Studienaufenthalte in Europa
Mit allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU), den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), aber auch mit einigen weiteren Ländern bestehen Sozialversicherungsabkommen.
Für Studierende, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, bedeutet dies:
Sofern Sie an der Universität Ulm immatrikuliert bleiben, behalten Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland bei und nehmen zu einem Studienaufenthalt innerhalb der EU die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) - auch EHIC genannt (European Health Insurance Card) ihrer Krankenversicherung mit. Diese Karte garantiert Ihnen im Gastland medizinische Grundversorgung im Krankheitsfall, jedoch nicht die (Weiter-)Behandlung von Verletzungen/Erkrankungen, die bereits vor der Einreise in das Gastland bestanden haben.
Zu beachten ist, dass eine Behandlung in der Regel nur dann kostenlos ist, wenn sie im Rahmen des nationalen Gesundheitsplans (des Gastlands) erfolgt. Darüber hinausgehende Behandlungen werden in der Regel nicht, oder maximal nur bis zur Höhe des deutschen Kassensatzes erstattet (Also darauf achten, nicht als Privatpatient behandelt zu werden!).
Akzeptiert der behandelnde Arzt die EKVK/EHIC nicht, müssen Sie die Behandlung zunächst selbst bezahlen, können aber die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse zu Hause einreichen.
Rücktransporte aus dem Ausland werden von gesetzlichen Krankenversicherungen grundsätzlich nicht übernommen. Um dieses Risiko abzudecken, empfiehlt sich immer eine Auslandskrankenzusatzversicherung.
Studierende, die in Deutschland privat versichert sind profitieren von diesen Abkommen nicht:
Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung und klären Sie, ob sie bereits einen Tarif haben, der Krankenversorgung bei Auslandsaufenthalten sowie Rücktransport nach Deutschland mit einschließt.
Häufig gilt ein eingeschlossener Versicherungsschutz im Ausland allerdings nur für Urlaubsreisen und nicht länger als für eine gewisse Zeit (z.B. 6 Wochen). Ist dies der Fall muss eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden.
Studienaufenthalte in Ländern außerhalb der EU bzw. in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland
In der Regel muss eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts abgeschlossen werden.
Wichtig: informieren Sie sich vorab bei der aufnehmenden ausländischen Hochschule über die geforderten Deckungssummen.
Ausnahmen:
In manchen Staaten machen Universitäten den Kauf eines sog. Health Insurance Plan vor Ort obligatorisch; sie machen es z.T. zur Voraussetzung gemacht, bevor die Zulassung erteilt wird:
- Australien: Overseas Health Insurance Plan / OHIP
- Ontario: University Health Insurance Plan / UHIP
- einzelne Staaten in USA, z. B. Massachusetts).
Dazu muss man bereits von Deutschland aus mit einer Einzugsermächtigung über eine Kreditkarte diese Versicherungspolice abschließen. Hat man eine sehr gute private Versicherung in Deutschland, die auch einen Studienaufenthalt im Ausland abdeckt, lohnt es sich aber, mit der Gasthochschule vorab zu verhandeln – in Einzelfällen wird die Versicherung vor Ort erlassen.
Prüfen Sie in jedem Fall die Leistungen der OHIP / UHIP und schliessen Sie ggf. noch eine Zusatzversicherung in Deutschland ab.
Wichtig: informieren Sie sich vorab bei der aufnehmenden ausländischen Hochschule über die geforderten Deckungssummen.