Weitere Informationen
Bei weiteren Fragen zur Prüfungsordnung wenden Sie sich bitte an Hajo Zwiesler.
Diese Zusatzausbildung wird von der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) geregelt. Die Mitgliedschaft in dieser Organisation, die zur Führung des Titels „Aktuar (DAV)“ berechtigt, setzt Prüfungen in den folgenden Gebieten voraus (Grundwissen), und zwar in:
Außerdem werden Grundkenntnisse in Maßtheorie, Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik sowie Pflicht-Seminare in Professionalität und Kommunikation verlangt und zusätzlich müssen (nach mindestens dreijähriger Berufspraxis) vier Vertiefungsprüfungen (Spezialisierung) abgelegt werden.
(siehe auch hier)
Für die Prüfungen (mit Ausnahme der Vertiefungsprüfung) können Prüfungsleistungen der Universität Ulm anerkannt werden. Dies setzt voraus, dass
Um die erforderlichen Grundkenntnisse in Maßtheorie, Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik gegenüber der DAV nachzuweisen, stellt die Universität eine entsprechende Bescheinigung aus1. Hierfür müssen Nachweise über das Bestehen der Vorlesungen „Maßtheorie“2.
Den Studierenden, die diesen Berufsweg später einschlagen wollen (z.B. bei Versicherungen, Bausparkassen, Unternehmensberatungen oder Wirtschaftsprüfern), bietet dies den Vorteil, dass sie im Rahmen ihres normalen Studiums (und nicht erst berufsbegleitend) die entsprechenden DAV-Prüfungen ablegen können - ein wichtiger Pluspunkt beim späteren Berufseinstieg.
Die Klausuren werden in Zusammenhang mit den jeweiligen Vorlesungen angeboten. Ihr Inhalt richtet sich nach den Prüfungsanforderungen der DAV.
Im Wintersemester 2020/21 werden folgende für das DAV-Grundwissen anerkannte Vorlesungen angeboten.
Die DAV hat zum 01.01.2018 eine neue Prüfungsordnung eingeführt.
Die alte Prüfungsordnung der DAV gilt für alle diejenigen, die sich bis Ende 2017 zur Ausbildung bei der DAV angemeldet haben.
Alle Personen die sich nach diesem Termin zur Aufnahme bei der DAV anmelden, fallen automatisch unter die neue Prüfungsordnung.
Um allen, die bereits Prüfungen nach der alten DAV-Prüfungsordnung abgelegt haben, den Übergang zur neuen Prüfungsordnung zu ermöglichen, hat die DAV folgende Anerkennungen beschlossen (diese gelten bis 31.12.2022; danach verlieren die alten DAV-Prüfungen ihre Gültigkeit):
Versicherungswirtschaftslehre1 | > | Wirtschaftliches und rechtliches Umfeld |
Statistische Methoden / Risikotheorie2 | > | Angewandte Stochastik |
Finanzmathematik und Investment3 | > | Finanzmathematik und Risikobewertung |
Modellierung4 | > | Modellierung und Enterprise Risk Mangement |
Wertorientiertes Risikomangement5 | > | Unternehmenssteuerung |
Personen- und6 Schadenversicherungsmathematik7 | > | Versicherungsmathematik |
Diese Regelungen gelten auch weiterhin für alle entsprechenden Vorlesungen an unserer Universität. Für unsere Studierenden ist damit sichergestellt, dass die bisherigen und die künftig ausgestellten DAV-Bescheinigungen auch für die neue DAV-Ausbildung anerkannt werden.
(Siehe auch hier)
1 Bei uns "Versicherungsökonomik (Insurance Economics)"
2 Bei uns "Risikotheorie I"
3 Bei uns "Financial Mathematics I" (mit Zusatzveranstaltung)
4 Bei uns "Asset-Liability-Management in Insurance"
5 Bei uns "Wert- und risikoorientierte Steuerung von Verischerungsunternehmen (Risk Management in Insurance)"
6 Für die Anerkennung müssen beide DAV-Prüfungen erfolgreich absolviert werden! Wer nur eine dieser DAV-Prüfungen hat, sollte schnellstmöglich die andere DAV-Prüfung absolvieren!
7 Bei uns "Risikotheorie II"
Bei weiteren Fragen zur Prüfungsordnung wenden Sie sich bitte an Hajo Zwiesler.