Kurz nach Ihrer Ankunft
Krankenversicherung
Der Abschluss einer Krankenversicherung (privat oder gesetzlich) ist verpflichtend für alle Studierenden in Deutschland. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier. Alternativ können Sie auch einen Termin im International Office vereinbaren.
Sofern Sie von einer Partnerorganisation des DAAD gefördert werden, bietet der DAAD eine günstige kombinierte Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung an, welche sowohl Sie selbst als auch begleitende Familienmitglieder abdeckt. Mehr Informationen finden Sie auf den Webseiten des DAAD.
Anmeldung bei der Stadt
Alle in Deutschland ansässigen Bürger*innen sind verpflichtet, sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt innerhalb einer Woche nach Ankunft zu melden.
Zunächst müssen Sie sich persönlich beim Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt mit einem gültigen Ausweis, Ihrem Visum, dem Nachweis einer Krankenversicherung sowie Ihrer neuen Anschrift (nachgewiesen zum Beispiel durch den Mietvertrag) melden.
Im Anschluss sollten Sie innerhalb der ersten drei Monaten Ihres Aufenthalts in Deutschland bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Aufenthaltserlaubnis
Um eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, müssen Sie folgende Unterlagen bei der zuständigen Ausländerbehörde innerhalb der ersten drei Monate Ihres Aufenthalts in Deutschland einreichen:
- Nachweis der Zulassung oder Einschreibung an der Hochschule
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts (s. oben)
- Nachweis einer Krankenversicherung
- Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
- zwei biometrische Passfotos
- einen gültigen Pass
- Geld für die Gebühr für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.
Mehr Informationen erhalten Sie auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes sowie auf der "Study in Germany" Webseite.
Für internationale Wissenschaftler*innen einschließlich der Promovierenden besteht die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zu Forschungszwecken zu erhalten. Die Voraussetzung ist der Nachweis eines monatlichen Mindesteinkommens von ca. 1800 €, gedeckt durch ein Stipendium oder einen Arbeitsvertrag. Dies erleichtert das Verfahren zur Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis. Um eine Aufenthaltsgenehmigung zu Forschungszwecken zu beantragen, muss vorab eine Aufnahmevereinbarung zwischen der Universität Ulm und Ihnen abgeschlossen worden sein.
Einschreibung an der Universität Ulm
Nach Ihrer Anerkennung als Doktorand*in durch den Promotionsausschuss müssen Sie sich an der Universität Ulm einschreiben.
Als eingeschriebene*r Promotionsstudent*in müssen Sie die regulären Semestergebühren bezahlen.
Für Promovierende, die vor dem 30.03.2018 von der Fakultät angenommen wurden, entfällt die Pflicht zur Einschreibung.
Promovierende, die hauptberuflich an der Universität Ulm tätig sind, können sich von der Immatrikulationspflicht befreien lassen. Hierzu müssen sie beim Promotionssekretariat eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Präsidenten abgeben.
Der mit einer Einschreibung einhergehende Status als Promotionsstudierende*r berechtigt unter anderem zu folgenden Vergünstigungen:
- Nutzung der Angebote und Dienstleistungen des Studierendenwerks (einschließlich des Essens in der Mensa zu vergünstigten Preisen, Inanspruchnahme des umfassenden Beratungsangebots, etc.).
- Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs zu reduzierten Preisen. Weitere Informationen finden Sie hier.
- Inanspruchnahme eines Studierenden-Rabatts in vielen kulturellen Einrichtungen wie Museen, Theatern, Kunstgallerien und Sporteinrichtungen.
Deutschkurse
Wenn Sie noch kein Deutsch sprechen können, sollten Sie sich keine Sorgen machen, denn Sie haben in Ulm mehrere Möglichkeiten um die Sprache zu lernen!
Schauen Sie sich erstmal die Liste der von der Uni Ulm angebotenen Sprachkurse an. Diese finden Sie hier.
Außerdem gibt es bei der Volkshochschule in Ulm Deutschkurse, die regelmäßig stattfinden. Aktuelle Kurstermine finden Sie auf dieser Seite.
Alternativ gibt es auch private Sprachschulen in der Stadt, Beispiele dafür finden Sie auf dieser Seite. Beachten Sie aber, dass die Kurstermine bei den privaten Schulen nicht mit dem Semesteranfang an der Uni Ulm koordiniert sind. Deshalb sollten sie sich rechtzeitig anmelden, denn die Anzahl der Teilnehmer ist immer beschränkt.
Banking
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, die Sie über Ihre Finanzen und Ihr Banking in Deutschland benötigen.
Details zur Eröffnung eines Bankkontos, Kreditkarten, Zahlungen usw. erleichtern Ihnen die ersten Tage in Deutschland!
Als Angestellte*r ist eine Rentenversicherung in der Regel gesetzlich vorgeschrieben. Die staatlich regulierte Rentenversicherung wird von Ihrem Bruttoverdienst unmittelbar abgezogen. Arbeitnehmer*in sowie Arbeitgeber*in übernehmen hierbei jeweils die Hälfte des anfallenden Betrags. Da dieser Vorgang automatisch abläuft, muss der Arbeitnehmer*in selbst nicht tätig werden. Der/Die Arbeitgeber*in veranlasst die Anmeldung bei der zuständigen Krankenkasse, welche wiederum die Anmeldung bei allen anderen Sozialversicherungen übernimmt.
Normalerweise sind Stipendien von der Sozialversicherungspflicht ausgenommen.
Die staatliche Rentenversicherung ist in Deutschland wie auch in den meisten EU/EWR Staaten Teil des Sozialversicherungssystems. Eine Zusatzversorgung kann durch weitere Pensionfonds oder Versicherungen gewährleistet sein, zu denen Sie im Laufe Ihrer Karriere beitragen. Um den Überblick zu bewahren, wer später einmal Ihre Rente zahlt, ist es entscheidend, zwischen den verschiedenen Quellen und den jeweiligen Rentensystemen zu differenzieren. Eine Einführung hierzu bietet das Video der "Find my pension" Webseite.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der "Find your Pension" website.