Beschrifteter Wegweiser FSPO 2021

Bitte beachten Sie: Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um das Bachelor- und Masterstudium Psychologie an der Universität Ulm. Bitte lesen Sie zur Ergänzung auch das allgemeine Studienbegleitheft sowie Ihre jeweilige Fachspezifische Prüfungsordnung und die Rahmenprüfungsordnung (beides finden Sie hier). Sie haben im WiSe 2020/21 angefangen und gehören der Übergangskohorte an? Beachten Sie in diesem Fall, dass für die Übergangskohorte ein separates Studienbegleitheft zur Verfügung steht.

Möchten Sie gerne wichtige Informationen ergänzt sehen oder haben Sie weiterführende Fragen, die durch die hier aufgelisteten Informationen nicht beantwortet werden, dann wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung (studienberatung.psychologie(at)uni-ulm.de). Bitte verwenden Sie bei Anfragen an die Studienfachberatung Ihre Uni-Mail-Adresse anstelle einer privaten Mail-Adresse. Alle Angaben der Enzyklopädie sind ohne Gewähr und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen sind möglich. Im Zweifelsfall sind immer die in der gerade gültigen FSPO und Rahmenordnung genannten Regelungen bindend.

Inhalt

A

Abschlussarbeit (Bachelor)

Abschluss des Studiums

Additive Schlüsselqualifikationen (ASQ)

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Anmeldung zu geschlossenen Veranstaltungen

Anwendungsfächer

Anwesenheitspflicht

Approbationsordnung

ASQ

Außerreguläre Prüfungstermine

 

B

Bachelorarbeit

Berufspraktische Einsätze

Berufsrechtliche Anerkennung des polyvalenten B.Sc. Psychologie

Bescheinigungen

Beurlaubung

Bibliothek

BQT-I

 

C

Campusonline

Cisco-Client

CoronaNG

 

D

Datenbanken

Durchschnittsnote

 

E

E-Books und E-Journals

ECTS

Empirisches Praktikum (Empra)

Exmatrikulation

Extern betreute Abschlussarbeit

 

F

Fachinformationsseite des kiz

Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung

Fehlversuche

Formale Voraussetzungen für die Teilnahme an Modulen

FSPO

 

G

Gesamtnote

 

H

Hochschulinformationssystem

 

I

Irreguläre Prüfungstermine

IT-Status

 

K

Klausur

Kursangebot

 

L

Leistungsnachweis

Leistungspunkte (LP)

Literaturrecherche

LSF

 

M

Mailinglisten

Masterveranstaltungen während des Bachelorstudiums

Modulhandbuch

 

N

Nachholklausur

Nebenfach

Nicht-psychologisches Wahlpflichtfach

Notengewichtung

 

O

Office

Online-Datenbanken

Online-Statusabfrage

Orientierungspraktikum

Orientierungsprüfung

 

P

Pflichtpraktikum

Plagiat

Polyvalenter B.Sc. Psychologie

Praktikumsberichte

Prüfungen

Prüfungsordnung

Psychologische Tests

 

R

Rahmenprüfungsordnung

Regelstudienzeit, Verlängerung des Studiums und Studienhöchstdauer

Rückmeldung

 

S

Sammlung der Praktikumsberichte

Service Learning

SONA

SPSS

Statistica

Studienbegleitheft

Studienhöchstdauer

Studienverlaufsplan

Studierendenkolloquium

 

T

Tag der Berufsorientierung

Testbibliothek

Transcript of Records

 

U

Urlaubssemester

 

V

Veranstaltungsangebot

Veranstaltungsarten

Verlängerung des Studiums

Versuchspersonenstunden

Vier-Null-Bescheinigung

Voraussetzungen für Module

Vorleistungen

VPN

VPN-Client

 

W

Wiederholung von Prüfungen

 

Z

Zulassung zum Master

Zusatzleistungen (Zusatzfächer)

Zusätzliche Leistungspunkte

 

#

4.0-Bescheinigung

Abschlussarbeit (Bachelor)

Ausführliche Informationen rund um Regelungen durch die FSPO, Voraussetzungen, Fristen sowie die Vergabe und Anmeldung von Bachelorarbeiten finden Sie in der FSPO und der Rahmenprüfungsordnung. Darüber hinaus wird ein Studierendenkolloquium zum Thema Abschlussarbeiten angeboten, dass in der Regel im Mai/Juni stattfindet. Die Zeit von Zulassung zu Abgabe der Bachelorarbeit beträgt drei Monate und kann studienbegleitend (d.h. bei Besuch weiterer Veranstaltungen neben der Bachelorarbeit) auf insgesamt sechs Monate verlängert werden. Die Zulassung muss spätestens drei Monate nach der letzten Prüfung erfolgen. Hierbei kann es sich auch um unbenotete Prüfungsleistungen (wie z.B. den Praktikumsbericht) handeln.

Abschlussarbeiten können extern betreut, aber nicht extern geprüft werden. Das heißt, der/die Prüfer*in muss dem Institut für Psychologie und Pädagogik angehören.

Bachelorarbeiten werden in Freihand-Vergabe vergeben. Jede Abteilung bietet ca. 11 Plätze für Bachelorarbeiten an, hat dabei aber einen gewissen Spielraum nach unten und oben. Wichtig: Die Platzvergabe von Abschlussarbeiten für eine neue Kohorte (sowohl für Arbeiten im Winter- als auch für Arbeiten im Sommersemester) erfolgt erst, nachdem das Vergabeprozedere im Studierendenkolloquium vorgestellt wurde (in der Regel im Mai / Juni). Anträge für Abschlussarbeiten (Formular "Bestätigung der Themenvergabe für die Bachelor- oder Masterarbeit") können folglich erst NACH dem Termin des Studierendenkolloquiums mit dem Titel "Vergabe und Anmeldung von Bachelorarbeiten" bearbeitet werden. Sehen Sie daher bitte davon ab, potentiellen Betreuer*innen bereits vor diesem Termin Anfragen zu möglichen Abschlussarbeiten zu schicken.

Hinweis: Es ist in der Approbationsordnung nicht vorgeschrieben, die Bachelorarbeit in einer klinischen Abteilung zu schreiben, um Zugang zu einem Approbationsmaster zu erlangen. Das heißt für Sie, auch wenn Sie einen Approbationsmaster anstreben, können Sie Ihre Bachelorarbeit in jeder Abteilung des Instituts schreiben.

Wie gehe ich bei der Freihand-Vergabe vor?

  1. Thema & Betreuer*in suchen: Alle Studierenden kümmern sich selbstständig um ein Thema und eine*n Betreuer*in für ihre Abschlussarbeiten. Welche Arbeiten und Themen angeboten werden, können Sie über den Moodle-Kurs „Abschlussarbeitsvergabe Psychologie“ in Erfahrung bringen. Plätze können erst ab dem Termin des entsprechenden Studierendenkolloquiums (s.o.) vergeben werden und werden dann oft auch nicht alle direkt im Anschluss, sondern im Laufe der nächsten Monate vergeben.

  2. Nachweis der Voraussetzungen:
    • Für die Bachelorarbeit: Anhand des Transcript of Records muss plausibel sein, dass man im Semester der Abschlussarbeit die Zulassungsvoraussetzungen für die Bachelorarbeit erfüllen wird, d.h. 120 LP einschließlich des empirischen Praktikums gem. § 18 Abs. 1 A Nr. 7, der Testtheorie und Versuchsplanung gem. §18 Abs. 1 A  Nr. 5 sowie der Versuchspersonenstunden gem. § 18 Abs. 1 A Nr. 1c aus dem Modul „Wissenschaftliches Arbeiten in der Psychologie“ gem. § 18 Abs. 1 A Nr. 1 .

  3. Prüfer*innen in Kenntnis setzen: Betreuer*innen sind in der Regel wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, die Prüfer*innen sind jedoch die Professor*innen. Alle Beteiligten müssen involviert sein!
  4. Formular zur Themenvergabe: Lassen Sie von den Prüfer*innen das Formular zur Themenvergabe unterzeichnen, das Sie auf der Seite des Prüfungsausschusses finden, und schicken Sie es an den Prüfungsausschuss (pruefungsausschuss.psychologie(at)uni-ulm.de). Erst wenn Ihnen der Platz für die Abschlussarbeit bestätigt wird, ist die Bachelorarbeits-Vergabe verbindlich.

  5. Sobald klar ist, dass nichts mehr schiefgehen kann: Anmeldung der Arbeit im Studiensekretariat (s.u.).

Sobald klar ist, dass nichts mehr schiefgehen kann, können Sie Ihre Abschlussarbeit im Studiensekretariat anmelden:

  • Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit von der Homepage unseres Studiensekretariats laden und ausfüllen
  • Antrag von dem/der Prüfer*in unterzeichnen lassen
  • Antrag bei dem/der Prüfungsausschussvorsitzenden zur Unterzeichnung einreichen
  • Antrag im Studiensekretariat abgeben.

Ab jetzt läuft die Bearbeitungszeit (3 bzw. 6 Monate, s.o.)! Erst zu diesem Zeitpunkt, also zur Anmeldung der Arbeit im Studiensekretariat, müssen die für die Abschlussarbeit erforderlichen Voraussetzungen (Mindestpunktzahl, vorausgesetzte Module) tatsächlich erfüllt sein.

 

Das Thema der Abschlussarbeit kann nur einmal und nur innerhalb des ersten Monats der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Ein neues Thema ist dann binnen sechs Wochen festzulegen. Hat man die Abschlussarbeit nicht bestanden, kann man sie einmal wiederholen. Bei diesem Wiederholungs- bzw. Zweitversuch darf man nicht wieder über das gleiche Thema wie beim Erstversuch schreiben. Eine Rückgabe des neuen Themas ist nur dann möglich, wenn beim ersten Versuch kein Themenwechsel stattgefunden hat.

Auf Ihrem Zeugnis gibt es zwei Daten, das Abschlussdatum und das Ausstellungsdatum. Das Abschlussdatum ist das Prüfungsdatum der letzten Prüfungsleistung. Falls Sie Ihren Abschluss zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigen, sollten Sie darauf achten, dass alle Prüfungsleistungen auf spätestens diesen Zeitpunkt datiert sind. Bei Klausuren ist dies der Prüfungstag. Bei anderen schriftlichen Leistungen (z.B. eine Ausarbeitung, ein Forschungsbericht, etc.) ist der Prüfungstermin das Datum, an dem Sie die schriftliche Arbeit abgeben (unabhängig von der von den Prüfer*innen bestimmten Deadline für die Abgabe). Dies gilt ebenso für Abschlussarbeiten: Das Prüfungsdatum ist das Datum, an dem die Arbeit abgegeben wird (und nicht die Deadline für die Abgabe). Solange die Arbeit noch nicht bewertet wurde, steht in Ihrem Transcript of Records vorläufig noch das Datum der Deadline als Prüfungstermin, dies wird jedoch nach Bewertung der Arbeit geändert.
Das Ausstellungsdatum auf dem Zeugnis ist das Datum, zu welchem das Zeugnis ausgedruckt und zum Unterschreiben an den Dekan verschickt wird. Abschlussdatum und Ausstellungsdatum unterscheiden sich, da nach Abschluss der letzten Prüfungsleistung noch einige Zeit vergeht, bis eine Klausur, Hausarbeit, Abschlussarbeit, etc. korrigiert und bewertet ist und die Note im System verbucht wird.


 

Abschluss des Studiums

Wenn Ihnen das Abschlusszeugnis ausgehändigt worden ist, erfolgt die Exmatrikulation von Amts wegen in der Regel zum Ende des Semesters.

Wenn Sie bis zum Ende dieses Semesters Ihr Bachelorstudium abschließen und sich zum nächsten Semester in einen Masterstudiengang immatrikulieren möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie können sich innerhalb der Rückmeldefrist (10.08.) rückmelden. Sie werden zunächst als Bachelorstudent*in in das Folgesemester rückgemeldet und nach Absolvieren Ihrer Bachelorprüfung auf Antrag beim zuständigen Sachbearbeiter im Studiensekretariat in den Masterstudiengang umgeschrieben. Die Umschreibung ist höchstens bis zum Absolvieren der ersten Masterprüfung möglich.
  • Sie melden sich nicht innerhalb der Rückmeldefrist zurück und werden zunächst zum Ende des Semesters exmatrikuliert. Nach Absolvieren Ihrer Bachelorprüfung überweisen Sie die fälligen Gebühren (ohne Säumniszuschlag!) und werden auf Antrag in den Masterstudiengang wiedereingeschrieben. In diesem Fall erhalten Sie die Studienbescheinigungen für das nächste Semester erst, wenn die Einschreibung in den Masterstudiengang vollzogen ist.

Unabhängig davon, welche Alternative Sie wählen: Stellen Sie auf jeden Fall innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Fristen den Antrag auf Studiengangswechsel, da sonst der Masterstudienplatz anderweitig vergeben wird.

In Ihrem Abschlusszeugnis wird mindestens aufgeführt:

- der Name des Studiengangs

- der Name der Schwerpunktsetzungen, Vertiefungen etc., Note und Umfang in Leistungspunkten

- das Thema, die Note der Bachelor- oder Masterarbeit und der Umfang in Leistungspunkten

- die Abschlussnote und das Gesamturteil

Wurden Leistungen aus einer anderen Studien- und Prüfungsordnung, einem anderen Studiengang an der Universität Ulm oder an einer anderen Hochschule anerkannt, wird dies im Zeugnis vermerkt. Das Zeugnis trägt das Datum der letzten Prüfung und wird von der/dem Vorsitzenden des Fachprüfungsausschusses unterzeichnet. Zusätzlich zum Zeugnis wird vom Studiensekretariat mit gleichem Datum eine Urkunde über die Verleihung des akademischen Grades (B.Sc./M.Sc.) ausgestellt. Die Urkunde wird von der/dem Dekan*in und von der/dem Vorsitzenden des Fachprüfungsausschusses unterzeichnet. Ergänzend wird ein Diploma Supplement ausgestellt, das über Inhalte und Form der mit dem akademischen Grad erworbenen Qualifikationen informiert. Dem Diploma Supplement wird ein Transcript of Records (Leistungsübersicht) beigefügt, in dem alle bestandenen Module und alle bestandenen Prüfungen, alle den Studien- und Prüfungsleistungen zugeordneten Leistungspunkte und alle Bewertungen ausgewiesen werden.

Zeugnisse, Urkunden und Bescheinigungen werden in der Sprache des Studiengangs (auf Deutsch) ausgestellt; eine englische Übersetzung wird jeweils beigefügt.

Nach dem Absolvieren aller Prüfungsleistungen erstellt das Studiensekretariat das Abschlusszeugnis und die Abschlussurkunde. Diese werden Ihnen postalisch zugesandt.

Zu beachten: Die Bearbeitung kann mehrere Wochen Zeit in Anspruch nehmen.


 

Additive Schlüsselqualifikationen (ASQ)

Unter „Additiven Schlüsselqualifikationen" (ASQs) versteht man fachübergreifende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Strategien zur Lösung von Problemen und zum Erwerb neuer Kompetenzen wie Selbst- und Sozialkompetenz, berufsfeldorientierter Praxiskompetenz, interkultureller Kompetenz und Orientierungskompetenz. Für das Modul ASQ müssen Veranstaltungen im Umfang von 6 LP (i.d.R. zwei Veranstaltungen) belegt werden, die aus dem gesamten Angebot der ASQs, des Humboldt-Studienzentrums (HSZ) und des Zentrums für Sprachen und Philologie (ZSP) gewählt werden können. Eine Übersicht über die im aktuellen Semester angebotenen Veranstaltungen finden Sie im LSF. In Corona können Sie sich (wie für andere Kurse mit begrenzten Teilnehmerzahlen auch) während des Einschreibezeitraums für die ASQs anmelden. Bitte beachten Sie, dass der Einschreibezeitraum für die ASQs nicht mit demjenigen für die Psychologie-Veranstaltungen übereinstimmen muss. Obwohl das Modul ASQ im Studienplan erst für das fünfte Fachsemester eingetragen ist, können Sie das Modul natürlich auch schon ab dem ersten Semester beginnen. ASQs sind benotet. Es erfolgt entweder eine schriftliche oder eine mündliche Prüfung. Die ASQ-Seminare zählen chronologisch. Die ersten beiden ASQ-Seminare, die Sie belegen und für die Sie eine Note erhalten, stehen in Ihrem Zeugnis und fließen auch in Ihre Endnote ein. Sie können beim Humboldt-Studienzentrum allerdings beliebig viele ASQ-Kurse belegen und sich diese auf Wunsch als Zusatzfach anrechnen lassen. Bei der Wahl Ihrer zwei ASQs sind Sie frei und haben die Möglichkeit, auch zwei ASQs aus dem selben Bereich (z.B. zwei Sprachen) zu wählen. Den Einschreibezeitraum des aktuellen Semesters sowie weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier.


 

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Informationen und benötigte Formulare zur Anerkennung von bereits geleisteten Prüfungen (beispielsweise aus einem vorherigen Studium oder von einer anderen Hochschule) finden Sie hier auf der Seite des Prüfungsausschusses. Bitte beachten Sie dabei insbesondere die dort genannten Fristen für die Anerkennung dieser Leistungen. 
Wenn Ihnen eine Leistung anerkannt wurde, kann das nicht mehr rückgängig gemacht werden. Achten Sie darauf besonders bei der Anerkennung des nicht-psychologischen Wahlpflichtfaches, wenn Sie approbationskonform studieren wollen.


 

Anmeldung zu geschlossenen Veranstaltungen

Die Anmeldung zu geschlossenen Veranstaltungen erfolgt über CoronaNG. Beginn und Ende des Anmeldezeitraums bekommen Sie rechtzeitig vorher per Mail mitgeteilt, sofern Sie in der passenden Mailingliste eingetragen sind. Sie finden den Anmeldezeitraum aber auch, wenn Sie in CoronaNG über den Veranstaltungsbaum bis zu der entsprechenden Veranstaltung klicken. Im Wintersemester erfolgt die Anmeldung in der Regel in der ersten Veranstaltungswoche, im Sommersemester eine Woche vor Veranstaltungsbeginn. Die Studierenden müssen sich für alle Veranstaltungen mit begrenzten Teilnehmer*innenzahlen, d.h. für Seminare, Übungen, Tutorien, Mentorien, etc. anmelden. Bitte beachten Sie, dass der Anmeldezeitraum für Veranstaltungen wie die ASQs, die nicht von der Psychologie koordiniert werden, von den Anmeldezeiträumen für die psychologischen Veranstaltungen abweichen kann.

Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie sich vor Ablauf der Einschreibefrist aus allen Veranstaltungen wieder abmelden, an denen Sie nicht teilnehmen möchten. Sie sollten via CoronaNG ausschließlich in solchen Veranstaltungen eingeschrieben sein, die Sie im jeweiligen Semester auch tatsächlich besuchen.

Wichtig: Für die Teilnahme am Abteilungskolloquium im Rahmen der Bachelorarbeit muss man sich nicht extra anmelden. Man bekommt automatisch mit der Zusage zur Bachelorarbeit einen Platz im Kolloquium der jeweiligen Abteilung.

Hinweis: Wenn Sie sich in CoronaNG in eine Veranstaltung mit beschränkter Platzanzahl eingeschrieben haben und diese nicht physisch besuchen, kann die Lehrperson eine entsprechende Stellungnahme von Ihnen anfordern. Sollten Sie auf Anfragen der Lehrperson nicht reagieren, können Sie von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.


 

Anwendungsfächer

Im Bachelorstudiengang Psychologie werden drei Anwendungsfächer angeboten:
•    Pädagogische Psychologie
•    Störungs- und Verfahrenslehre
•    Arbeits- und Organisationspsychologie

Für jeden Bereich gibt es ein Pflichtmodul (je 8 LP; „Pädagogische Psychologie und Bildungswissenschaften“, „Störungs- und Verfahrenslehre I“ und „Basismodul Arbeits- und Organisationspsychologie“), bestehend aus einer Vorlesung (2 SWS, 4 LP) und einem Seminar/FOS (2 SWS, 4 LP). Zusätzlich müssen zwei der drei Bereiche in einem zusätzlichen Vertiefungs-Modul (je 8 LP; „Medien- und Instruktionsdesign“, „Störungs- und Verfahrenslehre II“, „Vertiefung Arbeits-, Organisations- & Ingenieurpsychologie“), bestehend aus einer Vorlesung (oder einem E-Learning-Kurs; 2 SWS, 4 LP) und einem Seminar/FOS (2 SWS, 4 LP) vertieft werden. Welche beiden dies sein sollen, können die Studierenden selbst wählen. Wer die Zugangsvoraussetzungen für einen M.Sc. mit Schwerpunkt in Klinischer Psychologie und Psychotherapie erfüllen möchte (um Psychotherapeut*in zu werden), muss „Störungs- und Verfahrenslehre II“ als einen der beiden Wahlpflicht-Anwendungsbereiche vertiefen.

Die Seminare (inkl. FOS), die im Rahmen der grundlegenden Anwendungsmodule angeboten werden, können nicht als Seminare des vertiefenden Wahlpflicht-Anwendungsbereichs angerechnet werden und umgekehrt. Achten Sie also bei der Seminarwahl in CoronaNG darauf, nur Seminare aus dem passenden Bereich zu belegen. Welche der Seminare dem verpflichtenden Anwendungsbereich und welche der Seminare den Vertiefungsmodulen im Wahlpflicht-Anwendungsbereich zugeordnet sind, können Sie dem Vorlesungsverzeichnis im LSF entnehmen. Beachten Sie außerdem, dass Sie in jedem grundlegenden Anwendungsmodul und in jedem Wahlpflichtanwendungsbereich jeweils nur eine Veranstaltung besuchen können. Ein Belegen einer zweiten Veranstaltung als Zusatzfach ist nicht möglich.

Semesterempfehlungen

Die unterschiedlichen Wahlpflicht-Anwendungsmodule werden in verschiedenen Semestern bzw. Rhythmen angeboten und sind für verschiedene Fachsemester vorgesehen:   Laut Studienverlaufsplan ist vorgesehen, eines der beiden Wahlpflicht-Anwendungsmodule im 4. FS zu absolvieren. Für alle, die Klinische Psychologie als einen der zwei Bereiche vertiefen möchten, wird Störungs- und Verfahrenslehre II für das 4. FS empfohlen. Allen, die A&O sowie Pädagogische Psychologie vertiefen möchten, empfehlen wir, Medien- und Instruktionsdesign im 4. FS zu vertiefen und A, O & I erst ab dem 5. FS, wenn parallel dazu auch das Basismodul A&O belegt wird. Das zweite Vertiefungsmodul ist für das 5. und/oder 6. FS vorgesehen. Dabei gilt zu beachten, dass die verpflichtende Vorlesung im Vertiefungsmodul A, O & I sowie der verpflichtende E-Learning-Kurs im Vertiefungsmodul Medien- und Instruktionsdesign nur im 6. FS (SoSe) angeboten wird. In Bezug auf die Seminare der beiden Vertiefungsmodule gilt, dass ein Teil davon im WiSe und ein Teil im SoSe angeboten wird, so dass Sie diese entweder im 5. oder im 6. FS belegen können. Wer zuerst, also im 4. FS, die Vertiefung A, O & I oder Medien- und Instruktionsdesign und danach erst Störungs- und Verfahrenslehre II vertiefen möchte, muss berücksichtigen, dass sowohl die Vorlesung als auch die Seminare in Störungs- und Verfahrenslehre II nur im SoSe angeboten werden und dementsprechend nur im 4. oder 6. FS belegt werden können, nicht aber im 5. FS. Wenn Sie aufgrund Ihrer Studienplanung (z.B. Auslandssemester) eine bestimmte Leistung in einem bestimmten Semester brauchen, melden Sie sich bitte bei der Studiengangskoordinatorin (Anne Landhäußer), sofern Sie keinen entsprechenden Platz bei der Veranstaltungswahl in CoronaNG bekommen haben.

Benotung

Während in den Anwendungs-Modulen der Bereiche Pädagogische Psychologie und Arbeits- und Organisationspsychologie jeweils eine Klausur zur Vorlesung sowie eine benotete schriftliche Ausarbeitung im Seminar/FOS abgelegt werden, schließen die Seminare in Störungs- und Verfahrenslehre I und II mit unbenoteten Leistungsnachweisen ab, weshalb die Klausuren zu den Vorlesungen doppelt gewichtet werden.


 

Anwesenheitspflicht

Eine allgemeine Anwesenheitspflicht gibt es nicht, auch wenn regelmäßige Anwesenheit in allen Lehrveranstaltungen empfohlen wird. Allerdings kann auch ohne Anwesenheitspflicht eine Lehrperson eine Stellungnahme von Ihnen anfordern, wenn Sie sich in CoronaNG in eine Veranstaltung mit beschränkter Platzanzahl eingeschrieben haben und diese nicht physisch besuchen. Sollten Sie auf Anfragen der Lehrperson nicht reagieren, können Sie von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

Tatsächliche Anwesenheitspflicht hingegen besteht in den Kolloquien und empirischen Praktika sowie Lehrveranstaltungen, in denen praktische Kompetenzen vermittelt werden und die sich auf Inhalte beziehen, die gemäß der Approbationsordnung im Bachelorstudiengang zu vermitteln sind. Im Bachelor besteht somit Anwesenheitspflicht in

  • der Diagnostik-Übung,
  • dem empirischen Praktikum,
  • den Seminaren in Störungs- und Verfahrungslehre I und II und
  • im Bachelorkolloquium.

Wer nicht zu mindestens 75% der Präsenzzeit anwesend ist, ist nicht zur Teilnahme an der entsprechenden Modulprüfung berechtigt. Ohne erfolgte Anwesenheit ist ein Abschluss des jeweiligen Moduls nicht möglich. Dies gilt auch, wenn das Fernbleiben aus vom Studierenden nicht zu vertretenden Gründen erfolgt. Für die 30 Stunden als Versuchsperson gilt eine Anwesenheitspflicht von 100% und auch in berufspraktischen Einsätzen muss man im entsprechenden Stundenumfang anwesend sein. Ein Nachteilsausgleich (beispielsweise die Kompensation fehlender Anwesenheit durch eine schriftliche Leistung) ist nicht möglich. Die Lehrveranstaltungen können jedoch unbegrenzt wiederholt werden. Bereits absolvierte Teile aus der vorherigen Lehrveranstaltung werden allerdings nicht angerechnet.


 

Approbationsordnung

Die Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (kurz: PsychThApprO) finden Sie hier.

Die Approbationsordnung regelt u. a., welche Kenntnisse und Kompetenzen (Inhalte) die Studierenden in ihrem Studium erwerben sollten, um die Voraussetzungen für die Erteilung einer Approbation als Psychotherapeut*in zu erfüllen. Diese Kenntnisse und Kompetenzen sind für den Bachelorstudiengang insbesondere in Anlage 1 der PsychThApprO aufgeführt. Bei der Konzeption des polyvalenten B.Sc. Psychologie gemäß FSPO 2021 an der Universität Ulm wurde darauf geachtet, (bei Wahl bestimmter Wahlpflichtmodule) die in Anlage 1 genannten Inhalte in der FSPO und dem Modulhandbuch entsprechend abzubilden.

Eine Bescheinigung über die PsychThApprO-Konformität ihres B.Sc.-Studiums erhalten Sie nach aktuellem Planungsstand über eine entsprechende Information im Transcript of Records, sobald Sie alle Pflicht- sowie Wahlpflichtprüfungen, die Inhalte der Approbationsordnung umfassen, erfolgreich absolviert haben (siehe auch Bescheinigung über Studieninhalte gemäß der Approbationsordnung).

Welche Module Inhalte der Approbationsordnung enthalten und welche Wahlpflichtmodule belegt werden müssen, um approbationsordnungskonform zu studieren, können Sie u. a. der FSPO und dem Studienbegleitheft entnehmen.


 

Außerreguläre Prüfungstermine

Siehe Prüfungstermine


 

Bachelorarbeit

Siehe Abschlussarbeit


 

Berufspraktische Einsätze

Auf der Seite des Fachprüfungsausschusses finden Sie alle Informationen rund um die Betreuung von Praktika, Anerkennung und Genehmigung des Praktikums, Richtlinien für die darüber zu verfassenden Praktikumsberichte, etc.


Für Anregungen zu möglichen Praktikumsstellen und für Einblicke in die Erfahrungsberichte anderer Studierender zu deren Praktika siehe Sammlung der Praktikumsberichte. Die berufspraktischen Einsätze müssen nicht zwingend während der vorlesungsfreien Zeit erbracht werden, auch wenn sich diese meist besonders dafür anbietet.

Nach FSPO 2021 gibt es vier Wahlpflichtmodule, von denen zwei ausgewählt werden müssen:

  • Falls Sie sich die Option auf einen klinisch-psychotherapeutischen Master mit anschließender Approbation offenhalten möchten, sollten Sie die approbationskonformen Module Orientierungspraktikum (4 Wochen; min. 150h) und BQT-I (6 Wochen; min. 240h) wählen.
  • Falls Sie keine Approbation anstreben, können Sie alternativ das Allgemeine Berufspraktikum I (4 Wochen) und das Allgemeine Berufspraktikum II (6 Wochen) wählen, die NICHT approbationskonform sind. Auch Studierende, die keine Approbation anstreben und nicht polyvalent studieren möchten, dürfen ihre Praktika jedoch in klinischen Bereichen absolvieren und bei Erfüllen der Vorgaben über die beiden Module Orientierungspraktikum und BQT-I anerkennen lassen, aber sie sind nicht dazu verpflichtet.

Achtung: Die berufspraktischen Einsätze innerhalb der jeweiligen Module dürfen nicht auf verschiedene Einrichtungen aufgeteilt werden, sondern müssen jeweils in einer einzigen Einrichtung abgeleistet werden. Beispiele zur Veranschaulichung: Das Orientierungspraktikum darf z.B. in Klinik A und die BQT-I in Klinik B absolviert werden. Auch möglich wäre, das Orientierungspraktikum und die BQT-I in derselben Klinik A abzuleisten, sofern die Klinik die Voraussetzungen für OP und BQT-I erfüllt. Nicht erlaubt ist es hingegen, z.B. innerhalb des Orientierungspraktikums einen Teil der Zeit in Klinik A und einen Teil der Zeit in Klinik B zu absolvieren. Genauso verhält es sich für die Allgemeinen Berufspraktika.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Praktikumsmodulen finden Sie auf der entsprechenden Informationsseite des Fachprüfungsausschusses.

 

Wichtige Informationen:

Betreuung und Reihenfolge der Praktika

Siehe ausführliche Informationen auf der Website des Fachprüfungsausschusses.

Bericht

Für jedes Modul muss ein Praktikumsbericht geschrieben werden. Vorgaben für die Berichte und weitere Information finden Sie dazu auf der Seite des Fachprüfungsausschusses zu berufspraktischen Einsätze gemäß FSPO 2021.

Vorlage für die Praktikumsbescheinigung

Auf der Seite des Prüfungsausschusses finden Sie Vorlagen für die Praktikumsbescheinigung, die Sie von Ihrer Betreuungsperson unterzeichnen lassen und als Praktikumsbestätigung für die Anerkennung des Praktikums einreichen müssen. Verwenden Sie bitte unbedingt die entsprechende Vorlage! Beachten Sie dabei bitte, dass insbesondere bei den klinischen Praktika besondere Angaben aus der Bestätigung hervorgehen sollten (z.B. hinsichtlich Approbationsordnungskonformität). Diese finden Sie ebenfalls auf der entsprechenden Seite des Fachprüfungsausschusses.

Stundenumfang und Anerkennung von Teilzeitpraktika bei den allgemeinen Berufspraktika

Bei Vollzeitpraktika muss die geltende Wochenarbeitszeit einer Vollzeitkraft an der entsprechenden Praktikumsstelle (z. B. 39,5 Stunden an der Universität Ulm) abgeleistet werden. Ausnahme: Die Wochenarbeitszeit einer Vollzeitkraft beträgt weniger als 35 Stunden - in diesem Fall müssen Sie für eine Anerkennung als Vollzeitpraktikum mindestens 35 Stunden Arbeitszeit pro Woche nachweisen können.
Praktika können in Teilzeit absolviert werden. Sie müssen aber dementsprechend über einen längeren Zeitraum gehen, sodass die insgesamt geleistete Arbeitszeit wieder derjenigen eines Vollzeitpraktikums von 4 Wochen (API) bzw. 6 Wochen (APII) entspricht. Hierbei muss die in dem jeweiligen Unternehmen / der jeweiligen Organisation geltende Wochenarbeitszeit bei Vollzeit-Stellen (z. B. 39,5 Stunden an der Universität Ulm) bei der Berechnung der erforderlichen Praktikumsdauer zugrunde gelegt werden.

Stundenumfang und Anerkennung von Teilzeitpraktika bei den klinischen Berufspraktika gemäß Approbationsordnung

Bitte beachten Sie folgende Besonderheit zum zeitlichen Umfang der approbationskonformen Praktika: Das (mind.) vierwöchige Orientierungspraktikum muss min. 150h betragen. Die (mind.) sechswöchige BQTI muss min. 240h betragen. Lassen Sie sich also jede geleistete Stunde bescheinigen (z.B. auch Überstunden, Wochenenddienste etc.).  Auch OP und BQT-I können in Teilzeit absolviert werden, wobei insgesamt ebenfall mind. 150h (OP) bzw. 240h (BQT-I) absolviert werden müssen. 

Diese Informationen finden Sie auf der Seite des Fachprüfungsausschusses zu berufspraktischen Einsätze gemäß FSPO 2021.

Abschlussarbeit und Berufspraktische Einsätze

Die formalen Voraussetzungen, die es benötigt, um die Abschlussarbeit im Studiensekretariat anmelden zu können, findet man im Modulhandbuch im Abschnitt „Bewertungsmethode“ (siehe auch Formale Voraussetzungen für die Teilnahme an Modulen). Die berufspraktischen Einsätze gehören nicht dazu. Man muss weder alle Praktika abgeleistet haben noch die dazugehörigen Berichte abgegeben haben, um seine Abschlussarbeit anmelden zu können.

Mindestlohnregelung und Bescheinigung für ein Pflichtpraktikum

Da Pflichtpraktika im Rahmen des Studiums von der gesetzlichen Mindestlohnregelung ausgenommen sind, verlangen viele Praktikumsstellen vor Antritt des Praktikums eine Bestätigung, dass es sich tatsächlich um solch ein verpflichtendes Praktikum handelt und deshalb keine Bezahlung des Mindestlohns erfolgen muss. Unter Umständen reicht Ihrer Praktikumsstelle dazu eine Kopie der Prüfungsordnung, da in dieser ein Paragraph zum Pflichtpraktikum enthalten ist. Sie können aber auch auf der Website des Prüfungsausschusses eine offizielle Bescheinigung („Bescheinigung zur Vorlage bei der Praktikumsstelle“) herunterladen und von dem/der Fachprüfungsausschussvorsitzenden unterzeichnen lassen.

Weitere wichtige Regelungen

Weitere wichtige Regelungen zu den berufspraktischen Einsätzen werden in der jeweils gültigen FSPO festgehalten. Bitte beachten Sie außerdem die Regelungen zu Praktika in Urlaubssemestern.

Empfehlung

Aufgrund der Vorgaben der Approbationsordnung müssen klinische Praktika (OP und BQT-I) unter Rücksprache mit dem Landesprüfungsamt von uns geprüft werden, bevor Sie genehmigt werden können. Insbesondere im Vergleich mit der Anerkennung der allgemeinen Berufspraktika kann die Bearbeitungszeit nach der Antragstellung auf Praktikumsanerkennung daher eine Weile dauern. Wir bitten Sie daher darum, Verzögerungen einzuplanen. Benötigen Sie die Anerkennung Ihres Praktikums beispielsweise zu einem bestimmten Zeitpunkt (z. B. für eine Masterbewerbung o.ä.), reichen Sie die Unterlagen dafür also bitte entsprechend frühzeitig ein!


 

Berufsrechtliche Anerkennung des polyvalenten B.Sc. Psychologie

Um für einen klinisch-therapeutischen Master ("Approbationsmaster") und die Zulassung zur Approbation zu qualifizieren, muss der Bachelorstudiengang Psychologie alle gemäß Approbationsordnung für den B.Sc. Psychologie geforderten Inhalte abdecken sowie akkreditiert und berufsrechtlich anerkannt sein. Die berufsrechtliche Anerkennung erfolgt in Baden-Württemberg durch das Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie.

Der polyvalente B.Sc. Psychologie gemäß der FSPO 2021 erfüllt bei Wahl bestimmter Wahlpflichtmodule die berufsrechtlichen Voraussetzungen nach Maßgabe des Psychotherapeutengesetzes und der Approbationsordnung und ist berufsrechtlich anerkannt.


 

Bescheinigungen

Eine Bescheinigung über alle erbrachten Prüfungsleistungen (Transcript of Records) kann im LSF in der Rubrik „Prüfungsverwaltung“ als PDF ausgedruckt werden. Diese Bescheinigung wird unter anderem vom BAföG-Amt benötigt. In dieser Bescheinigung werden sämtliche von Ihnen erbrachten Leistungen inklusive Zusatzleistungen angezeigt. Außerdem stehen darin die dazugehörigen ECTS-Punkte sowie etwaige Fehlversuche.

Falls Sie für Ihre Bewerbung für das Masterstudium eine Bescheinigung über das voraussichtliche Studienende benötigen, gehen Sie bitte auf die Seite des Prüfungsausschusses. Ganz unten auf der Seite befindet sich ein Formular. Dieses muss ausgefüllt und dem Prüfungsausschuss zur Unterschrift vorgelegt werden (per E-Mail an pruefungsausschuss.psychologie(at)uni-ulm.de).

Eine Bescheinigung Ihrer Durchschnittsnote erhalten Sie ebenfalls über die Prüfungsverwaltung des LSF.

 

Bescheinigung der Studieninhalte gemäß der Approbationsordnung

Um die Inhalte gemäß Approbationsordnung zu erfüllen, müssen Sie neben den Pflichtmodulen auch bestimmte Wahlpflichtmodule belegen. Haben Sie alle erforderlichen Prüfungen erfolgreich absolviert, bekommen Sie nach aktuellem Planungsstand einen entsprechenden Vermerk in Ihrem Transcript of Records. Genauere Informationen folgen.


 

Beurlaubung

Siehe Urlaubssemester


 

Bibliothek

In der Bibliothek stehen rund 400 Lese- und Arbeitsplätze zur Verfügung. Außerdem gibt es 21 reservierbare Arbeitskabinen (Wochen- und Tageskabinen). Der Bestand im Fachbereich Psychologie wächst ständig. Auf viele Journals kann online über Datenbanken zugegriffen werden. Sollte ein gewünschtes Buch fehlen, können Sie direkt bei der Bibliothek einen Kaufwunsch äußern oder das Buch über Fernleihe bestellen. Über die Fachinformationsseite des kiz haben Sie außerdem Zugriff auf dem Foliensatz „Fit für die Bib“, der Ihnen dabei helfen soll, sich im Online-Katalog und den Datenbanken der Bib zurechtzufinden.


 

Campusonline

Siehe LSF


 

Cisco-Client

Siehe VPN-Client


 

CoronaNG

CoronaNG (https://campusonline.uni-ulm.de/CoronaNG/index.html) ist ein Teil des Campusmanagements der Universität Ulm. Es wird genutzt, um die Anmeldung zu geschlossenen Veranstaltungen zu ermöglichen. Einloggen in CoronaNG ist mit dem KIZ-Account möglich („Benutzerinfos"). Nach dem Einloggen sollten Name, Studiengang und Matrikelnummer angezeigt werden. Um sich in CoronaNG gut zurechtzufinden, gibt es auf der Website eine kurze Anleitung für Studierende. Darin wird erklärt, wie CoronaNG funktioniert und sinnvoll genutzt werden kann.

Wichtig für die Anmeldung

  1. Die Anmeldung zu Veranstaltungen über CoronaNG erfolgt innerhalb bestimmter Einschreibefristen, die rechtzeitig davor per Mail über die Mailinglisten bekannt gegeben werden. Studierende mit Familienpflichten und Studierende mit gesundheitlichen Einschränkungen haben die Möglichkeit, sich schon vorzeitig für Veranstaltungen anzumelden. Die Anmeldezeiträume für Veranstaltungen, die nicht von der Psychologie koordiniert werden, können von denen der Psychologie-Veranstaltungen abweichen. Dies gilt beispielsweise für ASQs.
  2. Angenommen, zwei oder mehr Veranstaltungen, die sich gegenseitig ausschließen (z.B. mehrere Tutorien in ein und demselben Modul), werden in die Beobachtungsliste übernommen: Sobald Sie die Anmeldung starten, arbeitet CoronaNG Ihre Beobachtungsliste von oben nach unten durch. Kommt es zu einer Anmeldung in einer Veranstaltung, wird die Anmeldung aller Veranstaltungen, die durch diese Anmeldung ausgeschlossenen werden, automatisch abgebrochen. CoronaNG macht mit der nächsten Veranstaltung, die nicht durch eine andere Veranstaltung ausgeschlossen wird, in der eine Anmeldung erfolgreich war, weiter. Achtung: Mit „gegenseitig ausschließen“ ist nicht gemeint, dass die Veranstaltungen zum gleichen Zeitpunkt stattfinden, sondern dass Sie nur eine Veranstaltung davon belegen dürfen, z. B. weil Ihnen pro Modul nur ein Platz zur Verfügung steht. CoronaNG kann nicht berücksichtigen, wann Veranstaltungen stattfinden. Insofern müssen Sie selbst sicherstellen, dass Sie nicht in zwei oder mehr Veranstaltungen eingeschrieben sind, die zeitgleich stattfinden.
  3. Wollen Sie von einer Veranstaltung in eine andere wechseln, müssen Sie sich – sofern eine Teilnahme an beiden Veranstaltungen nicht möglich ist, da die Teilnahme der einen Veranstaltung Sie von der Teilnahme an der anderen ausschließt – zuerst von der bereits angemeldeten Veranstaltung abmelden, bevor Sie sich für die andere anmelden können.

  4. Um mit einem anderen eine Veranstaltung zu tauschen, können Sie innerhalb des Anmeldezeitraums eine konkrete Uhrzeit vereinbaren, zu der Sie und Ihr*e Tauschpartner*in sich gleichzeitig aus Ihrer Veranstaltung aus- und in die des/der Partners/Partnerin eintragen. Ist der Anmeldezeitraum bereits vorüber, melden Sie Ihren Tausch bitte den zwei Dozierenden der betroffenen Veranstaltungen und schicken Sie eine Kopie der Mail an Anne Landhäußer anne.landhaeusser(at)uni-ulm.de.

  5. Tauschpartner*innen finden Sie in der Regel über Facebook, aber auch über die Tauschbörse in Moodle. Diese befindet sich im Kurs „Studienberatung und Studiengangskoordination“ (Selbsteinschreibung).

  6. Bachelorstudierende, die teilnahmebegrenzte Veranstaltungen aus dem Master Psychologie belegen wollen (teilnahmebegrenzte Veranstaltungen aus dem Master Klinische Psychologie und Psychotherapie können NICHT belegt werden!), melden sich nicht über CoronaNG an, sondern fragen nach Anmeldeschluss und nur bei Vorhandensein freier Restplätze bei der Studiengangskoordination nach, ob sie einen der Restplätze belegen dürfen. Genauere Informationen finden Sie auch unter dem Punkt Zusatzleistungen.

  7. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie sich vor Ablauf der Einschreibefrist aus allen Veranstaltungen wieder abmelden, an denen Sie nicht teilnehmen möchten. Sie sollten via CoronaNG ausschließlich in solchen Veranstaltungen eingeschrieben sein, die Sie im jeweiligen Semester auch tatsächlich besuchen.
    • Hinweis: Wenn Sie sich in CoronaNG in eine Veranstaltung mit beschränkter Platzanzahl eingeschrieben haben und diese nicht physisch besuchen, kann die Lehrperson eine entsprechende Stellungnahme von Ihnen anfordern. Sollten Sie auf Anfragen der Lehrperson nicht reagieren, können Sie von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

 

Datenbanken

Wenn Sie über das Uni-Netz angemeldet sind (Eduroam oder Cisco VPN-Client), dann haben Sie Zugriff auf verschiedene Online-Datenbanken mit psychologischer Fachliteratur. Über diesen Link gelangen Sie auf die entsprechende Seite des kiz und von dort über DBIS zu den verschiedensten Datenbanken, beispielsweise PsycARTICLES, PsycINFO und PSYNDEX. Zusätzliche fachspezifische Informationen erhalten Sie über die Fachinformationsseite des kiz.


 

Durchschnittsnote

Siehe Gesamtnote


 

E-Books und E-Journals

Siehe Fachinformationsseite des kiz


 

ECTS

Ein ECTS-Punkt (auch Leistungspunkt LP oder Credit Point CP) entspricht etwa 30h Zeitaufwand. Es gibt im Studiengang Psychologie keine Mindestanzahl an ECTS, die man pro Semester erreichen muss. Auch wenn man also ein Semester lang eingeschrieben ist, aber keine Prüfungen absolviert (zum Beispiel, weil man ein Praktikumssemester macht, für welches man sich nicht beurlauben lässt), verliert man nicht seinen Prüfungsanspruch. Allerdings muss man gemäß der FSPO 2021 §6 spätestens bis zum Ende des zweiten Prüfungszeitraums des 12. Fachsemesters des Bachelorstudiengangs sein Studium abgeschlossen haben, da man sonst (mit Ausnahme einer Fristüberschreitung, die nicht durch einen selbst zu vertreten ist) den Prüfungsanspruch verliert. Zudem kann man die Berufsqualifizierende Tätigkeit I erst beginnen, wenn man bereits mindestens 60 ECTS erworben hat. Zur Bachelorarbeit darf nur zugelassen werden, wer 120 ECTS nachweisen kann. Für zusätzlich benötigte ECTS-Punkte siehe Zusätzliche Leistungspunkte


 

Empirisches Praktikum (Empra)

Die Anmeldung zum Empirischen Praktikum erfolgt zeitgleich mit der Anmeldung zu allen anderen Veranstaltungen über CoronaNG. Laut dem empfohlenen Studienverlaufsplan wird das Empra im dritten Semester abgeleistet. Es beinhaltet die von einem/einer Betreuer*in angeleitete Ausarbeitung, Durchführung und Auswertung einer Studie in kleinen Gruppen von etwa 6 – 8 Studierenden. Die Voraussetzung für eine Teilnahme am Empra ist das erfolgreiche Bestehen von Statistik I und Statistik II. Die erfolgreiche Absolvierung des empirischen Praktikums ist Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit, weshalb nicht zu empfehlen ist, das Empra ins fünfte Semester zu verschieben, sofern man das Studium in Regelstudienzeit abschließen und dabei ausreichend Zeit für eine studienbegleitende Bachelorarbeit haben möchte.

Das Modul empirisches Praktikum entspricht den Anforderungen des § 13 der Approbationsordnung für Psychotherapeut*innen (PsychThApprO) vom 04.03.2020 (BGBl. 2020 Teil I Nr. 11 Seite 448ff).


 

Exmatrikulation

Informationen zur Exmatrikulation gibt es auf den Seiten des Studiensekretariates. Genauere Informationen finden Sie außerdem in der jeweils gültigen Zulassungssatzung der Universität Ulm („Satzung der Universität Ulm über die Zulassung und Immatrikulation zum Studium“) auf dieser Website.


 

Extern betreute Abschlussarbeit

Siehe "Prüfer*in und externe Betreuung" unter Abschlussarbeiten


 

Fachinformationsseite des kiz

Hier finden Sie eine Fachinformationsseite des kiz für den Studiengang Psychologie. Sie enthält fachspezifische Informationen, weiterführende Links und Auflistungen zu relevanten Datenbanken, EJournals, E-Books, Print-Medien inklusive Neuerwerbungen, Open-Access-Dokumenten, Fachportalen, psychologischen Tests, „sozialen Netzwerken“ für Wissenschaftler*innen, Institutionen und Gesellschaften sowie zu weiteren Service-Angeboten. Auf der Seite steht unter anderem eine „Fit für die Bib – Studiengang Psychologie“-Präsentation zur Verfügung.


 

Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung

Die FSPO 2021 gilt für Bachelor-Studierende, die ab dem Wintersemester 2021/2022 ihr Psychologiestudium an der Universität Ulm aufgenommen haben sowie für diejenigen, die ihr Studium im Wintersemester 2020/2021 begonnen haben und durch einen Antrag an das Studiensekretariat in die FSPO 2021 gewechselt haben.

Das Grundgerüst der Fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen wird durch die Rahmenordnung der Universität Ulm bestimmt. Es wird dringend empfohlen, die jeweils zutreffende Prüfungsordnung mindestens einmal sehr sorgfältig durchzulesen (da sie unter anderem für das Studium wichtige Fristen festlegt). Sie finden die jeweils gültigen FSPOs hier.


 

Fehlversuche

Fehlversuche tauchen nur in der Bescheinigung aller Studien- und Prüfungsleistungen (Transcript of Records) auf, werden aber nicht im Abschlusszeugnis aufgelistet. Regelungen zu Fehlversuchen finden Sie unter Wiederholung von Prüfungen.

 


Formale Voraussetzungen für die Teilnahme an Modulen

Für manche Module wie beispielsweise die Bachelorarbeit werden bestimmte formale Voraussetzungen (wie eine Mindestanzahl an Leistungspunkten oder bereits bestandene vorausgehende Module) benötigt, bevor man an dem entsprechenden Modul teilnehmen darf. Welche Voraussetzungen dies sind, können Sie im Modulhandbuch im LSF unter "Bewertungsmethode" nachlesen. Im empfohlenen Studienverlaufsplan sind diese formalen Voraussetzungen als Pfeile eingezeichnet. Bei anderen Leistungen, die im Modulhandbuch unter den „Vorkenntnissen“ genannt werden, handelt es sich lediglich um Empfehlungen, aber keine verpflichtenden (d.h. formalen) Voraussetzungen.

Siehe auch Punkt Vorleistungen.


 

Gesamtnote

Informationen zur Ermittlung der Gesamtnote der Bachelorprüfung finden Sie in der Rahmenprüfungsordnung, § 17 Bewertung der Modulprüfungen (einschließlich Bachelor- und Masterarbeit), Ermittlung der Gesamtnote. Welche Module in die Gesamtnote einfließen (endnotenrelevante Module), legt die FSPO fest. Die Gesamtnote der Bachelorprüfung ergibt sich aus dem gewichteten Mittel aller in §18 Abs. 1 als endnotenrelevant gekennzeichneten benoteten Prüfungen. Dabei werden die in § 18 Abs. 1 mit „P1“ gekennzeichneten Modulprüfungen mit den zugehörigen Leistungspunkten und Faktor 1 gewichtet und entsprechend die mit „P2“ gekennzeichneten Modulprüfungen mit den zugehörigen Leistungspunkten und Faktor 2 gewichtet.
Für die Gesamtnote im Bachelor doppelt gewichtet (Faktor 2) werden die Vorlesung Differentielle Psychologie (4 ECTS), die Vorlesung Störungs- und Verfahrenslehre I (4 ECTS) und die Vorlesung Störungs- und Verfahrenslehre II (4 ECTS), falls diese Wahlpflichtvertiefung im Anwendungsbereich gewählt wurde. Hinweis: Die beiden anderen Vorlesungen der Wahlpflichtvertiefungen im Anwendungsbereich (Medien- und Instruktionsdesign und Vorlesung Arbeits-, Organisations- und Ingenieurpsychologie) werden nicht mit dem Faktor 2 gewichtet, da hier im Seminar eine benotete Prüfungsleistung erbracht werden muss, während der Leistungsnachweis im Seminar zu Störungs- und Verfahrenslehre II unbenotet ist.

Wichtige Hinweise zur Berechnung der Gesamtnote:

  • Unbenotete Leistungsnachweise fließen nicht in die Gesamtnote ein, daher dürfen auch die Leistungspunkte für unbenotete Leistungsnachweise bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden! Beispiel Abschlussmodul Bachelor: Das Modul besteht aus 14 ECTS, wobei 12 ECTS für die Bachelorarbeit und 2 ECTS für den unbenoteten Leistungsnachweis im Kolloquium vergeben werden. Diese 2 ECTS fließen nicht in die Berechnung der Gesamtnote ein. Die Note der Bachelorarbeit wird mit 12 ECTS gewichtet und nicht mit 14 ECTS (wie fälschlicherweise häufig angenommen wird) in die Berechnung der Gesamtnote mit einbezogen.
  • Benotete Prüfungen werden mit ihren Leistungspunkten gewichtet, Ausnahmen bilden die oben genannten doppelt gewichteten Prüfungen.
  • Bei der Berechnung der Gesamtnote wird auf die erste Dezimalstelle hinter dem Komma kaufmännisch gerundet. Sind die zweite Dezimalstelle fünf und alle weiteren Dezimalstellen null, so wird abweichend abgerundet (Allgemeine Rahmenprüfungsordnung § 17 Abs. 3 und § 17 Abs. 8).
  • Die Berechnung der Gesamtnote entspricht nicht der Berechnung der im LSF abrufbaren vorläufigen Durchschnittsnote! Die doppelte Gewichtung einzelner Prüfungen nach der FSPO 2021 erfolgt erst bei der Berechnung der Gesamtnote, wenn alle Leistungen erbracht wurden. Die Durchschnittsnoten im Transcript of Records und in der Bescheinigung über die Durchschnittsnote enthalten diese doppelte Gewichtung daher noch nicht.

 

Hochschulinformationssystem

Siehe LSF


 

Irreguläre Prüfungstermine

Siehe Prüfungstermine


 

IT-Status

Auf den Seiten des kiz können Sie den Status und die Verfügbarkeit einiger Netzwerk- und Serverdienste des kiz abfragen: Online-Statusabfrage. Sollte ein Campusdienst bei Ihnen nicht funktionieren, können Sie auf dieser Seite überprüfen, ob es an Ihrem PC oder am Dienst selbst liegt. Die Abfrage steht unter anderem für folgende Dienste zur Verfügung: E-Mail, LSF, Moodle, CoronaNG, WLAN.


 

Klausur

Siehe Prüfungen


 

Kursangebot

Eine für jedes Semester zur Verfügung stehende Übersicht über alle angebotenen Veranstaltungen der Psychologie und anderer Studiengänge finden Sie im LSF. Dies gilt auch für Kurse des Zentrums für Sprache und Philologie, des Humboldt-Studienzentrums für Philosophie und Geisteswissenschaften sowie des kiz. Das kiz bietet Kurse aus den Bereichen IT, Medien und Bibliothek an, darunter beispielsweise LaTeX- und SPSS-Grundkurse sowie „Fit für die Bib“-Kurse. Eine Übersicht über das Veranstaltungsprogramm des kiz finden Sie neben dem LSF auch über die Fachinformationsseite des kiz.


 

Leistungsnachweis

Ein Leistungsnachweis ist eine unbenotete Prüfungsleistung, deren Bestehen zum Absolvieren eines Moduls notwendig ist. In welchen Veranstaltungen Leistungsnachweise („LN“) statt benoteter Prüfungen absolviert werden, können Sie §18 der FSPO 2021 entnehmen. Worin ein Leistungsnachweis besteht, wird jeweils im Vorlesungsverzeichnis spezifiziert.

siehe auch Punkt Vorleistungen.


 

Leistungspunkte (LP)

Siehe ECTS


 

Literaturrecherche

Siehe Datenbanken


 

LSF

LSF ist der gebräuchlichste Name des Hochschulinformationssystems (HIS), es ist aber unter vielen Namen bekannt, unter anderem QIS-POS, QIS-LSF und Campusonline. Zu erreichen ist es unter campusonline.uni-ulm.de. Das LSF hält folgende Funktionen bereit:

  • Studierendenverwaltung
  • Prüfungsordnungen
  • Studienverlaufspläne
  • Bescheinigungen (z.B. Studienbescheinigung für BAföG und Semesterticket)
  • Prüfungsverwaltung (inklusive Prüfungsanmeldung, Leistungsansicht und Bescheinigung über die Durchschnittsnote)
  • Vorlesungsverzeichnis (VVZ) inklusive Veranstaltungsübersicht, Wochenstundenplänen und ausfallenden Veranstaltungen
  • Modulhandbücher

 

Mailinglisten

Für jede Kohorte des Studiengangs Psychologie (Bachelor und Master) gibt es eine Mailingliste. Über diese Mailinglisten werden Ihnen wichtige Informationen zugeschickt, zum Beispiel zum Einschreibungszeitraum für Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl oder wichtige Hinweise zur Prüfungsanmeldung. Deshalb sollten Sie sich unbedingt in die Mailingliste Ihrer Kohorte eintragen, was Sie hier tun können. Dafür müssen Sie sich mit Ihrem KIZ-Account und Ihrem Passwort anmelden und auf der entsprechenden Liste auf „Abonnieren“ gehen. Die Systematik der Mailinglisten ist wie folgt: psych[Jahr]_b für den Bachelor und psych[Jahr]_m für den Master. Bitte tragen Sie sich in die Liste mit dem Jahr, in dem Sie Ihr Studium begonnen haben, ein. Studierende, die im Wintersemester 2021/2022 ihren Bachelor beginnen, müssen sich also beispielsweise in die Liste psych2021_b eintragen. Sollten Sie die Regelstudienzeit um mehr als ein Jahr überschreiten, beachten Sie bitte, dass Sie sich dann in eine aktuelle Mailingliste eintragen müssen. Im Bachelor sind jeweils die Mailinglisten bis zum achten Fachsemester aktiv.


 

Masterveranstaltungen während des Bachelorstudiums

Es besteht die Möglichkeit, bereits während des Bachelorstudiums bereits Veranstaltungen aus dem Master zu belegen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Abschnitt zu Zusatzleistungen. Diese können jedoch gerade in Hinblick auf die geplante Umstellung und Neueinführung der Masterstudiengänge (die Umstellung bzw. der Start der neuen Masterstudiengänge ist für das Wintersemester 2023/24 geplant, Verzögerungen sind jedoch möglich) unter Umständen nicht angerechnet werden. Bitte wenden Sie sich daher im Zweifelsfall an die Studienfachberatung, wenn Sie Veranstaltungen aus dem Master vorziehen möchten.


 

Modulhandbuch

Das Modulhandbuch beschreibt sehr ausführlich, welche Veranstaltungen während des Studiums besucht werden sollen. Es leitet sich aus der Prüfungsordnung ab und ist hier zu finden. Im Modulhandbuch können Sie auch nachlesen, welche Prüfungsnummern zu den einzelnen Modulen gehören. Außerdem sehen Sie, welche Veranstaltungen welcher Prüfung zugeordnet sind. Dies lässt Rückschlüsse darauf zu, welche Veranstaltung besucht werden kann, um eine Prüfung in einem Modul abzulegen. Zudem werden dort unter dem Punkt „Bewertungsmethode“ unter anderem formale Voraussetzungen aufgelistet (siehe Formale Voraussetzungen für die Teilnahme an Modulen), die Sie für das jeweilige Modul benötigen. Ob eine Vorleistung in einem Modul notwendig ist, können Sie ebenfalls im Modulhandbuch nachschlagen.


 

Nachholklausur

Siehe Wiederholung von Prüfungen


 

Nicht-psychologisches Wahlpflichtfach

Im Bachelorstudiengang Psychologie werden aktuell verschiedene nicht-psychologische Wahlpflichtfächer angeboten.

Beachten Sie: Falls Sie anstreben, Psychotherapeut*in zu werden, müssen Sie für den Antrag auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung (am Ende des klinisch-psychotherapeutischen Masterstudiums) das Modul „Grundlagen der Medizin und Pharmakologie“ aus dem Wahlpflichtbereich Medizin des „Nicht-psychologischen Wahlpflichtfachs“ absolviert haben. Das Modul wurde erstmalig im Wintersemester 2022/23 angeboten und soll nun regulär jeweils im Wintersemester angeboten werden.

Alle Studierende, die NICHT den klinisch-psychotherapeutischen Master machen wollen, können entweder ebenfalls das Modul aus dem Bereich Medizin belegen oder alternativ auch aus folgenden nicht-psychologischen Wahlpflichtbereichen wählen:

  • Biologie - Wintersemester und Sommersemester
  • Betriebswirtschaftslehre (BWL) - Wintersemester
  • Informatik - Wintersemester und Sommersemester
  • Philosophie - Wintersemester und Sommersemester
  • Volkswirtschaftslehre (VWL) - Wintersemester
  • Verhaltensökonomie - Wintersemester und Sommersemester
  • Visual Design - Wintersemester

Im Modul nicht-psychologisches Wahlpflichtfach müssen 6 LP erbracht werden. In der Regel werden dazu mehrere Veranstaltungen benötigt. Laut empfohlenem Studienplan ist es angedacht, diese 6 LP im 5. Fachsemester zu erbringen. Je nach Fach können Sie die 6 LP aber auch auf mehrere Semester aufteilen. In welchem Semester bzw. in welchen Semestern Sie diese ableisten, bleibt Ihnen überlassen. Die nicht-psychologischen Wahlpflichtfächer werden von anderen Fakultäten bzw. Fachbereichen der Universität organisiert. Informieren Sie sich frühzeitig über die nötigen Anmeldungen. Manche Veranstaltungen der nicht-psychologischen Wahlpflichtfächer werden nur im Wintersemester angeboten. Die nicht-psychologischen Wahlpflichtfächer Biologie, Informatik, Verhaltensökonomie und Philosophie bieten jedes Semester Veranstaltungen. Medizin, BWL, VWL und Visual Design können nur im WS gehört werden. Genauere Informationen zu den verschiedenen Wahlmöglichkeiten im Bereich des nichtpsychologischen Wahlpflichtfachs finden Sie unter anderem hier.

Die erforderlichen 6 LP müssen aus einem Wahlpflichtfach-Bereich kommen. Es ist nicht möglich, die Leistungspunkte auf verschiedene Fächer (z.B. Biologie und Medizin) aufzuteilen. Falls Sie gleichzeitig Veranstaltungen aus verschiedenen Fächern besuchen und sich für die Prüfungen dazu anmelden, wird dasjenige Fach zum Wahlpflichtfach, dessen Note zuerst im LSF eingetragen wird. Sofern dieses Fach weniger als 6 LP gibt, müssen Sie daher anschließend die restlichen LP ebenfalls in Veranstaltungen aus diesem Bereich sammeln. Möchten Sie Veranstaltungen aus verschiedenen Bereichen besuchen, können Sie sich eines als Wahlpflichtfach und die übrigen als Zusatzleistungen anrechnen lassen. Haben Sie bereits eine (oder mehrere) Prüfung(en) in einem Wahlpflichtbereich abgeleistet und möchten den Wahlpflichtbereich wechseln, dann können Sie auch bereits eingetragene Prüfungsleistungen in Zusatzleistungen umschreiben lassen (hierfür wenden Sie sich bitte an das Studiensekretariat) und Ihre Prüfungen danach in einem anderen Wahlpflichtbereich schreiben. Dies ist nur möglich, sofern es sich nicht um bereits anerkannte Leistungen aus einem vorherigen Studium handelt, da eine Anerkennung von Leistungen nicht rückgängig gemacht werden kann. Wenn Sie zum Beispiel in Informatik bereits eine Klausur geschrieben haben, aber doch lieber Philosophie als Wahlpflichtfach belegen möchten, können Sie Ihre Informatik-Leistung nachträglich in eine Zusatzleistung ändern. Danach müssen Sie aber in Philosophie alle 6 LP erbringen.

Im nicht-psychologischen Wahlpflichtfach Biologie muss ein Modul, das aus mehreren Veranstaltungen besteht, die zusammen 6 LP umfassen, komplett gehört werden. Das Mischen von Biologie-Veranstaltungen aus verschiedenen Modulen ist nicht möglich. Sofern Sie sich für Biologie als Nebenfach interessieren, vereinbaren Sie für Informationen zu geeigneten Modulen einen Beratungstermin per E-Mail an skbiologie@uni-ulm.de.

Im nicht-psychologischen Wahlpflichtfach Philosophie können alle Kurse des Humboldt-Studienzentrums (HSZ) aus den Bereichen „Praktische Philosophie“, „Theoretische Philosophie“, „Geschichte der Philosophie“ und „Interdisziplinäre Seminare“ belegt werden. Kurse aus anderen Bereichen des HSZ können nur als ASQs, jedoch nicht als Nebenfach belegt werden. Bei den meisten Philosophie-Kursen als Nebenfach kann man sich entscheiden, ob man 3 LP (Referat inkl. Handout) oder 6 LP (Referat inkl. Handout + 10- bis 12-seitige Hausarbeit) für den Kurs erbringen möchte (im Zweifelsfall klären Sie dies bitte vorab mit den Dozent*innen). Dementsprechend benötigt man entweder ein oder zwei Philosophie-Kurse, um das Nebenfach abzuschließen. Informationen, welche Veranstaltungen im laufenden Semester angeboten werden, erhalten Sie entweder auf der Seite des Humboldt-Studienzentrums oder im Vorlesungsverzeichnis (LSF) unter "Humboldt-Studienzentrum für Philosophie und Geisteswissenschaften". Achtung: Im Bereich des nicht-psychologischen Wahlpflichtfaches Philosophie im Vorlesungsverzeichnis des Bachelor-Studiengangs sind keine Veranstaltungen zu finden, da die entsprechenden Veranstaltungen vom Humboldt-Studienzentrum angeboten werden und daher unter deren Abschnitt im LSF eingeordnet sind.


 

Notengewichtung

Siehe Gesamtnote


 

Office

Studierende haben die Möglichkeit Microsoft Office 365 Pro Plus für die private Nutzung zu beziehen bzw. eine zeitlich unbegrenzte Lizenz von Microsoft Windows 10 Education zu erhalten. Weitere Informationen dazu finden sich hier.


 

Online-Datenbanken

Siehe Datenbanken


 

Online-Statusabfrage

Siehe IT-Status


 

Orientierungspraktikum

Siehe Berufspraktische Einsätze


 

Orientierungsprüfung

Der Begriff „Orientierungsprüfung“ bezieht sich auf die Modulteilprüfungen

  • "11582 Statistik I"
  • "11584 Statistik II"
  • "15296 Biologische Psychologie & Gesundheit, Prävention und Rehabilitation"

im Bachelorstudiengang Psychologie. Laut § 5 der fachspezifischen Prüfungsordnung und § 6(6) der Rahmenordnung müssen zwei der drei Prüfungen spätestens bis zum Ende des Prüfungszeitraums des dritten Fachsemesters des Bachelorstudiums mit maximal einer Wiederholung je Modulprüfung bestanden sein (Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg, § 34(3)). Welche zwei der drei Prüfungen das sind, ist dabei egal. In der dritten Prüfung sind damit – wie bei regulären Prüfungen – wieder maximal zwei Wiederholungen möglich und man muss die dritte Prüfung auch nicht bis Ende des Prüfungszeitraums des dritten Fachsemesters bestanden haben. Die Veranstaltungen werden jeweils jedes zweite Semester angeboten, die Prüfungen in Statistik I und II aber jedes Semester. Die Prüfung in Biologischer Psychologie & Gesundheit, Prävention und Rehabilitation wird jeweils in dem Semester angeboten, in dem auch die Veranstaltung stattfindet (jedes Wintersemester). Inzwischen wurde der Begriff „Orientierungsprüfung“ aus der Rahmenordnung und der FSPO herausgenommen. Die Regeln für diese drei Veranstaltungen gelten aber weiterhin wie bisher.

Beispiel: In der Regel schreibt man im ersten Semester Statistik I und Biologische Psychologie und sofern man beide Prüfungen beim ersten oder beim zweiten Versuch besteht, hat man die Orientierungsprüfung damit bereits Ende des 1. Fachsemesters bestanden und für Statistik II somit wieder 3 Versuche. Besteht man beispielsweise nur Biologische Psychologie beim Erst- oder Zweitversuch und fällt aber zweimal in Statistik I durch, muss man dementsprechend spätestens bis Ende des Prüfungszeitraums des 3. Fachsemesters Statistik II beim Erst- oder Zweitversuch bestehen, um die Orientierungsprüfung zu bestehen.


 

Pflichtpraktikum

Siehe Berufspraktische Einsätze


 

Plagiat

Die American Psychological Association hat in ihrem Publication Manual das Thema „Plagiat“ sehr gut zusammengefasst. Literatur: American Psychological Association (2019). Publication manual of the American Psychological Association (7th ed.). Washington, DC: American Psychological Association. Link zum Bibliotheksbestand der Uni Ulm. PDF über Plagiatsbekämpfung von Weber-Wulff und Wohnsdorf.


 

Polyvalenter B.Sc. Psychologie

Siehe Berufsrechtliche Anerkennung des polyvalenten B.Sc. Psychologie

 

Praktikumsberichte

Informationen zur Erstellung von Praktikumsberichten finden Sie auf der Website des Fachprüfungsausschusses Psychologie.

Für Anregungen zu möglichen Praktikumsstellen und für Einblicke in die Erfahrungsberichte anderer Studierender zu deren Praktika siehe Sammlung der Praktikumsberichte.


 

Prüfungen

Neben den unten aufgeführten Punkten beachten Sie bitte auch die Informationen zu Prüfungen auf der Seite des Fachprüfungsausschusses sowie die Informationen unter den Punkten Orientierungsprüfung und Zusatzleistungen.

Die Anmeldungen zu Prüfungen erfolgen in der Regel im LSF. Dort wählen Sie das entsprechende Modul, in dem die Prüfung angerechnet werden soll/kann, und melden sich zur Prüfung beim bzw. bei der passenden Prüfer*in an. Die Prüfenden müssen nicht zwangsläufig die Dozierenden sein, die die Veranstaltung gehalten haben. Im Vorlesungsverzeichnis ist der/die Prüfer*in in der Regel als verantwortliche*r Dozent*in hinterlegt. Achten Sie bei der Anmeldung immer auf die korrekte Prüfungsnummer.

Wichtige Hinweise

  • Unbenotete Leistungsnachweise (z.B. Computergestützte Datenanalyse) müssen im LSF nicht angemeldet werden, sondern werden nach Bestehen automatisch verbucht. Die Versuchspersonenstunden im Bachelor sowie die berufspraktischen Einsätze werden ebenfalls automatisch verbucht, sobald die Nachweise erbracht sind. Eine Anmeldung im LSF ist dafür also nicht nötig.
  • Klausuren und mündliche Prüfungen müssen spätestens 5 Kalendertage vor dem angegebenen Prüfungstermin angemeldet werden. Bis zu diesem Termin ist auch ein Rücktritt von Klausuren möglich. Wenn Sie sich hingegen zu einer mündlichen Prüfung einmal angemeldet haben, können Sie sich nicht mehr abmelden. Erfolgt die Anmeldung nicht fristgerecht, ist man nicht berechtigt, an der Prüfung teilzunehmen.

  • Schriftliche Prüfungen mit variablem Prüfungstermin (Hausarbeiten, Portfolio-Prüfungen, etc.) können bis zum Tag der Abgabe (spätestens Deadline) angemeldet werden. Ein Rücktritt ist hier (ebenso wie bei mündlichen Prüfungen) nicht möglich! Sobald Sie zu der Prüfung angemeldet sind, müssen Sie sie in jedem Fall in diesem Semester ablegen.

  • Auch bei der Wiederholung einer Prüfung wird man nicht automatisch für die nächste Prüfung angemeldet, sondern muss sich selbstständig im LSF dafür anmelden. Auch hier gilt die 5-Tages-Frist.
  • Anmeldungen zu Zweitterminen sind in der Regel erst durchführbar, nachdem Sie sich für das kommende Semester rückgemeldet haben. Bis dahin wird die Meldung angezeigt: „Student hat für das Prüfungssemester keinen Verlauf".
  • Man kann sich (mit Ausnahme zuvor erfolgter Fehlversuche) nur einmal für jede Prüfungsnummer anmelden! Bitte überprüfen Sie daher unbedingt bei der Anmeldung zu Ihren Veranstaltungen, ob sich Prüfungsnummern überschneiden, und lesen Sie die Hinweise der Enzyklopädie zu den Prüfungsnummern.
  • Es gibt manche Prüfungen, deren Zweit- bzw. Nachholklausur für Erstversuche offen ist. Welche Prüfungen das sind, können Sie der Seite des Prüfungsausschusses entnehmen. Bitte beachten Sie dabei, dass manche dieser Termine zeitlich bereits in das folgende Semester fallen. Eine Anmeldung zu dieser Prüfung ist deshalb erst nach erfolgter Rückmeldung ins nächste Semester möglich.

  • Eine Ausnahme bei der Prüfungsanmeldung bilden die Zusatzfächer, für welche Sie sich nicht im LSF sondern nur über das Studiensekretariat (formlos, per E-Mail) anmelden können.

Verpasste Prüfungsanmeldungen

Eine verpasste Prüfungsanmeldung kann nicht nachgeholt werden. Bei schriftlichen Ausarbeitungen sind Sie auf die Kulanz von Prüfer*in und Dozent*in angewiesen. Eventuell kann Ihre Note im nächsten Prüfungszeitraum, in dem die Prüfung erneut angeboten wird, nachgetragen werden. Dozent*in und Prüfer*in können dies aber auch verweigern. Kulanz bei Klausuren ist nicht möglich. Wer nicht angemeldet ist, wird vom Mitschreiben ausgeschlossen.

Die richtige Prüfungsnummer und der Name der Prüfung, für die man sich anmelden muss, stehen im LSF bei den jeweiligen Veranstaltungsbeschreibungen. Der Prüfungsname entspricht dabei nicht immer dem Namen der Veranstaltung.

Wichtig: Jede Prüfungsnummer kann nur einmal geprüft werden! Da thematisch ähnliche Veranstaltungen oft in der gleichen Prüfung enden, ist es extrem wichtig, bei der Auswahl Ihrer Veranstaltungen darauf zu achten, dass Sie
a. die entsprechende Prüfung nicht schon absolviert haben und
b. nicht zwei Veranstaltungen gleichzeitig belegen, die in der gleichen Prüfung enden.

Wir versuchen, die Prüfungstermine für Klausuren im Wintersemester immer spätestens am ersten Werktag nach dem 31. Oktober und im Sommersemester am ersten Werktag nach dem 30. April zur Verfügung zu stellen. Dennoch sind nachträgliche Veränderungen möglich. Festgelegt sind die Termine erst, wenn eine Anmeldung im LSF für Sie möglich ist. Dies ist im Wintersemester in der Regel ab Mitte Januar und im Sommersemester ab Mitte Juni der Fall. Eine Übersicht über die semesteraktuellen Prüfungstermine finden Sie hier, die Angaben im LSF sind aber verbindlicher. Schriftliche Modulprüfungen, welche in Form von Klausuren abgelegt werden, finden in der Regel in der letzten Woche der Vorlesungszeit sowie den ersten drei Wochen der vorlesungsfreien Zeit statt. Wiederholungsprüfungen, welche in Form von Klausuren abgelegt werden, finden in der Regel in den letzten drei Wochen der vorlesungsfreien Zeit und in der ersten Woche der Vorlesungszeit statt.

Deadlines für Seminararbeiten, Hausarbeiten, Forschungsberichte, Poster, etc. werden von den Dozenten bestimmt und im Vorlesungsverzeichnis sowie in der Veranstaltung bekannt gegeben. Prüfungstermin ist der Tag, an dem Sie die Arbeit abgeben.

Ausnahmeregelung für irreguläre Prüfungstermine

Von regulären Prüfungsterminen abweichende Prüfungstermine (die grundsätzlich mündlich stattfinden müssen) können nach Absprache mit dem/der Prüfer*in gewährt werden, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist (wird die Prüfung in dem Semester regulär zweimal angeboten, muss das Kriterium im Falle beider Prüfungstermine erfüllt sein):

  • Es handelt sich um eine*n Zeitstudierende*n aus dem Ausland.
  • Ein studienbezogener Auslandsaufenthalt (Auslandssemester, anzurechnendes mehrmonatiges Auslandspraktikum) schließt den oder die möglichen Prüfungstermin(e) mit ein.
  • Im Zeitraum der Prüfung(en) ist ein zu attestierender Klinikaufenthalt nötig.
  • An dem/den regulären Prüfungstermine(n) konnte aufgrund von zu attestierender Krankheit nicht teilgenommen werden.
  • Die Studierende ist schwanger und der reguläre Prüfungstermin kollidiert mit dem angesetzten Geburtstermin (Zeitraum gemäß den gesetzlichen Mutterschutzfristen: 6 Wochen vor dem Entbindungstermin und 8 Wochen (bei einem Kind) bzw. 12 Wochen (bei Mehrlingen) danach).
  • Für die/den Studierende*n würde es sich nachweislich studiumsverlängernd auswirken, wenn er/sie keinen irregulären Prüfungstermin erhält.
  • Die Prüfung ist aufgrund der Corona-Pandemie ausgefallen und der/die Studierende befindet sich im Abschlusssemester.

Wenn keines der Kriterien erfüllt ist, ist ausschließlich die Teilnahme an regulären Prüfungsterminen möglich. Diese Informationen finden Sie auch auf der Seite des Fachprüfungsausschusses.

Studierende, die aufgrund einer Erkrankung nicht an einer Prüfung teilnehmen konnten, müssen beim Studiensekretariat eine Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit einreichen. Dazu muss das entsprechende Formular von einem Arzt ausgefüllt und dann beim Studiensekretariat abgegeben werden.


 

Prüfungsordnung

Wir empfehlen allen Studierenden dringend, sowohl die fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung als auch die Rahmenprüfungsordnung der Universität Ulm mindestens einmal gelesen zu haben.


 

Psychologische Tests

Siehe Testbibliothek


 

Rahmenprüfungsordnung

In der Rahmenprüfungsordnung werden studiengangübergreifende und für das Studium sehr relevante Bestimmungen festgelegt, zum Beispiel die Fristen zur Prüfungsanmeldung und Regelungen zu Orientierungsprüfung und Studienhöchstdauer. Sie ist Basis für alle fachspezifischen Prüfungsordnungen. Es wird daher dringend empfohlen, die aktuell gültige Rahmenordnung, die hier eingesehen werden kann, mindestens einmal gelesen zu haben.


 

Regelstudienzeit, Verlängerung des Studiums und Studienhöchstdauer

Die Regelstudienzeit beträgt im Bachelor 6 Semester. Das Bachelorstudium kann auf bis zu 12 Semester verlängert werden, d.h. bis zum Ende des zweiten Prüfungszeitraums des 12. Fachsemesters des Bachelors muss der Abschluss des Studiums gem. § 21 Rahmenordnung erbracht sein. Bei einer Verlängerung der Studienzeit ist zu beachten, dass BAföG nur für die Regelstudienzeit ausgezahlt wird, sofern keine triftigen Gründe für die Verlängerung des Studiums (wie z. B. längere Krankheit) nachgewiesen werden können. Eine Verlängerung des Studiums über die Regelstudienzeit hinaus ist (unter Einhaltung der Studienhöchstdauer) ohne Antragstellung o.Ä. möglich. Hierzu müssen noch reguläre Leistungen offen (z. B. der Praktikumsbericht) und eine Rückmeldung erfolgt sein. Eine Verlängerung über die Studienhöchstdauer hinaus, z.B. in Härtefällen, regelt die Rahmenordnung.


 

Rückmeldung

Informationen zur Rückmeldung gibt es auf dieser Seite des Studiensekretariats.


 

Sammlung der Praktikumsberichte

Sie suchen noch nach Anregungen für spannende Praktikumsstellen? Hier finden Sie eine Sammlung der Berichte der Psychologiestudierenden zu ihren Berufspraktika. Anhand der Sammlung bekommen Sie Einblicke, wo Ihre Kommiliton*innen bereits Praktika absolviert haben, welche Aufgaben sie in den Praktika hatten und welche Erfahrungen sie im Praktikum gesammelt haben. Bitte beachten Sie: Die Berichte sind nur über das Uni-Netz (VPN) einsehbar.


 

Service Learning

Informationen zum Service Learning finden Sie hier. Die Teilnahme an Projekten des Service Learning findet entweder im Rahmen von Seminaren statt (siehe auch Veranstaltungsarten) oder kann u. U. bei entsprechender Stundenzahl als Berufspraktikum angerechnet werden.


 

SONA

Siehe auch Versuchspersonenstunden

Zu SONA gelangen Sie über uulm.sona-systems.com. Zusätzlich gibt es hier ein Handbuch zur Verwendung von SONA.


 

SPSS

SPSS steht im Abschnitt "Software zum Herunterladen" im Hochschuldiensteportal (nur nach Einloggen mit dem kiz-Account sichtbar) inklusive einer Installationsanleitung zum Download zur Verfügung. Es kann als Netzwerklizenz auf dem eigenen Rechner installiert und auch außerhalb der Uni genutzt werden, sofern eine VPN-Verbindung zur Universität besteht.


 

Statistica

Statistica steht (inkl. Installationsanleitung) im Abschnitt „Software zum Herunterladen“ des Hochschuldiensteportals (nur nach Anmeldung mit dem kiz-Account sichtbar) in der Kategorie "Mathematische Software" für alle Studierenden des Studiengangs Psychologie zur Verfügung. License Number: 133-412-092 für Version 12.5 Serial Number - Core: JKKG502F288727AR-V Install Code: 12AJL6XCFJ Key: 5GKGLY6RUK2CY2H4CUPC


 

Studienbegleitheft

Das Studienbegleitheft finden Sie hier. Es enthält wesentliche Informationen zu Veranstaltungsempfehlungen und Prüfungen. Sämtliche im Studienbegleitheft genannten Informationen werden als bekanntes Wissen vorausgesetzt!

Sie haben im WiSe 2020/21 angefangen und gehören der Übergangskohorte an? Beachten Sie in diesem Fall, dass für die Übergangskohorte ein separates Studienbegleitheft zur Verfügung steht, das Sie ebenfalls hier finden.


 

Studienverlaufsplan

Der jeweils aktuell empfohlene Studien(verlaufs)plan kann unter anderem im LSF im Bereich Studienpläne nachgelesen werden und ist auch im Studienbegleitheft abgedruckt.

Sie haben im Wintersemester 2020/21 Ihr Bachelorstudium angefangen und gehören der Übergangskohorte an? Dann weicht Ihr Studienverlaufsplan etwas von dem Studienverlaufsplan der FSPO 2021 (d.h. dem Plan für Studierenden, die ihr Studium regulär ab dem ersten Fachsemester unter der FSPO 2021 begonnen haben) ab. Sie finden Ihren auf die Übergangskohorte zugeschnittenen Studienverlaufsplan im Studienbegleitheft der Übergangskohorte.


 

Studierendenkolloquium

Das Studierendenkolloquium findet regelmäßig während des Semesters statt und dient als Informationsplattform für Psychologiestudierende. Im Rahmen des Studierendenkolloquiums wird über zentrale und aktuelle Themen wie beispielsweise die Vergabe und Anmeldung von Abschlussarbeiten oder die Psychotherapieausbildung informiert. Genauere Informationen und die semesteraktuellen Termine finden Sie hier.


 

Tag der Berufsorientierung

Jedes Sommersemester wird von der Studienfachberatung für alle Psychologiestudierenden ein Informationstag organisiert, an dem Referent*innen aus unterschiedlichen psychologischen Berufsfeldern aus ihrem Berufsalltag sowie über mögliche Praktikumsangebote bei ihnen berichten und für Fragen im persönlichen Gespräch zur Verfügung stehen. Im Wintersemester findet kein ganzer Tag der Berufsorientierung statt. Stattdessen werden im Rahmen des Studierendenkolloquiums ergänzend Beiträge weiterer Referent*innen angeboten.


 

Testbibliothek

Über die Testbibliothek der Uni-Bib erhalten Sie Zugriff auf verschiedenste psychologische Tests. Ergänzende Informationen und weiterführende Links zu psychologischen Tests erhalten Sie über die Fachinformationsseite des kiz.


 

Urlaubssemester

Wichtige Informationen zum Urlaubssemester sowie den Beurlaubungsantrag findet man auf der Seite des Studiensekretariats.

Außerdem werden die wichtigsten Regelungen in der „Satzung der Universität Ulm über die Zulassung und Immatrikulation zum Studium“ beschrieben, die hier zu finden ist. Wichtig: Während eines Urlaubssemesters dürfen – unter Beachtung einiger Ausnahmen, welche Sie ebenfalls auf der Seite des Studiensekretariats sowie in der oben genannten Satzung finden – keine Prüfungen absolviert werden. Dies gilt auch für die berufspraktischen Einsätze: Sollten Sie sich beurlauben lassen, um ein Praktikum zu machen, können Sie dieses nicht als Pflichtpraktikum anerkennen lassen. Umgekehrt gilt, dass eine Beurlaubung für die Berufspraktischen Einsätze im Umfang von insgesamt 13 LP im Rahmen der FSPO nicht möglich ist.


 

Veranstaltungsangebot

Siehe Kursangebot


 

Veranstaltungsarten

Im Bachelor Psychologie gibt es folgende Veranstaltungsarten:

  • Vorlesung: ein*e Dozent*in trägt den zu lernenden Inhalt vor (ca. 160 Teilnehmer*innen)

  • Übung: Inhalt aus einer Vorlesung wird vertiefend geübt (ca. 30 oder ca. 80 Teilnehmer*innen, je nach Fach)

  • Praktische Übung: Übung am PC (ca. 30 Teilnehmer*innen)

  • Tutorium: Inhalte aus einer Vorlesung und Übung werden vertiefend geübt, Dozent*in ist ein*e studentische*r Tutor*in (ca. 12-15 Teilnehmer*innen)

  • Mentorium: Begleitung der Erstsemester im Bachelor durch studentische Mentor*innen (ca. 10 Teilnehmer*innen)

  • Seminar: der/die Dozent*in ist Moderator*in, meist Theorie-Input am Anfang, anschließend Referate oder Ähnliches durch die Teilnehmer*innen (ca. 30 Teilnehmer*innen)

  • Kolloquium: Begleitend für Studierende, die ihre Bachelorarbeit schreiben (Unterschiedliche Teilnehmer*innenzahlen)

  • Forschungsorientiertes Seminar (FOS): in der Regel Durchführung einer Studie (ca. 15 Teilnehmer*innen)

  • Empirisches Praktikum: Durchführung einer Studie (ca. 14 Teilnehmer*innen, Aufteilung in Kleingruppen)

In der Regel wird im Rahmen von Vorlesungen ein großer Überblick über ein Gesamtgebiet der Psychologie angeboten. Die Seminare dienen dazu, die Inhalte der Vorlesungen zu ergänzen und spezifische Theorien und Methoden der Psychologie anhand überschaubarer Themenbereiche zu vertiefen. Die Seminare setzen eine aktive Mitarbeit der Teilnehmer*innen voraus, indem z.B. der mündliche Vortrag und das schriftliche Referieren psychologischer Fragestellungen, Praxisprobleme und Befunde geübt werden. Forschungsorientierte Seminare und empirische Praktika haben i.d.R. die Untersuchung einer psychologischen Fragestellung zum Inhalt, dazu wird meist eine eigene Studie durchgeführt.


 

Verlängerung des Studiums

Durch eine Rückmeldung für das kommende Semester können Sie Ihr Studium ohne Antragstellung oder Ähnliches auch über die Regelstudienzeit hinaus verlängern (natürlich unter Berücksichtigung der Studienhöchstdauer), sofern Sie noch reguläre Leistungen offen haben (z.B. den Praktikumsbericht). Weitere Informationen zu Regelstudienzeit, Verlängerung des Studiums und Studienhöchstdauer finden Sie hier.


 

Versuchspersonenstunden

Im Bachelorstudiengang Psychologie müssen im Rahmen des Moduls "Wissenschaftliches Arbeiten in der Psychologie" 30 Versuchspersonenstunden (1 LP) nachgewiesen werden, die Sie durch Ihre Teilnahme an Studien erhalten. Diese müssen Sie nicht im 1. FS schon absolvieren, sondern können sie flexibel über Ihren Studienverlauf verteilen, solange Sie vor Anmeldung Ihrer Bachelorarbeit alle 30 Stunden gesammelt haben. Wie viele Versuchspersonenstunden Sie für eine Studie bekommen, hängt von der tatsächlich für die Teilnahme benötigten Zeit ab. Welche Studien gerade angeboten werden und wie viele Versuchspersonenstunden Sie für die Teilnahme an einem Versuch erhalten, wird in dem Versuchsverwaltungs-System SONA angezeigt. Über dieses System werden alle Studien, die am Institut für Psychologie und Pädagogik mit Versuchspersonenstunden vergütet werden, abgewickelt. Genauere Informationen zu SONA finden Sie hier.
Wenn Sie Ihre Versuchspersonenstunden vollständig abgeleistet haben, kann Ihnen die Leistung "Versuchspersonenstunden" in Ihr Transcript of Records eingetragen werden. Hierzu reichen Sie bitte die Startseite Ihres SONA-Accounts (also die Seite, die direkt nach dem Login auf SONA erscheint) oder den oberen Abschnitt der Unterseite "Meine Teilnahmen und Credits" als PDF-Dokument, mit erkennbarem Namen und Gesamtzahl der Credits, per E-Mail beim Prüfungsausschuss (pruefungsausschuss.psychologie(at)uni-ulm.de) ein. Damit Ihnen die Leistung „Versuchspersonenstunden“ im LSF verbucht werden kann, schreiben Sie bitte unbedingt Ihre Matrikelnummer und die für Sie geltende FSPO (Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung) mit auf das PDF-Dokument. Achten Sie bitte darauf, dass der Name, die Credits, die Matrikelnummer und Ihre FSPO auf dem SONA-Dokument vorhanden sind und auf der gleichen Seite stehen. Eventuell noch vorhandener Versuchspersonenstunden-Bescheinigungen auf Papier (z.B. bei Teilnahme an Studien anderer Universitäten) scannen Sie bitte ein, schreiben Ihre Matrikelnummer und Ihre FSPO auf das Dokument und reichen diese im PDF-Format zusammen mit dem SONA-Auszug ein. Wer keine Versuchspersonenstunden mehr benötigt, kann sich über SONA auch bei solchen Studien anmelden, bei denen die Teilnahme (alternativ) finanziell vergütet ist.
Wichtig: Die Leistung "Versuchspersonenstunden" bildet eine Voraussetzung für das Modul "Bachelorarbeit", d.h. erst wenn Ihnen die Versuchspersonenstunden in Ihrem Transcript of Records verbucht wurden, können Sie Ihre Bachelorarbeit anmelden.


 

Vier-Null-Bescheinigung

Siehe 4.0-Bescheinigung


 

Voraussetzungen für Module

Siehe Formale Voraussetzungen für die Teilnahme an Modulen


 

Vorleistungen

Vorleistungen sind Leistungen (z. B. Anwesenheit, Übungsblätter, Referat, etc.), die absolviert sein müssen, bevor die eigentliche Prüfungsleistung angemeldet werden kann. FSPO 2021-Studierende im Bachelor müssen Vorleistungen im empirischen Praktikum, in der Diagnostik sowie Allgemeine I + II erbringen. Ob eine Vorleistung in einem Modul notwendig ist, können Sie zum einen im Modulhandbuch nachschlagen (Bewertungsmethode: „Die Teilnahme an einer Prüfung setzt eine unbenotete Vorleistung voraus.“), zum anderen sind Vorleistungen im Vorlesungsverzeichnis spezifiziert. Beachten Sie bitte auch die formalen Voraussetzungen für die Teilnahme an Modulen.
Ist eine Vorleistung einmal bestanden und im Transcript of Records verbucht, bleibt sie bestehen, auch wenn die zugehörige Prüfung nicht angetreten wurde oder wiederholt werden muss. Die Vorleistung muss also kein zweites Mal abgeleistet werden.


 

VPN-Client

Mithilfe des Cisco VPN-Clients können Sie sich auch von außerhalb der Uni in das Uni-Netz einloggen. Dies ist beispielsweise für die Nutzung von SPSS, die Literaturrecherche und den Download von offiziellen Präsentations-Vorlagen der Uni Ulm erforderlich. Wo und wie Sie den Client herunterladen können, wird hier beschrieben. Unter dem Punkt „Verbindung aufbauen“ gibt es ein kurzes Tutorial zur Einrichtung des VPN-Clients.


 

Wiederholung von Prüfungen

Bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden. Prüfungen, die nicht bestanden wurden, können im Regelfall zweimal wiederholt werden. Eine Ausnahme hiervon bildet die Kombination aus Statistik I, Statistik II und Biologischer Psychologie & Gesundheit, Prävention und Rehabilitation. Zwei von diesen drei Prüfungen müssen spätestens nach dem dritten Semester und spätestens bei der ersten Wiederholung bestanden werden. Für die dritte Veranstaltung hat man wieder regulär zwei Fehlversuche. Genauere Informationen zu diesen drei Prüfungen finden Sie unter dem Begriff Orientierungsprüfung sowie in der Rahmenordnung und der FSPO.

Fehlversuche werden im Transcript of Records, aber nicht im Zeugnis angezeigt. Bitte beachten Sie auch die Informationen zur Prüfungsanmeldung und im Abschnitt Besuch von Masterveranstaltungen während des Bachelorstudiums unter dem Stichwort Zusatzleistungen.

Für Prüfungen, für die zur Anmeldung eine Vorleistung verlangt wird, gilt Folgendes: Ist eine Vorleistung einmal bestanden und im Transcript of Records verbucht, bleibt sie bestehen, auch wenn die zugehörige Prüfung nicht angetreten wurde oder wiederholt werden muss. Die Vorleistung muss also kein zweites Mal abgeleistet werden.


 

Zulassung zum Master

Informationen rund um die Bewerbung und Zulassung für den Master in Psychologie finden Sie hier. Aufgrund des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) wird auch der M.Sc. Psychologie nach Vorgaben der Approbationsordnung modifiziert. Das Institut plant die Einführung eines Masters in Klinischer Psychologie und Psychotherapie (Klinischer Master gemäß Approbationsordnung) und eines weiteren, allgemeinen Masters mit unterschiedlichen Wahlmöglichkeiten im Profil (allgemeiner Master Psychologie ohne Erfüllung der Approbationsordnung). Die neuen bzw. angepassten M.Sc.-Studiengänge werden frühestens ab dem Wintersemester 2023/24 angeboten (Verzögerungen sind möglich), wobei nur der Master in Klinischer Psychologie und Psychotherapie für die Aufnahme der Psychotherapeut*innenweiterbildung befähigt.


 

Zusatzleistungen (Zusatzfächer)

Zusatzleistungen sind Leistungen, die während des Studiums neben den zu erbringenden Pflichtleistungen absolviert werden. Sie können sowohl in psychologischen als auch in nichtpsychologischen Fächern erbracht werden. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen beziehungsweise Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmer*innenzahl kann man nur solche Veranstaltungen zusätzlich belegen, in denen noch Restplätze frei sind (nach Ende der Veranstaltungswahl auf Corona). Die zusätzlich belegten Fächer werden im Transcript of Records aufgeführt, fließen aber nicht in die Berechnung der Gesamtnote mit ein. Wenn Sie z.B. mehr als zwei ASQs belegen, so zählen nur die Noten der beiden Kurse, die zuerst angemeldet wurden. Die Noten von zusätzlich belegten ASQs zählen nicht zur Gesamtnote. Beachten Sie unbedingt das veränderte Vorgehen bei der Prüfungsanmeldung von Zusatzleistungen (s.u.).

  • Veranstaltungen ohne Teilnahmebeschränkung können ohne Vorabanmeldung besucht werden.
  • Veranstaltungen mit beschränkter Teilnehmer*innenzahl:
    • Nach der Schließung der Anmeldung über CoronaNG können Studierende per E-Mail an die Studiengangskoordination bei Veranstaltungen, in denen noch Restplätze zur Verfügung stehen, anfragen, ob sie die Veranstaltung belegen dürfen. (Dies ist NICHT möglich für Veranstaltungen des Masters Klinische Psychologie und Psychotherapie!)

Im nicht-psychologischen Wahlpflichtbereich Medizin gibt es unter der FSPO 2021 nur ein Modul "Grundlagen der Medizin und Pharmakologie", welches sich an den gemäß der Approbationsordnung geforderten Inhalten orientiert. Möchten Sie darüber hinaus im Rahmen eines Zusatzfachs weitere Veranstaltungen aus der Medizin belegen, ist dies möglich. Dabei gilt jedoch folgendes zu beachten: In der Medizin gibt es nur für die Veranstaltungen, die auch als nicht-psychologisches Wahlpflichtfach für Bachelorstudierende (der FSPO 2015 und 2018) offen sind, freie Plätze für Studierende, die ein Zusatzfach belegen möchten. Andere Veranstaltungen der Medizin (d.h. solche, die nicht im Rahmen des nichtpsychologischen Wahlpflichtfachs der FSPO 2015 bzw. 2018 angeboten werden) können nicht als Zusatzfächer besucht werden. Bitte orientieren Sie sich daher bei Interesse an Zusatzfächern aus der Medizin daran, welche Veranstaltungen für Studierende der FSPO 2015 bzw. 2018 in deren nicht-psychologischem Wahlpflichtbereich Medizin geöffnet sind.

Wenn bereits ASQs im Umfang von 6 LP besucht wurden, können weitere ASQs als Zusatzfächer belegt werden. Die Anmeldung erfolgt hier innerhalb des Einschreibezeitraums für ASQs (Achtung: dieser unterscheidet sich vom Einschreibezeitraum für Veranstaltungen der Psychologie!) ganz regulär über Corona.

Es ist möglich, schon während des Bachelors Masterveranstaltungen als Zusatzfach zu belegen. Diese können jedoch gerade in Hinblick auf die geplante Umstellung und Neueinführung der Masterstudiengänge (die Umstellung bzw. der Start der neuen Masterstudiengänge ist (frühestens) für das Wintersemester 2023/24 geplant, Verzögerungen sind jedoch möglich) unter Umständen nicht angerechnet werden. Bitte wenden Sie sich daher im Zweifelsfall an die Studienfachberatung, wenn Sie Veranstaltungen aus dem Master vorziehen möchten.
Die Teilnahme an Masterveranstaltungen mit unbegrenzter Teilnehmer*innenzahl ist problemlos möglich, ohne dass man sich vorher dafür anmelden muss. An Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl (u.a. Seminare, FOS) kann man als Bachelorstudent*in nur teilnehmen, falls dort Restplätze vorhanden sind. Eine Anmeldung erfolgt für diese Veranstaltungen analog zur Anmeldung von anderen Zusatzleistungen, s. oben unter „Vorgehen beim Belegen von Zusatzfächern aus einem beliebigen Psychologiestudiengang“.

Die Prüfungsanmeldung für Zusatzleistungen erfolgt über das Studiensekretariat per Mail an studiensekretariat(at)uni-ulm.de. Teilen Sie den Mitarbeiter*innen dort dafür bitte Ihre Matrikelnummer sowie die Prüfungsnummer des Zusatzfaches mit. Auch bei Zusatzfächern können Ihnen nur dann Prüfungsleistungen eingetragen werden, wenn Sie noch keine Prüfung mit derselben Prüfungsnummer abgelegt haben (egal ob reguläre Leistung oder Zusatzleistung).

Wenn Sie in einem Wahlpflichtfach (z.B. Medizin) bereits eine Prüfung geschrieben haben, aber den Bereich noch einmal wechseln möchten (z.B. zu Philosophie) ist es möglich, eine bereits geleistete und ins LSF eingetragene Prüfung in ein Zusatzfach umschreiben zu lassen. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, Ihr Nebenfach nachträglich noch zu wechseln. Bitte lesen Sie dazu auch die Informationen unter Nicht-psychologisches Wahlpflichtfach.


 

Zusätzliche Leistungspunkte

Für Master-Bewerbungen an anderen Universitäten werden teilweise zusätzliche Leistungspunkte in bestimmten Bereichen wie der Bio-/Neuropsychologie oder Medizin gefordert. Um diese zu erhalten, kann man im Rahmen von Zusatzleistungen Zusatzfächer belegen. So haben Sie die Möglichkeit, entsprechende Masterveranstaltungen zu belegen, sofern es sich dabei um Veranstaltungen mit unbegrenzter Teilnehmendenzahl (d.h. die meisten Vorlesungen - jedoch nicht alle!) oder mit freien Restplätzen handelt (siehe auch Abschnitt "Besuch von Masterveranstaltungen während des Bachelorstudiums" unter dem Stichwort Zusatzleistungen). Benötigen Sie beispielsweise zusätzliche Leistungspunkte in Neuropsychologie, können Sie z.B. die Vorlesung „Neuropsychologie“ bei Frau Prof. Pollatos oder eine der teilnahmebeschränkten Veranstaltungen der Grundlagenvertiefung „Biologische Psychologie und Neuropsychologie“ im Master als Zusatzfach belegen. Ein Besuch der teilnahmebeschränkten Veranstaltungen ist jedoch ausschließlich dann möglich, wenn nach dem Anmeldeschluss der Masterstudierenden noch freie Restplätze zur Verfügung stehen.

Der Erwerb einzelner zusätzlicher Leistungspunkte im Rahmen der regulären Veranstaltung, z.B. durch eine Hausarbeit oder Ähnliches, ist nicht möglich. Das heißt, dass beispielsweise im Rahmen des Moduls „Biologische Psychologie & Gesundheit, Prävention und Rehabilitation“ im Bachelorstudiengang nur exakt 8 LP vergeben werden können und es auch durch eine ergänzende Aufgabe und einen Mehraufwand nicht möglich ist, mehr LP zu erhalten.


 

4.0-Bescheinigung

Da viele Studierende, die sich für den Master in Ulm bewerben wollen, zum Zeitpunkt der Zulassung noch keine endgültige Benotung ihrer Bachelorarbeit haben, reicht es, dem Studiensekretariat bis Mitte September (der genaue Termin wird jeweils bei der Zulassung bekannt gegeben) eine 4.0-Bescheinigung der Arbeit vorzulegen. Für diese Bescheinigung müssen Sie Ihre Arbeit bereits fertiggestellt und bei Ihrem / Ihrer Prüfer*in abgegeben haben. Ihr/e Prüfer*in kann anhand Ihrer Arbeit einschätzen, ob Sie diese bestanden haben, und Ihnen dafür eine 4.0-Bescheinigung ausstellen. Geben Sie diese Bescheinigung im Studiensekretariat ab, um Ihren Zulassungsanspruch nicht zu verlieren. Eine ausführliche Bewertung und endgültige Benotung der Arbeit kann nach Abgabe noch bis zu 6 Wochen dauern. Auch für andere Prüfungen wie beispielsweise Seminararbeiten, die Sie bereits abgegeben haben und bei denen die Benotung aber länger dauert, können Sie bei den Dozierenden um eine vorläufige 4.0-Bestätigung bitten. Eine 4.0-Bestätigung kann auch für Klausuren ausgestellt werden. Hierauf besteht allerdings kein Anspruch, es handelt sich um ein Entgegenkommen vonseiten des / der Prüfer*in.
Achtung: Eine 4.0-Bescheinigung wird NICHT in Ihr Transcript of Records übernommen und kann daher auch nicht zum Nachweis von noch zu benötigenden ECTS bei der Masterbewerbung in Ulm genutzt werden. Die 4.0-Bescheinigung kann lediglich dafür genutzt werden, den Studienabschluss nachzuweisen, um den Zulassungsanspruch für einen Masterplatz in Ulm nicht zu verlieren (also bei der Einschreibung in den Master NACH einer erfolgreichen Bewerbung). (Andere Universitäten akzeptieren bei einer Masterbewerbung möglicherweise auch 4.0-Bescheinigungen, um die für eine Bewerbung erforderliche ECTS-Anzahl zu erreichen. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bei der Zulassungsstelle der entsprechenden Universität.)