Habilitation
Sie planen eine Habilitation einzureichen? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir unterstützen Sie gerne!
Bitte beachten Sie die Änderung der Richtlinien im November 2022: Ab dem 01.04.2023 muss mit dem Antrag auf Eröffnung des Habilitationsverfahrens die Teilnahme an der Medizin-Didaktischen Qualifikation I (MQI; 120 UE) des Kompetenzzentrums Medizindidaktik Baden-Württemberg nachgewiesen werden. Über die Anerkennung von äquivalenten Zertifikaten entscheidet der Habilitationsausschuss im Einzelfall.
Formulare und Dokumente
BITTE VERZICHTEN SIE BEI DER ABGABE IHRER UNTERLAGEN AUF KLARSICHTFOLIEN!
- Antrag auf Zulassung zur Habilitation
- Eidesstattliche Erklärung
- Acht Exemplare der Habilitationsschrift
- Unterschriebener und datierter wissenschaftlicher Lebenslauf
- Publikationsliste (mit aktuellen Impact-Faktoren), Liste der Kongressbeiträge etc.
- Nachweis der medizin-didaktischen Weiterbildung (ab 01.04.2023: MQI bzw. 120 UE)
- Amtlich beglaubigte urkundliche Nachweise (Promotionsurkunde, ggf. Facharztzeugnis etc.)
- Aktuelles Führungszeugnis
- Ein Exemplar der Dissertation
- USB-Stick mit Word- und PDF-Datei der Habilitationsschrift sowie PDF-Dateien der Publikationen, die nicht bereits in der Habilitationsschrift enthalten sind
Umhabilitation
Wenn Sie an einer anderen Universität habilitiert sind, Ihrer Lehrverpflichtung jetzt aber an der Medizinischen Fakultät der Universität Ulm nachkommen möchten, beantragen Sie bitte die Umhabilitation („Habilitation in besonderen Fällen“).
Formulare und Dokumente
BITTE VERZICHTEN SIE BEI DER ABGABE IHRER UNTERLAGEN AUF KLARSICHTFOLIEN!
- Antrag auf Verleihung der Lehrbefugnis in besonderen Fällen
- Unterschriebener und datierter wissenschaftlicher Lebenslauf
- Publikationsliste, Liste der Kongressbeiträge etc.
- Aufstellung der Lehrleistung, mind. der letzten zwei Jahre
- Aufstellung der betreuten Promotionen und Abschlussarbeiten
- Drei Themenvorschläge für den Vorstellungsvortrag
- Ein Exemplar der Habilitationsschrift
- Amtlich beglaubigte urkundliche Nachweise (Habilitationsurkunde, Promotionsurkunde, ggf. Facharztzeugnis etc.)
Außerplanmäßige Professur
Einer Privatdozentin oder einem Privatdozenten kann auf Vorschlag der Fakultät nach in der Regel zweijähriger Lehrtätigkeit die Bezeichnung „außerplanmäßige Professorin" oder „außerplanmäßiger Professor" verliehen werden. Juniorprofessorinnen und -professoren kann dieser Titel auf Antrag nach abgeschlossener Endevaluation verliehen werden.
Formulare und Dokumente
BITTE VERZICHTEN SIE BEI DER ABGABE IHRER UNTERLAGEN AUF KLARSICHTFOLIEN!
- Antragsformular
- Unterschriebener und datierter wissenschaftlicher Lebenslauf
- Publikationsverzeichnis (Hinweise zur Gestaltung)
- Aufstellung der Kongressbeiträge, Posterpräsentationen etc.
- Aufstellung der Lehrleistung, mind. der letzten zwei Jahre, pro Semester
- Aufstellung der betreuten Promotionen und Abschlussarbeiten
- Amtlich beglaubigte urkundliche Nachweise (Habilitationsurkunde, Promotionsurkunde, ggf. Facharztzeugnis etc.)
- USB-Stick mit den PDF-Dateien der Publikationen nach Habilitation
- Falls ein Dienstverhältnis mit der Universität oder Universitätsklinikum besteht: Erklärung zu Dienstaufgaben
- Falls der Wohnort mehr als 50km zur Universität Ulm entfernt liegt: Stellungnahme zur Wahrnehmung der Lehrverpflichtung
- Fall kein Dienstverhältnis mit der Universität oder dem Universitätsklinikum Ulm besteht: Nachweis der wissenschaftlichen Kooperation mit der Universität oder dem Universitätsklinikum Ulm
Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Kontakt
Universität Ulm
Medizinische Fakultät
Habilitationssekretariat
Meyerhofstraße M28/TTU
89081 Ulm - Germany
Katrin Mihr
katrin.mihr(at)uni-ulm.de
☎ +49 731 50-33612
Fax: +49 731 50-33619
Isabel Fröhlich
isabel.froehlich(at)uni-ulm.de
☎ +49 731 50-33611
Fax: +49 731 50-33619
Sprechzeiten: nach Vereinbarung