Sprachkenntnisse

Für diesen Studiengang sind englische Sprachkenntnisse auf Niveau C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) erforderlich.

Spätestens bis zum Ende der Einschreibfrist muss einer der folgenden Sprachnachweise nachgewiesen werden:

  • 7,0 Punkte oder besser beim International English Language Testing System (IELTS, „IELTS Academic“ (IELTS online) oder „IELTS Indicator“), bei gleichzeitiger Angabe von Punktzahl und GER-Niveau wird die höher angegebene Sprachkenntnisstufe anerkannt
  • Certificate in C 1 Advanced English oder Certificate C 2 Proficiency in English beim Cambridge exam
  • 490 (listening), 455 (reading), 180 (speaking) und 180 (writing) Punkte oder besser im Test of English for International Communication (TOEIC)
  • 95 Punkte oder besser im Test of English as a Foreign Language internet-based  (TOEFL iBT oder „TOEFL iBT home edition“)
  • Stufe III oder Stufe IV bei UNIcert®
  • PTE Academic, mit einem Score von 76 oder besser
  • eine Hochschulzugangsberechtigung mit ausgewiesenen Sprachkenntnissen auf GER C 1-Niveau oder höher; nicht anerkannt werden Sprachkenntnisse, die nur in Teilen GER C 1-Niveau entsprechen oder für die eine niedrigere
    Sprachkenntnisstufe ausgewiesen ist

Satzung über die erforderlichen Sprachkenntnisse für ein Studium an der Universität Ulm (pdf)