Bürgeramt / Ausländerbehörde

Wenn Sie neu nach Deutschland gezogen sind, gibt es ein paar wichtige Termine die Sie unbedingt beachten müssen. Zwei der wichtigsten Termine sind zum einem die Anmeldung des Wohnsitzes und zum anderen die Beantragung eines Aufenthaltstitel für Studierende aus einem Nicht-EU-Staat.
 

Wohnsitzanmeldung

In Deutschland ist es per Gesetz verpflichtend, ihre neue Adresse innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt zu registrieren. Neue Austauschstudenten müssen also ihre neue Adresse beim Einwohnermeldeamt der Stadt in der sie wohnen innerhalb von 2 Wochen nach Ankunft anmelden. Bitte beachten Sie auch, dass Sie auch eine neue Adresse anmelden müssen, wenn Sie innerhalb einer Stadt oder in eine andere deutsche Stadt umziehen (Ummeldung). Genauso müssen Sie auch ihre Adresse abmelden, wenn Sie in ein anderes Land umziehen (Abmeldung). Für die Anmeldung der Adresse brauchen Sie folgende Unterlagen:

  • Einen gültigen Ausweis (EU Bürger) oder Reisepass (Nicht-EU-Bürger)
  • Eine Wohnungsgeberbescheinigung unterschrieben vom Vermieter
  • Für Nicht-EU-Bürger: ein vorläufiges Visum (bitte beachten Sie die Informationen bezüglich Visum/Aufenthaltsgenehmigung weiter unten)

In Ulm wohnende Studierende müssen sich beim Einwohnermeldeamt in Ulm registrieren (Stadt Ulm Bürgerdienste).
In Neu-Ulm wohnende Studierende müssen sich beim Bürgerbüro in Neu-Ulm registrieren. 
Die Adressen für die jeweiligen Ämter finden Sie ganz unten auf dieser Seite. Wenn Sie in einer anderen Stadt wohnen, überprüfen Sie bitte die Webseite der jeweiligen Stadt für Informationen bezüglich der Anmeldung dort. 

Aufenthaltstitel

Studierende aus Nicht-EU-Ländern müssen nach der Wohnsitzanmeldung einen Aufenthaltstitel beantragen, um offiziell in Deutschland studieren zu dürfen. In der Regel können Sie einen Aufenthaltstitel in der Ausländerbehörde beantragen, jedoch heißt die zuständige Behörde manchmal anders. Studierende müssen selbst dafür sorgen, dass ihre Aufenthaltserlaubnis über den gesamten Zeitraum ihres Aufenthalts in Deutschland gültig ist. Beantragen Sie eventuelle Verlängerungen rechtzeitig.  

In Ulm wohnende Studierende beantragen ihren Aufenthaltstitel in der Ausländerbehörde Ulm, welche sich bei den Bürgerdienste Ulm befindet.
In Neu-Ulm wohnende Studierende beantragen ihren Aufenthaltstitel beim Landratsamt Neu-Ulm. 
Die Adressen für die jeweiligen Ämter finden Sie ganz unten auf dieser Seite. Wenn Sie in einer anderen Stadt wohnen, überprüfen Sie bitte die Webseite der jeweiligen Stadt für Informationen bezüglich des Aufenthaltstitels.

Arten von Aufenthaltsgenehmigungen

In der Regel wird ein Aufenthalt genehmigt unter §16 AufenthG (wichtiger Abschnitt des Aufenthaltgesetzes). Studierende mit Flüchtlingsstatus, z.B. Studierende aus der Ukraine, können auch eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen durch §24 AufenthG. Eine kurze Übersicht über beide Gesetze finden Sie hier:

§16 AufenthG

  • Der „klassische“ Aufenthaltstitel für Studierende (manchmal auch inoffiziell „Visum“ genannt)
  • Nachweis über ihre finanzielle Leistungsfähigkeit gefordert, oft durch ein Sperrkonto
  • Liste über alle erforderlichen Dokumente für die Beantragung eines Aufenthaltstitels für das Studium (Stadt Ulm)

§24 AufenthG

  • Alternative Option für Studierende mit Flüchtlingsstatus
  • Ukrainische Staatsbürger*innen benötigen einen Nachweis des Wohnsitzes in der Ukraine am 24.02.2022
  • Weitere Informationen auf der Webseite der Stadt Ulm

Ein Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums verliert seine Gültigkeit mit der Exmatrikulation von der Universität. Falls Sie Interesse daran haben, nach dem Studium in Deutschland zu arbeiten, beachten Sie folgende Punkte bezüglich der Übergangsphase:

  • Falls Sie keinen Job finden, bevor Sie ihren Studienabschluss machen à Beantragen Sie eine Verlängerung ihres Aufenthaltstitels für ein Studium (Aufenthaltserlaubnis für Studierende (§16b)) 6-8 Wochen vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltstitels mit Jobsuche als Grund für die Verlängerung. Diese Verlängerung kann bis zu 18 Monate gewährt werden, solange ein Nachweis über finanzielle Leistungsfähigkeit erbracht werden kann für diesen Zeitraum (Details finden Sie unter „Hinweise“ auf der verlinkten Seite). Diese Genehmigung wird inoffiziell oft als „Jobsuche-Visum“ bezeichnet.
  • Falls Sie einen Job finden bevor Sie ihren Studienabschluss machen à Beantragen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung (§18) 6-8 Wochen vor Ablauf ihres aktuellen Aufenthaltstitels. 

Falls Sie mehr über ihre Optionen bezüglich Wohnen und Arbeiten in Deutschland (unter anderem Informationen zur Einbürgerung, Niederlassungserlaubnis, usw.) wissen möchten, schauen Sie sich die Webseite von Make it in Germany an. 

Adressen der Behörden

Stadt Ulm (Bürgerdienste)
Olgastraße 66
89073 Ulm

Wohnsitzanmeldung: Meldebehörde

Aufenthaltstitel: Ausländerbehörde Ulm

Bürgerbüro der Stadt Neu-Ulm
Petrusplatz 15
89231 Neu-Ulm

Wohnsitzanmeldung: Bürgerbüro

Landratsamt Neu-Ulm
Kantstraße 8
89231 Neu-Ulm

Aufenthaltstitel: Landratsamt