Anerkennung und Zuordnung von Studienleistungen

Unter Anerkennung wird die Anrechnung von Studienleistungen an anderen Universitäten, Hochschulen und sonstigen Bildungseinrichtungen verstanden, die genauen Regelungen finden sich in §19 der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung. Außerdem können Leistungen aus anderen Studiengängen als gleichwertig zu vorgesehenen oder möglichen Leistungen anerkannt werden (etwa Höhere Mathematik I für Physiker und Analysis I).

Durch Zuordnung werden Module aus anderen Studiengängen im Modulhandbuch eingefügt und sind dann wählbar (z. B. Module aus Wirtschaftswissenschaften im Wahlpflichtbereich Wirtschaftswissenschaften (für Wirtschaftsmathematik)).

Antrag auf Anerkennung einer Prüfungsleistung

Die Anerkennung einer Prüfungsleistung von einer anderen Hochschule muss einzeln für jede Prüfung erfolgen. Dabei muss jeweils angegeben werden, für welche gleichwertige Leistung die Anerkennung erfolgen soll. Benutzen Sie dazu bitte dieses Formular (pdf). Wenn Sie mehr als eine Leistung anerkennen lassen wollen, nutzen Sie zusätzlich dieses Formular für weitere Seiten (pdf). Bitte bereiten Sie den Antrag vollständig vor und schicken Sie ihn an die in der rechten Spalte aufgeführten Kontaktperson für Ihren Studiengang.

Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Unterlagen folgende Informationen enthalten: Umfang der Lehrveranstaltungen (Stundenzahl und LP), vollständige Inhaltsübersicht/Modulbeschreibung, Leistungsnachweis ggf. inkl. Bewertung in Form von Note und/oder erreichter Punktzahl von Gesamtpunktezahl bzw. Prozente, ausgefüllter Anerkennungsantrag bzw. Learning Agreement jeweils mit Deklaration, in welchem (Wahlpflicht-) Bereich die Leistung anerkannt werden soll.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Anerkennung innerhalb eines Semesters nach Immatrikulation bzw. spätestens sechs Monate nach der Rückkehr aus dem Ausland erfolgen muss.

Anerkennung von an der Universität Ulm erbrachten Leistungen

Module oder Prüfungen aus anderen Studiengängen an der Universität Ulm können auf formlosen Antrag als gleichwertig zu Modulen oder Prüfungen in den Studiengängen B. Sc./M. Sc. Mathematik, Wirtschaftsmathematik oder M.S c. Finance anerkannt oder alternativ zugeordnet werden (s. u.). Dazu genügt eine Email an Dr. Liebezeit bzw. nutzen Sie bitte die Sprechstunde.

Anerkennung von Zusatzfächern

Für die Anerkennung von im Bachelorstudium an der Universität Ulm belegten Zusatzfächern aus dem Masterprogramm im Masterstudium genügt ein formloser Antrag an das Studiensekretariat.

Für die Anerkennung von Zusatzfächern, die noch nicht im Modulhandbuch des gewählten Masterstudiengangs aufgeführt sind, schicken Sie bitte eine Email mit allen notwendigen Informationen (Studiengang, Prüfungs- und Modulnummer sowie Name der anzuerkennenden Prüfung, Semester, in dem die Prüfung abgelegt wurde, ggf. Version der Prüfungsordnung) an die Kontaktperson des Prüfungsaussschusses.

Zuordnung von Prüfungen und Modulen

Manche Module oder Prüfungen aus anderen Studiengängen, die im Modulhandbuch des eigenen Studiengangs nicht aufgeführt sind, können ggf. nach Zuordnung im Modulhandbuch belegt werden. Für die Beantragng der Zuordnung verwenden Sie bitte dieses Formular.

Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig zu Beginn des Semesters um fehlende Zuordnungen um Zeitmangel bei der Prüfungsanmeldung oder Enttäuschung bei nicht möglicher Zuordnung zu vermeiden!

Es gelten folgende Regelungen (ohne Zuordnungsgarantie!):

  • Finance (M. Sc.): Siehe Curriculum Finance.
  • Mathematik (B. Sc./M. Sc.): Siehe Nebenfachregelungen.
  • Mathematische Biometrie (B. Sc./M. Sc.)
    • Lebenswissenschaften: Module aus den Lebenswissenschaften.
    • Informatik: Module aus der Informatik für den entsprechenden Abschluss in Informatik.
  • Wirtschaftsmathematik (B. Sc./M. Sc.)
    • Wirtschaftswissenschaften: Module aus den Wirtschaftswissenschaften für den entsprechenden Abschluss in Wirtschaftswissenschaften. Keine Seminare im Wahlpflichtbereich.
    • Informatik: Module aus der Informatik für den entsprechenden Abschluss in Informatik.

Diese Aufgabe fällt, mit Ausnahme der Nebenfächer, in den Bereich der Studienkommission und ist hier nur der Übersicht halber aufgeführt.