Informationen des Prüfungsausschusses Psychologie
Vergabe der und Zulassung zur Bachelorarbeit / Masterarbeit
Die Anmeldung der Bachelorarbeit / Masterarbeit umfasst zwei Schritte:
1.) Anmeldung des Themas und der jeweiligen Abteilung beim Institut
Diese Anmeldung erfolgt, sobald eine Abmachung zu einer Abschlussarbeit getroffen wurde. Sie haben erst einen offiziellen Platz für die Bachelorarbeit / Masterarbeit in einer bestimmten Abteilung, wenn das folgende Formular von Ihnen und von der*dem Prüferenden der Arbeit unterschrieben beim Prüfungsausschuss (pruefungsausschuss.psychologie(at)uni-ulm.de) per E-Mail eingegangen und der Erhalt bestätigt ist:
2.) Offizieller Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit / Masterarbeit beim Studiensekretariat
Die offizielle Anmeldung der Bachelorarbeit / Masterarbeit erfolgt durch einen Antrag auf Zulassung, den Sie hier finden.
Dieses Formular muss zunächst von der*dem Studierenden ausgefüllt und unterschrieben werden, danach ist es von der*dem Prüfenden der Arbeit zu unterschreiben. Anschließend muss das Formular via Mail an das Studiensekretariat gesendet werden, erst dort erfolg dei Anmeldung!
Ausnahme: Bei Masterarbeiten, die durch eine*n externe*n Zweitprüfenden geprüft werden, muss das Formular, bevor es an das Studiensekretariat gesendet wird, via Mail an den Prüfungsausschuss Psychologie zur Unterschrift gesendet werden. Nach Bearbeitung durch den Prüfungsausschuss bekommen Sie eine Mail und können anschließend den Antrag via Mail an das Studiensekretariat senden.
Bitte beachten Sie außerdem:
Die Einreichung dieses Formulars beim Studiensekretariat entspricht der Vergabe des Themas. Das Feld "Beginn der Arbeit" regelt, wann Sie die Arbeit spätestens abgeben müssen: Ab diesem Zeitpunkt läuft die Frist für die Anfertigung der Arbeit (Bachelorarbeit: 3 bzw. 6 Monate; Masterarbeit: 6 Monate). Machen Sie sich sicherheitshalber eine Kopie für Ihre Unterlagen!
Die Anmeldung im Studiensekretariat muss laut §16c (1) der Rahmenordnung spätestens 3 Monate nach Ablegung der letzten Modulprüfung gestellt werden.
Die Anmeldung im Studiensekretariat muss laut §18 (3) der Rahmenordnung ASPO spätestens einen Monat nach Beginn der Arbeit im Studiensekretariat vorliegen.