Erasmus+ Studierendenmobilität Studium (SMS)

Bewerbung um einen Austauschplatz

Informationen für Outgoings im akademischen Jahr 2024/25

Bewerbungsfristen
Last Minute 15. Mai 2024 für Aufenthalte im Sommersemester 2025
(nicht möglich für Studierende der Humanmedizin)
Early Bird 15. Oktober 2024 für Aufenthalte im akademischen Jahr 2025/26
(nicht möglich für Studierende der Humanmedizin)
Regular 15. Januar 2025 für Aufenthalte im akademischen Jahr 2025/26
Last Minute 15. Mai 2025 für Aufenthalte im Sommersemester 2026
(nicht möglich für Studierende der Humanmedizin)
Early Bird 15. Oktober 2025 für Aufenthalte im akademischen Jahr 2026/27
(nicht möglich für Studierende der Humanmedizin)
Regular 15. Januar 2025 für Aufenthalte im akademischen Jahr 2025/26
     
Ein akademisches Jahr beginnt mit dem Wintersemester und geht bis einschließlich des darauffolgenden Sommersemesters. Es ist nicht identisch mit dem Kalenderjahr (Januar - Dezember)!

Online-Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsverfahren wird über unser Bewerbungsportal "Mobility-Online" abgewickelt. Die Bewerbungsportal wird i.d.R. 6 Wochen vor Ablauf der Bewerbungsfrist geöffnet.

Die Eingabe Ihrer Bewerbungsdaten in Mobility-Online erfordert nur wenig Zeit, wenn Sie Ihre Bewerbung gut vorbereitet haben.  Eine Übersicht über die einzureichenden Unterlagen finden Sie unten auf der Seite.  Dort veröffentlichen wir auch die Links zum Bewerbungsportal.

Und dies sind die wichtigen Punkte, um die Sie sich bereits im Vorfeld Gedanken machen sollten.

Vorbereitung einer Bewerbung

Sie können bei Ihrer Bewerbung mehrere "Wunschuniversitäten" angeben:

  • Studierende der Humanmedizin: bis zu zwei "Wunschuniversitäten" (Erasmus-Partnerhochschulen sowie Partnerhochschulen ausserhalb Europas)
  • Studierende aller anderen Fächer: bis zu drei "Wunschuniversitäten" (Erasmus-Partnerhochschulen und Schweizer Partnerhochschulen)
  • Informieren Sie sich auf unserem Suchportal, mit welchen Partnerhochschulen wir ein Austauschabkommen in Ihrem Studienfach haben. Berücksichtigen Sie dabei auch unsere Schweizer Partnerhochschulen in den Fächern Mathematik, Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftschemie. (Informationen zum Swiss-European Mobility Programme SEMP).
  • Wenn Sie planen, Ihren Aufenthalt erst zum Sommersemester anzutreten, bedenken Sie, dass das Sommersemester in den meisten anderen Ländern bereits im Januar/Februar beginnt. Informieren Sie sich über die Vorlesungs- und Prüfungszeiträume auf den Webseiten ihrer Wunschuniversitäten.
  • Sie interessieren sich für bestimmte Universitäten? Lesen Sie die Erfahrungsberichte früherer Studierender. Aktuelle Erfahrungsberichte finden Sie über das Suchportal (oben auf der Seite den Reiter "Erfahrungsberichte" auswählen).
  • Studierende, die sich zwar für die Teilnahme am Erasmus-Programm qualifizieren konnten, im Auswahlverfahren aber keinen Platz an einer Wunschuniversität erhalten haben, kommen automatisch in ein Restplatzverfahren, sofern sie die max. mögliche Anzahl von Wunschuniversitäten angegeben hatten.
  • Nicht ins Restplatzverfahren kommen Studierende, denen einen Platz angeboten wurde sowie Bewerber*innen, die weniger als die max. mögliche Anzahl von Wunschuniversitäten angegeben hatten.

Sprachkenntnisse und Sprachnachweise:

  • Fixieren Sie sich nicht ausschließlich auf englisch-sprachige Länder oder Universitäten mit englisch-sprachigem Lehrangebot. Seien Sie offen für andere Sprachen, planen Sie ein, ggf. vor dem Auslandsaufenthalt noch einmal einen Sprachkurs im Gastland zu machen. Studierende, die für einen Erasmus-Platz ausgewählt werden, haben die Möglichkeit an kostenlosen Online-Sprachkursen (OLS) teilzunehmen.
  • Studierende im Fach Humanmedizin müssen mit der Bewerbung einen Nachweis der Sprachkenntnisse einreichen, ggf. für mehrere Sprachen, falls sie sich für Universitäten in verschiedenen Ländern bewerben. Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin beim Sprachenzentrum, um einen Sprachtest zu machen und ein DAAD-Sprachzeugnis zu bekommen. Andere Sprachnachweise werden aus Gründen der Vergleichbarkeit nicht akzeptiert.
  • Studierende aller anderen Fächer müssen mit der Bewerbung keinen Sprachnachweis einreichen, sollten natürlich über ausreichende oder zumindest ausbaufähige Kenntnisse in der Unterrichtssprache an der Gasthochschule verfügen. Faustregel: Englisch mindestens Niveau B2, andere Sprachen mindestens Niveau B1 (nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) . Machen Sie einen Test zur Selbsteinschätzung.

Finanzierung:

  • Machen Sie sich ein Bild der zu erwartenden Kosten, z.B. auf der Grundlage von Erfahrungsberichten früherer Studierender.
  • Es erhalten zwar alle Studierenden, die für die Teilnahme am Erasmus+ Programm ausgewählt wurden, ein Stipendium nach den gleichen Kriterien, aber wie hoch dieses Stipendium ausfällt und für welche Dauer es gewährt werden kann, entscheidet sich erst im Juni/Juli für das darauffolgende Jahr.
  • An der Gasthochschule sind Sie zwar von Studiengebühren befreit, aber an der Universität Ulm müssen Sie weiterhin den vollen Semesterbeitrag (einschl. Verwaltungsgebühr und Beitrag zur verfassten Studierendenschaft) zahlen, auch wenn sie sich beurlauben lassen.
  • Planen Sie realistisch: setzen Sie die Kosten eher hoch an und rechnen Sie mit geringen Zuschüssen. Überlegen Sie sich, ob das Auslandssemester zu diesen Bedingungen finanzierbar ist. Oder ob ein Auslandsaufenthalt an einer anderen Universität / Stadt / Land kostengünstiger sein könnte. Wenn Sie kurzfristig den Aufenthalt absagen müssen, weil sie ihn sich nicht leisten können, ist die Enttäuschung umso größer (und mit Nachteilen für zukünftige Bewerbungen verbunden).

Beratung in den Fakultäten:

  • Bei Fragen zur Wahl einer geeigneten Gasthochschule, dem Lehrangebot und der Kurswahl an den Gasthochschulen sowie zur Studienplanung an der Uni Ulm in Hinblick auf einen Auslandsaufenthalt, sollten Sie sich an die Fachkoordinator*innen in den Fakultäten wenden. In einigen Fächern gibt es sogar Auslandsstudienberater*innen. Kontaktinformationen finden Sie auf der Seite mit den Fachkoordinator*innen.
  • Für Fragen zur Anerkennung von Studienleistungen sind die jeweiligen Vorsitzenden der Fachprüfungsausschüsse zuständig (Ausnahmen: Physik: Prof. Dr. Susana Huelga| Informatik: Prof. Dr. Toran | PBT und Biochemie: Lena John |Medizin: Dr. Claudia Grab-Kroll/Katharina Häufele).

Fazit:

  • Treffen Sie eine Vorentscheidung, für welche Universitäten Sie sich bewerben wollen und überlegen Sie sich, was ein Auslandsaufenthalt an diesen Universitäten für Sie persönlich bedeuten würde, sowohl für Ihr Studium als auch Ihre späteren beruflichen Ziele.
  • Überlegen Sie sich Ihre Argumente detailliert. Denn Ihre Begründungen für die Auslandsmobilität sowie für die Wahl der Wunschuniversitäten sind der wichtigste Teil ihrer Bewerbung - und praktisch der einzige Teil, den sie beeinflussen können. Ihre Noten stehen ja bereits fest.
  • Formulieren Sie die Begründungen in einem Word-Dokument vor, damit Sie sie später per "copy&paste" in die Online-Bewerbung übertragen können (jeweils 2.000 Zeichen max.).
    • Leitfrage Begründung für den Auslandsaufenthalt: "Warum will ich hier weg" (Begründung für Land/Uni im zweiten Teil)
    • Leitfrage Begründung für die Wahl der Gasthochschule: "Warum will ich dort hin" (für jede einzelne Wunschuniversität)

Kontakt

Bewerbungsunterlagen

(für Erasmus+ SMS im akademischen Jahr 2024/25)

Link zur Online-Bewerbung

Erforderliche Anlagen (Dateien/Upload - es müssen keine Papierunterlagen eingereicht werden):

  • Passfoto
  • Aktueller Notenspiegel - Ausdruck aus dem Hochschulportal: „Alle erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen" auf deutsch (Verpflichtend für alle BewerberInnen, auch wenn Sie z.B. erst im ersten Master-Semester sind und noch keine Veranstaltungen/Prüfungen darin ausgewiesen sind)
    • Studierende, die gerade erst ein Bachelor-Studium an der Universität Ulm aufgenommen und noch keine Studienleistungen erbracht haben, reichen zusätzlich das Abiturzeugnis ein.
    • Studierende, die gerade erst von einer anderen Hochschule an die Universität Ulm gewechselt haben, reichen zusätzlich den letzten Notenspiegel der vorherigen Hochschule ein.)
    • Studierende in Lehramtsstudiengängen reichen bitte sämtliche Notenspiegel (Unterrichtsfächer + Bildungswissenschaften) in einem PDF ein, nicht nur für das Fach, über das sie sich für einen Erasmus-Platz bewerben.
  • Ferner ist in jedem Fall jeweils eine/s der genannten Bescheinigungen /Zeugnisse einzureichen:
    • Bescheinigung über die Durchschnittsnote (verpflichtend für Studierende in Bachelorstudiengängen; Lehramtsstudierende bitte sämtliche Fächer in einem PDF)
    • Kopie des Zwischenprüfungszeugnis (Studierende in Lehramtsstudiengängen/Staatsexamen, falls bereits abgelegt)
    • Kopie des Bachelorzeugnis (Studierende in Masterstudiengängen): Das eingereichte Zeugnis muss die Abschlussnote in Zahlen (mind. eine Dezimalstelle) ausweisen. Das Prädikat (sehr gut, gut, befriediegend, etc.) ist nicht ausreichend.
      Bachelor-Absolventen anderer Hochschulen: Um die bisher erbrachten Studienleistungen fair einschätzen und vergleichen zu können, benötigen wir zusätzlich eine Bescheinigung des Studienganges oder Prüfungsamtes der bisherigen Hochschule über die erreichte Gesamt-Durchschnittsnote des betreffenden Bachelor-Studiengangs (über die letzten 1-3 Jahre). Alternativ kann ein Notenspiegel (Verteilung der Noten der Abschlusskohorten) eingereicht werden, aus dem der Durchschnitt ausgerechnet werden kann. Notfalls arbeiten wir mit der individuellen ECTS-Note. Notenspiegel und/oder ECTS-Note finden sich oft im Diploma Supplement. Falls die frühere Hochschule eine solche Bescheinigung nicht austellen kann oder will, bitte die Korrespondenz als PDF in Mobility-Online hochladen.
  • Ggf. Bestätigung über die Betreuung einer Masterarbeit / wiss. Arbeit (Studierende, die im Rahmen ihres Aufenthalts an einer Erasmus+ Partnerhochschule eine Master-Arbeit anfertigen wollen und bereits eine vorläufige Betreuungszusage haben, können zusätzlich diese Bestätigung einreichen; sie werden bei der Vergabe der Plätze vorrangig berücksichtigt.)
  • Ggf. Beratungsschein (verpflichtend nur für  Studierende in den internationalen englischsprachigen Master-Studiengängen Communications Technology, Advanced Materials, Finance, Energy Science and Technology)
  • Ggf. Nachweis über ehrenamtliches, internationales Engagement (optional/ Bonuspunkte, z.B. für den Einsatz als S.T.E.P.S.-Tutor oder Buddy, oder die aktive Mitwirkung bei der Gruppe ERASMUS Ulm + Friends. Vergleichbare Tätigkeiten werden analog berücksichtigt. Bitte beachten Sie: es gibt nur Bonuspunkte, wenn ein solches Engagement sowohl ehrenamtlich als auch zugunsten einer internationalen / interkulturellen Zielgruppe ausgeübt wurde. Ehrenamt per se oder andere internationale Erfahrungen zählen nicht!

Sprachnachweise:

Studierende, die nicht im Studiengang Humanmedizin eingeschrieben sind, müssen bei der Bewerbung um einen Platz im Rahmen des Erasmus+ Programms (SMS) und/oder des Swiss-European Mobility Programmes (SEMP) keine Sprachnachweise einreichen! Dennoch sollten ausreichende oder zumindest ausbaufähige Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache der Gasthochschule vorhanden sein. Im Falle einer Nominierung verlangen einige Partnerhochschulen Sprachnachweise von den BewerberInnen (aber nur äußerst selten einen TOEFL).

Reichen Sie keine Unterlagen ein, die nicht explizit verlangt sind!

  • Keine Sprachnachweise, Praktikumszeugnisse, Arbeitszeugnisse, Lebensläufe, Empfehlungsschreiben o.ä. Sie spielen keine Rolle bei der Erstellung des Ranking und werden nicht berücksichtigt.

Die Austauschplätze werden auf der Basis eines Rankings vergeben. Für das Ranking werden im Wesentlichen drei Kriterien mit Punkten benotet:

  • Studienleistungen: hierbei zählt allerdings nicht die absolute Note. Auf die meisten Austauschplätze können sich Studierende verschiedener Studiengänge bewerben. Allerdings kann die Notengebung in diesen Studiengängen z.T. sehr unterschiedlich ausfallen. Bei manchen ist eine 2 eine gute Note, bei anderen schon eine eher schlechte Note. Daher vergleichen wir die individuelle Durchschnittsnote mit der Durchschnittsnote der jeweiligen Kohorte im gleichen Fachsemester desselben Studiengangs. Bei Studierenden im Master wird die Bachelornote zugrunde gelegt. Daher müssen Studierende, die Ihren Bachelor an einer anderen Uni erworben haben, auch eine entsprechende Vergleichsnote, oder wenigstens die ECTS-Note einreichen. Damit wird im Ranking abgebildet ist, wieviel jemand besser oder schlechter als der Durchschnitt ist, also über- oder unterdurchschnittliche Leistungen erbracht hat.
  • Begründung, warum ein Studienabschnitt im Ausland angestrebt wird: hier können max. 0.6 Punkte erreicht werden.
  • Begründung, warum man an eine bestimmte Uni gehen möchte: hier können max. 0.6 Punkte erreicht werden (je Wunschuni)
  • Bonuspunkte für ehrenamtliches interkulturelles Engagement: hier können max. 0.3 Punkte erzielt werden.

Die Punkte werden addiert. Die Verteilung der Plätze beginnt bei den Bewerber*innen mit der höchsten Punktzahl. Ein*e Bewerber*in kann bis zu dreimal im Ranking gelistet sein, je nachdem, wie viele Wunschunis angegeben wurden.

Link zur Online-Bewerbung

Erforderliche Anlagen (sind in Papierform, zusammen mit einem Ausdruck des Bewerbungsformulars, während der Bewerbungsfrist beim Studiendekanat Medizin einzureichen):

Alle Bewerber*innen:

  • Lebenslauf (auf deutsch)
  • Lebenslauf (in der/den Unterrichtssprache/n der Gasthochschule/n) | ggf. zwei Ausfertigungen
  • Zeugnis des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (mit Datenblatt) | beglaubigte Kopie
  • DAAD-Sprachzeugnis vom Sprachenzentrum der Universität Ulm (ZSP), im Original (andere Formen des Sprachnachweises werden nicht akzeptiert)
    Minimum B1 (klinischer Abschnitt) – Minimum B2 (PJ-Tertial) |
    Bei Bewerbung für zwei Hochschulen mit unterschiedlicher Unterrichts- bzw. Arbeitssprache sind auch zwei Sprachzeugnisse in den jeweiligen Sprachen einzureichen
  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung

Bewerber*innen für klinischen Studienabschnitt (zusätzlich):

Bewerber*innen für PJ-Abschnitt (zusätzlich):

Fragen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren richten Sie bitte an Frau Anne Leins im Studiendekanat Medizin.

Bewerben Sie sich nicht leichtfertig:

Wenn Sie einen Platz an einer von Ihnen angegebenen Partnerhochschule erhalten (auch im Restplatzverfahren), den Platz dann aber nicht annehmen, die Mobilität nicht antreten bzw. abbrechen, müssen Sie damit rechnen, bei einer erneuten Bewerbung um einen Platz im Erasmus+ Programm oder unseren andere Austauschprogrammen nachrangig behandelt zu werden. Nur wenn die Absage, der Rücktritt oder der Abbruch aus wichtigem Grund erfolgt, bleibt dies ohne Konsequenzen bei zukünftigen Bewerbungen. Wichtige Gründe sind:

  • Schwere Erkrankung (Sie selbst, Ihre Eltern, Geschwister, eigene Kinder): durch ärztliches Attest nachzuweisen.
  • Todesfall in der Familie (Eltern, Geschwister, eigene Kinder): z.B. durch Todesanzeige nachzuweisen.
  • Nicht-Bestehen einer Prüfung (sofern die Lehrveranstaltung/Prüfung nur in dem Semester nachgeholt werden kann, in dem die Mobilität stattfinden soll): durch Schreiben des Studiengangleiters oder Fachstudienberaters nachzuweisen.
  • Höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen im Gastland, politische Unruhen, Pandemien).
Das Bewerbungsportal Mobility-Online

Anleitung zur Nutzung von Mobility-Online.

Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsverfahren für Studierende der Humanmedizin einerseits und Studierende der anderen Fächer sehr unterschiedlich sind. Deswegen gibt es auch unterschiedliche Bewerbungslinks für die jeweiligen Zielgruppen.

Habe ich einen Platz bekommen?

Diese Frage bewegt alle Bewerber*innen natürlich sehr. Trotzdem kann es etwa 6-8 Wochen dauern, bis wir Ihnen das Ergebnis des Auswahlverfahrens mitteilen können. Denn oft müssen noch fehlende Unterlagen nachgefordert werden, die Bewerbungen müssen geprüft, bewertet und gerankt werden. Das Auswahlergebnis muss mit den Fachkoordinator*innen abgestimmt und von Ihnen genehmigt werden. Das ist sehr aufwändig. Parallel laufen natürlich andere Prozesse im International Office weiter. Wir bitten hierfür um Verständnis. Sie erleichtern uns unsere Arbeit, wenn Sie von Rückfragen absehen.