Beschrifteter Wegweiser FSPO 2025

Bitte beachten Sie: Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um das Bachelorstudium Psychologie an der Universität Ulm. Bitte lesen Sie zur Ergänzung auch das allgemeine Studienbegleitheft sowie Ihre jeweilige Fachspezifische Prüfungsordnung und die Rahmenprüfungsordnung (beides finden Sie hier). 

Möchten Sie gerne wichtige Informationen ergänzt sehen oder haben Sie weiterführende Fragen, die durch die hier aufgelisteten Informationen nicht beantwortet werden, dann wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung (studienberatung.psychologie(at)uni-ulm.de). Bitte verwenden Sie bei Anfragen an die Studienfachberatung Ihre Uni-Mail-Adresse anstelle einer privaten Mail-Adresse. Alle Angaben der Enzyklopädie sind ohne Gewähr und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen sind möglich. Im Zweifelsfall sind immer die in der gerade gültigen FSPO und Rahmenordnung genannten Regelungen bindend.

Inhalt

A

Abschlussarbeit (Bachelor)

Abschluss des Studiums

Abschlussnote

Additive Schlüsselqualifikationen (ASQ)

Allgemeine Bestimmungen zu Studien- und Prüfungsordnungen (ASPO)

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Anmeldung zu geschlossenen Veranstaltungen

Anwendungsfächer

Anwesenheitspflicht

Approbationsordnung

ASQ

Außerreguläre Prüfungstermine

 

B

Bachelorarbeit

Berufspraktische Einsätze

Berufsrechtliche Anerkennung des polyvalenten B.Sc. Psychologie

Bescheinigungen

Beurlaubung

Bibliothek

BQT-I

 

C

Campusonline

Campusportal

Cisco-Client

CoronaNG

 

D

Datenbanken

Durchschnittsnote

 

E

E-Books und E-Journals

ECTS

Ergänzungsbereich

Exmatrikulation

Experimentelles Praktikum (Expra)

Extern betreute Abschlussarbeit

 

F

Fachinformationsseite des kiz

Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (FSPO)

Fehlversuche

Formale Voraussetzungen für die Teilnahme an Modulen

 

H

Hochschulinformationssystem

 

I

Irreguläre Prüfungstermine

IT-Status

 

K

Klausur

Kursangebot

 

L

Leistungsnachweis

Leistungspunkte (LP)

Literaturrecherche

 

M

Mailinglisten

Masterveranstaltungen während des Bachelorstudiums

Modulhandbuch

 

N

Nachholklausur

Nicht-psychologisches Wahlpflichtfach

Notengewichtung

 

O

Office

Online-Datenbanken

Online-Statusabfrage

Orientierungspraktikum

Orientierungsprüfung

 

P

Pflichtpraktikum

Plagiat

Polyvalenter B.Sc. Psychologie

Praktikumsberichte

Praxisvorträge

Promotion

Prüfungen

Prüfungsordnung

 

R

Regelstudienzeit, Verlängerung des Studiums und Studienhöchstdauer

Rückmeldung

 

S

Sammlung der Praktikumsberichte

SONA

SPSS

Studienbegleitheft

Studienhöchstdauer

Studienverlaufsplan

Studierendenkolloquium

 

T

Transcript of Records

 

U

Urlaubssemester

 

V

Veranstaltungsangebot

Veranstaltungsarten

Versuchspersonenstunden

Voraussetzungen für Module

Vorleistungen

VPN

VPN-Client

 

W

Wiederholung von Prüfungen

 

Z

Zulassung zum Master

Zusatzleistungen (Zusatzfächer)

Zusätzliche Leistungspunkte

 

#

4.0-Bescheinigung

Abschlussarbeit (Bachelor)

Ausführliche Informationen rund um Regelungen durch die FSPO, Voraussetzungen, Fristen sowie die Vergabe und Anmeldung von Bachelorarbeiten finden Sie in der FSPO (§ 10) und der ASPO (§ 18). Darüber hinaus wird ein Studierendenkolloquium zum Thema Abschlussarbeiten angeboten, das in der Regel im Mai/Juni stattfindet und besucht werden sollte, wenn die Abschlussarbeit im darauffolgenden Studienjahr geschrieben werden soll. Die Bachelorarbeit kann mit Zustimmung der prüfenden Person in Englisch verfasst werden.

Abschlussarbeiten können extern betreut, aber nicht extern geprüft werden. Das heißt, die prüfende Person muss dem Institut für Psychologie und Pädagogik angehören.

Bachelorarbeiten werden in Freihand-Vergabe vergeben. Jede Abteilung bietet Plätze für Bachelorarbeiten an. Diese werden im Laufe des akademischen Jahres im Moodle-Kurs "Abschlussarbeitsvergabe Psychologie" bereitgestellt. Wichtig: Die Platzvergabe von Abschlussarbeiten für eine neue Kohorte (sowohl für Arbeiten im Winter- als auch für Arbeiten im Sommersemester) erfolgt erst, nachdem das Vergabeprozedere im Studierendenkolloquium vorgestellt wurde (in der Regel im Mai / Juni). Anträge für Abschlussarbeiten (Formular "Bestätigung der Themenvergabe für die Bachelor- oder Masterarbeit") können folglich erst NACH dem Termin des Studierendenkolloquiums mit dem Titel "Vergabe und Anmeldung von Bachelorarbeiten" bearbeitet werden. Sehen Sie daher bitte davon ab, potentiellen Betreuer*innen bereits vor diesem Termin Anfragen zu möglichen Abschlussarbeiten zu schicken.

Hinweis: Es ist in der Approbationsordnung nicht vorgeschrieben, die Bachelorarbeit in einer klinischen Abteilung zu schreiben, um Zugang zu einem Approbationsmaster zu erlangen. Das heißt für Sie, auch wenn Sie einen Approbationsmaster anstreben, können Sie Ihre Bachelorarbeit in jeder Abteilung des Instituts schreiben.

Wie gehe ich bei der Freihand-Vergabe vor?

  1. Thema & Betreuer*in suchen: Alle Studierenden kümmern sich selbstständig um ein Thema und eine*n Betreuer*in für ihre Abschlussarbeiten. Welche Arbeiten und Themen angeboten werden, können Sie über den Moodle-Kurs „Abschlussarbeitsvergabe Psychologie“ in Erfahrung bringen. Plätze können erst ab dem Termin des entsprechenden Studierendenkolloquiums (s.o.) vergeben werden und werden dann oft auch nicht alle direkt im Anschluss, sondern im Laufe der nächsten Monate vergeben.
  2. Nachweis der Voraussetzungen: Anhand des Transcript of Records muss plausibel sein, dass zum Zeitpunkt der Anmeldung der Bachelorarbeit deren Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden: Zur Bachelorarbeit darf nur zugelassen werden, wer 120 LP (einschließlich des Experimentellen Praktikums, der Testtheorie und Versuchsplanung sowie der Versuchspersonenstunden) nachweisen kann.
  3. Prüfer*innen in Kenntnis setzen: Betreuer*innen sind in der Regel wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, die Prüfer*innen sind jedoch die Professor*innen. Alle Beteiligten müssen involviert sein!
  4. Formular zur Themenvergabe: Lassen Sie von den Prüfer*innen das Formular zur Themenvergabe unterzeichnen, das Sie auf der Seite des Prüfungsausschusses finden, und schicken Sie es an den Prüfungsausschuss (pruefungsausschuss.psychologie(at)uni-ulm.de). Erst wenn Ihnen der Platz für die Abschlussarbeit bestätigt wird, ist die Bachelorarbeits-Vergabe verbindlich.
  5. Sobald klar ist, dass nichts mehr schiefgehen kann: Anmeldung der Arbeit im Studiensekretariat (s.u.).

Sobald klar ist, dass nichts mehr schiefgehen kann, können Sie Ihre Abschlussarbeit im Studiensekretariat anmelden:

  • Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit von der Homepage unseres Studiensekretariats laden und ausfüllen
  • Antrag von dem*der Prüfer*in unterzeichnen lassen
  • Antrag im Studiensekretariat abgeben.

Bitte beachten Sie, dass das Beginn-Datum der Abschlussarbeit im Antrag zum Zeitpunkt des Einreichens im Studiensekretariat nicht länger als einen Monat zurückliegen darf. Anträge, deren angegebenes Beginn-Datum mehr als einen Monat vor Antragseingang liegt, werden vom Studiensekretariat aus formalen Gründen abgelehnt. In solchen Fällen ist die Bearbeitung des eingereichten Themas nicht mehr möglich und es muss ein neues Thema beantragt und genehmigt werden.

Ab jetzt läuft die Bearbeitungszeit (6 Monate)! Erst zu diesem Zeitpunkt, also zur Anmeldung der Arbeit im Studiensekretariat, müssen die für die Abschlussarbeit erforderlichen Voraussetzungen (Mindestpunktzahl, vorausgesetzte Module) tatsächlich erfüllt sein. 

Der Kontakt mit dem Studiensekretariat sowie die Einreichung der Anträge erfolgen auf elektronischem Weg. Es muss nichts in Papierform eingereicht werden. 

Die Abgabe der Abschlussarbeit erfolgt fristgerecht via E-Mail an studiensekreteriat(at)uni-ulm.de.

Das Thema der Abschlussarbeit kann nur einmal und nur innerhalb des ersten Monats der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Ein neues Thema ist dann binnen sechs Wochen festzulegen. Hat man die Abschlussarbeit nicht bestanden, kann man sie einmal wiederholen. Bei diesem Wiederholungs- bzw. Zweitversuch darf man nicht wieder über das gleiche Thema wie beim Erstversuch schreiben. Eine Rückgabe des neuen Themas ist nur dann möglich, wenn beim ersten Versuch kein Themenwechsel stattgefunden hat.

Auf Ihrem Zeugnis gibt es zwei Daten, das Abschlussdatum und das Ausstellungsdatum. Das Abschlussdatum ist das Prüfungsdatum der letzten Prüfungsleistung. Falls Sie Ihren Abschluss zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigen, sollten Sie darauf achten, dass alle Prüfungsleistungen auf spätestens diesen Zeitpunkt datiert sind. Bei Klausuren ist dies der Prüfungstag. Bei anderen schriftlichen Leistungen (z.B. eine Ausarbeitung, ein Forschungsbericht, etc.) ist der Prüfungstermin das Datum, an dem Sie die schriftliche Arbeit abgeben (unabhängig von der von den Prüfenden bestimmten Deadline für die Abgabe). Dies gilt ebenso für Abschlussarbeiten: Das Prüfungsdatum ist das Datum, an dem die Arbeit abgegeben wird (und nicht die Deadline für die Abgabe). Solange die Arbeit noch nicht bewertet wurde, steht in Ihrem Transcript of Records vorläufig noch das Datum der Deadline als Prüfungstermin, dies wird jedoch nach Bewertung der Arbeit geändert.

Das Ausstellungsdatum auf dem Zeugnis ist das Datum, zu welchem das Zeugnis ausgedruckt und zum Unterschreiben an den Dekan verschickt wird. Abschlussdatum und Ausstellungsdatum unterscheiden sich, da nach Abschluss der letzten Prüfungsleistung noch einige Zeit vergehen kann, bis eine Klausur, Hausarbeit, Abschlussarbeit, etc. korrigiert und bewertet ist und die Note im System verbucht wird.


 

Abschluss des Studiums

Das Zeugnis wird nur auf Antrag der Studierenden vom Studiensekretariat ausgestellt. Sofern alle für einen Abschluss erforderlichen Leistungen bestanden sind, wird dies innerhalb eines Monats getan. Der Antrag erfolgt per E-Mail an studiensekretariat(at)uni-ulm.de. Die Exmatrikulation erfolgt daraufhin von Amts wegen zum Ende des Semesters.

Wenn Sie bis zum Ende dieses Semesters Ihr Bachelorstudium abschließen und sich zum nächsten Semester in einen Masterstudiengang immatrikulieren möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie können sich innerhalb der Rückmeldefrist (10.08.) rückmelden. Sie werden zunächst als Bachelorstudent*in in das Folgesemester rückgemeldet und nach Absolvieren Ihrer Bachelorprüfung auf Antrag beim zuständigen Sachbearbeiter im Studiensekretariat in den Masterstudiengang umgeschrieben. Die Umschreibung ist höchstens bis zum Absolvieren der ersten Masterprüfung möglich.
  • Sie melden sich nicht innerhalb der Rückmeldefrist zurück und werden zunächst zum Ende des Semesters exmatrikuliert. Nach Absolvieren Ihrer Bachelorprüfung überweisen Sie die fälligen Gebühren (ohne Säumniszuschlag!) und werden auf Antrag in den Masterstudiengang wiedereingeschrieben. In diesem Fall erhalten Sie die Studienbescheinigungen für das nächste Semester erst, wenn die Einschreibung in den Masterstudiengang vollzogen ist.

Unabhängig davon, welche Alternative Sie wählen: Stellen Sie auf jeden Fall innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Fristen den Antrag auf Studiengangswechsel, da sonst der Masterstudienplatz anderweitig vergeben wird.

Beachten Sie bitte, dass Sie für die Immatrikulation in den Master KliPP eine ärztliche Bescheinigung zum Masernschutz beim Studiensekretariat einreichen müssen. Weitere Informationen dazu sowie die Bescheinigung selbst finden Sie hier.

In Ihrem Abschlusszeugnis wird mindestens aufgeführt:

  • der Name des Studiengangs
  • der Name der Schwerpunktsetzungen, Vertiefungen etc., Note und Umfang in Leistungspunkten
  • das Thema, die Note der Bachelorarbeit und der Umfang in Leistungspunkten
  • die Abschlussnote und das Gesamturteil

Wurden Leistungen aus einer anderen Studien- und Prüfungsordnung, einem anderen Studiengang an der Universität Ulm oder einer anderen Hochschule anerkannt, wird dies im Zeugnis vermerkt. Das Zeugnis trägt das Datum der letzten Prüfung und wird von der*dem Vorsitzenden des Fachprüfungsausschusses unterzeichnet. Zusätzlich zum Zeugnis wird vom Studiensekretariat mit gleichem Datum eine Urkunde über die Verleihung des akademischen Grades (B.Sc.) ausgestellt. Die Urkunde wird von der Dekanin bzw. dem Dekan und von der bzw. dem Vorsitzenden des Fachprüfungsausschusses unterzeichnet. Ergänzend wird ein Diploma Supplement ausgestellt, das über Inhalte und Form der mit dem akademischen Grad erworbenen Qualifikationen informiert. Dem Diploma Supplement wird ein Transcript of Records (Leistungsübersicht) beigefügt, in dem alle bestandenen Module und alle bestandenen Prüfungen, alle den Studien- und Prüfungsleistungen zugeordneten Leistungspunkte und alle Bewertungen ausgewiesen werden.

Zeugnisse, Urkunden und Bescheinigungen werden in der Sprache des Studiengangs (auf Deutsch) ausgestellt; eine englische Übersetzung wird jeweils beigefügt.


 

Abschlussnote

In die Abschlussnote der Bachelorprüfung fließen alle benoteten Prüfungen aus dem Pflichtbereich, sowie die am besten benoteten Prüfungen aus dem Wahlpflichtbereich im Umfang von 18 LP und die am besten benoteten Prüfungen aus dem Ergänzungsbereich im Umfang von 9 LP, ein. Das ist jeweils der Gesamtumfang der benoteten Prüfungen, wenn Sie das erforderliche Mindestmaß absolvieren. Das heißt: Studieren Sie nach Studienverlaufsplan, ohne zusätzliche Prüfungen abzulegen, gehen alle benoteten Prüfungen in die Abschlussnote ein. Belegen Sie jedoch im Wahlpflicht- und/oder Ergänzungsbereich mehr als die erforderlichen LP, so greift die oben genannte Regel. 

Bei der Berechnung der Abschlussnote werden die Prüfungsnoten mit den zugehörigen Leistungspunkten einfach gewichtet und die in § 4 Abs. 1 mit „P2“ gekennzeichneten Modulprüfungen mit den zugehörigen Leistungspunkten und dem Faktor 2 berücksichtigt. Die Prüfung, mit der die Mindestleistungspunktzahl in dem jeweiligen Bereich überschritten wird, geht nur mit den Leistungspunkten, die zum Erreichen der Mindestleistungspunkteanzahl notwendig sind, ein.

Wichtige Hinweise zur Berechnung der Abschlussnote:

  • Unbenotete Leistungsnachweise fließen nicht in die Note ein, daher dürfen auch die Leistungspunkte für unbenotete Leistungsnachweise bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden! Beispiel Abschlussmodul Bachelor: Das Modul besteht aus 14 ECTS, wobei 12 ECTS für die Bachelorarbeit und 2 ECTS für den unbenoteten Leistungsnachweis im Kolloquium vergeben werden. Diese 2 ECTS fließen nicht in die Berechnung der Note ein. Die Note der Bachelorarbeit wird mit 12 ECTS gewichtet und nicht mit 14 ECTS (wie fälschlicherweise häufig angenommen wird) in die Berechnung der Note mit einbezogen.
  • Benotete Prüfungen werden mit ihren Leistungspunkten gewichtet, Ausnahmen bilden die oben genannten doppelt gewichteten Prüfungen.
  • Bei der Berechnung der Abschlussnote wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen (ASPO, § 24, Abs. 7).
  • Die Berechnung der Abschlussnote entspricht nicht der Berechnung der im LSF abrufbaren vorläufigen Durchschnittsnote! Die doppelte Gewichtung einzelner Prüfungen nach der FSPO 2025 erfolgt erst bei der Berechnung der Abschlussnote, also wenn das Zeugnis beantragt wurde. Die Durchschnittsnoten im Transcript of Records und in der Bescheinigung über die Durchschnittsnote enthalten diese doppelte Gewichtung daher noch nicht.

 

Additive Schlüsselqualifikationen (ASQ)

Unter „Additiven Schlüsselqualifikationen" (ASQs) versteht man fachübergreifende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Strategien zur Lösung von Problemen und zum Erwerb neuer Kompetenzen wie Selbst- und Sozialkompetenz, berufsfeldorientierte Praxiskompetenz, interkulturelle Kompetenz und Orientierungskompetenz. Für den Ergänzungsbereich „Überfachliche Kompetenzen und Sprachkenntnisse“ sind Module aus dem gesamten Angebot der ASQs, des Humboldt-Studienzentrums (HSZ) und des Zentrums für Sprachen und Philologie (ZSP) im Umfang von mindestens 3 LP zu absolvieren (das entspricht in der Regel einer Veranstaltung). Eine Übersicht über die im aktuellen Semester angebotenen Veranstaltungen finden Sie im LSF. In CoronaNG können Sie sich (wie für andere Kurse mit begrenzten Teilnehmendenzahlen auch) während des Einschreibezeitraums für die ASQs anmelden. Bitte beachten Sie, dass der Einschreibezeitraum für die ASQs nicht mit demjenigen für die Psychologie-Veranstaltungen übereinstimmen muss. Obwohl das ASQ im Studienplan erst für das fünfte Fachsemester eingetragen ist, können Sie eine entsprechende Veranstaltung natürlich auch schon ab dem ersten Semester belegen. ASQs sind benotet. Es erfolgt entweder eine schriftliche oder eine mündliche Prüfung. Den Einschreibezeitraum des aktuellen Semesters sowie weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier.

Additive Schlüsselqualifikationen absolvieren Sie in Ihrem Ergänzungsbereich, in dem sich auch die Vorlesung „Grundlagen der Medizin und Pharmakologie“ sowie Module aus den nicht-psychologischen Fachbereichen der Universität Ulm befinden. Aus dem Ergänzungsbereich gehen die bestbenoteten 9 LP in Ihre Abschlussnote ein. Das heißt zum Beispiel: Wenn Sie neben dem einen erforderlichen ASQ ein zweites absolvieren und die beiden ASQs besser benotet werden als Ihre Prüfung in „Grundlagen der Medizin und Pharmakologie“, gehen beide ASQs in Ihre Abschlussnote ein und die Prüfung in „Grundlagen der Medizin und Pharmakologie“ nur noch mit einem Gewicht von 3 LP (statt 6 LP).  


 

Allgemeine Bestimmungen zu Studien- und Prüfungsordnungen (ASPO)

In der ASPO werden studiengangübergreifende und für das Studium sehr relevante Bestimmungen festgelegt, zum Beispiel die Fristen zur Prüfungsanmeldung und Regelungen zur Studienhöchstdauer. Sie ist Basis für alle fachspezifischen Prüfungsordnungen. Es wird daher dringend empfohlen, die aktuell gültige Rahmenordnung, die hier eingesehen werden kann, mindestens einmal gelesen zu haben.


 

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Informationen und benötigte Formulare zur Anerkennung von bereits geleisteten Prüfungen (beispielsweise aus einem vorherigen Studium oder von einer anderen Hochschule) finden Sie hier. Bitte beachten Sie dabei insbesondere die dort genannten Fristen für die Anerkennung dieser Leistungen. 


 

Anmeldung zu geschlossenen Veranstaltungen

Die Anmeldung zu geschlossenen Veranstaltungen erfolgt über CoronaNG. Beginn und Ende des Anmeldezeitraums bekommen Sie rechtzeitig vorher per Mail mitgeteilt, sofern Sie in der passenden Mailingliste eingetragen sind. Sie finden den Anmeldezeitraum aber auch, wenn Sie in CoronaNG über den Veranstaltungsbaum bis zu der entsprechenden Veranstaltung klicken. Im Wintersemester erfolgt die Anmeldung in der Regel in der ersten Veranstaltungswoche, im Sommersemester eine Woche vor Veranstaltungsbeginn. Die Studierenden müssen sich für alle Veranstaltungen mit begrenzten Teilnehmendenzahlen, d.h. für Seminare, Übungen, Tutorien, Mentorien, etc. anmelden. Bitte beachten Sie, dass der Anmeldezeitraum für Veranstaltungen wie die ASQs, die nicht von der Psychologie koordiniert werden, von den Anmeldezeiträumen für die psychologischen Veranstaltungen abweichen kann.

Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie sich vor Ablauf der Einschreibefrist aus allen Veranstaltungen wieder abmelden, an denen Sie nicht teilnehmen möchten. Sie sollten via CoronaNG ausschließlich in solchen Veranstaltungen eingeschrieben sein, die Sie im jeweiligen Semester auch tatsächlich besuchen. Für eine reine Prüfungsteilnahme müssen Sie nicht in CoronaNG eingeschrieben sein. Das heißt, wenn Sie noch eine Prüfung in einem Modul schreiben müssen, die Veranstaltungen aber nicht noch einmal besuchen möchten, melden Sie sich bitte nicht via CoronaNG an! Sofern Sie einen Zugang zum Moodle-Kurs haben möchten, können Sie die entsprechende Lehrperson darum bitten. 

Wichtig: Für die Teilnahme am Abteilungskolloquium im Rahmen der Bachelorarbeit muss man sich nicht extra anmelden. Man bekommt automatisch mit der Zusage zur Bachelorarbeit einen Platz im Kolloquium der jeweiligen Abteilung.

Hinweis: Wenn Sie sich in CoronaNG in eine Veranstaltung mit beschränkter Platzanzahl eingeschrieben haben und diese nicht physisch besuchen, kann die Lehrperson eine entsprechende Stellungnahme von Ihnen anfordern. Sollten Sie auf Anfragen der Lehrperson nicht reagieren, können Sie von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.


 

Anwendungsfächer

Im Bachelorstudiengang Psychologie werden drei Anwendungsfächer gelehrt:

  • Pädagogische Psychologie
  • Störungs- und Verfahrenslehre
  • Arbeits- und Organisationspsychologie

In jedem Bereich gibt es ein Pflichtmodul (je 8 LP: „Pädagogische Psychologie und Bildungswissenschaften“, „Störungs- und Verfahrenslehre I“ und „Basismodul Arbeits- und Organisationspsychologie“), das alle absolvieren müssen. Zusätzlich müssen zwei der drei Bereiche in einem zusätzlichen Vertiefungs-Modul (je 8 LP: „Medien- und Instruktionsdesign“, „Störungs- und Verfahrenslehre II“, „Vertiefung Arbeits-, Organisations- & Ingenieurpsychologie“) vertieft werden. Welche beiden dies sein sollen, können die Studierenden selbst wählen. Wer die Zugangsvoraussetzungen für einen M.Sc. mit Schwerpunkt in Klinischer Psychologie und Psychotherapie erfüllen möchte (um Psychotherapeut*in zu werden), muss jedoch „Störungs- und Verfahrenslehre II“ als einen der beiden Wahlpflicht-Anwendungsbereiche vertiefen.

Es ist auch möglich, alle drei Anwendungsfächer zu vertiefen, dabei müssen jedoch mindestens zwei Anwendungsfächer vollständig (je 8 LP) belegt werden. Zusätzliche Leistungen können dabei die Abschlussnote verbessern, da die 18 bestbenoteten LP des Wahlpflichtbereichs (Vertiefungen in den Anwendungsfächern sowie Vorlesung „Berufsethik und Berufsrecht“) in die Abschlussnote einfließen.

Die Seminare, die im Rahmen der Pflichtmodule angeboten werden, können nicht als Seminare des vertiefenden Wahlpflicht-Anwendungsbereichs angerechnet werden und umgekehrt. Achten Sie also bei der Seminarwahl in CoronaNG darauf, nur Seminare aus dem jeweils passenden Modul zu belegen. Welche der Seminare dem verpflichtenden Anwendungsbereich und welche der Seminare den Vertiefungsmodulen im Wahlpflicht-Anwendungsbereich zugeordnet sind, können Sie dem Vorlesungsverzeichnis im LSF entnehmen. Beachten Sie außerdem, dass Sie in den Anwendungsmodulen der Pädagogischen Psychologie sowie Störungs- und Verfahrenslehre jeweils nur ein Seminar absolvieren können. Die Belegung eines zweiten Seminars als zusätzliche Leistung ist nicht möglich. Im Modul „Vertiefung Arbeits-, Organisations- & Ingenieurpsychologie“ belegen Sie planmäßig zwei Seminare, die Sie frei wählen dürfen. Auch hier gilt: Die Belegung weiterer Seminare als zusätzliche Leistung ist nicht möglich.

Beim Planen, wann Sie welche Veranstaltung des Wahlpflichtbereichs besuchen wollen, beachten Sie bitte die Rhythmen, in denen die Veranstaltungen angeboten werden:

Das Vertiefungsmodul Störungs- und Verfahrenslehre II wird nur im Sommersemester angeboten. Hierbei werden eine Vorlesung und ein Seminar besucht.
Das Vertiefungsmodul Arbeits-, Organisations- und Ingenieurpsychologie wird im Winter- und Sommersemester angeboten, es müssen insgesamt zwei Seminare besucht werden.
Das Vertiefungsmodul Medien- und Instruktionsdesign wird im Winter- und Sommersemester angeboten, wobei die Vorlesung nur im Sommersemester besucht werden kann. Wir empfehlen, das Seminar im Wintersemester zu besuchen, haben aber auch im Sommersemester ein Seminarangebot. 

Wenn Sie planen, Arbeits-, Organisations- und Ingenieurpsychologie und Medien- und Instruktionsdesign zu belegen, nicht aber Störungs- und Verfahrenslehre II, empfehlen wir, die Vorlesung zu Medien- und Instruktionsdesign schon im 4. Fachsemester zu absolvieren.

In den Anwendungs-Modulen der Pädagogischen Psychologie besteht die Modulprüfung jeweils aus einer benoteten Portfolio-Prüfung zur Vorlesung und einer benoteten schriftlichen Ausarbeitung im Seminar. Im Basismodul Arbeits- und Organisationspsychologie wird eine unbenotete Vorleistung in Form eines Portfolios vorausgesetzt, die Modulprüfung wird in Form einer Klausur absolviert. In der Vertiefung Arbeits-, Organisations- und Ingenieurpsychologie dagegen schließen die Seminare jeweils mit einer schriftlichen Ausarbeitung ab. Die Seminare in Störungs- und Verfahrenslehre I und II schließen mit unbenoteten Leistungsnachweisen ab, weshalb die Klausuren zu den Vorlesungen doppelt gewichtet werden.


 

Anwesenheitspflicht

Eine allgemeine Anwesenheitspflicht gibt es nicht, auch wenn regelmäßige Anwesenheit in allen Lehrveranstaltungen empfohlen wird. Allerdings kann auch ohne Anwesenheitspflicht eine Lehrperson eine Stellungnahme von Ihnen anfordern, wenn Sie sich in CoronaNG in eine Veranstaltung mit beschränkter Platzanzahl eingeschrieben haben und diese nicht physisch besuchen. Sollten Sie auf Anfragen der Lehrperson nicht reagieren, können Sie von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

Tatsächliche Anwesenheitspflicht hingegen besteht in den Kolloquien, in experimentellen Praktika und dem forschungsorientierten Seminar „Wissenschaftliches Arbeiten in der Psychologie“ sowie in Lehrveranstaltungen, in denen praktische Kompetenzen vermittelt werden und die sich auf Inhalte beziehen, die gemäß der Approbationsordnung im Bachelorstudiengang zu vermitteln sind. Im Bachelor besteht somit Anwesenheitspflicht in

  • Gesprächsführungstechniken und Beobachtungsverfahren,
  • der Diagnostik-Übung,
  • dem experimentellen Praktikum,
  • Wissenschaftliches Arbeiten in der Psychologie,
  • den Seminaren in Störungs- und Verfahrungslehre I und II und
  • im Bachelorkolloquium.

Wer nicht zu mindestens 75 % der Präsenzzeit anwesend ist, ist nicht zur Teilnahme an der entsprechenden Modulprüfung berechtigt. Ohne erfolgte Anwesenheit ist ein Abschluss des jeweiligen Moduls nicht möglich. Dies gilt auch, wenn das Fernbleiben aus vom Studierenden nicht zu vertretenden Gründen erfolgt.

Anwesenheitspflicht bedeutet grundsätzlich, dass 100 % Anwesenheit erwartet wird. Da es natürlich triftige Gründe geben kann, bei einzelnen Terminen zu fehlen (z. B. Krankheit), besteht man trotzdem auch, wenn man bei bis zu 25 % der Präsenzzeit nicht anwesend war. Dieser Puffer sollte für Krankheits- und Notfälle aufgehoben werden. Eine Kompensation fehlender Anwesenheit ist nur in Ausnahmefällen möglich und wenn für jeden einzelnen Fehltermin ein triftiger Grund nachgewiesen werden kann. Lehrveranstaltungen können unbegrenzt wiederholt werden. Bereits absolvierte Teile aus einer vorherigen Teilnahme werden allerdings nicht angerechnet. 

Für die 30 Stunden als Versuchsperson gilt eine Anwesenheitspflicht von 100 %, ebenso muss in berufspraktischen Einsätzen der vorgesehene Stundenumfang vollständig abgeleistet werden. 


 

Approbationsordnung

Die Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (kurz: PsychThApprO) finden Sie hier.

Die Approbationsordnung regelt u. a., welche Kenntnisse und Kompetenzen (Inhalte) die Studierenden in ihrem Studium erwerben sollten, um die Voraussetzungen für die Erteilung einer Approbation als Psychotherapeut*in zu erfüllen. Diese Kenntnisse und Kompetenzen sind für den Bachelorstudiengang insbesondere in Anlage 1 der PsychThApprO aufgeführt. Bei der Konzeption des polyvalenten B.Sc. Psychologie gemäß FSPO 2025 an der Universität Ulm wurde darauf geachtet, (bei Wahl bestimmter Wahlpflicht- und Ergänzungsmodule) die in Anlage 1 genannten Inhalte in der FSPO und dem Modulhandbuch entsprechend abzubilden.

Eine Bescheinigung über die PsychThApprO-Konformität ihres B.Sc.-Studiums erhalten Sie über eine entsprechende Information im Transcript of Records, sobald Sie alle Pflicht- sowie Wahlpflichtprüfungen, die Inhalte der Approbationsordnung umfassen, erfolgreich absolviert haben (siehe auch Bescheinigung über Studieninhalte gemäß der Approbationsordnung).

Welche Module Inhalte der Approbationsordnung enthalten und welche Wahlpflichtmodule belegt werden müssen, um approbationsordnungskonform zu studieren, können Sie u. a. der FSPO und dem Studienbegleitheft entnehmen.


 

Außerreguläre Prüfungstermine

Siehe Prüfungstermine


 

Bachelorarbeit

Siehe Abschlussarbeit


 

Berufspraktische Einsätze

Auf der Seite des Fachprüfungsausschusses finden Sie alle Informationen rund um die Betreuung von Praktika, Anerkennung und Genehmigung des Praktikums, Richtlinien für die darüber zu verfassenden Praktikumsberichte, etc.

Für Anregungen zu möglichen Praktikumsstellen und für Einblicke in die Erfahrungsberichte anderer Studierender zu deren Praktika siehe Sammlung der Praktikumsberichte. Die berufspraktischen Einsätze müssen nicht zwingend während der vorlesungsfreien Zeit erbracht werden, auch wenn sich diese meist besonders dafür anbietet.

Nach FSPO 2025 gibt es vier Wahlpflichtmodule, von denen zwei ausgewählt werden müssen:

  • Falls Sie sich die Option auf einen klinisch-psychotherapeutischen Master mit anschließender Approbation offenhalten möchten, sollten Sie die approbationskonformen Module Orientierungspraktikum (min. 150h) und BQT-I (min. 240h) wählen. Die BQT-I darf nur antreten, wer bereits mindestens 60 LP aus dem Pflichtbereich (siehe FSPO § 4) erworben hat. Speichern Sie dafür Ihr ToR kurz vor Antritt des Praktikums ab, um die bis dahin erreichten LP nachweisen zu können.
  • Falls Sie keine Approbation anstreben, können Sie alternativ das Allgemeine Berufspraktikum I (min. 150h) und das Allgemeine Berufspraktikum II (min. 240h) wählen, die NICHT approbationskonform sind. Auch Studierende, die keine Approbation anstreben und nicht polyvalent studieren möchten, dürfen ihre Praktika jedoch in klinischen Bereichen absolvieren und bei Erfüllen der Vorgaben über die beiden Module Orientierungspraktikum und BQT-I anerkennen lassen, aber sie sind nicht dazu verpflichtet.

Achtung: Die berufspraktischen Einsätze innerhalb der jeweiligen Module dürfen nicht auf verschiedene Einrichtungen aufgeteilt werden, sondern müssen jeweils in einer einzigen Einrichtung abgeleistet werden. Beispiele zur Veranschaulichung: Das Orientierungspraktikum darf z.B. in Klinik A und die BQT-I in Klinik B absolviert werden. Auch möglich wäre, das Orientierungspraktikum und die BQT-I in derselben Klinik A abzuleisten, sofern die Klinik die Voraussetzungen für OP und BQT-I erfüllt. Nicht erlaubt ist es hingegen, z.B. innerhalb des Orientierungspraktikums einen Teil der Zeit in Klinik A und einen Teil der Zeit in Klinik B zu absolvieren. Genauso verhält es sich für die Allgemeinen Berufspraktika.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Praktikumsmodulen finden Sie auf der entsprechenden Informationsseite des Fachprüfungsausschusses.

Siehe ausführliche Informationen auf der Website des Fachprüfungsausschusses.

Für jedes Modul muss ein Praktikumsbericht geschrieben werden. Vorgaben für die Berichte und weitere Information finden Sie dazu auf der Seite des Fachprüfungsausschusses zu berufspraktischen Einsätzen gemäß FSPO 2025.

Auf der Seite des Prüfungsausschusses finden Sie Vorlagen für die Praktikumsbescheinigung, die Sie von Ihrer Betreuungsperson unterzeichnen lassen und als Praktikumsbestätigung für die Anerkennung des Praktikums einreichen müssen. Verwenden Sie bitte unbedingt die entsprechende Vorlage! Beachten Sie dabei bitte, dass insbesondere bei den klinischen Praktika besondere Angaben aus der Bestätigung hervorgehen sollten (z.B. hinsichtlich Approbationsordnungskonformität). Diese finden Sie ebenfalls auf der entsprechenden Seite des Fachprüfungsausschusses.

Bei den allgemeinen Berufspraktika
Praktika können in Teilzeit absolviert werden. Sie müssen aber dementsprechend über einen längeren Zeitraum gehen, sodass insgesamt 150h (API) bzw. 240h (APII) absolviert werden.

Bei den klinischen Berufspraktika gemäß Approbationsordnung
Auch OP und BQT-I können in Teilzeit absolviert werden, wobei insgesamt ebenfalls mind. 150h (OP) bzw. 240h (BQT-I) absolviert werden müssen. Beachten Sie hierbei, dass die Praktika ohne Unterbrechung durchgeführt werden müssen. 

Diese Informationen finden Sie auf der Seite des Fachprüfungsausschusses zu berufspraktischen Einsätzen gemäß FSPO 2025.

Die formalen Voraussetzungen, die es benötigt, um die Abschlussarbeit im Studiensekretariat anmelden zu können, findet man im Modulhandbuch im Abschnitt „Bewertungsmethode“ (siehe auch Formale Voraussetzungen für die Teilnahme an Modulen). Die berufspraktischen Einsätze gehören nicht dazu. Man muss weder alle Praktika abgeleistet haben noch die dazugehörigen Berichte abgegeben haben, um seine Abschlussarbeit anmelden zu können.

Da Pflichtpraktika im Rahmen des Studiums von der gesetzlichen Mindestlohnregelung ausgenommen sind, verlangen viele Praktikumsstellen vor Antritt des Praktikums eine Bestätigung, dass es sich tatsächlich um solch ein verpflichtendes Praktikum handelt und deshalb keine Bezahlung des Mindestlohns erfolgen muss. Unter Umständen reicht Ihrer Praktikumsstelle dazu eine Kopie der Prüfungsordnung, da in dieser ein Paragraph zum Pflichtpraktikum enthalten ist. Sie können aber auch auf der Website des Prüfungsausschusses eine offizielle Bescheinigung („Bescheinigung zur Vorlage bei der Praktikumsstelle“) herunterladen und von dem*der Fachprüfungsausschussvorsitzenden unterzeichnen lassen.

Weitere wichtige Regelungen zu den berufspraktischen Einsätzen werden in der jeweils gültigen FSPO festgehalten. Bitte beachten Sie außerdem die Regelungen zu Praktika in Urlaubssemestern

Aufgrund der Vorgaben der Approbationsordnung müssen Praktikumseinrichtungen für klinische Praktika (OP und BQT-I) unter Rücksprache mit dem Landesprüfungsamt (LPA) von uns geprüft werden, bevor sie genehmigt werden können. Insbesondere im Vergleich mit der Anerkennung der allgemeinen Berufspraktika kann die Bearbeitungszeit nach der Antragstellung auf Praktikumsanerkennung daher eine Weile dauern. Reichen Sie falls nötig die Checkliste zur Überprüfung Ihrer klinischen Praktikumseinrichtung frühzeitig und bestenfalls schon vor Beginn Ihres Praktikums unter der E-Mail-Adresse nina.schwegler(at)uni-ulm.de ein. Wir bitten Sie dennoch darum, Verzögerungen einzuplanen. Benötigen Sie die Anerkennung Ihres Praktikums beispielsweise zu einem bestimmten Zeitpunkt (z. B. für eine Masterbewerbung o.ä.), reichen Sie die Unterlagen dafür also bitte entsprechend frühzeitig ein!


 

Berufsrechtliche Anerkennung des polyvalenten B.Sc. Psychologie

Um für einen klinisch-therapeutischen Master ("Approbationsmaster") und die Zulassung zur Approbation zu qualifizieren, muss der Bachelorstudiengang Psychologie alle gemäß Approbationsordnung für den B.Sc. Psychologie geforderten Inhalte abdecken sowie akkreditiert und berufsrechtlich anerkannt sein. Die berufsrechtliche Anerkennung erfolgt in Baden-Württemberg durch das Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie.

Der polyvalente B.Sc. Psychologie gemäß der FSPO 2025 erfüllt bei Wahl bestimmter Wahlpflicht- und Ergänzungsmodule die berufsrechtlichen Voraussetzungen nach Maßgabe des Psychotherapeutengesetzes und der Approbationsordnung und ist berufsrechtlich anerkannt. 

Konkret muss im Ergänzungsbereich “Grundlagen der Medizin und Pharmakologie”, in der Vertiefung der Anwendungsfächer “Störungs- und Verfahrenslehre II” und die berufspraktischen Einsätze Orientierungspraktikum, sowie die BQT-1 gewählt werden.


 

Bescheinigungen

Eine Bescheinigung über alle erbrachten Prüfungsleistungen (Transcript of Records) kann im LSF in der Rubrik „Prüfungsverwaltung“ als PDF ausgedruckt werden. Diese Bescheinigung wird unter anderem vom BAföG-Amt benötigt. In dieser Bescheinigung werden sämtliche von Ihnen erbrachten Leistungen angezeigt. Außerdem stehen darin die dazugehörigen ECTS-Punkte sowie etwaige Fehlversuche.

Falls Sie für Ihre Bewerbung für das Masterstudium eine Bescheinigung über das voraussichtliche Studienende benötigen, gehen Sie bitte auf die Seite des Prüfungsausschusses. Ganz unten auf der Seite befindet sich ein Formular. Dieses muss ausgefüllt und dem Prüfungsausschuss zur Unterschrift vorgelegt werden (per E-Mail an pruefungsausschuss.psychologie(at)uni-ulm.de).

Eine Bescheinigung Ihrer Durchschnittsnote erhalten Sie ebenfalls über die Prüfungsverwaltung des LSF.

Um die Inhalte gemäß Approbationsordnung zu erfüllen, müssen Sie neben den Pflichtmodulen auch bestimmte Wahlpflicht- und Ergänzungsmodule belegen. Haben Sie alle erforderlichen Prüfungen erfolgreich absolviert, erhalten Sie einen entsprechenden Vermerk in Ihrem Transcript of Records. 


 

Beurlaubung

Siehe Urlaubssemester


 

Bibliothek

In der Bibliothek stehen rund 400 Lese- und Arbeitsplätze zur Verfügung. Außerdem gibt es 21 reservierbare Arbeitskabinen (Wochen- und Tageskabinen). Der Bestand im Fachbereich Psychologie wächst ständig. Auf viele Journals kann online über Datenbanken zugegriffen werden. Sollte ein gewünschtes Buch fehlen, können Sie direkt bei der Bibliothek einen Kaufwunsch äußern oder das Buch über Fernleihe bestellen. Über die Fachinformationsseite des kiz haben Sie außerdem Zugriff auf dem Foliensatz „Fit für die Bib“, der Ihnen dabei helfen soll, sich im Online-Katalog und den Datenbanken der Bib zurechtzufinden.


 

Campusonline

Siehe LSF


 

Campusportal

Das Campusportal/Campusmanagement der Universität Ulm befindet sich aktuell im Umzug. Im Verlauf der nächsten Jahre wird das bisherige Campusportal LSF vom neuen System HISinOne abgelöst. In den Unterpunkten steht, welche Funktionen Sie auf welchem Portal finden. Wenn eine weitere Funktion von LSF zu HISinOne verlegt wird, informiert Sie das Studiensekretariat per Mail darüber.

LSF ist der gebräuchlichste Name des Hochschulinformationssystems (HIS), es wird aber unter anderem auch QIS-LSF oder Campusonline genannt. Wenn eine Funktion nicht mehr im LSF zu finden ist, befindet sie sich im HISinOne. Sie finden das LSF unter campusonline.uni-ulm.de. Das LSF hält folgende Funktionen bereit:

  • Prüfungsordnungen
  • Studienverlaufspläne
  • Prüfungsverwaltung (inklusive Prüfungsanmeldung, Leistungsansicht und Bescheinigung über die Durchschnittsnote)
  • Vorlesungsverzeichnis (VVZ) inklusive Veranstaltungsübersicht, Wochenstundenplänen und ausfallenden Veranstaltungen
  • Modulhandbücher

Sie finden HISinOne unter campus4.uni-ulm.de. HISinOne hält aktuell folgende Funktionen bereit:

  • Bescheinigungen (z.B. Studienbescheinigung für BAföG und Semesterticket)
  • Studierendenverwaltung (Kontakt ändern, Informationen über Zahlungen und Gebühren)

 

Cisco-Client

Siehe VPN-Client


 

CoronaNG

CoronaNG ist ein Teil des Campusmanagements der Universität Ulm. Es wird genutzt, um die Anmeldung zu geschlossenen Veranstaltungen zu ermöglichen. Einloggen in CoronaNG ist mit dem KIZ-Account möglich („Benutzerinfos"). Nach dem Einloggen sollten Name, Studiengang und Matrikelnummer angezeigt werden. Um sich in CoronaNG gut zurechtzufinden, gibt es auf der Website eine kurze Anleitung für Studierende. Darin wird erklärt, wie CoronaNG funktioniert und sinnvoll genutzt werden kann.

Wichtig für die Anmeldung

  1. Die Anmeldung zu Veranstaltungen über CoronaNG erfolgt innerhalb bestimmter Einschreibefristen, die rechtzeitig davor per Mail über die Mailinglisten bekannt gegeben werden. Studierende mit Familienpflichten und Studierende mit gesundheitlichen Einschränkungen haben die Möglichkeit, sich schon vorzeitig für Veranstaltungen anzumelden. Die Anmeldezeiträume für Veranstaltungen, die nicht von der Psychologie koordiniert werden, können von denen der Psychologie-Veranstaltungen abweichen. Dies gilt beispielsweise für ASQs.
     
  2. Angenommen, zwei oder mehr Veranstaltungen, die sich gegenseitig ausschließen (z.B. mehrere Tutorien in ein und demselben Modul), werden in die Beobachtungsliste übernommen: Sobald Sie die Anmeldung starten, arbeitet CoronaNG Ihre Beobachtungsliste von oben nach unten durch. Kommt es zu einer Anmeldung in einer Veranstaltung, wird die Anmeldung aller Veranstaltungen, die durch diese Anmeldung ausgeschlossenen werden, automatisch abgebrochen. CoronaNG macht mit der nächsten Veranstaltung, die nicht durch eine andere Veranstaltung ausgeschlossen wird, in der eine Anmeldung erfolgreich war, weiter. Achtung: Mit „gegenseitig ausschließen“ ist nicht gemeint, dass die Veranstaltungen zum gleichen Zeitpunkt stattfinden, sondern dass Sie nur eine Veranstaltung davon belegen dürfen, z. B. weil Ihnen pro Modul nur ein Platz zur Verfügung steht. CoronaNG kann nicht berücksichtigen, wann Veranstaltungen stattfinden. Insofern müssen Sie selbst sicherstellen, dass Sie nicht in zwei oder mehr Veranstaltungen eingeschrieben sind, die zeitgleich stattfinden.
     
  3. Wollen Sie von einer Veranstaltung in eine andere wechseln, müssen Sie sich – sofern eine Teilnahme an beiden Veranstaltungen nicht möglich ist, da die Teilnahme der einen Veranstaltung Sie von der Teilnahme an der anderen ausschließt – zuerst von der bereits angemeldeten Veranstaltung abmelden, bevor Sie sich für die andere anmelden können.
     
  4. Um mit einer anderen Person eine Veranstaltung zu tauschen, können Sie innerhalb des Anmeldezeitraums eine konkrete Uhrzeit vereinbaren, zu der Sie und Ihr*e Tauschpartner*in sich gleichzeitig aus Ihrer Veranstaltung aus- und in die des/ der Partners/ Partnerin eintragen. Ist der Anmeldezeitraum bereits vorüber, dann ist ein Tausch nur in gut begründeten Ausnahmefällen per E-Mail an die Studiengangskoordinatorin (anne.landhaeusser(at)uni-ulm.de) möglich. 
     
  5. Tauschpartner*innen finden Sie in der Regel über WhatsApp, aber auch über die Tauschbörse in Moodle. Diese befindet sich im Kurs „Studienberatung und Studiengangskoordination“ (Selbsteinschreibung).
     
  6. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie sich vor Ablauf der Einschreibefrist aus allen Veranstaltungen wieder abmelden, an denen Sie nicht teilnehmen möchten. Sie sollten via CoronaNG ausschließlich in solchen Veranstaltungen eingeschrieben sein, die Sie im jeweiligen Semester auch tatsächlich besuchen.
     
    • Hinweis: Wenn Sie sich in CoronaNG in eine Veranstaltung mit beschränkter Platzanzahl eingeschrieben haben und diese nicht physisch besuchen, kann die Lehrperson eine entsprechende Stellungnahme von Ihnen anfordern. Sollten Sie auf Anfragen der Lehrperson nicht reagieren, können Sie von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

 

Datenbanken

Wenn Sie über das Uni-Netz angemeldet sind (Eduroam oder Cisco VPN-Client), dann haben Sie Zugriff auf verschiedene Online-Datenbanken mit psychologischer Fachliteratur. Über diesen Link gelangen Sie auf die entsprechende Seite des kiz und von dort über DBIS zu den verschiedensten Datenbanken, beispielsweise PsycARTICLES, PsycINFO und PSYNDEX. Zusätzliche fachspezifische Informationen erhalten Sie über die Fachinformationsseite des kiz.


 

Durchschnittsnote

Ihre Durchschnittsnote entspricht dem Durchschnitt all Ihrer bisher erbrachten Prüfungsleistungen, gewichtet nach ECTS. Eine Bescheinigung über Ihre aktuelle Durchschnittsnote können Sie sich im LSF herunterladen. Sofern Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung für Master-Studiengänge das Studium noch nicht abgeschlossen und demnach noch keine Abschlussnote haben, bewerben Sie sich mit Ihrer Durchschnittsnote. Bitte beachten Sie, dass die Berechnung der Durchschnittsnote nicht der Berechnung der Abschlussnote entspricht. 


 

E-Books und E-Journals

Siehe Fachinformationsseite des kiz


 

ECTS

Ein ECTS-Punkt (auch Leistungspunkt LP oder Credit Point CP) entspricht etwa 30h Zeitaufwand. Es gibt im Studiengang Psychologie keine Mindestanzahl an ECTS, die man pro Semester erreichen muss. Auch wenn man also ein Semester lang eingeschrieben ist, aber keine Prüfungen absolviert (zum Beispiel, weil man ein Praktikumssemester macht, für welches man sich nicht beurlauben lässt), verliert man nicht seinen Prüfungsanspruch. Allerdings muss man gemäß ASPO § 8 spätestens bis zum Ende des zweiten Prüfungszeitraums des 10. Fachsemesters des Bachelorstudiengangs (Stichtag: 01.12 für das Sommersemester bzw. 01.06. für das Wintersemester) sein Studium abgeschlossen haben, da man sonst (mit Ausnahme einer Fristüberschreitung, die nicht durch einen selbst zu vertreten ist) den Prüfungsanspruch verliert. 


 

Ergänzungsbereich

Die FSPO 2025 sieht vor, dass für den Abschluss des Bachelors mindestens 9 LP im Ergänzungsbereich erbracht werden müssen, 6 LP im Rahmen der Bereiche „Grundlagen der Medizin und Pharmakologie“ oder „Allgemeine Fachkompetenzen“, 3 LP im Rahmen „Überfachlicher Kompetenzen und Sprachkenntnisse“ (ASQs).

Studierende können beliebig viele zusätzliche Leistungen im Ergänzungsbereich absolvieren, die alle im Transcript of Records eingetragen werden. Zur Berechnung der Abschlussnote werden automatisch die 9 bestbewerteten LP innerhalb des Ergänzungsbereichs herangezogen. Es ist deswegen auch möglich, dass die Noten von 3 ASQs in die Endnote einfließen, wenn Ihre Note im Modul „Grundlagen der Medizin und Pharmakologie“ oder „Allgemeine Fachkompetenzen“ schlechter ist als Ihre Noten in den ASQs. In diesem Fall müssen Sie trotzdem 6 LP im Rahmen der Module „Grundlagen der Medizin und Pharmakologie“ oder „Allgemeine Fachkompetenzen“ erfolgreich absolvieren, diese werden lediglich nicht zur Berechnung der Abschlussnote herangezogen.

Falls Sie anstreben, Psychotherapeut*in zu werden, müssen Sie für den Antrag auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung (am Ende des klinisch-psychotherapeutischen Masterstudiums) das Modul „Grundlagen der Medizin und Pharmakologie“ aus dem Ergänzungsbereich im Bachelorstudium absolviert haben. Das Modul wird regulär im Wintersemester angeboten.

Wenn Sie das Modul Grundlagen der Medizin und Pharmakologie ablegen, müssen Sie kein weiteres Modul aus dem Bereich „Allgemeine Fachkompetenzen“ belegen.


 

Alle Studierenden, die NICHT den klinisch-psychotherapeutischen Master machen wollen, können entweder ebenfalls das Modul aus dem Bereich Medizin belegen oder alternativ ein anderes Modul aus den Allgemeinen Fachkompetenzen wählen. Sofern sich keine Einschränkung aus kapazitätsrechtlichen Gründen oder aus Gründen der Wissensvermittlung ergibt, gehören zum Ergänzungsbereich alle Module der Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Ulm mit Ausnahme der Studiengänge des Fachbereichs Psychologie. Wenn Sie ein Modul belegen möchten, das unserem Modulhandbuch noch nicht zugeordnet ist, müssen Sie hier einen Antrag auf Modulzuordnung stellen.

Eine beispielhafte Auflistung möglicher Fächer finden Sie hier:

  • Biologie - Wintersemester und Sommersemester
  • Betriebswirtschaftslehre (BWL) - Wintersemester
  • Informatik - Wintersemester und Sommersemester
  • Volkswirtschaftslehre (VWL) - Wintersemester
  • Verhaltensökonomie - Wintersemester und Sommersemester
  • Visual Design - Sommersemester

Wenn Sie nicht „Grundlagen der Medizin und Pharmakologie“ absolvieren, müssen Sie im Bereich „Allgemeine Fachkompetenzen“ mindestens 6 LP erbringen. Laut empfohlenem Studienplan ist es angedacht, diese 6 LP im 5. Fachsemester zu erbringen. Je nach Fach können Sie die 6 LP aber auch auf mehrere Semester aufteilen. In welchem Semester bzw. in welchen Semestern Sie diese ableisten, bleibt Ihnen überlassen. Die nicht-psychologischen Module werden von anderen Fachbereichen der Universität organisiert. Informieren Sie sich frühzeitig über die nötigen Anmeldungen. Manche Module werden nur im Wintersemester angeboten. In den Bereichen Biologie, Informatik und Verhaltensökonomie gibt es jedes Semester Veranstaltungen, die Sie belegen können. BWL und VWL können nur im Wintersemester, Visual Design nur im Sommersemester gehört werden. 

Sofern Sie sich für Biologie als Nebenfach interessieren, vereinbaren Sie für Informationen zu geeigneten Modulen einen Beratungstermin per E-Mail an skbiologie(at)uni-ulm.de.


 

Exmatrikulation

Informationen zur Exmatrikulation gibt es auf den Seiten des Studiensekretariates. Genauere Informationen finden Sie außerdem in der jeweils gültigen Zulassungssatzung der Universität Ulm („Satzung der Universität Ulm über die Zulassung und Immatrikulation zum Studium“) auf dieser Website.


 

Experimentelles Pratikum (Expra)

Auch beim Experimentellen Praktikum handelt es sich um eine Lehrveranstaltung. Die Anmeldung erfolgt zeitgleich mit der Anmeldung zu allen anderen Veranstaltungen über CoronaNG. Laut dem empfohlenen Studienverlaufsplan wird das Experimentelle Praktikum im dritten Semester abgeleistet. Es beinhaltet die von einem*einer Betreuer*in angeleitete Ausarbeitung, Durchführung und Auswertung einer experimentellen Studie in kleinen Gruppen von maximal fünf Studierenden. Die Voraussetzung für eine Teilnahme am Experimentellen Praktikum ist das erfolgreiche Bestehen von Statistik I und Statistik II. Die erfolgreiche Absolvierung des Experimentellen Praktikums ist Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit, weshalb nicht zu empfehlen ist, das Experimentelle Praktikum ins fünfte Semester zu verschieben, sofern man das Studium in Regelstudienzeit abschließen und dabei ausreichend Zeit für eine studienbegleitende Bachelorarbeit haben möchte.

Das Modul Experimentelles Praktikum entspricht den Anforderungen des § 13 der Approbationsordnung für Psychotherapeut*innen (PsychThApprO) vom 04.03.2020 (BGBl. 2020 Teil I Nr. 11 Seite 448ff).


 

Extern betreute Abschlussarbeit

Siehe "Prüfer*in und externe Betreuung" unter Abschlussarbeiten


 

Fachinformationsseite des kiz

Hier finden Sie eine Fachinformationsseite des kiz für den Studiengang Psychologie. Sie enthält fachspezifische Informationen, weiterführende Links und Auflistungen zu relevanten Datenbanken, EJournals, E-Books, Print-Medien inklusive Neuerwerbungen, Open-Access-Dokumenten, Fachportalen, psychologischen Tests, „sozialen Netzwerken“ für Wissenschaftler*innen, Institutionen und Gesellschaften sowie zu weiteren Service-Angeboten. Auf der Seite steht unter anderem eine „Fit für die Bib – Studiengang Psychologie“-Präsentation zur Verfügung.


 

Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (FSPO)

Die FSPO 2025 gilt für Bachelor-Studierende, die ab dem Wintersemester 2025/2026 ihr Psychologiestudium im Bachelor an der Universität Ulm aufgenommen haben.

Die vorliegende FSPO für den Bachelorstudiengang Psychologie ergänzt und spezifiziert Regelungen der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung der Universität Ulm (ASPO). Es wird dringend empfohlen, die jeweils zutreffende fachspezifische Prüfungsordnung sowie die ASPO mindestens einmal sehr sorgfältig durchzulesen (da sie unter anderem für das Studium wichtige Fristen festlegt). Sie finden die jeweils gültigen FSPOs sowie die ASPO hier.


 

Fehlversuche

Fehlversuche tauchen nur in der Bescheinigung aller Studien- und Prüfungsleistungen (Transcript of Records) auf, werden aber nicht im Abschlusszeugnis aufgelistet. Regelungen zu Fehlversuchen finden Sie unter Wiederholung von Prüfungen.


 

Formale Voraussetzungen für die Teilnahme an Modulen

Für manche Module wie beispielsweise die Bachelorarbeit werden bestimmte formale Voraussetzungen (wie eine Mindestanzahl an Leistungspunkten oder bereits bestandene vorausgehende Module) benötigt, bevor man an dem entsprechenden Modul teilnehmen darf. Welche Voraussetzungen dies sind, können Sie im Modulhandbuch im LSF unter "Bewertungsmethode" nachlesen. Im empfohlenen Studienverlaufsplan  sind diese formalen Voraussetzungen als Pfeile eingezeichnet. Bei anderen Leistungen, die im Modulhandbuch unter den „Vorkenntnissen“ genannt werden, handelt es sich lediglich um Empfehlungen, aber keine verpflichtenden (d.h. formalen) Voraussetzungen. 


 

Hochschulinformationssystem

Siehe LSF


 

Irreguläre Prüfungstermine

Siehe Prüfungstermine


 

IT-Status

Auf den Seiten des kiz können Sie den Status und die Verfügbarkeit einiger Netzwerk- und Serverdienste des kiz abfragen: Online-Statusabfrage. Sollte ein Campusdienst bei Ihnen nicht funktionieren, können Sie auf dieser Seite überprüfen, ob es an Ihrem PC oder am Dienst selbst liegt. Die Abfrage steht unter anderem für folgende Dienste zur Verfügung: E-Mail, LSF, Moodle, CoronaNG, WLAN.


 

Klausur

Siehe Prüfungen


 

Kursangebot

Eine für jedes Semester zur Verfügung stehende Übersicht über alle angebotenen Veranstaltungen der Psychologie und anderer Studiengänge finden Sie im LSF. Dies gilt auch für Kurse des Zentrums für Sprache und Philologie, des Humboldt-Studienzentrums für Philosophie und Geisteswissenschaften sowie des kiz. Das kiz bietet Kurse aus den Bereichen IT, Medien und Bibliothek an, darunter beispielsweise LaTeX- und SPSS-Grundkurse sowie „Fit für die Bib“-Kurse. Eine Übersicht über das Veranstaltungsprogramm des kiz finden Sie neben dem LSF auch über die Fachinformationsseite des kiz.


 

Leistungsnachweis

Ein Leistungsnachweis ist eine unbenotete Prüfungsleistung, deren Bestehen zum Absolvieren eines Moduls notwendig ist. In welchen Veranstaltungen Leistungsnachweise („LN“) statt benoteter Prüfungen absolviert werden, können Sie § 4 der FSPO 2025 entnehmen. Worin ein Leistungsnachweis besteht, wird jeweils im Vorlesungsverzeichnis spezifiziert.

Siehe auch Punkt Vorleistungen.


 

Leistungspunkte (LP)

Siehe ECTS


 

Literaturrecherche

Siehe Datenbanken


 

Mailinglisten

Für jede Kohorte des Studiengangs Psychologie (Bachelor) gibt es eine eigene Mailingliste. Über diese Listen erhalten Sie wichtige Informationen, z. B. zu Einschreibungsfristen für Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmer*innenzahl oder Hinweise zur Prüfungsanmeldung.

Studierende, die im regulären Zulassungsverfahren einen Platz im Psychologie-Bachelor erhalten haben, werden automatisch in die passende Mailingliste eingetragen. Bitte prüfen Sie dennoch, ob Sie tatsächlich eingeschrieben sind, und tragen Sie sich bei Bedarf selbst ein.

Um sich eigenständig in eine Mailingliste einzutragen, folgen Sie diesem Beispielpfad:

  1. Melden Sie sich mit Ihrem kiz-Account und Passwort an.
  2. Navigieren Sie zur gewünschten Liste und klicken Sie auf „Abonnieren“.

Die Systematik der Mailinglisten ist wie folgt aufgebaut: psych[Jahr]_b. Tragen Sie sich in die Liste ein, die dem Jahr entspricht, in dem Sie Ihr Studium begonnen haben. Beispielsweise müssen sich Studierende, die im Wintersemester 2025/26 ihr Bachelorstudium aufnehmen, in die Liste psych2025_b eintragen.

Falls Sie die Regelstudienzeit um mehr als ein Jahr überschreiten, beachten Sie bitte, dass Sie sich in eine aktuelle Mailingliste eintragen müssen, um weiterhin alle relevanten Informationen zu erhalten.


 

Masterveranstaltungen während des Bachelorstudiums

Während des Bachelorstudiums können aus kapazitätsrechtlichen Gründen in der Regel keine Masterveranstaltungen belegt werden. Ausnahmen werden gesondert kommuniziert. 


 

Modulhandbuch

Das Modulhandbuch beschreibt sehr ausführlich, welche Veranstaltungen während des Studiums besucht werden sollen. Es leitet sich aus der Prüfungsordnung ab und ist hier zu finden. Im Modulhandbuch können Sie auch nachsehen, welche Prüfungsnummern und Veranstaltungen zu den einzelnen Modulen gehören. Hierzu müssen Sie im LSF eingeloggt sein und sich unter „Studium“ → „Modulbeschreibungen ansehen“ durch das Modulhandbuch Ihres Studiengangs klicken. Das „m“ markiert die Modulnummer. Wenn Sie ins Modul klicken, erscheint die Prüfungsnummer (Medaille) und nach einem weiteren Klick die zugeordnete Lehrveranstaltung (Buch). Über das „i“ gelangen Sie zur Beschreibung. In der Modulbeschreibung werden z. B. unter dem Punkt „Bewertungsmethode“ unter anderem formale Voraussetzungen aufgelistet (siehe Formale Voraussetzungen für die Teilnahme an Modulen), die Sie für das jeweilige Modul benötigen, sowie, ob eine Vorleistung erbracht werden muss („die Teilnahme an der Prüfung setzt eine unbenotete Vorleistung voraus“).


 

Nachholklausur

Siehe Wiederholung von Prüfungen


 

Nicht-psychologisches Wahlpflichtfach

So wurden in der FSPO 2021 die nicht-psychologischen Module genannt, die Sie im Ergänzungsbereich belegen können (z.B. „Grundlagen der Medizin und Pharmakologie“, „Einführung in die Informatik I – Grundlagen“, etc.). Informationen zum Ergänzungsbereich finden Sie im entsprechenden Abschnitt.


 

Notengewichtung

Siehe Abschlussnote


 

Office

Studierende haben die Möglichkeit Microsoft Office 365 Pro Plus für die private Nutzung zu beziehen bzw. eine zeitlich unbegrenzte Lizenz von Microsoft Windows 10 Education zu erhalten. Weitere Informationen dazu finden sich hier.


 

Online-Datenbanken

Siehe Datenbanken


 

Online-Statusabfrage

Siehe IT-Status


 

Orientierungspraktikum

Siehe Berufspraktische Einsätze


 

Orientierungsprüfung

Der Begriff „Orientierungsprüfung“ bezieht sich auf die Modulprüfungen

  • "11582 Statistik I"
  • "11584 Statistik II"
  • "18038 Vorlesung Biologische Psychologie"

im Bachelorstudiengang Psychologie. Laut § 8 der fachspezifischen Prüfungsordnung müssen zwei der drei Prüfungen spätestens bis zum Ende des Prüfungszeitraums des dritten Fachsemesters des Bachelorstudiums bestanden sein. Welche zwei der drei Prüfungen das sind, ist dabei egal. In allen drei Prüfungen sind – wie bei regulären Prüfungen – maximal zwei Wiederholungen möglich. Die dritte Prüfung muss man nicht bis Ende des Prüfungszeitraums des dritten Fachsemesters bestanden haben. Die Veranstaltungen werden jeweils jedes zweite Semester angeboten, die Prüfungen in Statistik I und II aber jedes Semester. Die Prüfung zur Vorlesung Biologische Psychologie wird jeweils in dem Semester angeboten, in dem auch die Veranstaltung stattfindet (jedes Wintersemester). 

Beispiel: In der Regel schreibt man im ersten Semester Statistik I und Biologische Psychologie und sofern man beide Prüfungen beim ersten oder beim zweiten Versuch besteht, hat man die Orientierungsprüfung damit bereits Ende des 1. Fachsemesters bestanden. Wenn man Statistik II dann nicht bis zum Ende des zweiten Prüfungszeitraums des dritten Fachsemesters besteht, wird man nicht exmatrikuliert (Achtung: Das nicht-Bestehen oder Schieben von Statistik II führt trotzdem mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer Verlängerung des Studiums, da es eine Voraussetzung für die Belegung des Experimentellen Praktikums ist). Besteht man beispielsweise nur Biologische Psychologie, muss man spätestens bis Ende des zweiten Prüfungszeitraums des 3. Fachsemesters Statistik I oder Statistik II bestehen, um die Orientierungsprüfung zu bestehen.


 

Pflichtpraktikum

Siehe Berufspraktische Einsätze


 

Plagiat

Die American Psychological Association hat in ihrem Publication Manual das Thema „Plagiat“ sehr gut zusammengefasst. Literatur: American Psychological Association (2019). Publication manual of the American Psychological Association (7th ed.). Washington, DC: American Psychological Association. Link zum Bibliotheksbestand der Uni Ulm. PDF über Plagiatsbekämpfung von Weber-Wulff und Wohnsdorf.


 

Polyvalenter B.Sc. Psychologie

Siehe Berufsrechtliche Anerkennung des polyvalenten B.Sc. Psychologie


 

Praktikumsberichte

Informationen zur Erstellung von Praktikumsberichten finden Sie auf der Website des Fachprüfungsausschusses Psychologie.

Für Anregungen zu möglichen Praktikumsstellen und für Einblicke in die Erfahrungsberichte anderer Studierender zu deren Praktika siehe Sammlung der Praktikumsberichte.


 

Praxisvorträge

Im Rahmen des Studierendenkolloquiums werden Beiträge von Referent*innen aus unterschiedlichen psychologischen Berufsfeldern angeboten. Sie berichten aus ihrem Berufsalltag, über mögliche Praktikumsangebote und stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung. Die Aufzeichnungen und Foliensätze vergangener Praxisvorträge finden Sie im Moodle Kurs „Informationen zur Berufsorientierung in der Psychologie“.


Promotion

Was ist eine Promotion?

Eine Promotion ist die Verleihung des akademischen Grades eines Doktors. Wer promoviert, widmet sich über mehrere Jahre intensiv einem wissenschaftlichen Thema, mit dem Ziel einen Doktortitel zu erlangen. Ein Promotionsprojekt schließt in der Regel an ein Masterstudium an und dauert in der Psychologie typischerweise drei bis sechs Jahre. Während dieser Zeit arbeitet man eigenständig an einer wissenschaftlichen Fragestellung, führt Studien durch und schreibt eine Dissertation (Doktorarbeit), die häufig auf Publikationen in wissenschaftlichen Journals basiert. Die Promotion wird abgeschlossen, indem man die Dissertation einreicht und anschließend verteidigt (die sogenannte Disputation).

Nach der Promotion kann man etwa als Postdoktorand*in (PostDoc) weiter in der Forschung arbeiten - z.B. mit dem Ziel, später eine Professur an einer Universität zu erreichen. Auch darüber hinaus bieten sich Karrieren in der angewandten Forschung oder in der freien Wirtschaft an.

Interesse an einer Promotion?

Hier finden Sie einige Tipps und Ideen, wie Sie schon während des Studiums Schritte gehen können, um sich den Weg in Richtung einer wissenschaftlichen Karriere zu ebnen:

  1. Informieren Sie sich auf der Website des Instituts oder im Moodle-Kurs zur Abschlussarbeitsvergabe Psychologie darüber, welche Abteilungen zu Themen forschen, die Sie interessieren.

  2. Nutzen Sie die Sprechstunden der Professor*innen, um sich über mögliche Promotionsprojekte zu informieren.

  3. Besuchen Sie die Veranstaltung zur Promotion in der Psychologie im Studierendenkolloquium, die jedes Wintersemester angeboten wird.

  4. Bewerben Sie sich auf eine HiWi-Stelle in einer Abteilung, die Ihnen thematisch zusagt. Freie HiWi-Stellen werden von den einzelnen Abteilungen auf der Website des Instituts veröffentlicht.


 

Prüfungen

Neben den unten aufgeführten Punkten beachten Sie bitte auch die Informationen zu Prüfungen auf der Seite des Fachprüfungsausschusses.

Die Anmeldungen zu Prüfungen erfolgen in der Regel im LSF. Dort wählen Sie das entsprechende Modul, in dem die Prüfung angerechnet werden soll/kann, und melden sich zur Prüfung bei dem*der passenden Prüfer*in an. Die Prüfenden müssen nicht zwangsläufig die Dozierenden sein, die die Veranstaltung gehalten haben. Im Vorlesungsverzeichnis ist der*die Prüfer*in in der Regel als verantwortliche*r Dozent*in hinterlegt. Achten Sie bei der Anmeldung immer auf die korrekte Prüfungsnummer.

Wichtige Hinweise

  • Unbenotete Leistungsnachweise (z.B. Computergestützte Datenanalyse) müssen im LSF nicht angemeldet werden, sondern werden nach Bestehen automatisch verbucht. Die Versuchspersonenstunden im Bachelor sowie die berufspraktischen Einsätze werden ebenfalls automatisch verbucht, sobald die Nachweise erbracht sind. Eine Anmeldung im LSF ist dafür also nicht nötig.
  • Klausuren und mündliche Prüfungen müssen spätestens 5 Kalendertage vor dem angegebenen Prüfungstermin angemeldet werden. Ein Rücktritt von Klausuren (via LSF) und mündlichen Prüfungen (via E-Mail an die Studiengangskoordination sowie an das Studiensekretariat) ist bis zum Tag vor der Prüfung möglich. Erfolgt die Anmeldung nicht fristgerecht, ist man nicht berechtigt, an der Prüfung teilzunehmen.
  • Schriftliche Prüfungen mit variablem Prüfungstermin (Hausarbeiten, Portfolio-Prüfungen, etc.) können bis zum Tag der Abgabe (spätestens Deadline) angemeldet werden. Ein Rücktritt ist hier nicht möglich! Sobald Sie zu der Prüfung angemeldet sind, müssen Sie sie in jedem Fall in diesem Semester ablegen.
  • Auch bei der Wiederholung einer Prüfung wird man nicht automatisch für die nächste Prüfung angemeldet, sondern muss sich selbstständig im LSF dafür anmelden. Auch hier gilt die 5-Tages-Frist.
  • Man kann sich (mit Ausnahme zuvor erfolgter Fehlversuche) nur einmal für jede Prüfungsnummer anmelden! Bitte überprüfen Sie daher unbedingt bei der Anmeldung zu Ihren Veranstaltungen, ob sich Prüfungsnummern überschneiden, und lesen Sie die Hinweise der Enzyklopädie zu den Prüfungsnummern.
  • Man kann frei wählen, ob man den Erstversuch einer Klausur im ersten oder zweiten Prüfungszeitraum schreibt, wenn diese Klausur in beiden Zeiträumen angeboten wird (manche Klausuren haben nur einen Termin pro Semester). Bitte beachten Sie dabei, dass manche dieser Termine zeitlich bereits in das folgende Semester fallen. Eine Anmeldung zu dieser Prüfung ist deshalb erst nach erfolgter Rückmeldung ins nächste Semester möglich. Bis dahin wird die Meldung angezeigt: „Student hat für das Prüfungssemester keinen Verlauf".

Verpasste Prüfungsanmeldungen

Eine verpasste Prüfungsanmeldung kann nicht nachgeholt werden. Bei schriftlichen Ausarbeitungen sind Sie auf die Kulanz von Prüfer*in und Dozent*in angewiesen. Eventuell kann Ihre Note im nächsten Prüfungszeitraum, in dem die Prüfung erneut angeboten wird, nachgetragen werden. Dozent*in und Prüfer*in können dies aber auch verweigern. Kulanz bei Klausuren ist nicht möglich. Wer nicht angemeldet ist, wird vom Mitschreiben ausgeschlossen.

Die richtige Prüfungsnummer und der Name der Prüfung, für die man sich anmelden muss, stehen im LSF bei den jeweiligen Veranstaltungsbeschreibungen. Der Prüfungsname entspricht dabei nicht immer dem Namen der Veranstaltung.

Im Modulhandbuch finden Sie die Prüfungsnummern, wenn Sie im LSF eingeloggt sind und sich unter „Studium“ à „Modulbeschreibungen ansehen“ durch das Modulhandbuch Ihres Studiengangs klicken. Die Prüfungsnummern sind mit einer Medaille markiert. 

Wichtig: Jede Prüfungsnummer kann nur einmal geprüft werden! Da thematisch ähnliche Veranstaltungen oft in der gleichen Prüfung enden, ist es extrem wichtig, bei der Auswahl Ihrer Veranstaltungen darauf zu achten, dass Sie
a. die entsprechende Prüfung nicht schon absolviert haben und
b. nicht zwei Veranstaltungen gleichzeitig belegen, die in der gleichen Prüfung enden.

Das betrifft im Bachelor vor allem Veranstaltungen der Vertiefung Arbeits-, Organisations- und Ingenieurpsychologie. 

Wir versuchen, die Prüfungstermine für Klausuren im Wintersemester immer spätestens am ersten Werktag nach dem 31. Oktober und im Sommersemester am ersten Werktag nach dem 30. April zur Verfügung zu stellen. Dennoch sind nachträgliche Veränderungen möglich. Festgelegt sind die Termine erst, wenn eine Anmeldung im LSF für Sie möglich ist. Dies ist im Wintersemester in der Regel spätestens Mitte Januar und im Sommersemester spätestens Mitte Juni der Fall. Eine Übersicht über die semesteraktuellen Prüfungstermine finden Sie hier, die Angaben im LSF sind aber verbindlicher. Schriftliche Modulprüfungen, welche in Form von Klausuren abgelegt werden, finden in der Regel in der letzten Woche der Vorlesungszeit sowie den ersten drei Wochen der vorlesungsfreien Zeit statt. Wiederholungsprüfungen, welche in Form von Klausuren abgelegt werden, finden in der Regel in den letzten drei Wochen der vorlesungsfreien Zeit und in der ersten Woche der Vorlesungszeit statt.

Deadlines für Seminararbeiten, Hausarbeiten, Forschungsberichte, Poster, etc. werden von den Dozenten bestimmt und im Vorlesungsverzeichnis sowie in der Veranstaltung bekannt gegeben. Prüfungstermin ist der Tag, an dem Sie die Arbeit abgeben.

Ausnahmeregelung für irreguläre Prüfungstermine

Von regulären Prüfungsterminen abweichende Prüfungstermine (die grundsätzlich mündlich stattfinden müssen) können nach Absprache mit dem*der Prüfer*in gewährt werden, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist (wird die Prüfung in dem Semester regulär zweimal angeboten, muss das Kriterium im Falle beider Prüfungstermine erfüllt sein):

  • Es handelt sich um eine*n Zeitstudierende*n aus dem Ausland.
  • Ein studienbezogener Auslandsaufenthalt (Auslandssemester, anzurechnendes mehrmonatiges Auslandspraktikum) schließt den oder die möglichen Prüfungstermin(e) mit ein.
  • Im Zeitraum der Prüfung(en) ist ein zu attestierender Klinikaufenthalt nötig.
  • An dem/den regulären Prüfungstermine(n) konnte aufgrund von zu attestierender Krankheit nicht teilgenommen werden.
  • Die Studierende ist schwanger und der reguläre Prüfungstermin kollidiert mit dem angesetzten Geburtstermin (Zeitraum gemäß den gesetzlichen Mutterschutzfristen: 6 Wochen vor dem Entbindungstermin und 8 Wochen (bei einem Kind) bzw. 12 Wochen (bei Mehrlingen) danach).
  • Für die/den Studierende*n würde es sich nachweislich studiumsverlängernd auswirken, wenn er/sie keinen irregulären Prüfungstermin erhält.

Wenn keines der Kriterien erfüllt ist, ist ausschließlich die Teilnahme an regulären Prüfungsterminen möglich. Diese Informationen finden Sie auch auf der Seite des Fachprüfungsausschusses.

Studierende, die aufgrund einer Erkrankung nicht an einer Prüfung teilnehmen konnten, müssen beim Studiensekretariat eine Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit einreichen. Dazu muss das entsprechende Formular von einem Arzt ausgefüllt und dann beim Studiensekretariat abgegeben werden.


 

Prüfungsordnung

Wir empfehlen allen Studierenden dringend, sowohl die fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung als auch die ASPO der Universität Ulm mindestens einmal gelesen zu haben.


 

Regelstudienzeit, Verlängerung des Studiums und Studienhöchstdauer

Die Regelstudienzeit beträgt im Bachelor 6 Semester. Das Bachelorstudium kann auf bis zu 10 Semester verlängert werden, (Stichtag: 01.12. für das Sommersemester bzw. 01.06. für das Wintersemester) d.h. in der Regel muss der Abschluss des Studiums gem. § 8 (1) der ASPO bis zum 01.12. nach dem 10. Fachsemester erbracht sein. Bei einer Verlängerung der Studienzeit ist zu beachten, dass BAföG nur für die Regelstudienzeit ausgezahlt wird, sofern keine triftigen Gründe für die Verlängerung des Studiums (wie z. B. längere Krankheit oder hochschulpolitisches Engagement) nachgewiesen werden können. Eine Verlängerung des Studiums über die Regelstudienzeit hinaus ist (unter Einhaltung der Studienhöchstdauer) durch eine Rückmeldung für das kommende Semester ohne Antragstellung o.Ä. möglich. Hierzu müssen noch reguläre Leistungen offen (z. B. der Praktikumsbericht) sein. Eine Verlängerung über die Studienhöchstdauer hinaus, z.B. in Härtefällen, regelt die Rahmenordnung.

Beim geplanten direkten Übergang in den approbationskonformen M.Sc. Psychologie und Psychotherapie sollte im letzten Bachelorsemester möglichst auf Leistungen verzichtet werden, die zur Approbationskonformität beitragen, da diese häufig bereits zum Zeitpunkt der Masterbewerbung vorliegen müssen.

Zudem ist grundsätzlich bei einem gewünschten Übergang in einen Masterstudiengang zu beachten, dass schriftliche Prüfungsleistungen in der Regel eine längere Korrekturzeit erfordern, wodurch der fristgerechte Nachweis des Bachelorabschlusses beim Einschreiben in den Master gefährdet sein kann.


 

Rückmeldung

Informationen zur Rückmeldung gibt es auf dieser Seite des Studiensekretariats.


 

Sammlung der Praktikumsberichte

Sie suchen noch nach Anregungen für spannende Praktikumsstellen? Hier finden Sie eine Sammlung der Berichte der Psychologiestudierenden zu ihren Berufspraktika. Anhand der Sammlung bekommen Sie Einblicke, wo Ihre Kommiliton*innen bereits Praktika absolviert haben, welche Aufgaben sie in den Praktika hatten und welche Erfahrungen sie im Praktikum gesammelt haben.

Bitte beachten Sie: Die Berichte sind nur über das Uni-Netz (VPN) einsehbar.


 

SONA

Siehe auch Versuchspersonenstunden

Zu SONA gelangen Sie über uulm.sona-systems.com. Zusätzlich gibt es hier ein Handbuch zur Verwendung von SONA.


 

SPSS

SPSS steht im Abschnitt "Software zum Herunterladen" im Hochschuldiensteportal (nur nach Einloggen mit dem kiz-Account sichtbar) inklusive einer Installationsanleitung zum Download zur Verfügung. Es kann als Netzwerklizenz auf dem eigenen Rechner installiert und auch außerhalb der Uni genutzt werden, sofern eine VPN-Verbindung zur Universität besteht.


 

Studienbegleitheft

Das Studienbegleitheft finden Sie hier. Es enthält wesentliche Informationen zu Veranstaltungsempfehlungen und Prüfungen. Sämtliche im Studienbegleitheft genannten Informationen werden als bekanntes Wissen vorausgesetzt!


 

Studienverlaufsplan

Der jeweils aktuell empfohlene Studien(verlaufs)plan kann unter anderem im LSF im Bereich Studienpläne nachgelesen werden und ist auch im Studienbegleitheft abgedruckt.


 

Studierendenkolloquium

Das Studierendenkolloquium findet regelmäßig während des Semesters statt und dient als Informationsplattform für Psychologiestudierende. Im Rahmen des Studierendenkolloquiums wird über zentrale und aktuelle Themen wie beispielsweise die Vergabe und Anmeldung von Abschlussarbeiten oder die Psychotherapieweiterbildung informiert. Genauere Informationen und die semesteraktuellen Termine finden Sie hier.


 

Urlaubssemester

Wichtige Informationen zum Urlaubssemester sowie den Beurlaubungsantrag findet man auf der Seite des Studiensekretariats.

Außerdem werden die wichtigsten Regelungen in der „Satzung der Universität Ulm über die Zulassung und Immatrikulation zum Studium“ beschrieben, die hier zu finden ist. Wichtig: Während eines Urlaubssemesters dürfen – unter Beachtung einiger Ausnahmen, welche Sie ebenfalls auf der Seite des Studiensekretariats sowie in der oben genannten Satzung finden – keine Prüfungen absolviert werden. Dies gilt auch für die berufspraktischen Einsätze: Sollten Sie sich beurlauben lassen, um ein Praktikum zu machen, können Sie dieses nicht als Pflichtpraktikum anerkennen lassen.


 

Veranstaltungsangebot

Siehe Kursangebot


 

Veranstaltungsarten

Im Bachelor Psychologie gibt es folgende Veranstaltungsarten:

  • Vorlesung: ein*e Dozent*in trägt den zu lernenden Inhalt vor (ca. 140 Teilnehmer*innen)
  • Übung: Inhalt aus einer Vorlesung wird vertieft (ca. 30 Teilnehmer*innen)
  • Tutorium: Inhalte aus einer Vorlesung und Übung werden vertiefend geübt, Dozent*in ist ein*e studentische*r Tutor*in (ca. 15 Teilnehmer*innen)
  • Mentorium: Begleitung der Erstsemester im Bachelor durch studentische Mentor*innen (ca. 15 Teilnehmer*innen)
  • Seminar: Lehrveranstaltung mit kleinerer Teilnehmer*innenzahl, die sich vor allem durch aktive Mitarbeit der Studierenden auszeichnet (ca. 30 Teilnehmer*innen)
  • Kolloquium: Begleitend für Studierende, die ihre Bachelorarbeit schreiben (unterschiedliche Teilnehmer*innenzahlen)
  • Experimentelles Praktikum: Durchführung einer Studie (ca. 12 Teilnehmer*innen, Aufteilung in Kleingruppen)
  • Klinisches Praktikum: Veranstaltung zu psychologischen Gesprächsführungstechniken und Beobachtungsverfahren (ca. 10 Teilnehmer*innen) 

In der Regel wird im Rahmen von Vorlesungen ein großer Überblick über ein Gesamtgebiet der Psychologie vermittelt. Die Seminare dienen dazu, die Inhalte der Vorlesungen zu ergänzen und spezifische Theorien und Methoden der Psychologie anhand überschaubarer Themenbereiche zu vertiefen. Die Seminare setzen eine aktive Mitarbeit der Teilnehmer*innen voraus, indem z.B. der mündliche Vortrag und das schriftliche Referieren psychologischer Fragestellungen, Praxisprobleme und Befunde geübt werden. Experimentelle Praktika haben die Untersuchung einer psychologischen Fragestellung zum Inhalt, dazu wird eine eigene Studie durchgeführt. Klinische Praktika geben einen Einblick in die psychologische Praxis.


 

Versuchspersonenstunden

Im Bachelorstudiengang Psychologie müssen im Rahmen des Moduls "Einführung in die Psychologie" 30 Versuchspersonenstunden (1 LP) nachgewiesen werden, die Sie durch Ihre Teilnahme an Studien erhalten. Mindestens 10 der 30 Versuchspersonenstunden müssen in Laborstudien (d.h. in Präsenz) absolviert werden. Sie müssen die Versuchspersonenstunden nicht alle im 1. FS absolvieren, sondern können sie flexibel über Ihren Studienverlauf verteilen, solange Sie vor Anmeldung Ihrer Bachelorarbeit alle 30 Stunden gesammelt haben. Wie viele Versuchspersonenstunden Sie für eine Studie bekommen, hängt von der tatsächlich für die Teilnahme benötigten Zeit ab. Welche Studien gerade angeboten werden und wie viele Versuchspersonenstunden Sie für die Teilnahme an einem Versuch erhalten, wird in dem Versuchsverwaltungs-System SONA angezeigt. Über dieses System werden alle Studien, die am Institut für Psychologie und Pädagogik mit Versuchspersonenstunden vergütet werden, abgewickelt. Genauere Informationen zu SONA finden Sie hier.
Wenn Sie Ihre Versuchspersonenstunden vollständig abgeleistet haben, kann Ihnen die Leistung "Versuchspersonenstunden" in Ihr Transcript of Records eingetragen werden. Hierzu reichen Sie bitte die Startseite Ihres SONA-Accounts (also die Seite, die direkt nach dem Login auf SONA erscheint) oder den oberen Abschnitt der Unterseite "Meine Teilnahmen und Credits" als PDF-Dokument, mit erkennbarem Namen und Gesamtzahl der Credits, per E-Mail beim Prüfungsausschuss (pruefungsausschuss.psychologie(at)uni-ulm.de) ein. Damit Ihnen die Leistung „Versuchspersonenstunden“ im LSF verbucht werden kann, schreiben Sie bitte unbedingt Ihre Matrikelnummer und die für Sie geltende FSPO (Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung) mit auf das PDF-Dokument. Achten Sie bitte darauf, dass der Name, die Credits, die Matrikelnummer und Ihre FSPO auf dem SONA-Dokument vorhanden sind und auf der gleichen Seite stehen. Eventuell noch vorhandene Versuchspersonenstunden-Bescheinigungen auf Papier (z.B. bei Teilnahme an Studien anderer Universitäten) scannen Sie bitte ein, schreiben Ihre Matrikelnummer und Ihre FSPO auf das Dokument und reichen diese im PDF-Format zusammen mit dem SONA-Auszug ein. Wer keine Versuchspersonenstunden mehr benötigt, kann sich über SONA auch bei solchen Studien anmelden, bei denen die Teilnahme (alternativ) finanziell vergütet ist.

Wichtig: Die Leistung "Versuchspersonenstunden" bildet eine Voraussetzung für das Modul "Bachelorarbeit", d.h. erst wenn Ihnen die Versuchspersonenstunden in Ihrem Transcript of Records verbucht wurden, können Sie Ihre Bachelorarbeit anmelden.


 

Voraussetzungen für Module

Siehe Formale Voraussetzungen für die Teilnahme an Modulen


 

Vorleistungen

Vorleistungen sind Leistungen (z. B. Anwesenheit, Übungsblätter, Referat, etc.), die absolviert sein müssen, bevor die eigentliche Prüfungsleistung angemeldet werden kann. FSPO 2025-Studierende im Bachelor müssen Vorleistungen im Experimentellen Praktikum, im wissenschaftlichen Arbeiten in der Psychologie, in der Diagnostik, in Allgemeine I + II sowie im Basismodul Arbeits- und Organisationspsychologie erbringen. Ob eine Vorleistung in einem Modul notwendig ist, können Sie zum einen im Modulhandbuch nachschlagen (Bewertungsmethode: „Die Teilnahme an der Prüfung setzt einen unbenoteten Leistungsnachweis voraus.“), zum anderen sind Vorleistungen im Vorlesungsverzeichnis spezifiziert. Beachten Sie bitte auch die formalen Voraussetzungen für die Teilnahme an Modulen.
Ist eine Vorleistung einmal bestanden und im Transcript of Records verbucht, bleibt sie bestehen, auch wenn die zugehörige Prüfung nicht angetreten wurde oder wiederholt werden muss. Die Vorleistung muss also kein zweites Mal abgeleistet werden.


 

VPN-Client

Mithilfe des Cisco VPN-Clients können Sie sich auch von außerhalb der Uni in das Uni-Netz einloggen. Dies ist beispielsweise für die Nutzung von SPSS, die Literaturrecherche und den Download von offiziellen Präsentations-Vorlagen der Uni Ulm erforderlich. Wo und wie Sie den Client herunterladen können, wird hier beschrieben. Unter dem Punkt „Verbindung aufbauen“ gibt es ein kurzes Tutorial zur Einrichtung des VPN-Clients.


 

Wiederholung von Prüfungen

Im Bachelor Psychologie darf eine bestandene Pflichtmodulprüfung (d.h. keine Prüfungen aus Wahlpflicht- oder Ergänzungsbereich) in Form einer Klausur (d.h. keine schriftlichen Ausarbeitungen, mündlichen Prüfungen, etc.) zum Zwecke der Notenverbesserung zu einem beliebigen Zeitpunkt einmal wiederholt werden. Gewertet wird die beste bestandene Prüfung. Wenn Sie eine Prüfung wiederholen wollen, melden Sie sich zu dieser per E-Mail ans Studiensekretariat (studiensekretariat(at)uni-ulm.de) an. 

Prüfungen, die nicht bestanden wurden, können zweimal wiederholt werden. Fehlversuche werden im Transcript of Records, aber nicht im Zeugnis angezeigt. 

Für Prüfungen, für die zur Anmeldung eine Vorleistung verlangt wird, gilt Folgendes: Ist eine Vorleistung einmal bestanden und im Transcript of Records verbucht, bleibt sie bestehen, auch wenn die zugehörige Prüfung nicht angetreten wurde oder wiederholt werden muss. Die Vorleistung muss also kein zweites Mal abgeleistet werden.


Zulassung zum Master

Informationen rund um die Bewerbung und Zulassung für den M.Sc. Psychologie finden Sie hier

Informationen rund um die Bewerbung und Zulassung für den M.Sc. KliPP finden Sie hier.


 

Zusatzleistungen

Im Ergänzungsbereich können neben den vorgesehenen Leistungen, die für den Abschluss des Bachelors benötigt werden, beliebig viele weitere Leistungen erbracht werden. Dabei finden sich im Ergänzungsbereich vor allem Module aus anderen Fachbereichen sowie Angebote des Humboldt-Studienzentrums und des Sprachenzentrums. In Ausnahmefällen können auch zusätzliche Module mit psychologischen Inhalten absolviert werden.

Informationen zum Belegen eines zusätzlichen Wahlpflichtfachs finden Sie im Abschnitt Anwendungsfächer.

Wenn man ein Modul belegen möchte, das unserem Modulhandbuch noch nicht zugeordnet ist, kann man hier einen Antrag auf Modulzuordnung stellen.

Die zusätzlich belegten Module werden im Transcript of Records aufgeführt. Zur Notenbildung werden die 9 bestbewerteten LP innerhalb des Ergänzungsbereichs herangezogen.

Aus kapazitätsrechtlichen Gründen ist es in der Regel nicht möglich, zusätzliche Leistungen an der Medizinischen Fakultät zu erbringen.

Für die Masterbewerbungen an manchen Universitäten brauchen Sie ECTS in Neuropsychologie (z.B. 6 ECTS an der LMU). Im Fach Allgemeine Psychologie II sind 3 ECTS den kognitiv-affektiven Neurowissenschaften zugeordnet. 

Die Aufteilung der ECTS aus Allgemeine Psychologie II finden Sie im Dokument “Bescheinigung über den voraussichtlichen Abschluss des Studiums und berufsrechtliche Anerkennung des Studiengangs” und dieses können Sie auch bei Ihrer Bewerbung mit einreichen. Das Dokument finden Sie auf der Seite des Prüfungsausschusses.

Wir sind grundsätzlich bemüht Ihnen im Rahmen des Ergänzungsbereichs zusätzliche Angebote im Bereich Neuropsychologie zu machen.

Wenn bereits ein ASQ im Umfang von 3 LP besucht wurde, können im Ergänzungsbereich weitere ASQs belegt werden. Die Anmeldung erfolgt hier innerhalb des Einschreibezeitraums für ASQs (Achtung: dieser unterscheidet sich vom Einschreibezeitraum für Veranstaltungen der Psychologie!) ganz regulär über CoronaNG.

Während des Bachelorstudiums können aus kapazitätsrechtlichen Gründen in der Regel keine Masterveranstaltungen belegt werden. Ausnahmen werden gesondert kommuniziert.


 

Zusätzliche Leistungspunkte

Für Master-Bewerbungen an anderen Universitäten werden teilweise zusätzliche Leistungspunkte in bestimmten Bereichen wie der Bio-/Neuropsychologie oder Medizin gefordert. Informationen dazu, ob und wie man diese erhalten kann finden Sie unter Zusatzleistungen.

Der Erwerb einzelner zusätzlicher Leistungspunkte im Rahmen der regulären Veranstaltung, z.B. durch eine Hausarbeit oder ähnliches, ist nicht möglich. Das heißt, dass beispielsweise im Rahmen des Moduls „Biologische Psychologie & Gesundheit, Prävention und Rehabilitation“ im Bachelorstudiengang nur exakt 8 LP vergeben werden können und es auch durch eine ergänzende Aufgabe und einen Mehraufwand nicht möglich ist, mehr LP zu erhalten.


 

4.0-Bescheinigung

Da viele Studierende, die sich für den Master in Ulm bewerben wollen, zum Zeitpunkt der Zulassung noch keine endgültige Benotung ihrer Bachelorarbeit haben, reicht es, dem Studiensekretariat bis Mitte September (der genaue Termin wird jeweils bei der Zulassung bekannt gegeben) eine 4.0-Bescheinigung der Arbeit vorzulegen. Für diese Bescheinigung müssen Sie Ihre Arbeit bereits fertiggestellt und abgegeben haben. Ihr*e Prüfer*in kann anhand Ihrer Arbeit einschätzen, ob Sie diese bestanden haben, und Ihnen dafür eine 4.0-Bescheinigung ausstellen. Geben Sie diese Bescheinigung im Studiensekretariat ab, um Ihren Zulassungsanspruch nicht zu verlieren. Eine ausführliche Bewertung und endgültige Benotung der Arbeit kann nach Abgabe noch bis zu 6 Wochen dauern. Auch für andere Prüfungen wie beispielsweise Seminararbeiten, die Sie bereits abgegeben haben und bei denen die Benotung aber länger dauert, können Sie bei den Dozierenden um eine vorläufige 4.0-Bestätigung bitten. Eine 4.0-Bestätigung kann auch für Klausuren ausgestellt werden. Hierauf besteht allerdings kein Anspruch, es handelt sich um ein Entgegenkommen vonseiten des*der Prüfer*in.

Achtung: Eine 4.0-Bescheinigung wird NICHT in Ihr Transcript of Records übernommen und kann daher auch nicht zum Nachweis von noch zu benötigenden ECTS bei der Masterbewerbung in Ulm genutzt werden. Die 4.0-Bescheinigung kann lediglich dafür genutzt werden, den Studienabschluss nachzuweisen, um den Zulassungsanspruch für einen Masterplatz in Ulm nicht zu verlieren (also bei der Einschreibung in den Master NACH einer erfolgreichen Bewerbung). (Andere Universitäten akzeptieren bei einer Masterbewerbung möglicherweise auch 4.0-Bescheinigungen, um die für eine Bewerbung erforderliche ECTS-Anzahl zu erreichen. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bei der Zulassungsstelle der entsprechenden Universität.)