Die AG Gleichstellung hat am 06.05.2015 über den Einsatz der Gelder aus dem Professorinnen-Programm II entschieden (siehe Protokoll Nr. 10). Im Zeitraum 2015 bis Ende 2019 stehen den Fakultäten der Universität Ulm insgesamt 320T€ frei werdende Bundesmittel für die Maßnahme "Förderprogramme für Wissenschaftlerinnen" zur Verfügung. Durch die Kofinanzierung vom Land (insgesamt 150T€) fließen weitere 62T€ in das Förderprogramm.
Zielgruppe
Nachwuchswissenschaftlerinnen ab Promotion (mit Arbeitsvertrag oder Einschreibung als Promotionsstudentin an der Universität Ulm) bis zur Habilitation oder dem Erreichen habilitationsäquivalenter Leistungen.
Einsatz der Mittel
- Wissenschaftliche Tagungen/Konferenzen und Auslandsaufenthalte
- Förderung von wissenschaftlichen Projekten
- Studentische Hilfskräfte/Wissenschaftliche Hilfskräfte, die ausschließlich zur Unterstützung von Wissenschaftlerinnen eingesetzt werden
"Förderprogramme für Wissenschaftlerinnen" – Ein Richtfaden herunterladen
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