Hochschulzugang mit einer Aufstiegsfortbildung


Beruflich Qualifizierte, die über eine berufliche Fortbildung   (Meisterprüfung oder eine gleichwertige berufliche Fortbildung) verfügen und einen schriftlichen Nachweis über ein Beratungsgespräch an einer Hochschule vorlegen, haben einen direkten Hochschulzugang für alle Studiengänge (allgemeiner Hochschulzugang).

Ein Antrag auf Ausstellung einer Hochschulzugangsberechtigung ist nicht erforderlich.

Der allgemeine Hochschulzugang ist bei der Bewerbung durch folgende  Unterlagen
(im Original oder als beglaubigte Kopie) nachzuweisen:

  • Zeugnis der Meisterprüfung oder einer gleichwertigen beruflichen Fortbildung mit Angabe der Abschlussnote
  • Bescheinigung über die Teilnahme am Beratungsgespräch

Prüfung des Hochschulzugangs
erfolgt nur im Zusammenhang einer Bewerbung für einen Studiengang der Universität Ulm.
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Beratungsgespräch

Die Studieninteressierten vereinbaren mit dem Studienfachberater des gewünschten Studiengangs einen Termin für ein Beratungsgespräch.

Nach dem Beratungsgespräch erhält der Bewerber eine schriftliche Bescheinigung.
Diese muss der Bewerbung um einen Studienplatz beigelegt werden.

Beruflich Qualifzierte, die über keine berufliche Fortbildung verfügen, jedoch eine zweijährige Ausbildung abgeschlossen und eine dreijährige Berufserfahrung haben sowie einen schriftlichen Nachweis über ein Beratungsgespräch an einer Hochschule vorlegen, können durch das Bestehen einer   Eignungsprüfung
den Hochschulzugang für einen Studiengang erwerben, der ihrer Berufsausbildung und der Berufserfahrung jeweils fachlich entspricht (fachgebundener Hochschulzugang).

Kontakt

  • Bärbel Götz-Waniek
  • Zentrale Studienberatung
  • Universität Ulm
  • 89069 Ulm
  • Telefon: +49 (0)731/50-31757
  • Telefax: +49 (0)731/50-22074
  • Sprechzeit: Mi. + Fr. 9.00 - 12.00 Uhr