Modulstudierende

Modulstudierende sind Studierende, die einzelne Module zum Erwerb von wissenschaftlichen Qualifikationen belegen und diese mit einer Prüfung abschließen. Modulstudierende studieren nur während eines bestimmten Abschnitts ihres Studiums an der Universität Ulm und erwerben keinen Hochschulabschluss.

Voraussetzungen

  • Hochschulzugangsberechtigung
  • bestehende Immatrikulation an einer weiteren Hochschule
  • Prüfungsanspruch besteht für das angestrebte Modul
  • befristete Einschreibung an der Universität Ulm für 2 Semester

Immatrikulation für ein Modul in einem zulassungsfreien Studiengang.

Bewerbung für ein Modul in einem zulassungsbeschränkten Studiengang

Erkundigen Sie sich beim zuständigen Fachberater nach der Bezeichnung des angestrebten Moduls und dem Fachsemester, in welchem dieses stattfindet. Anschließend bewerben Sie sich für ein Höheres Fachsemester und legen Ihrer Bewerbung dieses Formular bei.

ACHTUNG: Die Immatrikulation in Modulstudien ist nur zulässig, soweit die einzelnen Module nicht Teil eines zulassungsbeschränkten grundständigen oder konsekutiven Masterstudiengangs sind, es sei denn es gibt in einzelnen Modulen nach dem Auswahlverfahren für höhere Fachsemester gemäß § 7 HZG noch freie Plätze.
Trotz einer Immatrikulation ist der Besuch von teilnehmerbegrenzten Lehrveranstaltungen ausgeschlossen, wenn die Plätze von Studierenden der Universität Ulm beansprucht werden. Es gelten dieselben Voraussetzungen wie für den Zugang zum jeweiligen grundständigen oder konsekutiven Masterstudiengang.

Kontakt zulassungsfreie Studiengänge

Studiensekretariat
Universität Ulm
89069 Ulm
Telefax: +49 (0)731/50-22058
Ansprechpartner*innen und Öffnungszeiten

Kontakt zulassungsbeschränkte Studiengänge

Zulassung
Universität Ulm
89069 Ulm
Telefax: +49 (0)731/50-22074
Ansprechpartner*innen und Öffnungszeiten