Hinweise zur Plagiatsprüfung für Studierende

Arbeiten, die Inhalte aus anderen Quellen ohne entsprechende Kennzeichnung beinhalten (Informationen zu Plagiaten), verzerren die Bewertung und führen zu einer unfairen Leistungsbeurteilung. Das Ziel der Universität ist es aber, Ihre wirkliche und selbst erbrachte Leistung zu bewerten. Der Fachbereich Informatik setzt daher zur Erkennung von Textplagiaten in der abgegebenen Arbeit den web-basierten Plagiatssuchdienst Docoloc ein (Hinweise zum Datenschutz). Die folgende Checkliste zeigt auf, was Sie beachten müssen, um eine datenschutzkonforme Plagiatsprüfung zu ermöglichen: 

  1. Es ist erforderlich, dass Sie Ihre Seminararbeit vollständig anonymisiert einreichen. Zu entfernen oder zu anonymisieren sind insbesondere: 
    1. Ihr Name, der Name Ihres Betreuers/Ihrer Betreuerin, der Name des Seminarleiters/der Seminarleiterin, Benennung der Universität und der Veranstaltung sowie
    2. Metadaten im Dokument.
    In seltenen Fällen kann es notwendig sein weitere Informationen aus Ihrer (Pro-)Seminararbeit zu entfernen oder zu anonymisieren, die Rückschlüsse auf Sie als Verfasser/Verfasserin oder den Prüfer/die Prüferin geben könnten, das könnte z.B. betreffen
    1. Bezüge im Text zu Vorarbeiten (das am Institut entwickelte Verfahren xy) oder
    2. Bezüge im Text auf proprietäre (nicht offene) Software (das am Institut entwickelte Tool xy) oder Datensätze. 
  2. Durch eine digitale Einreichung über Moodle kann die Seminararbeit Ihnen problemlos zugeordnet werden. Ist darüber hinaus von den Lehrenden die Angabe von personenbezogenen Daten gewünscht, so können diese auf einem separaten Deckblatt (Vorlage Latex und Word) angegeben werden. 
  3. Wird Plagiarismus oder wissenschaftliches Fehlverhalten in Ihrer Abgabe vermutet, so ist Ihnen eine Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 
  4. Wird Plagiarismus oder wissenschaftliches Fehlverhalten festgestellt, wird die Leistung mit nicht bestanden bewertet. Weiterhin wird der Prüfungsausschuss benachrichtigt, der bei Wiederholungsfällen eine Sachverhaltsermittlung einleiten wird. Der Prüfungsausschuss kann in schweren Fällen das endgültige Nichtbestehen der Prüfung feststellen. 
  5. Nach Abschluss der Prüfung bzw. einer sich möglicherweise anschließenden Sachverhaltsermittlung wird die Einreichung und der Prüfbericht aus Docoloc gelöscht. Die Löschung muss auch für Emails, denen der Prüfbericht anhängt und für offline gespeicherte Kopien des Prüfberichts erfolgen.