Aktuell:

Ausschreibung für Forschungsaufenthalte im Jahr 2026 läuft!
Ausschreibungsende: Di., 30.09.2025.

Mobilität

Im Rahmen der spezifischen Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils an Wissenschaftlerinnen werden Reisemittel für Forschungsaufenthalte (insbesondere im Ausland) für qualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen der Fakultäten IIP, MaWi und Nawi zur Verfügung gestellt.

Für Wissenschaftlerinnen der Medizinischen Fakultät kann diese Fördermaßnahme nicht angeboten werden.

FAQs

Qualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen der Fakultäten IIP, MaWi und NaWi.

Als Nachwuchswissenschaftlerinnen gelten Promovendinnen, Postdoktorandinnen, Habilitandinnen sowie habilitierte Wissenschaftlerinnen ohne Berufung auf eine Professur oder Juniorprofessur.

Bisher wurde noch keine Förderung für Forschungsaufenthalte aus Mitteln der Förderprogramme für Wissenschaftlerinnen in Anspruch genommen.

Ein abgeschlossenes Studium (Master) sowie ein bis mindestens zum Zeitpunkt des Endes der beantragten Förderung bestehendes Beschäftigungsverhältnis mit der Universität Ulm oder ein dort angesiedeltes Stipendium werden vorausgesetzt.

Die weiteren Fördervoraussetzungen finden Sie in unseren Richtlinien.

Gefördert werden Forschungsaufenthalte (insb. im Ausland) mit einer Dauer von max. drei Monaten (90 Tage inklusive An- und Abreise).

Umfang der Förderung: nach Bedarf, max. 5.000 EUR

Reisekosten (z. B. Flüge, Bahnfahrten, Visa), Einschreibegebühren der Forschungseinrichtung, Mieten für Unterkünfte etc. Es kann die Abrechnung inkl. Tagegeld beantragt werden (max. bis zur Ausschöpfung des bewilligten Förderbetrags); nur Beschäftigte sind Tagegeld-berechtigt.
 

Forschungsaufenthalte mit einer Dauer von max. drei Monaten sind Dienstreisen; es gelten die üblichen reisekostenrechtlichen Regelungen.

Die Abrechnung und Erstattung erfolgt durch den Personalservice der Universität.

Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag auf Förderung ist mit allen Anlagen als pdf-Datei mit eingescannten Unterschriften bei der Projektkoordination (Gleichstellungsreferat, gleichstellungsbeauftragte(at)uni-ulm.de) einzureichen.

  1. Antragsformular
  2. ggf. Stellungnahme der wissenschaftlich betreuenden Person (falls nicht im Formular aufgeführt)
  3. Einladungsschreiben der Gastinstitution
  4. Lebenslauf der Antragstellerin (max. 2 Seiten)

Reisemittel für Kongressreisen können über die Nachwuchsakademie (ProTrainU) beantragt werden.  Das Mobility-Programm steht Nachwuchswissenschaftler*innen aller Fakultäten offen.

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