Außerkapazitäre Bewerbung

Bewerbungsfristen   (Ausschlussfristen)

Wintersemester:     16.05. - 15.07.  

Sommersemester:  01.11. - 15.01.

So bewerben Sie sich:
Den Antrag auf Zulassung stellen Sie ausschließlich online. Die Zusendung eines Antrages in Papierform ist nicht möglich. Weitere Unterlagen, die in Papierform oder per E-Mail eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Voraussetzung für die Zulassung außerhalb der Kapazität ist in allen Studiengängen eine Bewerbung innerhalb der Kapazität bei hochschulstart.de bzw. an der Universität Ulm.

Kontakt

Susanne Kufner

Öffnungszeiten:
Di: 10:00-11:30 Uhr
Do: 9:00-11:30 Uhr

Telefonisch erreichbar:
Mo: 9:00-11:30 Uhr und 14:00-15:30 Uhr
Di: 10:00-11:30 Uhr
Mi, Do: 9:00-11:30 Uhr

Abteilung II-1 Zulassung
Helmholtzstr. 22
89081 Ulm

Weitere Informationen

Mit einem Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität macht der Bewerber geltend, dass die für den begehrten Studiengang festgesetzte Zulassungszahl unzutreffend ist.
Die Universität lehnt diese Anträge regelmäßig ab. Eine Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität ist daher - wenn überhaupt - in der Regel nur im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens durchzusetzen (sog. NC-Verfahren). Mit derartigen Gerichtsverfahren sind Kostenrisiken verbunden.
Die Universität lässt sich in diesen Verfahren anwaltlich vertreten. Erfolgsgarantien gibt es nicht. Ob ein Bewerber ein solches Rechtsmittelverfahren gegen die Universität führen will, obliegt allein seiner Beurteilung. Der hier zu stellende Antrag bringt allein das Verwaltungsverfahren und kein Gerichtsverfahren in Gang.
 

Auskünfte zu Gerichtsverfahren werden von der Universität nicht erteilt.