Innerhalb des strukturierten Clinician Scientist Programms der Medizinischen Fakultät der Universität Ulm können sich Mediziner*innen, die patientennahe Forschung betreiben, künftig bis zu zwölf Monate Forschungszeit auf ihre fachärztliche Weiterbildungszeit anrechnen lassen – statt wie bisher sechs. Die zuständige Bezirksärztekammer hat dieser Änderung zugestimmt. So wird neben den individuellen Karrierechancen auch die Attraktivität des universitären Standorts Ulm gestärkt.
Clinician Scientists sind Ärztinnen und Ärzte, die zum einen in der Klinik kranke Menschen versorgen und zum anderen im Labor stehen und wissenschaftlich arbeiten. Das gleichnamige Programm der Uni Ulm verzahnt bereits seit 2018 wissenschaftliche Tätigkeit und klinische Weiterbildung besser und schafft neue Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs, ohne den Erwerb ärztlicher Kompetenzen zu vernachlässigen. Es läuft 36 Monate und sieht eine fünfzigprozentige Freistellung für Forschung vor. Die Uni Ulm hat mit der Bezirksärztekammer (BÄK) Südwürttemberg eine Vereinbarung geschlossen, die patientennahe Forschung im Rahmen des Programms für die Weiterbildung zum Facharzt anerkennt. Die Ärztekammern regeln Fort- und Weiterbildungen von Medizinern und Medizinerinnen sowie die Berufsaufsicht und Qualitätssicherung.
Für die Ärztinnen und Ärzte bedeutet das Clinician Scientist Programm vor allem mehr Planungssicherheit sowie bessere Karriereperspektiven in Klinik und Forschung. Zugleich stärkt es die Attraktivität des Standorts Ulm für wissenschaftlich interessierte Nachwuchsmedizinerinnen und ‑mediziner. „Wir machen deutlich: Exzellente Patientenversorgung und exzellente Forschung sind kein Widerspruch, sondern gehören zusammen. Wer sich als Clinician Scientist engagiert, soll klare Perspektiven erhalten“, so Professor Markus Huber-Lang, Forschungsdekan der Medizinischen Fakultät.
Bereits bei der Bewerbung für die Aufnahme in das Clinician Scientists Programm wird geprüft, ob die Voraussetzungen der Vereinbarung erfüllt sind. Außerdem bewerten die BÄK Südwürttemberg und die Medizinische Fakultät, ob das jeweilige Forschungsvorhaben mit den Anforderungen der fachärztlichen Weiterbildung vereinbar ist. Die Kammer zeigt sich offen gegenüber modernen, wissenschaftsnahen Weiterbildungsmodellen. „Wir freuen uns, den medizinischen Fakultäten unseres Kammerbezirks und damit dem akademischen Nachwuchs die Möglichkeit zu eröffnen, alternative Modelle der anrechenbaren Kompetenzvermittlung in der Weiterbildung zu etablieren“, so Kammerpräsidentin Dr. Sophia Blankenhorn. Die Vereinbarung zwischen der Uni Ulm und der Bezirksärztekammer gilt zunächst bis Ende 2029 und kann danach verlängert werden.
Text und Medienkontakt: Daniela Stang
