Öffnungszeiten:
Mi 14:00-15:30 Uhr
Do: 09:00-11:30, 14:00-15:30 Uhr
Telefonisch erreichbar:
Mo, Di, Do, Fr: 9:00-13:00 Uhr
Mi: 9:00-12:00 Uhr
Wenn Sie fluchtbedingt keine oder keine vollständigen bzw. formgerechten Bildungsnachweise besitzen, können Sie ein Beweiserleichterungsverfahren beantragen.
Einen solchen Antrag können Personen stellen, die einen asyl- und aufenthaltsrechtlichen Status entsprechend der Liste 1 - 9 nachweisen:
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Öffnungszeiten:
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Do: 09:00-11:30, 14:00-15:30 Uhr
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Mi: 9:00-12:00 Uhr
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 03.12.2015 über Hochschulzugang und Hochschulzulassung für Studienbewerberinnen bzw. Studienbewerber, die fluchtbedingt den Nachweis der im Heimatland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung nicht erbringen können.