Nicht-approbationskonforme Berufspraktika nach FSPO 2025
Dauer und Umfang
- Das API dauert mindestens 150 Stunden und hat 5 LP.
- Das APII dauert mindestens 240 Stunden und hat 8 LP.
- API und APII können sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit absolviert werden - wichtig ist lediglich, dass die Mindestdauer von 150 Stunden bzw. 240 Stunden erfüllt ist.
- Es ist möglich, die Reihenfolge von Allgemeinem Berufspraktikum I und II im Studienverlauf zu tauschen.
Mögliche Einrichtungen
Alle Einrichtungen, die Einblicke in Tätigkeiten des Berufsfelds Psychologie bieten. Einrichtungsbeispiele sind z. B. Unternehmen, Marketing, Forschungseinrichtungen, Verkehrspsychologie etc.
Betreuung
- Das Praktikum muss von einer Person mit Master- oder Diplom-Abschluss in Psychologie oder einer fachärztlichen Ausbildung in Psychiatrie oder Psychosomatik oder einer Approbation als (Psychologische*r) Psychotherapeut*in oder als Kinder- und Jugendpsychotherapeut*in betreut werden.
- Eine Person mit fachspezifischem Psychologie-Master oder -Diplom (z. B. Wirtschaftspsychologie) kann Sie nur betreuen, wenn ihr Studium an einer Universität absolviert wurde.
- Falls es sich um einen anderen Abschluss (z. B. von einer Fachhochschule) handelt, müssen Sie vor Praktikumsantritt eine institutsinterne Betreuung für Ihr Praktikum organisieren. Weitere Informationen siehe unten.
Genehmigung eines Praktikumsvorhabens
Bei Betreuenden mit fachspezifischen Psychologie-Abschlüssen (z.B. M.Sc. Neuropsychologie oder Wirtschaftspsychologie) wird zwischen fachspezifischen Master- oder Diplom-Abschlüssen, die an einer Universität erworben wurden, und anderen Abschlüssen (z. B. von einer Fachhochschule) unterschieden. Hier werden nur Praktika mit Betreuenden mit universitären Abschlüssen anerkannt.
Es besteht die Möglichkeit, die Wahlpflichtmodule Allgemeines Berufspraktikum I oder II an Einrichtungen abzuleisten, in denen die Betreuung nicht durch M.Sc./Dipl. Psycholog*innen, Psychiater*innen, approbierte (Psychologische) Psychotherapeut*innen, approbierte Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen oder Personen mit universitären fachspezifischen Psychologie-Abschlüssen erfolgt (dies ist z. B. der Fall, wenn das Praktikum durch eine Person mit M.Sc. Wirtschaftspsychologie (FH) betreut wird).
In diesem Fall kann das Allgemeine Berufspraktikum I oder II nur dann anerkannt werden, wenn sich eine Person aus der Gruppe der Psycholog*innen (mind. M.Sc./Dipl.) am Institut für Psychologie und Pädagogik der Universität Ulm vor dem Praktikum dazu bereit erklärt, die „institutsinterne Betreuung“ des Praktikums zu übernehmen. Dazu muss vor dem Praktikum das Formular zur Beantragung einer institutsinternen Betreuung von der betreffenden Person unterzeichnet werden, die sich zur internen Betreuung bereit erklärt. Nach Abschluss des Praktikums muss der/die institutsinterne Betreuer*in zudem das Formular zur Stellungnahme zum Praktikum unterzeichnen.
Zur Anerkennung des Praktikums sind dann diese Formulare, die Praktikumsbescheinigung sowie der Praktikumsbericht beim Prüfungsausschuss einzureichen.
Weitere Informationen dazu finden Sie im entsprechenden Informationsblatt "Praktikum ohne Betreuung durch Psycholog*in (nur AP I & II)" in der rechten Spalte dieser Seite.
Richtlinien zur Erstellung eines Praktikumsberichts
Zur Anerkennung eines Praktikums ist die Anfertigung eines Praktikumsberichts erforderlich. Diesbezüglich hat der Prüfungsausschuss Kriterien festgelegt, die in dem Informationsblatt „Richtlinien für den Praktikumsbericht FSPO 2025“ festgehalten sind.
Haben Sie noch weitere Fragen? Bitte besuchen Sie unsere Seite mit den FAQ Berufspraktische Einsätze!
Liste der Formulare und Informationsblätter für FSPO 2025
Formulare
- Anerkennung eines Praktikums (FSPO 2025, B.Sc.)
- Bescheinigung Allg. Berufspraktikum I
- Bescheinigung Allg. Berufspraktikum II
- Beantragung einer institutsinternen Betreuung (nur AP I & II)
- Abschluss der institutsinternen Betreuung (nur AP I & II)
- Bescheinigung für Hiwi-Tätigkeiten (nur AP I oder II)
- Einwilligungen für die Veröffentlichung des Praktikumsberichts (Formular 1 und 2)
- Eigenständigkeitserklärung zum Praktikumsbericht
- Bescheinigung eines Pflichtpraktikums (Nachweis für Praktikumsstellen)
Informationsblätter