Nicht-approbationskonforme Berufspraktika nach FSPO 2021

Dauer und Umfang

  • Das API dauert 4 Wochen in Vollzeit und hat 5 LP.
  • Das APII dauert 6 Wochen in Vollzeit und hat 8 LP.
  • API und APII können in Teilzeit absolviert werden (mit entsprechend längerer Dauer, siehe Informationen weiter unten).
  • Es ist möglich, die Reihenfolge von Allgemeinem Berufspraktikum I und II im Studienverlauf zu tauschen.

Mögliche Einrichtungen

Alle Einrichtungen, die Einblicke in Tätigkeiten des Berufsfelds Psychologie bieten. Einrichtungsbeispiele sind z.B. Unternehmen, Marketing, Forschungseinrichtungen, Verkehrspsychologie etc.

Betreuung

  • Das Praktikum muss von einer Person mit Master- oder Diplom-Abschluss in Psychologie oder einer fachärztlichen Ausbildung in Psychiatrie oder Psychosomatik oder einer Approbation zum/zur Psychologischen Psychotherapeut*in oder als Kinder- und Jugendpsychotherapeut*in betreut werden.
  • Eine Person mit fachspezifischem Psychologie-Master oder -Diplom (z. B. Wirtschaftspsychologie) kann Sie nur betreuen, wenn ihr Studium an einer Universität absolviert wurde.
  • Falls es sich um einen anderen Abschluss (z. B. von einer Fachhochschule) handelt, müssen Sie vor Praktikumsantritt eine institutsinterne Betreuung für Ihr Praktikum organisieren. Weitere Informationen siehe unten.

Berechnung der abgeleisteten Praktikumszeit

  • Bei Vollzeitpraktika muss die geltende Wochenarbeitszeit einer Vollzeitkraft an der entsprechenden Praktikumsstelle (z. B. 39,5 Stunden an der Universität Ulm) abgeleistet werden. Ausnahme: Die Wochenarbeitszeit einer Vollzeitkraft beträgt weniger als 35 Stunden - in diesem Fall müssen Sie für eine Anerkennung als Vollzeitpraktikum mindestens 35 Stunden Arbeitszeit pro Woche nachweisen können.
  • Praktika können in Teilzeit absolviert werden. Hierbei muss die in dem jeweiligen Unternehmen / der jeweiligen Organisation geltende Wochenarbeitszeit bei Vollzeit-Stellen (z. B. 39,5 Stunden an der Universität Ulm) bei der Berechnung der erforderlichen Praktikumsdauer zugrunde gelegt werden.
  • Aus Ihrer Praktikumsbescheinigung muss neben der Dauer des Praktikums (in Stunden) die in der Praktikumsstelle geltende Wochenarbeitszeit für eine Vollzeitkraft hervorgehen. Wir bitten Sie zudem darzulegen, wie vielen Wochen einer Vollzeittätigkeit Ihre abgeleisteten Stunden in der jeweiligen Organisation entsprechen.

Genehmigung eines Praktikumsvorhabens

Bei Betreuenden mit fachspezifischen Psychologie-Abschlüssen (z.B. M.Sc. Neuropsychologie oder Wirtschaftspsychologie) wird zwischen fachspezifischen Master- oder Diplom-Abschlüssen, die an einer Universität erworben wurden, und anderen Abschlüssen (z. B. von einer Fachhochschule) unterschieden. Hier werden nur Praktika mit Betreuenden mit universitären Abschlüssen anerkannt.

Es besteht die Möglichkeit, die Wahlpflichtmodule Allgemeines Berufspraktikum I oder II an Einrichtungen abzuleisten, in denen die Betreuung nicht durch M.Sc./Dipl. Psycholog*innen, Psychiater*innen, approbierte Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen oder Personen mit universitären fachspezifischen Psychologie-Abschlüssen erfolgt (dies ist z.B. der Fall, wenn das Praktikum durch eine Person mit M.Sc. Wirtschaftspsychologie (FH) betreut wird).

In diesem Fall kann das Allgemeine Berufspraktikum I oder II nur dann anerkannt werden, wenn sich eine Person aus der Gruppe der Psycholog*innen (mind. M.Sc./Dipl.) am Institut für Psychologie und Pädagogik der Universität Ulm vor dem Praktikum dazu bereit erklärt, die „institutsinterne Betreuung“ des Praktikums zu übernehmen. Dazu muss vor dem Praktikum das Formular zur Beantragung einer institutsinternen Betreuung von der betreffenden Person unterzeichnet werden, die sich zur internen Betreuung bereit erklärt. Nach Abschluss des Praktikums muss der/die institutsinterne Betreuer*in zudem das Formular zur Stellungnahme zum Praktikum unterzeichnen.
Zur Anerkennung des Praktikums sind dann diese Formulare, die Praktikumsbescheinigung sowie der Praktikumsbericht beim Prüfungsausschuss einzureichen.

Weitere Informationen dazu finden Sie im entsprechenden Informationsblatt "Praktikum ohne Betreuung durch Psycholog*in (nur AP I & II)" in der rechten Spalte dieser Seite.

Richtlinien zur Erstellung eines Praktikumsberichts

Zur Anerkennung eines Praktikums ist die Anfertigung eines Praktikumsberichts erforderlich. Diesbezüglich hat der Prüfungsausschuss Kriterien festgelegt, die in dem Informationsblatt „Richtlinien für den Praktikumsbericht FSPO 2021“ festgehalten sind.

Haben Sie noch weitere Fragen? Bitte besuchen Sie unsere Seite mit den FAQ Berufspraktische Einsätze!