Bewerbungsfristen (Ausschlussfristen)
Wintersemester: 16.05. - 15.07.
Sommersemester: 01.11. - 15.01.
Bewerbungsfristen (Ausschlussfristen)
Wintersemester: 16.05. - 15.07.
Sommersemester: 01.11. - 15.01.
So bewerben Sie sich:
Den Antrag auf Zulassung stellen Sie ausschließlich online. Die Zusendung eines Antrages in Papierform ist nicht möglich. Weitere Unterlagen, die in Papierform oder per E-Mail eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Aufgrund der Corona-Situation ist die Abteilung II-1 Zulassung ist bis auf Weiteres für den Besucherverkehr geschlossen.
Öffnungszeiten: Mo., Mi., Do.: 9:00-11:30 Uhr
Di.: 10:00-11:30 Uhr
Mit einem Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität macht der Bewerber geltend, dass die für den begehrten Studiengang festgesetzte Zulassungszahl unzutreffend ist.
Die Universität lehnt diese Anträge regelmäßig ab. Eine Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität ist daher - wenn überhaupt - in der Regel nur im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens durchzusetzen (sog. NC-Verfahren). Mit derartigen Gerichtsverfahren sind Kostenrisiken verbunden.
Die Universität lässt sich in diesen Verfahren anwaltlich vertreten. Erfolgsgarantien gibt es nicht. Ob ein Bewerber ein solches Rechtsmittelverfahren gegen die Universität führen will, obliegt allein seiner Beurteilung. Der hier zu stellende Antrag bringt allein das Verwaltungsverfahren und kein Gerichtsverfahren in Gang.
Ferner ist für außerkapazitäre Anträge für die Studiengänge Human- und Zahnmedizin § 37 der Hochschulzulassungsverordnung zu beachten. Eine Bewerbung bei hochschulstart.de im hochschuleigenen Auswahlverfahren ist erforderlich.
Auskünfte zu Gerichtsverfahren werden von der Universität nicht erteilt.
Zulassung außerhalb der festgesetzten Zulassungszahlen
Ein Antrag, mit dem ein Anspruch auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl geltend gemacht wird, muss
bei der Hochschule eingegangen sein (Ausschlussfristen). Voraussetzung für die Zulassung außerhalb der festgesetzten Zulassungszahlen ist ferner ein Antrag auf Zulassung nach § 3 im zentralen Vergabenverfahren in dem betreffenden Studiengang für den betreffenden Studienort. Sind Zulassungen außerhalb der festgesetzten Kapazität auszusprechen, hat sich die Vergabe an den Vergabekriterien im zentralen Vergabeverfahren zu orientieren, wenn die Hochschule für die Bewerber um diese Zulassungen entsprechende Ranglisten erstellt.