5 Schritte zum Doktor-Ingenieur (Dr.-Ing.)

Eine Promotion besteht neben der fachlichen Ausrichtung auch aus mehreren formalen und organisatorischen Schritten. Auf dieser Seite führen wir Sie strukturiert durch den Prozess – von der Annahme als Doktorand*in bis zur Aushändigung Ihrer Urkunde.

1. Annahme als Doktorand*in Dr.-Ing.

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen vollständig im Promotionssekretariat ein

  1.    Antrag auf Annahme als Doktorand*in Dr.-Ing. PDF
  2.    beglaubigte Nachweise  (Zeugnisse inkl. transcript, Urkunden) über Ihre Hochschulabschlüsse    (Bachelor, Master)
  3.    aktueller Lebenslauf
  4.    Betreuungsvereinbarung PDF
  5.    Datenerhebung gemäß Hochschulstatistik PDF
  6.    Bestätigung über Ihre Registrierung im Studiensekretariat als Promotionsstudent*in

Nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen prüft der Promotionsausschuss, ob alle Anforderungen zur Annahme als Doktorand*in erfüllt sind.  Ihre Annahme kann an Auflagen geknüpft sein (s. § 6 (5) Rahmenpromotionsordnung).  

§ 38 Abs. 5 Landeshochschulgesetz: Seit dem 30.03.2018 müssen alle Personen, die eine Doktorarbeit anfertigen, als Doktorand*innen immatrikuliert werden. Diese Immatrikulationspflicht besteht bis zur Verteidigung. Eine Exmatrikulation vor dem Termin der mündlichen Prüfung unterbricht das Promotionsverfahren. Bitte informieren Sie sich unter diesem link:

Falls Sie die Voraussetzungen erfüllen und von der Immatrikulationspflicht befreit werden möchten, fügen Sie bitte dieses Schreiben ausgefüllt mit einer Kopie Ihres Arbeitsvertrages oder einer Bestätigung der Personalabteilung Ihren Unterlagen bei: PDF

Merkblatt zur Einschreibung als Doktorand*in

Falls Sie Ihren promotionsberechtigenden Abschluss im Ausland erworben haben, muss geprüft werden, ob dieser gleichwertig zu einem deutschen Abschluss ist.

Bitte legen Sie das Formular zur Äquivalenzprüfung zusammen mit Ihrem Antrag auf Annahme als Doktorand*in bei. Zur Prüfung Ihrer Zeugnisse sollten diese in originaler Sprache sowie als Überstzung in deutscher oder englischer Sprache in beglaubigter Kopie vorliegen. Legen Sie den Zeugnisdokumenten – falls vorhanden – Transcripts of Records und Diploma Supplements bei.

Ihre Unterlagen werden von der Abteilung Zulassung der UUlm geprüft. Diese Äquivalenzprüfung ist ausschließlich für interne Zwecke bestimmt. Alternativ können Sie die Bewertung Ihres Abschlusses selbst bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der Kultusministerkonferenz (KMK) vornehmen lassen. 

Hinweis zu Bildungsabschlüssen der Länder China, Indien oder Vietnam: Bitte reichen Sie dafür das APS-Zertifikat bzw. die APS-Bescheinigung nach. Weitere Informationen hierzu finden Sie für 
China: www.aps.org.cn
Indien: aps-india.de
Vietnam: vietnam.diplo.de

 

2. Informationen für Ihre Promotionszeit

Die Höchstdauer der Promotion beträgt in der Regel nicht mehr als 6 Jahre.  (Promotionsordnung Dr.-Ing. §3 ) Sollten Sie die Promotionsdauer nicht einhalten können, stellen Sie rechtzeitig in Absprache mit Ihrer*Ihrem Betreuer*in einen formlosen Antrag auf Verlängerung beim Promotionsausschuss über das Promotionssekretariat.

3. Eröffnung des Promotionsverfahrens

Die Dissertation ist als Monographie zu verfassen. (Promotionsordnung §10 (2))

Nachdem Sie Ihre Dissertation in Absprache mit Ihrer Betreuungsperson fertiggestellt haben, reichen Sie zur Eröffnung des Promotionsverfahrens bitte folgende Unterlagen ein. Vereinbaren Sie dazu gerne einen Termin mit dem Promotionssekretariat oder senden Sie alle Unterlagen per Post.

  1.   5 gedruckte Dissertationsexemplare PDF
  2.   1 Ausfertigung der Dissertation in elektronischer Form als pdf-Datei auf einem beschrifteten       Datenträger
  3.   Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens zum Dr.-Ing. PDF
  4.   aktueller Lebenslauf
  5.   Publikationsliste
  6.   Unterschriebene Erklärungen PDF

Diese Liste hilft Ihnen, alle wichtigen Unterlagen für die Eröffnung Ihres Promotionsverfahrens zu sammeln: Checkliste

Die Prüfungskommission besteht aus mindestens 4 Personen. Die Mehrheit muss der Universität Ulm angehören.  (§ 9 (1) Promotionsordnung Dr.-Ing.). 

Über die Zusammensetzung der Prüfungskommission entscheidet der Promotionsausschuss.

Der Promotionsausschuss prüft die eingereichten Unterlagen, eröffnet das Promotionsverfahren und bestellt die begutachtenden Personen sowie die weiteren Mitglieder der Prüfungskommission. Die*Der Promovierende erhält eine Mitteilung zur Verfahrenseröffnung.

Jede*r Gutachter*in hat dem Promotionsausschuss in der Regel drei Monate nach seiner Bestellung zum Gutachten ein schriftliches begründetes Gutachten vorzulegen (§11, Abs. 2 der Rahmenpromotionsordnung).

Nach Eingang der Gutachten erfolgt die Auslage von Dissertation und Gutachten innerhalb von 10 Arbeitstagen. Einsichtberechtig ist der Personenkreis, wie in der Promotionsordnung festgelegt.  (s. Rahmenpromotionsordnung §11 (5)).  Wurde nach Beendigung der Auslagefrist kein Einspruch erhoben, beschließt der Promotionsausschuss die Annahme der schriftlichen Promotionsleistung und die Fortführung des Verfahrens. Die*Der Promovierende werden darüber schriftlich per email informiert.

4. Promotionskolloquium

Für die Terminvereinbarung ist in Absprache mit der Prüfungskommission die*der Promovierende zuständig. Die offizielle Einladung zur mündlichen Prüfung erfolgt über das Promotionssekretariat. 

Die mündliche Prüfung kann in deutscher oder englischer Sprache stattfinden. Zunächst hält die*der Promovierende einen etwa 20-minütigen Vortrag über die Dissertation. An ihn schließt sich eine etwa 20-minütige Fachdiskussion an. Auf die Fachdiskussion folgt eine etwa 40-minütige mündliche Prüfung über die Dissertation und verwandte Fachgebiete. (s. Promotionsordnung Dr.-Ing. §12 (3))

Nach erfolgreicher Verteidigung erhält die*der Promovierte eine voläufige Bestätigung per Post zugesandt. Diese ist ein Jahr ab dem Datum der Verteidigung gültig. Bitte beachten Sie, dass der Titel Dr. -Ing. erst nach Erhalt der finalen Urkunde geführt werden darf.

 

5. Publikationspflicht und Aushändigung der Urkunde

Die*der Promovierte ist verpflichtet, die Dissertation, nach dem Bestehen der mündlichen Prüfung, in einer von der*dem Betreuer*in genehmigten Fassung zu veröffentlichen. Die Frist ist dabei auf ein Jahr festgelegt. Muster Titelblatt

Der Titel Dr.-Ing. darf erst nach Erhalt der Urkunde geführt werden.

Für Fragen rund um die Publikation wenden Sie sich bitte an das Publikationsmanagement kiz.publikationsmanagement(at)uni-ulm.de oder informieren Sie sich hier: www.uni-ulm.de/einrichtungen/kiz/service-katalog/forschungsnahe-dienste/publikationsmanagement/

Die Urkunde wird entweder in deutscher ODER englischer Sprache erstellt. Es gibt nur ein Original. Mit der Urkunde erhalten Sie 2 beglaubigte Kopien.

Kontakt
  • Ulrike Stier
    Promotionssekretariat 
    Dr.-Ing.
  • Albert-Einstein-Allee 41 
  • Raum 41.3.105
  • 89081 Ulm
  • Telefon: +49 (0)731/50-26400

Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis vom 03.05.2023