Förderprogramme für Wissenschaftlerinnen

Universität Ulm

Die AG Gleichstellung hat am 06.05.2015 über den Einsatz der Gelder aus dem Professorinnen-Programm II entschieden (siehe Protokoll Nr. 10). Im Zeitraum 2015 bis Ende 2019 stehen den Fakultäten der Universität Ulm insgesamt 320T€ frei werdende Bundesmittel für die Maßnahme Förderprogramme für Wissenschaftlerinnen – Ein Richtfaden herunterladen"Förderprogramme für Wissenschaftlerinnen" zur Verfügung. Durch die Kofinanzierung vom Land (insgesamt 150T€) fließen weitere 62T€ in das Förderprogramm.

Finanzierung der Förderprogramme für Wissenschaftlerinnen

Zielgruppe

Nachwuchswissenschaftlerinnen ab Promotion (mit Arbeitsvertrag oder Einschreibung als Promotionsstudentin an der Universität Ulm) bis zur Habilitation oder dem Erreichen habilitationsäquivalenter Leistungen.

Einsatz der Mittel

  • Wissenschaftliche Tagungen/Konferenzen und Auslandsaufenthalte
  • Förderung von wissenschaftlichen Projekten
  • Studentische Hilfskräfte/Wissenschaftliche Hilfskräfte, die ausschließlich zur Unterstützung von Wissenschaftlerinnen eingesetzt werden

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