaten Krankenversicherungen werden individuell berechnet und können stark variieren.

Studierende, die aus den EU/EWR-Staaten oder der Schweiz kommen und bei einer privaten Krankenkasse versichert sind, müssen bei der Immatrikulation in Deutschland eine Bestätigung ihrer Krankenkasse vorlegen. Im Krankheitsfall müssen alle ärztlichen Leistungen und Medikamente in Deutschland im Voraus selbst bezahlt und anschließend mit der Krankenkasse im Herkunftsland abgerechnet werden.

Günstige private Krankenversicherungen sind in folgenden Online-Börsen zu finden:
www.verivox.de
www.test.de

Private Reise- oder Notfallversicherungen werden NICHT als Krankenversicherungen zu Studiumszwecken anerkannt. Zwar sind diese oft für die Beantragung eines Visums nötig, doch reichen diese für die Immatrikulation und die Ausländerbehörde nicht aus.