Familiäre Angelegenheiten
Visum zur Familienzusammenführung
Wenn Ihr*e Partner*in sowie Ihre Kinder Sie nach Deutschland begleiten möchten, besteht die Möglichkeit einer Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland. Voraussetzung ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Beantragung des Visums für Ihre Familie bereits über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen. Ferner müssen Sie nachweislich in der Lage sein, Ihre Familie sowohl finanziell zu unterstützen als auch über ausreichend Wohnraum zu verfügen. Bitte beachten Sie, dass Ihr*e Partner*in unter Umständen Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen muss. Sobald Ihr Forschungsaufenthalt und die daran geknüpfte Aufenthaltserlaubnis endet, erlischt ebenfalls das Visum zur Familienzusammenführung.
Visumsbestimmungen variieren von Land zu Land. Bitte kontaktieren Sie daher frühzeitig die deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland, um genaue Informationen bezüglich der Anforderungen für ein Visum zur Familienzusammenführung zu erhalten. Die deutsche Auslandsvertretungen in Ihrem Heimatland finden Sie auf dieser Webseite.
Kinderärzte in Ulm
Eine Liste von Ärzten erhalten Sie in jeder Apotheke sowie in den Gelben Seiten. Darüber hinaus finden Sie Adressen und Kontakte auf diversen Webseiten, wie etwa hier.
Kindertagesstätten und Kindergärten
Auf dem Campus der Universität Ulm gibt es Betriebskindertagesstätten (Krippe und Kindergarten) für Kinder von Beschäftigten und Promovierenden.
Nähere Informationen zu den Kinderbetreuungsangeboten auf und außerhalb des Campus, finden Sie im Familienportal der Universität Ulm.
Wahl der richtigen Schule in Deutschland
Wenn Sie vor der Frage stehen, welche Schule für Ihr schulpflichtiges Kind die richtige ist, bietet die “Make it in Germany” Webseite eine hilfreiche Einführung in das deutsche Schulsystem. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Informationsplattform "Expatica".
Die Homepage Chancengerechtigkeit und Vielfalt informiert über die Möglichkeiten in Ulm und Neu-Ulm. Ausführliche Informationen zu jeder öffentlichen Schule in Ulm finden Sie auch auf dieser Seite der Stadt Ulm.
Finanzielle Unterstützung
Wenn Sie bereits Kinder haben oder Kinder erwarten, stehen Ihnen seitens des deutschen Staates in Abhängigkeit von der Art Ihrer Aufenthaltsgenehmigung eine Vielzahl an finanziellen Hilfen sowie diverse Schutzrechte zu. Eine Liste der wichtigsten Leistungen finden Sie weiter unten.
Einen Überblick über die deutsche Familienpolitik sowie alle möglichen Unterstützungsangebote und Leistungen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Ein hilfreiches Online-Angebot stellt ferner das Familienportal des Bundesministeriums dar.
Kindergeld
Eltern von Kindern, welche noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben in Deutschland Anspruch auf Kindergeld. Kindergeld wird für jedes Kind ausgezahlt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministeriums sowie auf den Webseiten des Studierendenwerks.
Mutterschutz
Während der Schwangerschaft genießen Sie Mutterschutz in einem Zeitraum von sechs Wochen vor der Geburt bis acht Wochen nach der Geburt Ihres Kindes. In diesem Zeitraum haben Sie unter Umständen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Darüber hinaus genießen Sie bestimmte Schutzrechte als Angestellte. Hier finden Sie weitere Informationen.
Elterngeld
Nach der Geburt des Kindes haben Eltern Anspruch auf Elterngeld. Voraussetzung ist, dass sie sich um die Betreuung des Kindes selbst kümmern. Das Elterngeld wird maximal für 14 Monate an die Mutter und/oder den Vater ausbezahlt und beträgt mindestens 300 € sowie maximal 1800 € je Monat. Während des Bezugs von Elterngeld können Eltern unter Umständen weiterhin bis zu 30 Stunden je Woche arbeiten. Ausführliche Informationen erhalten Sie auf den Webseiten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.