FAQ Berufspraktische Einsätze

Bachelor FSPO 2015/2018; Bachelor FSPO 2021 (AP I, AP II): Ja, solange das Praktikum noch nicht als eine andere Prüfungsleistung anerkannt wurde und den Praktikumsrichtlinien entspricht, stellt das kein Problem dar. So können auch FSJs mit einschlägiger psychologischer Richtung anerkannt werden.

Bachelor FSPO 2021 (OP, BQT-I): Solange das Praktikum noch nicht als eine andere Prüfungsleistung anerkannt wurde und den Praktikumsrichtlinien entspricht, können Sie es als OP anerkennen lassen. Beim BQT-I ist dies aufgrund der Praktikumsvoraussetzungen nicht möglich.

Master FSPO 2015/2018; Master FSPO 2023: Ja, solange das Praktikum noch nicht als eine andere Prüfungsleistung anerkannt wurde und den Praktikumsrichtlinien entspricht, stellt das kein Problem dar. So können auch Praktika mit einschlägiger psychologischer Richtung, die zwischen Bachelor- und Masterstudium absolviert wurden, anerkannt werden.

Ja, ob das Praktikum bezahlt wird, spielt für die Universität keine Rolle. Für bestimmte Praktikumsmodule ist es auch möglich, sich Hiwi-Jobs, Teilzeitjobs, Werkstudierendenjobs oder sogar eine Ausbildung oder Berufstätigkeit anerkennen zu lassen, wenn diese die Voraussetzungen zur Anrechnung (hinsichtlich Betreuung, Stundenzahl etc.) erfüllen. Weitere Informationen finden Sie in den nächsten Fragen.

Wenn Sie sich eine Hiwi-Tätigkeit als Praktikum anerkennen lassen wollen, nutzen Sie das Formular „Bescheinigung für Hiwi-Tätigkeiten“, das Sie auf der praktikumsspezifischen Unterseite finden.

Bachelor FSPO 2015/2018: Eine Tätigkeit als studentische Hilfskraft mit einschlägiger psychologischer Tätigkeit (d.h. beispielsweise ein Hiwi-Job in der Forschung am Institut für Psychologie und Pädagogik) kann nur bis zu einem Volumen von maximal 6 LP anerkannt werden (siehe FSPO, § 8). Hiwi-Jobs dürfen also maximal die Hälfte des Berufspraktikums, d.h. 4 Wochen ausmachen. Dabei wird für die Anrechnung von Hiwi-Tätigkeiten als Praktikum eine Äquivalenzbescheinigung des/der jeweiligen Vorgesetzten benötigt (siehe Formular „Bescheinigung für Hiwi-Tätigkeiten“ auf der praktikumsspezifischen Unterseite).

Bachelor FSPO 2021 (AP I, AP II): Eine Tätigkeit als studentische Hilfskraft mit einschlägiger psychologischer Tätigkeit (d.h. beispielsweise ein Hiwi-Job in der Forschung am Institut für Psychologie und Pädagogik) kann entweder im AP I oder AP II anerkannt werden, nicht jedoch in beiden Berufspraktika. Dabei wird für die Anrechnung von Hiwi-Tätigkeiten als Praktikum eine Äquivalenzbescheinigung des/der jeweiligen Vorgesetzten benötigt (siehe Formular „Bescheinigung für Hiwi-Tätigkeiten“ auf der praktikumsspezifischen Unterseite). Eine Stelle als Werkstudent*in mit einschlägiger psychologischer Tätigkeit lässt sich für AP I und AP II anrechnen.

Bachelor FSPO 2021 (OP, BQT-I): Hiwi-Tätigkeiten können für das OP und BQT-I NICHT angerechnet werden.

Master FSPO 2015/2018: Eine Tätigkeit als studentische Hilfskraft mit einschlägiger psychologischer Tätigkeit (d.h. beispielsweise ein Hiwi-Job in der Forschung am Institut für Psychologie und Pädagogik) kann nur bis zu einem Volumen von maximal 8 LP anerkannt werden (siehe FSPO, § 8). Hiwi-Jobs dürfen also maximal die Hälfte des Berufspraktikums, d.h. 6 Wochen ausmachen. Dabei wird für die Anrechnung von Hiwi-Tätigkeiten als Praktikum eine Äquivalenzbescheinigung des/der jeweiligen Vorgesetzten benötigt (siehe Formular „Bescheinigung für Hiwi-Tätigkeiten“ auf der praktikumsspezifischen Unterseite).

Master FSPO 2023: Eine Tätigkeit als studentische Hilfskraft mit einschlägiger psychologischer Tätigkeit (d.h. beispielsweise ein Hiwi-Job in der Forschung am Institut für Psychologie und Pädagogik) kann nur bis zu einem Volumen von maximal 6 LP (180 Arbeitsstunden) anerkannt werden (siehe FSPO, § 4). Hiwi-Jobs dürfen also maximal die Hälfte des Berufspraktikums ausmachen. Dabei wird für die Anrechnung von Hiwi-Tätigkeiten als Praktikum eine Äquivalenzbescheinigung des/der jeweiligen Vorgesetzten benötigt (siehe Formular „Bescheinigung für Hiwi-Tätigkeiten“ auf der praktikumsspezifischen Unterseite).

Die Anerkennung der Arbeit als Werkstudent*in in einem Job mit einschlägiger psychologischer Tätigkeit ist bei allen Berufspraktika möglich, sofern alle erforderlichen Kriterien erfüllt sind. Beim Bachelor FSPO 2021 (OP, BQT-I) ist es jedoch aufgrund der strengen Auflagen zur Betreuung äußerst unrealistisch.

Beliebig lange, es gibt diesbezüglich keine Frist. Unter bestimmten Umständen kann es im Bachelor sinnvoll sein, den Praktikumsbericht zurückzuhalten, wenn es sich dabei um die letzte Leistung handelt, da bei Fehlen einer Studienleistung die Bachelorarbeit studienbegleitend geschrieben wird, wodurch eine längere Bearbeitungszeit gewährt wird. Zu beachten ist dabei jedoch, dass der Praktikumsbericht nicht zu knapp vor dem Ende des Studiums eingereicht werden sollte, da die Anerkennung und Verbuchung im ToR dauern kann (siehe nächste Frage).

Der Praktikumsbericht unterliegt der Korrekturzeit von sechs Wochen. Dies kann auch schneller gehen und ist davon abhängig, wie viele Praktikumsberichte gerade eingereicht werden.
Ausnahme Bachelor FSPO 2021 (OP, BQT-I): Falls Sie approbationskonforme Praktika abgeleistet haben und die Einrichtung bisher noch nicht vom Landesprüfungsamt (LPA) geprüft wurde, sollten Sie den Praktikumsbericht frühzeitig abgeben, da es aufgrund der Prüfung durch das LPA zu deutlichen Verzögerungen (teilweise mehrere Monate) kommen kann.

Ja, das Studium ist erst beendet, wenn Sie all Ihre Studienleistungen absolviert haben. Das Praktikum ist ebenso wie die Abschlussarbeit oder andere Modulprüfungen eine Studienleistung.

Für das Praktikum nach Bachelor FSPO 2015/2018; Bachelor FSPO 2021 (AP I, AP II); Master FSPO 2015/2018 und Master FSPO 2023 ist das möglich, solange das Praktikum die Voraussetzungen erfüllt.

Ausnahme Bachelor FSPO 2021: Bei einem approbationskonformen Studium empfehlen wir ein Praktikum in Deutschland, da die Praktika den Vorgaben aus der Approbationsordnung entsprechen müssen. Sollten Sie das Orientierungspraktikum dennoch im Ausland absolvieren wollen, dann nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt zur Studienfachberatung (Ansprechpartnerin: Nina Schwegler) auf.

Ob Sie aufgrund von Krankheit oder Feiertagen verpasste Arbeitszeit nachholen müssen, obliegt der Entscheidung der Praktikumseinrichtung. Wenn aufgrund längerer Erkrankung eine Praktikumsunterbrechung erforderlich ist, wird ein Attest bzw. Nachweis benötigt. Außerdem muss ein solcher Fall mit dem Prüfungsausschuss geklärt werden, da das Modul in der Regel keine Unterbrechungen vorsieht.

Sie können das Praktikum so lange machen, wie Sie wollen. Wenn Sie es über die Pflichtpraktikumszeit hinaus verlängern, ist es jedoch wichtig, das mit der Praktikumsstelle zu kommunizieren, da Pflichtpraktika rechtlich anders behandelt werden als freiwillige Praktika.

Auch wenn die Praktikumsdauer die laut FSPO vorgesehene Zeit überschreitet, müssen Sie nicht notwendigerweise ein Urlaubssemester beantragen.
Ein Urlaubssemester für eine praktische Tätigkeit kann nur dann gewährt werden, wenn dieses die laut FSPO vorgesehene Zeit überschreitet und dem Studienziel dient. Weitere Informationen finden Sie hier.

Nein, die Formulare, die Sie zur Anerkennung benötigen, finden Sie auf den praktikumsspezifischen Unterseiten.

Bachelor FSPO 2015 /2018: Die 8 Wochen Pflichtpraktikum im Bachelor dürfen auf drei unterschiedliche Teile und somit auch auf drei verschiedene Einrichtungen aufgeteilt werden. Dabei darf eine Mindestdauer von zwei Wochen nicht unterschritten werden.

Bachelor FSPO 2021 (AP I, AP II): Das AP I und das AP II dürfen in unterschiedlichen Einrichtungen absolviert werden (können aber auch in der gleichen absolviert werden). Während der vier Wochen des AP I oder der sechs Wochen des AP II darf die Einrichtung jedoch nicht gewechselt werden.

Bachelor FSPO 2021 (OP, BQT-I): Das OP und die BQT-I dürfen in unterschiedlichen Einrichtungen absolviert werden (können aber auch in der gleichen absolviert werden, sofern die Einrichtung sowohl die OP- als auch die BQT-I Kriterien erfüllt). Während der vier Wochen des OPs oder der sechs Wochen der BQT-I darf die Einrichtung jedoch nicht gewechselt werden.

Master FSPO 2015/2018: Die 12 Wochen Pflichtpraktikum im Master dürfen auf drei unterschiedliche Teile und somit auch auf drei verschiedene Einrichtungen aufgeteilt werden. Dabei darf eine Mindestdauer von vier Wochen nicht unterschritten werden.

Master FSPO 2023: Das Praktikum kann auf zwei Einrichtungen aufgeteilt werden, wobei in beiden Einrichtungen eine Dauer von jeweils 180 Arbeitsstunden nicht unterschritten werden darf.