Familiäre Angelegenheiten

Visum zur Familienzusammenführung

Wenn Ihr Partner / Ihre Partnerin sowie Ihre Kinder Sie nach Deutschland begleiten möchten, besteht die Möglichkeit einer Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland. Voraussetzung ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Beantragung des Visums für Ihre Familie bereits über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen. Ferner müssen Sie nachweislich in der Lage sein, Ihre Familie sowohl finanziell zu unterstützen als auch über ausreichend Wohnraum zu verfügen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Partner / Ihre Partnerin unter Umständen Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen muss. Sobald Ihr Forschungsaufenthalt und die daran geknüpfte Aufenthaltserlaubnis endet, erlischt ebenfalls das Visum zur Familienzusammenführung.

Visumsbestimmungen variieren von Land zu Land. Bitte kontaktieren Sie daher frühzeitig die deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland, um genaue Informationen bezüglich der Anforderungen für ein Visum zur Familienzusammenführung zu erhalten. Die deutsche Auslandsvertretungen in Ihrem Heimatland finden Sie auf dieser Webseite.

Kinderärzte in Ulm

Eine Liste von Ärzten erhalten Sie in jeder Apotheke sowie in den Gelben Seiten. Darüber hinaus finden Sie Adressen und Kontakte auf diversen Webseiten, wie etwa hier und hier.

Kindertagesstätten und Kindergärten

Für Angestellte der Universität Ulm

Die Universität Ulm stellt Ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie Nachwuchswissenschaftlern und Nachwuchswissenschaftlerinnen (einschließlich der Promovierenden) Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt bereit. Auf dieser Webseite finden Sie weitere Informationen sowie die für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen.

Für eingeschriebene Promovierende an der Universität Ulm

Kinder von eingeschriebenen Promovierenden können ab der neunten Lebenswoche bis zu einem Alter von drei Jahren auch die Kindertagesstätte "Flohzirkus" des Studierendenwerks besuchen. Mehr Informationen sowie das Anmeldeformular finden Sie hier

Weitere Kinderbetreuungseinrichtungen in Ulm und Neu-Ulm

Das Familienbüro der Stadt Ulm unterstützt Eltern bei der Suche nach einer angemessenen Betreuungseinrichtung für ihre Kinder und bietet darüber hinaus ein vielfältiges Beratungsangebot.

In Neu-Ulm ansässige Promovierende finden hier weitere Informationen.

Wahl der richtigen Schule in Deutschland

Wenn Sie vor der Frage stehen, welche Schule für Ihr schulpflichtiges Kind die richtige ist, bietet die “Make it in Germany” Webseite eine hilfreiche Einführung in das deutsche Schulsystem. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Informationsplattform "Expatica".

Die Homepage der Internationalen Stadt Ulm informiert über die Möglichkeiten in Ulm und Neu-Ulm. Ausführliche Informationen zu jeder öffentlichen Schule in Ulm finden Sie auch auf dieser Seite der Stadt Ulm.

Finanzielle Unterstützung

Wenn Sie bereits Kinder haben oder Kinder erwarten, stehen Ihnen seitens des deutschen Staates in Abhängigkeit von der Art Ihrer Aufenthaltsgenehmigung eine Vielzahl an finanziellen Hilfen sowie diverse Schutzrechte zu. Eine Liste der wichtigsten Leistungen finden Sie weiter unten.

Einen Überblick über die deutsche Familienpolitik sowie alle möglichen Unterstützungsangebote und Leistungen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Ein hilfreiches Online-Angebot stellt ferner der Familien-Wegweiser des Bundesministeriums dar.   

Kindergeld

Eltern von Kindern, welche noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben in Deutschland Anspruch auf Kindergeld. Kindergeld wird für jedes Kind ausgezahlt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministeriums sowie auf den Webseiten des Studierendenwerks.

Mutterschutz

Während der Schwangerschaft genießen Sie Mutterschutz in einem Zeitraum von sechs Wochen vor der Geburt bis acht Wochen nach der Geburt Ihres Kindes. In diesem Zeitraum haben Sie unter Umständen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Darüber hinaus genießen Sie bestimmte Schutzrechte als Angestellte. Hier finden Sie weitere Informationen. 

Elterngeld

Nach der Geburt des Kindes haben Eltern Anspruch auf Elterngeld. Voraussetzung ist, dass sie sich um die Betreuung des Kindes selbst kümmern. Das Elterngeld wird maximal für 14 Monate an die Mutter und/oder den Vater ausbezahlt und beträgt mindestens 300 € sowie maximal 1800 € je Monat. Während des Bezugs von Elterngeld können Eltern unter Umständen weiterhin bis zu 30 Stunden je Woche arbeiten. Ausführliche Informationen erhalten Sie auf den Webseiten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.

Familie & Wissenschaft an der Uni Ulm

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Kindersitze

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