Checkliste Plagiatsprüfung für Lehrende

Unser Ziel ist es, die wirkliche und selbst erbrachte Leistung der Studierenden zu bewerten. Arbeiten, die Inhalte aus anderen Quellen ohne entsprechende Kennzeichnung beinhalten, verzerren die Bewertung und führen zu einer unfairen Leistungsbeurteilung, da nur vollständig von Studierenden selbst erbrachte Leistungen als solche zu bewerten sind. Der Fachbereich Informatik setzt daher zur Erkennung von Textplagiaten in der abgegebenen Arbeit den web-basierten Plagiatssuchdienst Docoloc ein. Die folgende Checkliste zeigt auf, wie bei der Plagiatsprüfung vorzugehen ist. 

  1. Um die Plagiatsprüfung datenschutzkonform (und ohne freiwillige Einwilligung in die Weitergabe der Daten durch die Studierenden) durchzuführen, muss eine anonymisierte Version der Arbeit erstellt werden oder vorliegen. Es darf nicht möglich sein, aus der anonymisierten Version Rückschlüsse auf den Verfasser bzw. die Verfasserin, den Prüfer bzw. die Prüferin, Studienteilnehmer oder Partner zu ziehen. Das beinhaltet mindestens Prüfung und gegebenenfalls Entfernung oder Anonymisierung von:
    1. Bezüge im Text zu Vorarbeiten (das am Institut entwickelte Verfahren xy) oder
    2. Bezüge im Text auf proprietäre (nicht offene) Software (das am Institut entwickelte Tool xy) oder Datensätze. 
    In seltenen Fällen kann es notwendig sein weitere Informationen aus der Arbeit zu entfernen oder zu anonymisieren, die Rückschlüsse auf die Verfassenden oder die Prüfenden geben könnten, das könnte z.B. betreffen
    1. Namen der Studierenden, Namen der Betreuenden, Name der Seminarleitenden, Benennung der Universität und der Veranstaltung sowie
    2. Metadaten im Dokument.
  2. Durch eine digitale Einreichung kann die Arbeit den Einreichenden auch anonymisiert zugeordnet werden. Ist, yum Beispiel in (Pro-)Seminaren dennoch die Angabe von personenbezogenen Daten gewünscht, so können diese auf einem separaten Deckblatt (Vorlage Latex und Word) angegeben werden. 
  3. Studentische Abgaben werden über den Plagiatschecker Docoloc von den Lehrenden geprüft. Das Prüfergebnis kennzeichnet keine Plagiate, sondern nur identische Textstellen. Es ist Aufagbe des Prüfers bzw. der Prüferin zu bewerten, ob ein Plagiat, wissenschaftliches Fehlverhalten und ggf. Täuschungsabsichten vorliegen. 
  4. Wird Plagiarismus oder wissenschaftliches Fehlverhalten vermutet, so ist der Autorin bzw. dem Autor Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Ziel des Gesprächs ist es, einen umfassenden Einblick in den Sachverhalt zu erlagen z.B. um besser beurteilen zu können, ob eine Täuschungsabsicht vorliegt. 
  5. Wird Plagiarismus oder wissenschaftliches Fehlverhalten festgestellt, so kann der Prüfer oder die Prüferin die Leistung mit nicht bestanden bewerten. Diese Entscheidung liegt im Ermessen der Prüfenden. Eine vergessene Referenz, wo auch kein Vorsatz nachzuweisen ist, ist anders zu beurteilen als die vorsätzliche Übernahme ganzer Textblöcke ohne Quellenangabe. Ebenso ist der Pbergang zwischen (schlechter) Paraphrase und Plagiat fließend.
  6. Wird die Prüfungsleistung aufgrund von wissenschaftlichem Fehlverhalten als nicht bestanden eingestuft, so ist der Prüfungsausschuss zu benachrichtigen, der bei Wiederholungsfällen eine Sachverhaltsermittlung einleiten wird. Der Prüfungsausschuss kann in schweren Fällen das endgültige Nichtbestehen der Prüfung feststellen. 
  7. Nach Abschluss der Plagiatsprüfung bzw. einer sich möglicherweise anschließenden Sachverhaltsermittlung ist das Dokument und der Prüfbericht bei Docoloc zu löschen. Die Löschung muss auch für Emails, denen der Prüfbericht anhängt und für offline gespeicherte Kopien des Prüfberichts erfolgen.