Bürgeramt / Ausländerbehörde

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Ankunft in Ulm oder Neu-Ulm beim Einwohnermeldeamt der jeweiligen Stadt anmelden.

Einwohnermeldeamt Ulm

Stadt Ulm (Bürgerdienste)
Olgastraße 66
89073 Ulm

Öffnungszeiten

Abteilung Melde- und Ausländerwesen, Dienstleistungszentren

Sachgebiet Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen

Studierende, die in Ulm wohnen, müssen sich hier anmelden. Zusätzlich müssen Studierende aus Nicht-EU-Staaten ihr vorläufiges Visum vorlegen und ihren elektronischen Aufenthaltstitel beantragen.

Einwohnermeldeamt Neu-Ulm

Bürgerbüro der Stadt Neu-Ulm
Petrusplatz 15
89231 Neu-Ulm


Anmeldung
Landratsamt Neu-Ulm
Kantstraße 8
89231 Neu-Ulm


Öffnungszeiten
Anschrift

Studierende, die in Neu-Ulm wohnen, müssen sich im Bügerbüro anmelden (auch wenn sie an der Universität Ulm oder an der Hochschule Ulm studieren).

Als Nicht-EU-Angehörige*r müssen Sie sich im Bürgerbüro anmelden und im Landratsamt ihren elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen. Sie müssen den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis im Bürgerbüro stempeln lassen und damit zur Ausländerbehörde im Landratsamt gehen. Dort müssen Sie Ihr Visum vorlegen und den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis abgeben.

Wohnort außerhalb von Ulm und Neu-Ulm

Melden Sie sich im Rathaus Ihrer Stadt an und fragen Sie dort nach den weiteren Schritten bzw. informieren Sie sich auf der Homepage Ihres Wohnortes.

Benötigte Dokumente bei der Anmeldung

  • Personalausweis (bei EU-Staaten) / Reisepass (bei Nicht-EU-Staaten)
  • Immatrikulationsbescheinigung oder die Zulassung zum Studium (die Immatrikulationsbescheinigung muss dann noch nachgereicht werden)
  • Wohnungsgeberbestätigung über den Einzug
  • ggf. Daten des/der Ehepartner*in
  • Studierende aus Nicht-EU-Staaten müssen zusätzlich ihr vorläufiges Visum vorlegen und einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen.

Wenn Sie in Ihr Heimatland zurückkehren, müssen Sie sich bei der Behörde, bei der Sie sich angemeldet haben, wieder abmelden. Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich und Sie benötigen dafür Ihren Personalausweis bzw. Reisepass sowie die Wohnungsgeberbestätigung über Ihren Auszug. Bei einem Umzug innerhalb von Ulm oder Neu-Ulm müssen Sie ebenfalls eine Wohnungsgeberbestätigung über Ihren Auszug aus der alten Wohnung und Ihren Einzug in die neue Wohnung bei der Stadt Ulm bzw. beim Bürgerbüro der Stadt Neu-Ulm vorlegen.

Studierende, die im ersten Semester (Erst-/Neueinschreibung) sind und erstmalig ihren Hauptwohnsitz in Ulm anmelden, können einmalig und unter bestimmten Bedingungen ein Semesterticket (für öffentliche Verkehrsmittel) von der Stadt geschenkt bekommen.
Weiteres zum Semesterticket erfahren Sie hier.

Benötigte Dokumente zur Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels

Zur Beantragung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels müssen Sie ca. 4-8 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit Ihrer bisherigen Aufenthaltserlaubnis persönlich erscheinen. Sind Sie in Ulm gemeldet, müssen Sie zum Einwohnermeldeamt Abteilung Melde- und Ausländerwesen (Olgastraße 66; 89073 Ulm) gehen,  wohnen Sie in Neu-Ulm gehen Sie bitte zum Landratsamt Ausländerbehörde (Kantstraße 8; 89231 Neu-Ulm). Im Zuge der Antragstellung werden Ihre Fingerabdrücke genommen und auf dem eAT gespeichert.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • 1 biometrisches Passfoto
  • Ihren Reisepass
  • Neu-Ulm: Ihre Meldebestätigung
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Finanzierungsnachweis (z.B. eine Stipendienbescheinigung oder eine Erklärung Ihrer Eltern, mit wie viel Geld Sie pro Monat finanziell unterstützt werden - mindestens jedoch mit 720,00€) bzw. aktueller Kontoauszug.

Kosten: für die 1. Ausstellung: 100 €; bei Verlängerung: 96 € (außer Stipendiat*innen deutscher öffentlicher Einrichtungen)